Bundeswehr: Fahnenflucht endete im Gefängnis

Begonnen von Kater, 17:58:56 Mo. 06.Februar 2006

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Kater

ZitatFahnenflucht endete im Gefängnis

Truppengericht verurteilte Solinger Soldaten / Gestern musste der Süchtige vor das Jugendschöffengericht
 
(do) 97 Tage ging es gut. Dann kamen die Feldjäger und griffen den Solinger auf. Eigenmächtig hatte er sich von der Truppe entfernt, zu deutsch: Fahnenflucht begangen. Eine Tat, die nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich geahndet wird - und so kam das dicke Ende nach. Der Soldat, der im Februar letzten Jahres getürmt war, weil er nach eigener Aussage keinen Kontakt zu seiner Einheit gefunden habe, bekam vom Truppengericht fünf Tage Bau aufgebrummt. Zudem musste sich der Ausreißer wieder beim ungeliebten Barras schinden. Die verpasste Dienstzeit hatte er nachzuholen. Und zu allem Übel stand jetzt, ein halbes Jahr nach seiner Entlassung aus der Bundeswehr, auch noch ein Termin vor dem Jugendschöffengericht an.

Doch dort ließen die Richter noch einmal Gnade vor Recht ergehen, trotz des Vorstrafenregisters, das der Fahnenflüchtige vorzuweisen hat. Denn der Ex-Soldat ist drogensüchtig und schiebt seit 2004 eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten vor sich her - wegen gewerblichen Handels mit Rauschgift und wegen Körperverletzung. Das Gericht stockte die Vorstrafe des Angeklagten jedoch nur auf 18 Monate auf und setzte sie unter Bauchschmerzen erneut zur Bewährung aus. Dieses Mal für zwei Jahre.

26.01.06

http://www.solinger-tageblatt.de/sro.php?redid=41137&archivredid=1138387&archiv=1

Ziggy

Ich wurde 1976 nach schwerem persönlichen Streß und zweiwöchiger "Eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe" (=Fahnenflucht) bundeswehrintern disziplinarisch bestraft (Arrest und Geldbuße) und darüber hinaus vom Amtsgericht Regensburg zu 9 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, davon brummte ich 6 Monate in der JVA Niederschönenfeld ab, die restlichen 3 Monate bekam ich zur 3jährigen Bewährung ausgesetzt. Nachdem man mich die Haftzeit zunächst "nachdienen" lassen wollte, machte ich einen auf Psycho und wurde daraufhin (glücklicherweise) "unehrenhaft" aus der Bundeswehr entlassen. Wat'n Scheiß!
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Kater

Hi Ziggy,

da habe ich mit dem obigen Beitrag ja bei dir unangenehme Erinnerungen geweckt...

eines interessiert mich, weil du die JVA Niederschönenfeld erwähnst. Ist das in Bayern? Da gab es in den 20er Jahren nämlich eine Festungshaftanstalt, in der damals nach der Niederschlagung der Münchener Räterepublik unter anderem Erich Mühsam und Ernst Toller unter üblen Bedingungen lange Jahre inhaftiert waren. Die haben beide auch über ihre Hafterfahrungen dort geschrieben. Vielleicht ist aus der Festungshaftanstalt ja später eine Justizvollzugsanstalt geworden...

Gruß

Kater

Ziggy

Guckst du hier:
JVA Niederschönenfeld
Na ja, soviel Erinnerung ist da nicht mehr, 30 Jahre her ... das war auch kein brutaler Knast, sondern eher geruhsam und langweilig, speziell für Jugendliche, die noch nicht sooo weit abgerutscht waren, also überwiegend Erst- und Geringtäter, grade mal Einer wegen Totschlag, der war aber ok, ist nur im Suff mal ausgerastet und hat einem anderen eigentlich mehr "versehentlich" das Licht ausgemacht. Es gab 3 Lehrwerkstätten, wo man sogar eine Ausbildung z.B. zum Schreiner oder Schlosser machen konnte.
Später habe ich Knast dann noch anders kennengelernt ... hat aber dann nix mehr mit BW zu tun *g*

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Kater

@Ziggy

vielen Dank für den link. Ich hatte tatsächlich gedacht, Niederschönenfeld sei in den 20er Jahren noch geschlossen worden.
Hier ein Gedicht, daß Erich Mühsam dort 1919 in seiner Haft schrieb:

»Ich hab's mein Lebtag nicht gelernt, mich fremdem Zwang zu fügen. Jetzt haben sie mich einkasernt, von Heim und Weib und Werk entfernt. Doch ob sie mich erschlügen: Sich fügen heißt lügen«.

Gruß

Kater

Ziggy

Möchte der Vollständigkeit halber noch erwähnen, daß für mich der Knast weniger schlimm war als der Dienst bei der BW ...
Wenn ich etwas nicht abkann, dann ist das Kadavergehorsam, ein A...loch mit Schulterdeko brüllt irgendwas, und du hast dich sofort in den Dreck zu schmeißen oder sonstwas Sinnvolles. Dieses Zackige, dieses Strebertum, dieses "Jawoll Herr Hauptmann!", dieses verlogene Kameradschaftsgetue, diese Scheißlieder, dieses Schleifen, dieses Plattmachen von Schwächeren - das kotzt mich dermaßen an! UInd dann das "Feierliche Gelöbnis" ... oh Mannomann ...
Dieses Problem hatte ich im Knast nicht. Wenn da einer blöd kam, hieß es: "Laß mich in Ruhe, oder es setzt was!" - und gut.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Wilddieb Stuelpner

ARD/WDR, Sendung MONITOR Nr. 532 am 28. April 2005: Feiglinge und Fahnenflüchtige? Kein Denkmal für Deserteure in Ulm

Bericht: Andreas Maus

Sonia Mikich: "60 Jahre nach Kriegsende, wir befassen uns im letzten Beitrag mit Deserteuren. Also, mit Drückebergern, Feiglingen und Vaterlandsverrätern, wie manche urteilen. Andere schreiben so darüber: 'Der Deserteur saß und sitzt zwischen allen Stühlen. Er taugt nicht als Held, weder bei den Soldaten noch bei den Pazifisten. In der Regel hinterlässt er weder Bekennerbriefe, noch sonstige Spuren, denn er will ja nicht entdeckt werden, sondern einfach leben.' In Ulm steht seit rund 16 Jahren ein Denkmal für Deserteure ziemlich versteckt in einem privaten Garten. Andreas Maus musste richtig suchen, um diese Gedenkstätte zu finden, so gut wie unsichtbar, aber alle in Ulm wissen davon. Er berichtet über das verkrampfte Erinnern an jene, die aus Hitlers Armee wegliefen."

Seit sechzehn Jahren steht dieses tonnenschwere Denkmal im Garten von Hildegard Henseler. Gewidmet all jenen, die im Zweiten Weltkrieg nicht kämpfen und töten, die sich nicht umbringen lassen wollten in Hitlers Wehrmacht: Den Deserteuren. Doch wieso steht es hier im Garten und nicht auf einem öffentlichen Platz in Ulm?

Hildegard Henseler: "Ja, das Denkmal sollte nicht an einem öffentlichen Platz bleiben wegen des Namens, als Denkmal eines Deserteurs. Und die Friedensgruppe suchte einen Platz dafür."
Und den hat es seither in einem Wohngebiet. Asyl für ein Denkmal. Fallende Dominosteine. Symbol für einen Soldaten, der sich verweigert und andere mitreißt gegen den Krieg.

Hildegard Henseler: "Ich finde, es ist wirklich an der Zeit, dass der negative, der rein negative Begriff des Deserteurs geändert wird. Dass man das neu überdenkt und die Möglichkeit sieht, dass man diese Leute auch ehren kann."

Aber nicht für die Stadtoberen in Ulm. Domino, Karin, Frederike und Johanna engagieren sich in der Friedensjugend. Durch die Schule erfuhren sie von der Geschichte der Deserteure. Sie wollen, dass das Denkmal endlich öffentlich in Ulm aufgestellt wird. Auch weil Krieg heute wieder ein Mittel der Politik ist: Balkan, Afghanistan, Irak.

Frederike Gezork: "Ich find' einfach, dass jetzt eigentlich auch derer gedacht werden soll, die sich einfach dem Krieg auch widersetzt haben, weil das ist ja eigentlich auch ein großer Schritt und hat viel Mut von denen verlangt. Und ich meine, sie wussten ja eigentlich auch, dass sie in den Tod gehen damit."

Im Februar waren sie im Rathaus beim Oberbürgermeister. Sie wollten ihn umstimmen, das Denkmal doch öffentlich aufzustellen.

Johanna Nimrich: "Der Oberbürgermeister hat uns eigentlich meiner Meinung nach nicht wirklich ernst genommen, was ja wirklich enttäuschend ist, weil ... es heißt immer, die Jugend soll sich irgendwie politisch auch engagieren und sich mit einbringen und man will ja immer, dass die was auch machen und na ja, jetzt machen wir mal was und dann kommt es doch nicht so positiv an."
Doch auch nach sechzehn Jahren Streit will die Mehrheit im Ulmer Rathaus kein Denkmal für Deserteure. Sie beruft sich dabei auf einen fünfzig Jahre alten Beschluss.

Ivo Gönner, Oberbürgermeister Ulm: "Wir haben in Ulm traditionell uns geschworen, nach dem Zweiten Weltkrieg keine Denkmäler aufzustellen, sondern ein Gedächtnisfeld, indem wir den Opfern und den Verfolgten der Nazizeit und den Opfern des Krieges gemeinsam ohne Separierung gedenken."

Das Erinnerungsfeld für die Kriegsopfer. Es liegt am Rande der Stadt, auf dem Hauptfriedhof.
Und: hier wird aller Ulmer Kriegstoten gedacht, der Opfer, der Täter. In der Stadt stehen die Kriegerdenkmäler, viele, so wie dieses. Unter den Adlerschwingen wird an deutsche Soldaten erinnert. Vaterland, Ehre, Treue.

Reporter: "Es gibt ja viele Kriegerdenkmäler in Ulm. Da wird auch der Soldaten gedacht, die im Zweiten Weltkrieg gekämpft und getötet haben ..."

Ivo Gönner, Oberbürgermeister Ulm: (Unterbricht den Reporter)

Reporter: "... Wäre das nicht ein Grund für ein Deserteursdenkmal?"

Ivo Gönner, Oberbürgermeister Ulm: "Das ist falsch."

Reporter: "Ich hab's heute gesehen."

Ivo Gönner, Oberbürgermeister Ulm: "Kriegerdenkmäler sind alle nach dem Ersten Weltkrieg und nach dem Zweiten Weltkrieg hat man bewusst davon Abstand gehalten."

Seit fünfzehn Jahren steht der Oberbürgermeister an der Spitze der Garnisonsstadt Ulm. Kein separates Gedenken an Hitlers Soldaten? Die Tafeln sagen anderes. Sie erinnern an Ulmer Wehrmachtseinheiten, die ihr Leben für den Führer ließen.

Und sogar im weltberühmten Ulmer Münster, unter den eisernen Flügeln des Erzengels Michael, wird der gefallenen Soldaten der Fünften Ulmer Division gedacht.

So kann man mit Geschichte nicht umgehen, finden Domino, Karin und die anderen. Schließlich wurden auch in Ulm Soldaten, die sich dem verbrecherischen Krieg entzogen, verurteilt und erschossen. Aber seit sie sich für die Deserteure einsetzen, haben sie nicht nur den Oberbürgermeister gegen sich.

Karin Nimrich: (Liest vor) "Ich find' es gegenüber Millionen gefallener Soldaten grausam und brutal, wenn man jetzt Deserteure zu Widerstandskämpfern hochstilisiert. In der übergroßen Mehrheit waren sie Feiglinge, Angsthasen und Verräter, die ihre Kameraden in Stich ließen."

Johanna Nimrich: (Liest vor) "Ein Denkmal für Deserteure also. Für Menschen, die ihren Eid brechen, sich aus dem Staub machen und die anderen im Stich lassen. Ich bin begeistert."
Warum tut man sich eigentlich so schwer mit den Kriegsverweigerern und ihrer Geschichte, in Ulm, aber nicht nur da?

Prof. Manfred Messerschmidt, Militärhistoriker: "Der Deserteur passte nicht in die, wie soll ich sagen, in die unverarbeitete Geschichte hinein. Man hat die Geschichte nicht verarbeitet, bis heute in vielen Kreisen nicht. Und da passt der Deserteur nicht hinein, denn der Deserteur ist im Grunde das potenzielle Gewissen. Und das beunruhigt. Und deshalb schiebt man das lieber von sich. Und darum auch keine Denkmäler."

So wurden über 30.000 Soldaten von der NS-Militärjustiz zum Tode verurteilt. Über 22.000 von ihnen hingerichtet. Bis heute löst die Forderung nach einer Gedenkstätte für sie offenbar größere Empörung aus, als dass Verbrechen an ihnen. Und, am Bundeswehrstandort Ulm befürchtet man Folgen für die heutigen Soldaten.

Joachim Hedwig, CDU Ulm: "Hier sind Soldaten, viele junge Soldaten. Und diese jungen Soldaten, wir wissen das, kämpfen oder sind in Afghanistan, sie sind auf dem Balkan tätig. Wie kann man denen jetzt sagen, ihr müsst in den Krieg ziehen, während wir hier, ich nenn sie jetzt mal, die Fahnenflüchtigen, ehren."

Deserteure aus einer verbrecherischen Armee als Gefahr für die Moral junger Bundeswehrsoldaten? Letzten Oktober in Ulm, Ehrung von Hitlers Generalfeldmarschall Erwin Rommel. Das ist nicht so umstritten, wie die Erinnerung an jene, die nicht mitmachten.

Wer der Deserteure in Ulm gedenken will, der muss vorerst weiter zu Hildegard Henseler, durch ihr Wohnzimmer auf ihre Terrasse. Erinnerung, nicht öffentlich.

Kater


Kater

ZitatFahnenflucht und Marihuana
Horneburg
Ein junger Mann (22) aus Kranenburg war bei der Bundeswehr fahnenflüchtig. Sein Vater informierte die Polizei und gab einen Hinweis auf eine Wohnung in Horneburg. Dort fanden die Beamten den Wehrpflichtigen - gemeinsam mit vier anderen Männern zwischen 19 und 22 Jahren. Dabei fiel den Polizisten Marihuana-Geruch auf. Sie untersuchten die Männer und stellten 20 Gramm Marihuana sicher. Während der Durchsuchung kam noch ein weiterer junger Mann in die Wohnung. Er hatte auch ein Gramm der Droge bei sich.

erschienen am 20. Februar 2006

http://www.abendblatt.de/daten/2006/02/20/535589.html

Ziggy

Adolf läßt grüßen ... Eltern verraten ihre eigenen Kinder und umgekehrt.
Toll!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Kater

ZitatLandgericht Mühlhausen verurteilt Anstifter von Fahnenflüchtigem
   
Das Landgericht Mühlhausen hat einen Mann wegen Anstiftung zur Fahnenflucht zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Richter im Berufungsverfahren folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und bestätigten das Urteil des Amtsgerichtes Sondershausen von vor einem Jahr. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Laut Urteil hatte der Mann einem damals 20-Jährigen einen falschen Personalausweis verschafft und ihm glaubhaft gemacht, dass er deshalb nicht zur Bundeswehr müsse. Der Fahnenflüchtigen war zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und 50 Arbeitsstunden verurteilt worden.

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/2738401.html

Kater

Zitat2005 rund 1.100 Wehrpflicht-Strafverfahren        
19.06.2006  
Ein Strafsystem, das Tausende junger Menschen kriminalisiert

Berlin (LiZ). Im vergangenen Jahr hat die Bundeswehr und das Bundesamt für den Zivildienst 1.097 Strafanzeigen wegen der Delikte "eigenmächtige Abwesenheit" oder "Dienstflucht" gegen Wehrpflichtige gestellt. Darüber hinaus wurden truppenintern 672 freiheitsentziehende Disziplinar-strafen bis zu 21 Tagen Dauer gegen Grundwehrdienst-leistende verhängt.

Die Wehrpflicht kann nur durch ein Strafsystem aufrechterhalten werden, das Tausende junger Menschen kriminalisiert oder zu Objekten macht, die es einzusperren gilt.

Wie ungeliebt die Wehrpflicht ist, zeigt auch die massenhafte Verweigerung der Musterung - trotz Androhung von Bußgeldern und polizeilicher Zwangsvorführung zur Musterung. Die Bundesregierung will einerseits nicht wissen, wie viele Wehrpflichtige sich der Musterung verweigern. Doch wurde andererseits im April 2005 das Wehrpflichtgesetz geändert, um die Musterungsverweigerung zu erschweren.

Die Wehrverwaltung kann auf Grund der geänderten Rechtslage die Tauglichkeit nach Aktenlage feststellen, wenn der Wehrpflichtige zuvor unentschuldigt der Musterung fernblieb und eine polizeiliche Vorführung keinen Erfolg hatte. In den ersten Monaten dieses Jahres wurden bereits 137 Wehrpflichtige ohne jede Untersuchung nach Aktenlage tauglich gemustert. Angesichts von jährlich etwa 40.000 Wehrpflichtigen, die nicht einmal eine Aufforderung zur Musterung erhalten, belegt dies die aktuelle skandalöse Praxis der Wehrpflicht. Zehntausende werden "vergessen", während man diejenigen, die "nicht vergessen" werden und sich der Wehrpflicht nicht unterwerfen, mit allen Mitteln tauglich macht.

Die eingeleiteten Strafverfahren wegen wiederholter "Abwesenheit von der Truppe" richten sich in 569 Fällen gegen wehrpflichtige Soldaten und in 90 Fällen gegen freiwillig Wehrdienstleistende. "Eigenmächtige Abwesenheit" liegt vor, wenn ein Dienstleistender länger als drei Tage von der Truppe abwesend ist. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Zivildienstleistende wurden 438 Mal wegen der strafrechtlichen Vorwürfe "Abwesenheit" und "Dienstflucht" angezeigt. Dienstflucht setzt ein dauerndes Fernbleiben voraus und kann zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe führen.

http://linkszeitung.de/content/view/36121/42/

Wilddieb Stuelpner

Pressemitteilungen der Fraktion DIE LINKE., vom 20. Juli 2006

Nicht die Offiziere, sondern die Kriegsverräter verdienen geehrt zu werden!

Zum Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Das heutige Gelöbnis steht für die verzerrte Geschichtspolitik der Bundeswehr. Die Wehrmachtsverschwörung des 20. Juli hatte sich erst unter dem Eindruck der militärischen Niederlage zum Attentat auf Hitler entschlossen. Graf von Stauffenberg, Henning von Tresckow und die anderen Offiziere waren bereit, Angriffskriege zu führen und für die "deutschen Interessen" weit jenseits der deutschen Grenzen zu töten; das Völkerrecht war für sie nebensächlich. Diese Haltung ist für die Bundeswehr offensichtlich vorbildlich - das neue Weißbuch bestätigt den aggressiven Militärkurs, der keine geographische Begrenzung kennen will.

Anders als der Widerstand der Offiziere wird der Widerstand einfacher Soldaten ausgeblendet. Erst nach jahrzehntelangen Bemühungen gelten Deserteure der Wehrmacht nicht mehr als Kriminelle. Dass "Kriegsverräter", die mit der Absicht handelten, "einer feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder den deutschen oder verbündeten Truppen Nachteil zuzufügen", bis heute nicht rehabilitiert sind, ist ein Skandal. Der Verrat an einem Vernichtungskrieg ist kein Verbrechen, sondern gehört zu den ehrenwertesten Handlungen, die Soldaten der Wehrmacht begehen konnten!

Der 20. Juli war kein "Aufstand des Gewissens". In ihrer Antwort auf eine Frage von mir spricht selbst die Bundesregierung von einer "möglicherweise komplexeren Motivationslage". Pauschal zu behaupten, die Offiziere hätten sich "dem vom NS-Regime begangenen Unrecht entgegengestellt", ist Geschichtsklitterung. Diese Offiziere haben selbst Kriegsverbrechen begangen, und zwar nicht als Befehlsempfänger, sondern als Auftraggeber.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat in einer Kleinen Anfrage benannt, wie sehr von Tresckow, Carl-Heinrich von Stülpnagel, Erich Hoepner, Georg Freiherr von Boeselager und Eduard Wagner sich an Kriegsverbrechen beteiligt haben. Wir fordern die Bundesregierung zur Stellungnahme auf, was daran vorbildlich sein soll.

Ich halte fest: Die Bundesregierung will den 20. Juli zum Mythos aufbauschen. Die Geschichte der Wehrmacht liefert aber keine Vorbilder. In Deserteuren und Kriegsverrätern liefert sie lediglich Beispiele, wie sich anständige Menschen verhalten konnten. Wir setzen uns im Bundestag für deren Rehabilitierung ein.

Kater

ZitatDeserteur und Seriendieb zu Haftstrafe verurteilt

Leipzig (ddp-lsc). Das Amtsgericht Leipzig hat einen Seriendieb und Deserteur zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der 25-Jährige war seit 2004 mehrfach in Gartenlauben eingebrochen und hatte dort unter anderem Werkzeug gestohlen, wie die Polizei heute in Leipzig mitteilte. Insgesamt rund 200 Einbrüche sollen auf das Konto des Mannes gehen.

Als er sich im Februar dieses Jahres freiwillig stellte, wurde den Ermittlern auch der Grund seiner Einbrüche klar: Der Mann war Wehrdienstleistender und hatte sich mehrfach unerlaubt von der Truppe entfernt, weshalb er auch mit Strafbefehl gesucht worden war. Die Gartenlauben dienten ihm dabei als Versteck, sagte ein Polizeisprecher.

28.07.2006 Sab

http://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=76447

Regenwurm

Herr Alt, Präsident der Bundesagentur für Arbeit, meint mit dieser Aktion die "Hälfte  der Arbeitsgenehmigungen für polnische Erntehilfen" durch deutsche Langzeitarbeitslose einsparen zu können!

Was muten uns Leute wie Herr Alt, der ja kein schlechtes Jahresgehalt aus den Arbeitslosengeldern bezieht, noch an schwachsinnigen Ideen zu? Es ist einfach nicht zu fassen!

Ich stelle mir die Bandscheiben geplagten Menschen vor, die nun stundenlang in gebückter Haltung Spargel ernten sollen.

Wie weit ab von jeglicher Realität leben unsere fürstlich bezahlten Politiker eigentlich?

Ich schlage vor, die ganze Mannschaft, die sich diesen hirnrissigen Quatsch ausgedacht hat, eine Woche lang zum Spargelstechen abzukommandieren.

Herr Heinrich Alt, ab an die Front!

nazigesabbel



Herzliche Grüsse
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Kater

ZitatAbwesenheit von der Truppe
 
Ehemaliger Soldat erhielt Jugendstrafe / Bewährungsauflage

Wertheim. Wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe in zwei Fällen verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen ehemaligen Soldat aus dem Raum Heilbronn zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten. Einbezogen in die Gesamtstrafe ist ein Urteil des Amtsgerichts Heilbronn aus dem Jahr 2005 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, sie wurde unter Auflagen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der mittlerweile 20-jährige Angeklagte war Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr mit einer Dienstzeit von April bis Dezember 2005. Am 11. August erschien er nicht bei seiner Einheit in Külsheim, bis ihn die Feldjäger am 17. August ergriffen und zurückbrachten. Nur fünf Tage später war der Beschuldigte erneut abwesend, und sein Onkel fuhr ihn am 25. August in die Külsheimer Kaserne.

In der Verhandlung gab sich der psychisch kranke und arbeitslose Mann wortkarg, aber geständig. Zum Auskommen mit den damaligen Vorgesetzten und Kameraden meinte er: "Es geht so." Als Grund für die unerlaubten Abwesenheiten nannte er "keine Lust" und Probleme mit der Lebensgefährtin. Laut dem ehemaligen vorgesetzten Offizier machte der Angeklagte bei der Grundausbildung noch mit. Danach habe er Aufträge nicht ausgeführt, sei reizbar und aufbrausend geworden. Ein Mal sei er vom ersten Stock eines Gebäudes gesprungen.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von schwierigen familiären Verhältnissen. Der Beschuldigte habe wenig Kontakt zur Mutter gehabt und sei bei der Uroma aufgewachsen. Ihr gegenüber habe er sich aggressiv gezeigt. Eine Lehre zum Heizungsmonteur sei abgebrochen worden. Inzwischen gebe es ein Gutachten, wonach er arbeitsunfähig ist. Gegen den Mann liefen noch Ermittlungen wegen des Verdachts weiterer Straftaten.

In der Verhandlung kam auch eine Fachärztin für Psychiatrie aus Heilbronn zu Wort. Der Angeklagte neige zu Antriebsarmut, Stimmungsschwankungen und Tobsuchtsanfällen. Die Ursache des Fenstersprungs sei nicht eindeutig geklärt. Der Mann leide an paranoider Schizophrenie (Wahnvorstellungen) und werde medikamentös mit Neuroleptika behandelt. Der Konsum von Alkohol und Cannabis, wie beim Angeklagten geschehen, begünstige das Fortschreiten der Krankheit. Während der Bundeswehrzeit sei sie sicher schon in einem Vorläuferstadium vorhanden gewesen. Dadurch sei die Schuldfähigkeit bezüglich der eigenmächtigen Abwesenheiten möglicherweise erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben gewesen.

Die Referendarin der Staatsanwaltschaft plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht. Zum Zeitpunkt der Abwesenheiten sei er in seiner sittlichen und geistigen Reife eher noch einem Jugendlichen gleichzustellen gewesen.

Laut der Auflage des Gerichts muss der Beschuldigte ein Mal wöchentlich einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zur Behandlung aufsuchen. Andernfalls muss er mit dem Widerruf der Bewährung rechnen, und dann behandeln ihn Ärzte des Justizvollzugs.

http://www.fnweb.de/lokales/we/wertheim/20060812_p040723010_22206.html

Kater

die Ferienkarte macht´s möglich: Journalistenpreis-verdächtiger Bericht über ein Kinderprogramm bei den Feldjägern:

ZitatDiensthunde als treue Verbündete
Ferienkartenkinder schauen sich bei Feldjägern um/Kein Einsatz gleicht dem anderen

Von Oliver Kraft

Einen Blick hinter die Kulissen werfen, das konnten Schüler jetzt bei der Bundeswehr. Die Ferienkarte macht es möglich. In der Kurmainzkaserne ist das Feldjägerbataillon 251 stationiert. Die Feldjägereinheit, so erfuhren die Schüler, ist die deutsche Militärpolizei und die Truppe, die im In- und Ausland für Ordnung unter den Soldaten sorgen muss.

Ferienkarte

Kaum ein Einsatz gleicht dem anderen. Vom Personenschutz bis zum Gefahrentransport ist alles dabei. Zudem ist es die Aufgabe der Feldjäger, Soldaten aufzuspüren, die ihren Wehrdienst nicht antreten. Zur Bewältigung ihrer oft gefährlichen Aufgaben können die Mainzer Feldjäger auf treue Verbündete zählen. "Unser Bataillon ist auf Diensthunde spezialisiert, die wir zu Sprengstoffspürhunden oder Drogenspürhunden ausbilden", erklärte Carsten Mangasser, Hauptmann bei der Feldjägereinheit.

Um den Schülern zu demonstrieren, wie ein Drogenspürhund arbeitet, wurde ein Kleinbus mit einer größeren Menge Rauschgift präpariert und gleichzeitig ein Hundespielzeug am Bus versteckt. "Der Hund sucht das am Fahrzeug versteckte Spielzeug und riecht dabei die Drogen", so Hauptfeldwebel Klaus Müller. Tatsächlich dauerte es nicht lange und der reinrassige Malino-Schäferhund hatte das Rauschgiftpaket entdeckt. Die Kinder waren begeistert, kannten sie doch eine Drogenrazzia bislang allenfalls aus dem Fernsehen.

Ebenfalls Leinwand-erprobt waren einige der Waffen, von denen die Feldjäger bei verschiedenen Einsätzen Gebrauch machen. Da gab es etwa die im verdeckten Personenschutz eingesetzte Maschinenpistole zu sehen, die aus dem so genannten Zerfallskoffer herausschnellt. Einige der Kinder wollten diese geheimnisvolle Waffe schon bei James Bond gesehen haben. Von einer anderen Maschinenpistole, der MP 7, erfuhren die Jugendlichen, dass sie sogar Schutzwesten der Klasse vier durchschlagen könne. Bevorzugt werde diese Waffe im Auslandseinsatz in Afghanistan eingesetzt, so Mangasser. Auch den Fuhrpark der Kaserne schauten sich die Kinder an. Neben Standard-Streifenfahrzeugen sind dort auch Zivilfahrzeuge vertreten, in denen beispielsweise ausländische Generäle begleitet werden.

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=2482790

Kater

ZitatWegen Fahnenflucht verurteilt
 
Wehrpflichtiger war fast vier Wochen dem Dienst ferngeblieben

Wertheim. Ein Wehrpflichtiger aus dem Raum Heilbronn mit einer regulären Dienstzeit von Juli 2005 bis März 2006 erschien drei Mal nicht zum Dienst bei seiner Einheit, dem vierten Panzerbataillon in Külsheim. Das Amtsgericht Wertheim verurteilte jetzt den 22-jährigen Arbeitslosen wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe in zwei Fällen sowie wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese wurde aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte blieb dem Dienst ab dem 5. Dezember fern, bis er am 16. Dezember von den Feldjägern ergriffen wurde. Am 13. Februar fehlte er erneut und meldete sich erst am 20. Februar zurück. Das dritte Fernbleiben vom 3. bis zum 27. März, als die Polizei den Soldaten bei einer Kontrolle festnahm, stufte nach der Strafanzeige durch die Bundeswehr die Staatsanwaltschaft als Fahnenflucht ein.

Der Angeklagte hat im Bundeszentralregister drei Eintragungen, wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Betrugs. Zwei Mal begann der Mann eine Lehre, brachte sie aber nicht zu Ende. Im vorliegenden Verfahren ergingen im Frühjahr zwei Haftbefehle. Am 3. August wurde der Beschuldigte festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Von dort wurde er zur Verhandlung nach Wertheim gebracht.

Hier legte der Mann ein Geständnis ab. Er bestritt aber, dass er sich im dritten Fall auf Dauer dem Dienst bei der Bundeswehr entziehen wollte. Als Grund für sein Fernbleiben nannte er massive Probleme mit der Familie. Er habe sich mit den Eltern verkracht gehabt, sich gehen lassen und Alkohol konsumiert. Dann sei er auch noch wohnungslos geworden und habe unter anderem im Auto übernachtet. Die Bundeswehr habe auf seine Vergehen reagiert: Er habe Disziplinararrest bekommen, sei um einen Dienstgrad zum Gefreiten degradiert worden und habe die fehlende Zeit nachdienen müssen.

Das Gericht betonte, ein Soldat, der fast vier Wochen dem Dienst fernbleibt und dann nur denkt, er werde irgendwann zur Einheit zurückkehren, begeht Fahnenflucht. Wegen des Fehlens einer festen Lebensplanung und eines festen Wohnsitzes sei die Sozialprognose nicht sehr rosig, zumindest bestehe aber keine Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte muss dem Gericht eine Anschrift nennen, unter der er zu erreichen ist, und die Richterin unterstellte ihn einem Bewährungshelfer. Weitere Bewährungsauflagen gab es wegen der Tage in U-Haft nicht. Die Haftbefehle wurden aufgehoben.

http://www.fnweb.de/lokales/we/wertheim/20060831_p030615000_24206.html

Kater

der Papst als Vorbild:

ZitatZum ersten Mal kam Ratzinger 1943 während des Zweiten Weltkriegs nach München, wo er die Zerstörung der Stadt miterlebte. Zusammen mit Klassenkameraden des Traunsteiner Studienseminars war er als Flakhelfer einberufen worden. Kurz vor Kriegsende beging der 16-Jährige Fahnenflucht.

http://www.welt.de/data/2006/09/09/1030428.html

Kater

wieder mal ein Deserteurs-Prozess:

ZitatFrankenberger Deserteur bekam neun Monate auf Bewährung

CHEMNITZ - ,,Ich hab'den Mist verbockt, nun muss ich da durch", sprach sich Martin H. (22) vor der Verhandlung selbst Mut zu. Den brauchte er auch. Denn schließlich standen neun Monate Knast auf dem Spiel - wegen Abwesenheit von der Bundeswehr-Truppe.

Drei Mal war der Soldat nach freien Wochenenden nicht in seine Kaserne nach Frankenberg zurückgekehrt. ,,Ich habe Kumpels getroffen und Party gemacht, mit Alkohol und Drogen. Danach habe ich mich geschämt, zugekifft vor die Truppe zu treten", sagte der Erzgebirgler. Seine Fehltage hat er nachgedient, auch drei Wochen im Armee-Arrest abgesessen.

Aber damit war die Sache noch nicht vom Tisch. Das Problem: Martin H. ist vorbestraft, wegen Diebstahl und Drogenmissbrauch. Er stand während seiner Zeit beim Bund unter Bewährung - ein Fall fürs Amtsgericht. Dort wurde der Deserteur zu neun Monaten Haft verurteilt. Doch er ging in Berufung, warf den Rettungsanker: Er trennte sich von den falschen Freunden, begann eine Drogentherapie, zog zum Onkel nach Hessen. Der sagt über seinen Neffen: ,,Er ist ein guter Kerl und hat eine Chance verdient."

Bei der zweiten Verhandlung vorm Landgericht zeigten sich die Richter milder. Die Strafe wurde zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt. Außerdem muss H. 200 Arbeitsstunden leisten. pap

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1283737

Kater

ZitatBewährung für doppelte Fahnenflucht
 
Unna. (sw) Gleich zwei Mal hatte sich ein 21-jähriger Wehrdienstleistender aus Unna unerlaubt aus dem Staub gemacht. Die Folge war ein Verfahren wegen Fahnenflucht gegen ihn, das jetzt am Unnaer Amtsgericht mit einer Freiheitsstrafe endete.
Zu sechs Monaten auf Bewährung wurde der junge Mann schließlich verurteilt, wegen Fahnenflucht und Betruges. Vor Gericht gab sich der Unnaer geständig und einsichtig.

Eigentlich wollte der 21-Jährige den Wehrdienst als Chance für einen Berufsstart nutzen. Er hatte sogar überlegt, seine Zeit bei der Bundeswehr noch über den Grundwehrdienst hinaus zu verlängern, um endlich eine Ausbildung absolvieren zu können.

Dann habe er aber private Probleme bekommen, Streit mit Freundin und Familie gehabt - und deshalb sei er dann am 18. Juli einfach weggelaufen.

Aufgegriffen wurde der junge Unnaer dann zunächst am 2. August und er trat seinen Dienst in der Kaserne auch wieder an. Die guten Vorsätze hielten allerdings nur bis zum 1. September, dann verschwand er erneut. Einige Tage später wurde er wieder gefasst und diesmal, wegen Fluchtgefahr, in Untersuchungshaft genommen.

Auch den Betrug räumte er in der Verhandlung vor dem Schöffengericht ein. Der Unnaer hatte im Internet die Dienste einer kostenpflichtigen Chatseite in Anspruch genommen, obwohl er wusste, dass er diese nicht bezahlen konnte. Für beide Taten wurde er zwar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, allerdings muss er weiterhin in Haft bleiben, da noch weitere Betrugsverfahren in anderen Städten gegen ihn ausstehen.
24.11.2006    

http://www.waz.de/waz/waz.unna.volltext.php?kennung=on8wrLOKStaUnna39043&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Unna&auftritt=WAZ&dbserver=1

Kater

ZitatDie Einberufung nicht ernst genommen

Strafe. Weil er seinen Zivildienst nicht antrat, wurde ein 23-Jähriger aus Dipps zu drei Monaten Haft verurteilt.

Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Dippoldiswalde erhielt jetzt vom Strafrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, weil er seinem Einberufungsbefehl zum Zivildienst nicht Folge leistete. Der bisher unbescholtene 23-jährige Mann ist gelernter Zerspanungsmechaniker und hatte bis vor Kurzem ...

http://www.sz-online.de/nachrichten/base.asp?ausgabe=307&etag=13.11.2006

Kater

ZitatEinbrecher mit Abitur-Traumnote 1,4 muss für 26 Monate in den Knast
Von Ralf Nehmzow

Ein Super-Abiturient, der zum Dieb und Einbrecher wurde: "Abiturnote 1,4, nicht schlecht, hatte ich nicht", staunt der Richter, als Niki G. aus der Untersuchungshaft zum Prozess gebracht wird.

Niki G. ist ein schmaler junger Mann von 22 Jahren. Jeans, Sweat-Shirt, Kurzhaarschnitt, freundliches Auftreten. Statt "Ja" sagt er "Jawohl". Kaum zu glauben, dass dieser Angeklagte 16-mal in Kindertagesstätten, Schulen und Rathäuser in Hamburg und im Umland einbrach, stahl. Handys, Geld, Bücher . . . "Ein sympathischer junger Mann" mit so einem Abi-Zeugnis, der plötzlich zum Straftäter wurde - "ich versuche, das zu verstehen", grübelt der Richter.

Und der Angeklagte erzählt. Facette um Facette aus seinem jungen Leben: Dass er sich nach seinem Abitur mit seinen Eltern zerstritt, wegen seiner Freundin. "Ich musste mich entscheiden zwischen meinen Eltern und ihr." Er entschied sich für die Freundin. Dann ging er zur Bundeswehr. Nach drei Monaten kam er von einem Urlaub nicht mehr zurück in die Kaserne - es habe Probleme gegeben wegen seiner Freundin, sagt er. Vier Monate Haft bekam er, Fahnenflucht. Die Bundeswehr entließ ihn mit 15 Euro Startgeld, "ich stand vor dem Nichts". Ein Angebot für eine Lehre sei geplatzt, keine Jobs auf dem Bau, im Freihafen. Statt zu jobben, begann er einzubrechen. Erst im Süden Deutschlands, dann in Hamburg und Umgebung - die hier verhandelte Einbruchsserie. Er habe niemanden überfallen wollen. "Ich wollte nicht irgendeiner Rentnerin die Rente wegnehmen, das wäre moralisch nicht in Frage gekommen." Der Richter findet das "rührend". Beim letzten Einbruch nahm die Polizei Niki G. fest - er gab auch die anderen Fälle zu. Das Urteil gestern: zwei Jahre und zwei Monate Haft, unter Einbeziehung einer früheren einjährigen Haftstrafe wegen Diebstählen.

"Noch haben Sie eine Chance", sagt der Richter zu dem Mann, "der nicht viel älter als mein jüngster Sohn ist." Man habe beim Motiv nur "an der Oberfläche gekratzt. Einen jungen Mann in den Knast zu schicken ist von allen Möglichkeiten die Schlechteste" - aber als Richter könne er hier nicht anders. Niki G. nimmt das Urteil an, sagt lächelnd: "Jawohl, Danke schön."

http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/23/674590.html

Kater

ZitatLieber Flaschen gesammelt
 
Für einen 21-jährigen Heiligenstädter ist gestern ein Strafverfahren wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe glimpflich ausgegangen. Bundeswehrintern gab es immerhin zwei Wochen Arrest.
MÜHLHAUSEN. Das Amtsgericht Mühlhausen verwarnte den Mann, weil er geständig war und Einsicht zeigte. Eine angedrohte Geldstrafe von 900 Euro - ein so genannter Strafvorbehalt - muss er nur zahlen, wenn er in der Bewährungszeit von zwölf Monaten erneut straffällig wird.

Der zuständige Richter folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, erhöhte aber die angedrohte Geldstrafe deutlich. Die Staatsanwaltschaft hatte 400 Euro für ausreichend erachtet und darauf verwiesen, dass kaum Wiederholungsgefahr bestehe und die Strafvorschriften mit einer Höchststrafe von drei Jahren noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammten.

Der mittlerweile aus dem Wehrdienst entlassene Mann hatte genau die 20 Tage mehr dienen müssen, an denen er im Sommer 2006 der Truppe fern geblieben war. Nicht die Mama oder eine neue Freundin waren Schuld an der Fahnenflucht. Aus Geldmangel hat der Eichsfelder lieber Pfandflaschen gesammelt und eingelöst. Die Schulden aus seinen Handy-Rechnungen hielten ihn davon ab, zur Görmar-Kaserne nach Mühlhausen zu fahren. "Ich habe versucht, Geld aufzutreiben", schilderte der Angeklagte seine damalige Lage. Am Ende stellte er sich aber selbst, musste nicht von Feldjägern aufgegriffen werden.

Von der Bundeswehr bekam der Soldat dienstrechtlich zwei Wochen Arrest aufgebrummt. Er durfte tagsüber am Dienst teilnehmen und wurde danach wieder weggeschlossen, berichtete der Angeklagte. Zusätzlich musste er ein Buch zur Geschichte der Bundeswehr lesen. Nach dem Vorfall und dem damit verbundenen Arrest habe er verstanden, worum es gehe, gab gestern ein Vorgesetzter als Zeuge zu Protokoll.

Auch das bewog den Richter, beim Strafmaß Milde walten zu lassen. "Ich habe auch schon zweieinhalb Jahre für so einen Vorwurf geurteilt", sagte Richter Thomas Linß. "Meine Urteile hingen schon in der Kaserne aus", fügte er hinzu. Doch die Zeiten hätten sich geändert, der Grundwehrdienst dauere heute noch nicht einmal so lange wie eine Schwangerschaft.

http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringen.volltext.php?kennung=on11taTHUThuNational39112&zulieferer=ta&kategorie=THU&rubrik=Thueringen®ion=National&auftritt=TA&dbserver=1

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ZitatDer Truppe fern geblieben
Einstiger Soldat kam nicht zur Verhandlung / 2700 Euro Strafe

Wertheim. Ein ehemaliger Soldat, der in Külsheim stationiert war, sollte sich beim Amtsgericht Wertheim wegen Fahnenflucht in zwei Fällen verantworten. Er fehlte jedoch unentschuldigt bei seiner Verhandlung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ die Richterin einen Strafbefehl über 180 mal 15 Euro.

Der Wehrpflichtige war jedes Mal von den Feldjägern ergriffen und zu seiner Einheit zurückgebracht worden. Die Abwesenheiten dauerten so langer, dass man davon ausgehen muss, der Mann wollte nicht mehr zurückkehren. Dabei war der Beschuldigte von seinen Vorgesetzten über die Pflicht zum Dienstantritt und die Folgen der Missachtung informiert.

Durch den Erlass des Strafbefehls wird das Verfahren auf schriftlichem Weg zu Ende gebracht, es sei denn, der Angeklagte legt Einspruch ein. Dann kommt es erneut zu einer Verhandlung. Fehlt der Beschuldigte auch bei diesem Termin, kann das Gericht durch Urteil den Einspruch verwerfen.

http://www.fnweb.de/lokales/we/wertheim/20070222_4610811020_05207.html

Kater

ZitatVon Feldjägern wieder eingefangen
Soldat verließ zweimal eigenmächtig seine Kompanie / Verurteilung zu Geldstrafe

Ein Soldatenleben unterliegt strengen Regeln. Wer sich nicht daran hält, hat mit drastischen Sanktionen zu rechnen. Das musste auch Tim S. (23, Name geändert) erfahren, der 2006 Soldat im Einsatzführungskommando Schwielowsee war. Er blieb zweimal eigenmächtig der Kompanie mehrere Tage fern. Und sind es mehr als drei Tage, schickt die Bundeswehr die Feldjäger los, um den Soldaten "einzufangen" und wieder dorthin zu bringen, wo er gerade sein müsste. Sie fanden auch Tim S. , und der Soldat wurde "der Einheit wieder zugeführt", wie es sein Vorgesetzter als Zeuge formulierte. Es folgten 21 Tage Arrest, die bei dem Soldaten einen nachhaltigen Eindruck hinterließen und ihn zum Nachdenken brachten.

Doch nicht nur innerhalb der Bundeswehr gibt es Konsequenzen, sondern ein solches Verhalten, "die eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe", ist auch strafbar. Deshalb musste sich Tim S. nun vor Gericht verantworten.

Am 23. Mai 2006 hatte er Zahnschmerzen bekommen. Da kein Zahnarzt der Bundeswehr zu erreichen war, suchte er einen anderen Zahnarzt auf, der ihn nach der Behandlung krankschrieb. Den Schein habe er seinem Vorgesetzten gefaxt. "Ich wusste nicht, dass die Krankschreibung nur von einem Bundeswehr-Arzt erfolgen darf", versucht der Angeklagte zu erklären. Erst am 31. Mai hatte er sich wieder bei seiner Kompanie gemeldet. Das zweite Mal kehrte er nach einem Aufenthalt im Bundeswehr-Krankenhaus am 4. Juli 2006 nicht wieder zurück. Die Feldjäger suchten ihn und brachten ihn am 14. Juli zu seiner Kompanie.

Er habe sich bei der Bundeswehr unwohl gefühlt. "Das hing auch mit meiner Einstellung zur Bundeswehr zusammen", erklärt Tim S., warum er sich zweimal davor drücken wollte, wieder Soldat zu sein. Sein Leben sei damals "flatterhaft" gewesen, nicht so geordnet wie jetzt. Er habe psychische Probleme gehabt, sei deshalb mehrere Wochen in neurologischer Behandlung gewesen. "Es kam eins zum anderen." Während des Arrestes aber sei ihm Einiges klar geworden, auch sein Fehlverhalten. Die ausgefallene Zeit sei hinten angehängt worden. "So habe ich dann schließlich meinen Wehrdienst bis zum letzten Tag abgeleistet."

Doch dies und die dargelegten Gründe könnten nicht zu Straffreiheit führen, meint Richterin Monika Holk. Solche Freiheiten könne man sich nicht einfach nehmen, das sei auch nicht fair den anderen Soldaten gegenüber, zumal jeder über die Regeln informiert werde. Und es müsse anderen vor Augen geführt werden, "dass es so nicht geht". Tim S. wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Ch.S.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10980813/60889/

Kater

ZitatZivildienst geschwänzt - 1800 Euro Geldstrafe für 23-Jährigen

Wer seinem Arbeitsplatz für längere Zeit unentschuldigt fernbleibt, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Ein saftiges Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe droht jedoch jedem, der ohne Angabe von Gründen seine zugeteilte Zivildienststelle nicht aufsucht. Eine Erfahrung, die jetzt ein 23-jähriger Wormser machen musste.

Als anerkanntem Kriegsdienstverweigerer wurde ihm eine Zivi-Stelle im Krankenhaus Hochstift zuteil. Dort sollte er neun Monate lang seinen Dienst verrichten, doch trat er seine Stelle nur insgesamt sechs Wochen an; die restliche Zeit fehlte er unentschuldigt. Dafür musste er sich jetzt vor dem Wormser Amtsgericht verantworten. "Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe", gab er zu. Vor allem die privaten und finanziellen Probleme hätten ihn zermürbt, da habe er keine klaren Gedanken für seinen Dienst mehr haben können und sei einfach nicht mehr erschienen.

Vor seinem Zivildienst arbeitete der junge Mann bei einer Wormser Speditionsfirma. Dort habe er eigentlich recht gut verdient. Seine Wohnung habe er neu eingerichtet und zuvor noch einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Dann kam der Einberufungsbescheid und damit der "Einsatz" an der Zivildienststelle. Das finanzielle Fiasko begann. Seinen Kredit habe er nicht mehr weiterzahlen können; ebenso drückten aufgelaufene Mietschulden. Seine Wohnung wurde vom Vermieter fristlos gekündigt und per Gerichtsbeschluss geräumt. Zwar zeigte Richterin Iris Blankenhorn Verständnis für die psychische und finanzielle Situation, aber: "Sie hätten den Vorgesetzten im Hochstift davon unterrichten müssen oder sich offiziell krank schreiben lassen können - dann säßen wir jetzt alle nicht hier", so die Richterin. Doch einfach unentschuldigt nicht zum Dienst zu kommen, sei kein Kavaliersdelikt. Schließlich habe ein gültiger Einberufungsbescheid Rechtskraft.

"Wehrpflichtige und Zivildienstleistende müssen auch in der Bestrafung gleichgestellt werden", forderte Staatsanwalt Jürgen Hobert in seinem Plädoyer: "Fehlen Soldaten längere Zeit im Wehrdienst unentschuldigt, holen ihn die Feldjäger ab und der Fahnenflüchtige wandert unweigerlich in den Bau." Gleiches Strafmaß müsste auch bei Zivildienstleistenden angewendet werden, so der Staatsanwalt und plädierte für eine sechsmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Richterin Iris Blankenhorn wandelte den Strafantrag letztendlich in eine Geldstrafe um. 180 Tagessätze zu je zehn Euro, also insgesamt 1800 Euro lautete am Ende das Urteil. Zudem muss der Verurteilte die Gerichtskosten tragen. Eventuell müssen jetzt auch noch die Fehlzeiten seines Zivildienstes nachgeholt werden.

http://www.wormser-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3227377

Kater

ZitatArrest wegen Fahnenflucht

GOSLAR. Wegen Fahnenflucht verurteilte Amtsrichter Ralf-Peter Jordan einen 23-Jährigen aus dem norddeutschen Raum zu einem Strafarrest von sechs Monaten, der zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Wehrpflichtige hätte am 2. Januar seinen Dienst bei der 21. Kompanie des Luftwaffenausbildungsbataillons auf dem Fliegerhorst aufnehmen sollen. Ein von dem Mann gestellter Kriegsdienstverweigerungsantrag war abgelehnt worden.
Doch der Rekrut blieb seiner Truppe eigenmächtig fern und wurde später von Feldjägern aufgegriffen. Der 23-Jährige war der Ansicht, dass sein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtswirksam abgelehnt gewesen sei, und kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. I.B.

http://www.goslarsche.de/gz/news_co/harznews/?date=2008-06-03&title=Arrest%20wegen%20Fahnenflucht&id=8982&showit=yes

Kater

ZitatDienstmüder Wehrpflichtiger
21-Jähriger wegen Verstoß gegen das Wehrstrafgesetzt vor Kehler Richter

Süß und ehrenvoll ist's, dem Vaterland zu dienen. Süßer aber noch, auf den Dienst zu pfeifen und wochenlang bei der Freundin hängen zu bleiben.  :rolleyes: Das Kehler Amtsgericht verhandelte einen Verstoß gegen das Wehrstrafgesetz.  
 
04.09.2008 - Kehl. Ein, zwei Monate Bundeswehr – länger diente der 21-jährige Angeklagte nach eigenen Angaben nicht an der Waffe: Statt aus einem verlängerten Wochenend-Urlaub zu seinem Infanterie-Bataillon auf die Schwäbische Alb zurückzukehren, bevorzugte der Jüngling die Waffen einer Frau und blieb bei seiner Freundin daheim.

Witzig fand das Vaterland das nicht, und flott marschierten Feldjäger herbei, griffen den zu diesem Zeitpunkt schon vier Wochen überfälligen Drückeberger bei der Adresse der Freundin auf. Disziplinarrechtliche Maßnahme des Truppendienst-Richters gegen den dienstmüden Wehrpflichtigen: 20 Tage Arrest in Stetten am kalten Markt, von bösen Zungen dem Ortsnamen entsprechend als »Schwäbisch-Sibirien« bezeichnet.

Der Angeklagte, so dessen Kompaniechef bei seiner Zeugenaussage im Amtsgericht Kehl, habe sich für die Arrest-Variante »mit Teilnahme am Dienst« bei der Nachbarkompanie entschieden. Dienstzeit: von 7 Uhr morgens bis 16 Uhr 30 nachmittags. Am Wochenende hieß das trotzdem: 23 Stunden inhaftiert und »halt eine Stunde Ausgang«, so der Angeklagte.

Lieber Zivildienst
Ferner sei ihm nahe gelegt worden, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern: »Mach das lieber, bevor Du noch mehr Probleme hast«, gibt er während des Prozesses diesen Ratschlag wieder

Im November wird der Angeklagte bei der Zivildienst-Schule antreten, um herauszufinden, welche Art Zivildienst für ihn am besten geeignet sein könnte.

Warum er vorsätzlich seiner Truppe fern geblieben ist und damit gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen hat, konnte oder wollte der ansonsten geständige Angeklagte vor Gericht nicht sagen. »Sie sind nicht auf die Idee gekommen, dass das bei Ihrer Latte an Vorstrafen nicht so richtig gut ist?«, erkundigte Richter Thorsten Krapp sich mit Blick in das Bundeszentralregister. Sieben Einträge finden sich dort über den Angeklagten. Mehr als einmal saß der 21-Jährige im Jugendknast. »Ist das dort so toll, dass man da ständig landet?«, wunderte Richter Krapp sich und wies darauf hin, dass der 21-Jährige mit dem unerlaubten Fernbleiben von seinen Kameraden »gegen die Kernpflichten eines Soldaten« verstoßen habe. »Das einzige, was noch krasser ist, ist das Verlassen von Kampfhandlungen«, so Krapp.

»Der Strafrahmen beim Wehrstrafgesetz ist relativ brutal«, bekundete Krapp und verurteilte den Angeklagten zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit blieb Richter Krapp einen Monat unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Krapp ging davon aus, dass von der Erinnerung an zwanzig Tage Bundeswehr-Arrest »einiges hängen geblieben« sein könnte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Bewährungsauflage: die pünktliche und ordnungsgemäße Ableistung des Zivildienstes. »Da müssen Sie sich in Gottes Namen mal eingliedern«, forderte Krapp von dem 21-Jährigen.  

http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=70&db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=4052

Kater

ZitatBad Staffelstein
Am Donnerstag musste zum wiederholten Mal ein 18-jähriger Mann aus Bad Staffelstein in Amtshilfe für die Feldjäger der Bundeswehr festgenommen werden, weil er sich dem Wehrdienst widersetzt und seiner Einheit fern geblieben war. Der junge Mann stand deshalb erst kürzlich vor Gericht und wurde dabei wegen einem Verstoß gegen das Wehrstrafgesetz zu einer Freiheiststrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch nur unter der Auflage, dass er sofort seinen Wehrdienst abzuleisten habe, zur Bewährung ausgesetzt. Offensichtlich kümmerte ihn das recht wenig, weil er trotzdem das Gericht verließ und nicht zu seiner Einheit zurückkehrte. Er wurde deshalb nach seiner Festnahme in Bad Staffelstein einem Richter beim Amtsgericht Kissingen vorgeführt, der die sofortige Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Würzburg anordnete.   

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=4407&showNews=295345

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