Arbeitslose mit Unterhaltspflicht - 20-30 bewerbungen zumutbar

Begonnen von Codeman, 09:23:19 Fr. 30.März 2007

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Codeman

Arbeitslose,die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind,müssen sich ausreichend um eine Arbeitsstelle bewerben.

Sie haben 20 bis 30 bewerbungen im monat nachzuweisen.Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg in Brandenburg/Havel hervor.

Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein Berlin hin.
Für die Arbeitssuche sei demnach genauso viel Zeit zu verwenden wie für eine Vollzeitarbeit.

Im entschiedenen Fall forderte eine arbeitslos gewordene Mutter den Wegfall der Unterhaltspflicht für ihre Tochter,die beim Vater lebt.
Nach Auffassung des Gerichts hat sich die Frau jedoch nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht,der ihr die Zahlung des Unterhalts möglich gemacht hätte.

Die Suche dürfe sich weder auf den Wohnort beschränken noch auf regelmässige Meldungen beim Arbeitsamt,betonten die Brandenburger Richter.
Vielmehr sei eine intensive Eigeninitiative erforderlich - etwa durch Bewerbungen auf ausgeschriebenen Stellen.

(Az.: 10 UF 133/05)


http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10%20UF%20133-05.pdf

Man sollte dahingehend anmerken,dass sich dieses urteil nicht auf die pflichten zwischen kunde und arge richtet sondern das der arbeitslose/die arbeitslose alles zu tun hat um ihre unterhaltszahlungen nachzukommen.Allerdings finde ich die frage der finanzierbarkeit von 20-30 bewerbungen pro monat höchst fragwürdig.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Micki

Auch ich halte diese Forderung des Gerichts als fragwürdig und weldfremd. Aber andererseits typisch für Beamte dieauf einem anderen Planet leben, wie wir ja alle wissen!

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