Gibt es neue Gemeinheit "terminierte Abgabe d. Erstantrages" bundesweit überall?

Begonnen von Nick N., 15:01:08 Do. 05.Januar 2012

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Nick N.

In einigen JC ist es jetzt so, dass Elos, die einen Antrag stellen wollen, schon vorher nach einem kürzest-Profiling eine EGV unterschreiben sollen. Anderenfalls, so die Ansage, gibt es von vorneherein überhaupt kein ALG II.
Exkurs:
Das ist unseres Wissens vom Gesetzgeber überhaupt nicht vorgesehen und könnte sogar als strafbare Nötigung gelten.
Hilft dem Betroffenen erstmal nicht, ausser, wenn man die Leute beraterisch schon vor dem Erstantrag erwischt (zum Beispiel gewerkschaftlich organisierte Niedriglöhner, die Angst vor H4 haben und gegen die Angst die Aufklärung setzen wollen), und man motivieren kann, gleich von vorneherein mit Beistand und Protokoll, das schon währenddessen vor dem SB geführt wird. Auch mal nachfragen: "Also dann notiere Ich mir das so: Herr XXX gibt uns die Auskunft, dass Ohne Unterschrift unter die EGV von vorneherein keine Zahlung erfolgt. Richtig?"
Meine eigenen Beistände konnte ich bisher nicht dazu bringen, das so zu machen, daher völlig un-ausprobierter Tip, aber so könnte man das Protokoll einsetzen.
Exkurs Ende

Meine Frage: Ist das jetzt bundeseinheitlich so, oder nur in einigen JC?
Darum geht es mir eigentlich gerade.

Nochn Exkurs
Wäre es eine Idee, mal eine Liste aller JC aufzustellen, in die die Elos eintragen können: Hier terminierte Antragsabgabe (also mit Nötigung zur vorherigen Unterschrift unter EGV), oder hier werden nur U25 so behandelt etc. Dort könnte man auch sonstige Gemeinheiten eintragen, mit Links zu Gegenstrategien, und da können erstens Elos und Berater sich informieren, was für ihr eigenes JC gilt, und zweitens kann man sich auch einen bundesweiten Überblick verschaffen. Zum Beispiel auch die Presse, oder sogar Politiker, die an zutreffenden Informationen interessiert sind, falls es das noch gibt.
Satyagraha

Cronos

Mir sind bis jetzt Fälle aus Mainz und München bekannt, das Leistung quasi nur noch nach Unterschrift einer EGV gewährt wird.
Sieht wohl so aus, als ob das jetzt bundesweit ein Trend wird. Einfach ne Riesensauerei was hier passiert!(Rechtsbeugung; Nötigung usw...)

Eivisskat

Vermutlich ist diese Vorgehensweise sogar unter "Neuerungen zu H4 ab Januar 2012" zu finden. Die sind hier irgendwo gepostet, oder mal bei Harald Thome gucken...

Nick N.

Also hier hab ich erstmal nix dazu gefunden:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/neues-jahr-2012.ht
aber das ist vielleicht kein Wunder.
Bei Harald Thome habe ich auch erstmal nichts gefunden (will aber noch die fachlichen Hinweise durchforsten).
Vielleicht muss man die Frage auch andersrum stellen:
Ist irgendwo aktuell ein Fall der Erstantragstellung bekannt, wo es nicht so gelaufen ist wie oben beschrieben?
Satyagraha

Rudolf Rocker

Ich sollte heute wieder eine EGV unterschreiben (nicht Erstantrag)!
Als ich sagte, das ich das nicht mache musste ich zu einem anderen SB und der hat mich dann 1 Stunde (in Worten: EINE Stunde) lang vollgesabbert, wie toll doch so eine EGV ist und warum ich die denn nicht unterschreiben möchte!
Dank Beistand konnten die allerdings nicht so auffahren wie sie wollten!!

Nick N.

Dafür haben die Arschgeigen nämlich Geld. Und das müssen sie dann wieder über Sanktionen einsparen.

Deswegen sind wir am überlegen, wie wir bei der terminierten Antragsabgabe (wie bei allem anderen selbstverständlich auch) Steine und Sand ins Getriebe praktizieren können...
Satyagraha

Kurvalski

ZitatIch sollte heute wieder eine EGV unterschreiben (nicht Erstantrag)!
Als ich sagte, das ich das nicht mache musste ich zu einem anderen SB und der hat mich dann 1 Stunde (in Worten: EINE Stunde) lang vollgesabbert, wie toll doch so eine EGV ist und warum ich die denn nicht unterschreiben möchte!
Dank Beistand konnten die allerdings nicht so auffahren wie sie wollten!!

Klasse gemacht

Gruss
Kurvalski


Fight against Capitalism

Rudolf Rocker

Die fahren jetzt ziemliche Geschütze auf, um Leute dazu zu bewegen diese dämliche EGV zu unterschreiben!
Daran kann mensch schon erkennen, wie wichtig denen das Teil ist!
Ich habe gesagt, das ich die EGV erst mal 14 Tage mitnehme und überprüfe!


Kurvalski

ZitatIch habe gesagt, das ich die EGV erst mal 14 Tage mitnehme und überprüfe!

... und dann ... und

Gruss
Kurvalski


Fight against Capitalism

schwarzrot

Kann den von Nick N. beschriebenen rechtsbruch bisher nur für berlins miesestem 'JC', Neukölln bestätigen. (wir recherchieren hier auch gerade)
Rechtlich hat sich in diesem bereich nix geändert (ausser, dass nun der ganze monat rückwirkend als antragstellung gilt).

Sie versuchen wohl in einigen 'JC' inzwischen zusätzliche hürden aufzubauen um leute von der antragstellung abzuschrecken/diese zu verschleppen.

Lasst euch wenn ihr das gefühl habt, ihr werdet im 'JC' schikaniert, vom SB schriftlich geben, dass ihr im 'JC' wart und verlangt teamleiter bis abteilungsleiter (aber immer nett bleiben wg. der JC-'security'-arschlöcher).
U.u. hilft es (wenn ihr mit begleitung da seid!!) zu prüfen, ob bei antragsannahmeverweigerung ohne EGV eine nötigung vorliegt = anzeige gegen den JC-SB, bzw. ernsthaft dem mitarbeiter klarmachen, was er da versucht und wogegen er verstösst.

->EGV 'freiwillig' zu unterzeichnen, ist nicht teil der mitwirkungspflicht und nicht teil der leistungssache.

Rechtliches zur antragsstellung:

Zitat§ 16 SBG I
Antragstellung


(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.

(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.

D.h. der (formlose!) antrag kann auch beim gericht, oder sonstwo-behörde abgegeben werden (immer quittieren lassen). Dies wäre u.u. ein ansatz für eine (medienwirksame) aktion: mit 50 leuten antrag bei finanzamt abgeben und darauf vertrauen, dass die dann dem JC den marsch blasen.  ;)

Zitat§ 17
Ausführung der Sozialleistungen


(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
   1.    jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
   2.    die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
   3.    der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
   4.    ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.

D.h. lasst euch nicht vertrösten, der antrag würde nun mehrere wochen brauchen und solange müsstet ihr auf euer geld warten-> vorschuss beantragen!

Zitat§ 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nick N.

"Daran kann mensch schon erkennen, wie wichtig denen das Teil ist!"
Genau, scheint ein zentraler Ansatzpunkt zu sein. Drum möcht ich nochmal penetrant auf die Frage zurückkommen:
Ist es überall so, also ein Bundes-Problem mit der terminierten Antragsabgabe, oder gibt es einzelne JC, die das noch nicht so machen?
Und Dankeschön für die bisherigen Antworten.
Mainz, München, Neukölln, jedenfalls ist es überregional.
Satyagraha

Rudolf Rocker



Zitat
... und dann ... und

Hihihi!! So ungefähr!!

Ich soll mich dazu äußern, warum der Herr nicht gewillt ist, dieses gottesfürchtige, kriegsentscheident, hochnotwichtige Pamphlet zu unterzeichnen!! ;D

Ich werde diese hochheilige Reliquie demnächst mal hier einstellen, damit auch das gemeine Volk der Huldigung anheimfallen kann! :baby: :baby: :baby:

Amen


PS: Hat jemand meine Exorzismustabletten gesehen? ;D


zak

Beim googeln bin ich auf einen hartz.info-thread gestoßen, der diese Rechtsbeugung im  Münchner Raum bestätigt:
http://hartz.info/index.php?topic=42094.0

Man kann also davon ausgehen, daß der Druck auf Anordnung von oben erhöht wird. Anscheinend wird jetzt verstärkt getestet, wie noch mehr eingespart -, wie noch mehr Statistik geschönt werden kann und wo unsere Grenzen liegen. Da kommt wohl noch einiges dieses Jahr...

EGV`s  werden von mir immer abgelehnt, nie unterzeichnet. Sicherlich braucht es dafür etwas Selbstvertrauen, denn die Sachbearbeiter/innen sind dafür geschult, einzuschüchtern und zu drohen.Wenn aber unterzeichnet wird, haben sie dich an der Backe. Kann nicht oft genug betont werden.

Hier noch ein Link dazu:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d40bd6309.php

Im übrigen pladiere ich für einen radikalen EGV-Unterzeichnungs-Boykott.

Pfiffi

Mit dieser von vorn herein Taktik ich unterschreibe keine EGV tut ihr Euch nicht wirklich einen Gefallen.
In einem solchen Punkt verweigert Ihr die "Mitarbeit", wichtig, nie äußern das man eine EGV nicht unterzeichnet. Sondern richtige Vorgehensweise, werde ich zur Prüfung mitnehmen, wenn dann Termin wegen Abgabe kommt, streicht man die Passagen raus die nicht okay sind (meist ist die ganze EGV durchgestrichen) und unterschreibt und gibt diese ab. Da die Behörde das so nicht hinnehmen kann, wird sie VA erlassen und schon ist man in der Lage rechtlich gegen dieses Sanktionskonstruktelement vorzugehen.

Sinn und Zweck eine EGV, wenn auch anders im Gesetz beschrieben, ist nicht den eHB in Arbeit zu bringen, sondern selbstunterzeichnete Sanktionsgrundlage zu besitzen. Man hat gelernt von 33 - 45. Also Regel Nunmmer 1 ist immer mit Beistand, Regel Nummer 2 ist immer Protokoll führen.
Regel Nummer 3, wenn Regel Nummer 1 nicht beachtet wird drohen Sanktionen und Verarsche. Ist zwar krass aber wahr.

Noch etwas, bei Einladungen (Vorladungen) seid Ihr nicht gezwungen Euch über eine EGV mit dem SB zu unterhalten, es sei es steht explizit in der Vorladung drin, in älteren Beiträgen von mir habe ich mein Vorgehen welches rechtlich einwandfrei ist schon mehrfach beschrieben.

Einladung kommt mit Satz  ..... möchte mich mit Ihnen über Ihre berufliche Situation unterhalten..... bringen Sie Ihre Bewerbungsbemühungen mit...

Tag X.
eHB: Guten Tag
SB: Guten Tag
eHB: Sie haben mich vorgeladen weil Sie einen "lecker, übertariflich bezahlten Arbeitsplatz hier in der Region für mich haben?
SB: äh, Nein
eHB: steckt sich die Zeigefinger in die Ohren summt eine Melodie und wiederholt ständig die Worte, alles was Sie jetzt sagen bitte schriftlich, nach § 33 u. 35 SGB X
SB: ja, aber
eHB: Auf Wiedersehen

Damit ist der Käs gegessen, noch besser wenn Beistand dies ordentlich dokumentiert.
Meine Termine sind immer kurz und schmerzlos, wenn die Behörde etwas möchte darf sie mich gern anschreiben meine Adresse ist bekannt.

Alles was SB können, ist Luft in Schwingungen versetzen (reden physikalisch gesehen)

Nun noch kurz zur Thematik, Antragsabgabe ist nie, egal welcher Antrag an irgendwelche Bedingungen zu knüpfen, sollten das mehr als schnell dokumentieren öffentlich machen sonst nimmt das Überhand macht Schule und wird trotz anderslautendem Gesetzestext noch weiter angewandt.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Als ich gestern meine EGV unterschreiben sollte, haben die ja erst gemerkt, dass ich die vorherige EGV gar nicht unterschrieben habe!! ;D

Eivisskat

Da siehste mal wieder, wie unwichtig dieser WISCH eigentlich ist, auch für die SB...

::)

Rudolf Rocker


ZitatDa siehste mal wieder, wie unwichtig dieser WISCH eigentlich ist, auch für die SB...

Ja, nee!! Unwichtig ist denen das Teil nicht!! Sonst hätte der gestern nicht eine Stunde lang versucht mich dazu zu überreden die EGV zu unterschreiben!

Eivisskat

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:07:39 Fr. 06.Januar 2012

ZitatDa siehste mal wieder, wie unwichtig dieser WISCH eigentlich ist, auch für die SB...

Ja, nee!! Unwichtig ist denen das Teil nicht!! Sonst hätte der gestern nicht eine Stunde lang versucht mich dazu zu überreden die EGV zu unterschreiben!


Was hätte er denn sonst tun sollen, um diese Stunde seiner Arbeitszeit & - zwecks irgendwie auszufüllen, die vielen, vielen Stellenangebote sortieren und verteilen vielleicht?

:D

Rudolf Rocker

Naja, da hast Du recht!!
War ja auch ganz interessant!!
War eigentlich genau so wie bei einem Verhör bei den Bullen, nur das ich die Aussage nicht verweigern konnte! ;D ;D
Dafür habe ich ihm immer fragen gestellt! Die hat er dann auch brav, wie aus dem Lehrbuch: "Jobcenter -- Qualifizierte Verarschung des Kunden" beantwortet!

Ach, Herr XY falls sie das hier grade lesen:
Beim nächsten mal hätte ich gerne einen Kaffe für mich und meinen Beistand! Das muss für ein so kundenorientiertes Unternehmen, wie dem ihren, ja wohl drinn sein, oder? :D :D :D

Nick N.

@ zak
danke für die Links!
@ Pfiffi
"In einem solchen Punkt verweigert Ihr die "Mitarbeit", wichtig, nie äußern das man eine EGV nicht unterzeichnet. "
Ganz recht, besonders nicht mündlich, denn das werden sie auslegen, wie sie wollen. Schriftlich kann man aber differenzieren zwischen "Ich unterschreibe überhaupt keine EGV" (meines Wissens auch nicht mehr sanktionierbar, sondern dann Verwaltungsakt) und "Ich bin grundsätzlich bereit, eine EGV zu unterschreiben, aber bloss nicht diese." Damit kommst Du nämlich Deinen Verpflichtungen nach, musst ja nicht bereit sein, jede beliebige, sondern nur ganz bestimmte EGV zu unterschreiben.
Durch die Schriftform hast Du den Unterschied aktenkundig gemacht, dann geht das Spiel vermutlich (Garantien gibts nie) eher Richtung weitere Verhandlungen/ eigene Vorschläge zur EGV, und man muss noch nicht zum Gericht rennen gegen den VA etc.
Insofern halte ich es auch ein wenig für eine Geschmacks- und Nervensache.

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge, immer noch interessiert mich auch: In welchen Regionen wurde diese Praxis der terminierten Antragsabgabe noch beobachtet? Gibt es irgendwo JC, wo es ganz aktuell noch anders ist, oder müssen wir davon ausgehen, dass es bundesweite Praxis geworden ist?

In Berlin sind es mehrere JobCenter, von denen ich gehört habe, dass sie es so machen: Ausser Neukölln scheinbar auch Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Von den anderen weiss ich es halt nicht.
Satyagraha

Nick N.

Satyagraha

mousekiller

Von meinem Sohn weiß ich es aus dem Nürnberger Landkreis. Er kriegt allerdings noch ALG l.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Nick N.

Krass! Das wusste ich nicht, dass das sogar bei ALG I schon so ist!
Die sind ja sowas von dreist!!!
Satyagraha

Nick N.

Ich glaube, dass die Brisanz dieser "terminierten Antragsabgabe" brutal unterschätzt wird.
Wenn Du keine EGV unterschreibst, kann das deswegen nicht mehr sanktioniert werden, weil das der Vertragsfreiheit einfach zu offensichtlich Hohn gesprochen hat.
So. Und jetzt richten sie die behördlichen Abläufe so ein, dass Du vor der Unterschrift unter die EGV überhaupt keine Leistungen bekommst, ausser Abschläge/Vorschüsse, die viel zu gering sind. (Siehe der thread, den zak weiter oben verlinkt hatte)
Und diese EGV enthalten häufig sowohl eine Ewigkeitsklausel als auch eine Änderungsklausel, das heisst die EGV gilt so lange wie die Hilfebedürftigkeit dauert, und sie kann unter bestimmten Umständen geändert werden. Es steht nicht ausdrücklich drin, dass das JC sie eigenmächtig ändern kann, aber wir kennen ja die eigenwilligen Interpretationen und Auslegungen des JC.
Rudolf Rocker hat eine EGV eingestellt, die beides enthält, ist in seinem thread zu besichtigen.
Mit diesen beiden Klauseln kann das JC im Prinzip machen, was es will, ausser Du wehrst Dich. Das heisst de facto: Mit dem Teil der Leute, die nicht gut informiert sind, und nicht gut beraten werden, fährt das JC Schlitten, wie es ihm beliebt, und da die EGV nie ihre Gültigkeit verliert, entfallen auch noch die nervigen Neuverhandlungen...

Und jetzt habe ich eine Theorie, warum (unter anderem) die Brisanz oft nicht auffällt:
Da kommt ein bisher unbekannter Elo angeschissen und sagt so ungefähr: "Hilfe, ich muss eine Massnahme machen, das steht in meiner EGV, aber ich will sie nicht mitmachen."
Preisfrage: In wieviel Prozent der Fälle wird der Elo zur Schnecke gemacht, warum er das unterschrieben hat?
Da sind wir schon selber blöd, wenn wir von solchen Praktiken erst erfahren, wenn sie schon längst bundesweit etabliert sind, und es scheint sogar schon lange so zu sein!
Und selbst wenn man halbwegs neutral fragt: "Warum hast Du das denn unterschrieben?" und derjenige sagt "Die haben mir gedroht, dass ich sonst kein ALG kriege", dann heisst es doch auch gleich wieder: "Mann, das sind leere Drohungen, da darfste Dich nicht einschüchtern lassen!"
So gesehen, wirkt das auf mich schon fast wie "Der Elo ist grundsätzlich selber schuld"
Tja, und das gibt einen hübschen Deckmantel.
Es gibt ja auch threads, wo Leute schon vorher anfragen: "Ich muss HIV beantragen. Was muss ich beachten?"
Da hab ich auch noch nie gesehen, dass man darauf hingewiesen wird, dass bei der allerersten Kontaktaufnahme direkt ein Profiling stattfindet und Druck ausgeübt wird, die EGV zu unterschreiben.

Natürlich gibt es noch weitere Faktoren, die dazu beitragen, sowas zu verdecken, zum Beispiel, dass die Leute meist sowieso in einer Ausnahmesituation sind und oft den Antrag bis zur letzten Minute hinausgezögert haben. Etc.
Aber wenn wir nicht gerne sehen, dass unsere Mit-Elos zu völlig entrechteten Sklaven werden, dann müssen wir mal frühzeitiger aufklären und die Augen selber ein bisschen aufmachen!
Satyagraha

Rudolf Rocker

Ewerbslosen, die ihre ersten Konntakte mit dem Arbeitsamt oder Jobcenter machen, kann niemand einen Vorwurf machen, wenn sie eine EGV unterschreiben!
Ich habe das früher auch gemacht!

Und ich durfte erst neulich wieder selbst erleben, was passiert wenn mensch diese EGV nicht unterschreibt!
Du wirst eine Stunde lang von einem rethorisch geschulten Heizdeckenverkäufer Mitarbeiter belabert diese EGV zu unterschreiben.

Da wird dann erzählt das es ja gar kein Vertrag ist, sondern nur eine Vereinbarung und gefragt, was denn daran so schlimm sei, vier Bewerbungen pro Monat schreiben zu müssen.

Diese "speziellen MitarbeiterInnen" wenden die gleichen Taktiken an, wie eben jene VerkäuferInnen auf Kaffeefahrten, VertreterInnen oder CallcenterverkäuferInnen!

Ich war nur froh, das ich einen Beistand dabei hatte! So haben sie sich wenigstens nicht getraut, in die Drohungskiste zu greifen!

Nick N.

Erlebnis der dritten Art: Habe grade diesen thread gegoogelt, weil ich eh grad auf google war und dachte, ich erspare mir einen Klick. Suchwort "terminierte Antragsabgabe". Da kommt auch richtig als erstes mein thread hier, mit der richtigen Überschrift und Auszug aus meinem ersten posting. Klickt man aber drauf, kommt man zum thread von reefshark über "fehlende Zusätzlichkeit dem Zoll melden".
Bin ich paranoid, oder hab ich zu wenig Ahnung vom Internet und es gibt eine ganz einfache Erklärung, oder hat Uschi von und zu diesen ganzen Zensurschwachsinn nur deswegen erfunden, damit sie im Internet an unseren Sachen rumspielen kann, um zu vereiteln, dass ihre Verbrechen ans Lich kommen?
Kann irgendwer hier sowas besser einschätzen als ich?
Satyagraha

Rudolf Rocker

Verrückt! Das ist bei mir genau so!!
ALs erstes kommt bei mir bei Google allerdings ein alter Tacheles- Thread von 2004!

Nick N.

Also ich verlinke hier jetzt mal was.
Hier ist ein siebzigseitiges pdf der Agentur für Arbeit, in dem sie den "Neukundenprozess" beschreiben, der genau darauf hinausläuft, dass die EGV vor der Antragsabgabe zu unterzeichnen ist. Sie verschleiern das mit einem Haufen Geschwurbel und stellen es so dar, als sei das ein besonderer Service.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Weisungen/E-Mail-Info-2010-03-31-Anlage.pdf
Und hier ist der Link zu der Weisung der BA
http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Weisungen/E-Mail-Info-2010-03-31.html
Man darf also davon ausgehen, dass diese Rechtsbrüche bundesweit stattfinden, und in dem pdf wird auch den Optionskommunen dieses Vorgehen empfohlen.
Satyagraha

Rudolf Rocker

Hmm, dann wird das in der Tat amtlich!

Die Frage wird jetzt sein: Wie dagegen vorgehen?

reefshark

High

@Nick N.

Deine Feststellung in Beitrag #25 kann/muß ich bestätigen.
Habe aber keine Ahnung warum das so ist.
Ob da echt jemand in Uschi´s Auftrag reingepfuscht hat??? :rolleyes:

reefshark

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