UN-Sozialpakt

Begonnen von counselor, 19:21:28 So. 18.Dezember 2022

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counselor

ZitatDer Bundestag hat am 10.11.2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt beschlossen
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Der Bundestag hat am 10. November 2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt gemäß dem Entwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zum Fakultativprotokoll beschlossen. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Verletzung ihrer Rechte zu beschweren (Individualbeschwerdeverfahren). Beschluss des Bundestags: https://t1p.de/l39he

Dazu einige Infos auf dem Verfassungsblog: https://t1p.de/3o8qs

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-50-2022-vom-18-12-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

ZitatIndividualbeschwerden beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Eine Handreichung für Betroffene, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Information/Information_Individualbeschwerden_WSK-Ausschuss.pdf

In der Praxis dürfte so eine Individualbeschwerde nur selten in Frage kommen, die Hürden sind einfach zu hoch.
Zumal (Zitat aus dem pdf):
ZitatAllerdings werden Beschwerden nur in einer der sechs UN-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) angenommen. Sind weitere Dokumente wie Nachweise, bisherige Gerichtsakten et cetera nicht in einer UN-Amtssprache abgefasst, muss eine vollständige oder zusammenfassende Übersetzung der Dokumente vorgelegt werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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