Leiharbeiter als Streikbrecher

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 13:20:31 Mo. 14.November 2005

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ManOfConstantSorrow

Bei Giesecke & Devrient ruht im Werk Oberbayern seit einer Woche die Arbeit. Rund um die Uhr stehen Streikposten an den Werkstoren. Doch den Streikbruch durch angeheuerte Leiharbeiter können sie nicht verhindern.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

patrick

nice...


Zitat " das Kapital liebt den Verrat, aber nicht den Verräter..."

mfg
sie sind 24 jahre haben den meister oder besser noch sind studiert? sie haben berufserfahrun von min.5 jahren? dann sind sie bei uns richtig....!!! wir bieten ihnen 6 euro brutto....deutschlandweit

echt tolles deutschland...!!!!!

ManOfConstantSorrow

Wer sich für 1. Hand Infos der Auseinandersetzung interessiert, findet sie hier:

http://www.streik-gdl.de.vu/
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

karl.

Hallo,

bin etwas verwundert wie wenig Resonanz dieses Thema hier bei euch
erzeugt.

Unter:

//www.igmetall-zoom.de

in der Rubrik FORUM (Zeitarbeitsfirmen / Firma Nextime) findet dazu eine Diskussion statt.
Wir sollten uns nicht als Konkurrenz verstehen sondern als Ergänzung.

Mit freundlichen Grüßen
Karl

ManOfConstantSorrow

Einige Städte in Baden-Württemberg wollen mittlerweile Leiharbeiter als "Streikbrecher" einsetzen. Siehe Infos und Links beim Streikposten .
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

ManOfConstantSorrow

ZitatDie Streiks im öffentlichen Dienst wurden heute auf 30.000 Beschäftigte ausgeweitet. Gestreikt wird in neun Bundesländern. In Freiburg setzt die Stadt Leiharbeiter ein, um den Streik zu brechen.

rf-news 15.2.06
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

ManOfConstantSorrow

Habe im STREIKPOSTEN  eben folgende ergänzende Meldung gefunden:

Zitat12. Feb, 15:35
Freiburg setzt schon Streikbrecher ein!
In Freiburg läuft der Streik von ver.di weitgehend ins Leere da die Stadt schon Leiharbeiter als Streikbrecher einssetzt. Diese kommen von der Sklavenhändlerfirma "Top work" und haben ihren Sitz in der Erasmusstrasse 16.
Gegen Streikbrecherfirmen vorgehen!
Klassenkampf!
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Spätlese

Die laufenden Streiks werden leider, so traurig das ist, weitflächig ausgehebelt. Kommt sicher auch daher, dass der Inhalt des Wortes "Solidarität" für Viele zum Fremdwort geworden ist.

War in der letzten Woche viel in D unterwegs:
- in Niedersachsen bekam ich berichtet, dass private bzw. Industriemüllentsorger mit aufgestocktem Personal "den gröbsten Dreck" abkarren.
- Saarland - BW, die Ecke: Es wurde bei privaten Müllentsorgern im benachbarten Frankreich und Belgien angefragt + in anderen Bundesländern, in denen nicht gestreikt wird, also, so gemeint "ob Möglichkeiten sind die 70km von der einen zur anderen Stadt im anderen Bundesland zu fahren
- Sachsen: Hier läuft erst gar nicht der angekündigte Streik, weil die Sachsen lt. TV halbwegs zufrieden sind und es gar keinen Grund für einen Streik gibt, weil dass ja sowieso nur wieder Entlassungen erzeugt

Und irgendwie + irgendwann treffen sich alle bei der BA wieder und haben genug Zeit um sich während der Ausübung der 1-Euro-Arbeitsgelegenheit um den Begriff "Solidarität" Gedanken zu machen. ... Land und Leute hier sind einfach fertig, regen sich zwar über jeden Mumpitz auf, überfluten damit die Gerichte - aber wenn´s wirklich mit Kernproblemen zur Sache und an die Basis geht - dann gucken 2/3 aller evtl. Betroffenen flötend in die Luft.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

mausikuss

Leiharbeiter und Ein-Euro-Jober als Streikbrecher. Ist doch echt ätzend, da können wir ja die Grünen Polizisten abschafen.
Liebe Grüsse mausikuss :tongue:

Powerlusche

Ein Leiharbeitnehmer darf aber in einenbestreikten Unternehmen nicht arbeiten, hab zumindest sowas in meinem derzeitigen arbeitsvertrag stehen:.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Sie sind nicht verpflichtet bei einem Entleiher tätig zu werden soweit dieser durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Bei einem solchen Arbeitskampf ist der verleiher verpflichtet sie auf das Leistungsverweigerungsrecht hinzuweisen.

^^
der passus ist meinen Arbeitsvertrag beigefügt.
Wer Peanuts bezahlt muss Affen einstellen.

ManOfConstantSorrow

ZitatMit harten Bandagen
Mit massenhaftem Einsatz von Leiharbeitern versuchen Einzelhandelsunternehmen Streik zu brechen. Verstoß gegen Gesetz und Tarifvertrag. Dennoch überraschend gute Beteiligung

Von Daniel Behruzi
 
Der seit Monaten andauernde Tarifkonflikt im Einzelhandel wird mit harten Bandagen geführt. Mit Streiks versucht die Gewerkschaft ver.di derzeit, das umsatzstarke Weihnachtsgeschäft zu behindern. Doch trotz der Arbeitsniederlegungen bleibt ein Großteil der Läden geöffnet. Ein Grund hierfür ist der massenhafte Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher. Dies verstößt allerdings sowohl gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) als auch gegen den von den großen Zeitarbeitsfirmen unterschriebenen Tarifvertrag.

»Den Beschäftigten ist nicht nach besinnlicher Weihnachtszeit. Sie wissen, daß es jetzt ums Ganze geht«, begründet Liselotte Hinz, ver.di-Verhandlungsführerin für Nordrhein-Westfalen, die für heute im ganzen Bundesgebiet geplante Ausweitung der Streikaktionen. Deren Folgen versuchen die Unternehmen, durch das Anheuern von Leiharbeitern zu begrenzen. Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bremen, sieht darin einen problematischen Vorgang. Im jW-Gespräch verweist er darauf, daß die Leihkräfte solche Einsätze unter Berufung auf das AÜG verweigern können. »Für den einzelnen, der sich ja in einer äußerst schwachen Position befindet, ist das allerdings sehr schwierig«, gibt der Rechtswissenschaftler zu bedenken. Eine juristisch offene Frage sei, ob die Gewerkschaft unter Berufung auf das AÜG den massenhaften Streikbrechereinsatz von Zeitarbeitern verhindern kann. Zwar hätten Unternehmer grundsätzlich die Möglichkeit, im Streikfall andere Arbeitskräfte einzusetzen, ob aber ein ganzer Arbeitskampf auf diese Weise ausgehebelt werden darf, sei bisher nicht geklärt. »Juristisch ist das noch nicht klargestellt, aber nach meiner persönlichen Überzeugung handelt es sich in einem solchen Fall um ein illegales Unterlaufen des Streikrechts«, betont Däubler.

Gewerkschaftssekretär Peter Weith sieht in dieser Frage ein »Auslegungsproblem«. Einige im Unternehmerlager argumentierten damit, daß im Einzelhandel auch in »Friedenszeiten« Leiharbeiter beschäftigt werden, und dies deshalb auch während Arbeitskämpfen erlaubt sein müsse. »Wir meinen hingegen, daß im Streikfall überhaupt keine Leiharbeiter eingesetzt werden dürfen«, sagt Weith. Seine Gewerkschaft wolle für eine entsprechende Klarstellung im Gesetz werben, kündigt der ver.di-Mann auf jW-Nachfrage an. »Das heißt aber, dicke Bretter bohren.«

Einen kurzfristig mehr Erfolg versprechende Weg sieht ver.di darin, sich auf den mit den großen Zeitarbeitsfirmen BZA und IGZ ausgehandelten Tarifvertrag zu berufen. Dieser enthält eine ähnliche Klausel wie das AÜG, die den Mißbrauch der Zeitarbeit zum Streikbruch verhindern soll. »Die örtlichen ver.di-Sekretäre sollen auf die Zeitarbeitsfirmen einwirken, wenn deren Leute als Streikbrecher eingesetzt werden«, sagt Weith. In vielen Fällen habe dies zu einem Abzug der Leiharbeiter aus bestreikten Betrieben geführt. Man wolle nun auch die Unternehmerverbände verstärkt auffordern, ihre Mitgliedsfirmen auf die Tarifregelung hinzuweisen.

Doch der Einsatz von Leiharbeitern ist nur ein Mittel zur Sabotage des Streiks. So berichtet beispielsweise eine Betriebsrätin vom Kaufland Logistikzentrum im brandenburgischen Lübben gegenüber jW, daß dort auf vielfache Weise versucht werde, die Beschäftigten von einer Teilnahme an den ver.di-Aktionen abzuhalten. Streikbrecher würden mit Prämien belohnt, während diejenigen, die sich an den Arbeitsniederlegungen beteiligten, auf verschiedenen Wegen schikaniert und bedroht würden. »Bei vielen ist die Angst groß«, sagt sie. »An sich ist jede Benachteiligung wegen der Ausübung des Streikrechts unzulässig, aber es ist natürlich schwer, das nachzuweisen«, kommentiert Rechtsexperte Däubler dies. Um die Beschäftigten dem Druck der Unternehmer zu entziehen, ist ver.di in den vergangenen Wochen dazu übergegangen, die Streikenden nicht mehr vor dem Betrieb, sondern an zentralen Orten in der Stadt zu versammeln. Vorgesetzte hätten daraufhin versucht, die Kollegen mit Telefonanrufen unter Druck zu setzen, berichtet Weith.

Vor diesem Hintergrund ist die weiterhin gute Beteiligung an den Arbeitsniederlegungen selbst für einige ver.di-Funktionäre überraschend. »Es ist eine Sensation, daß wir überhaupt in der Lage sind, das Weihnachtsgeschäft zu bestreiken – das hatten uns die Arbeitgeber nicht zugetraut«, sagt Weith, der dies mit dem »dreisten Versuch« der Unternehmer erklärt, die Beschäftigten durch die Streichung der Zuschläge »auch noch für die verlängerten Ladenöffnungszeiten zahlen zu lassen«. Um das zu verhindern, will die Gewerkschaft nun noch eine Schippe drauflegen.

http://www.jungewelt.de/2007/12-07/046.php

Man sollte den Streikbrechern die "
Leihkeule" in die Hand drücken.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Krokos

tja...die Gewerkschaften haben schon ein Arm und ein Bein abgesägt bekommen und das einzisgte was sie dagegen machen ist zu sagen "hey das finde ich aber doof das ihr mir mein Bein und mein Arm absägt" in der Hoffnung das das andere Bein und der andere Arm dran gelassen werden.

ManOfConstantSorrow

Leiharbeiter als Streikbrecher bei der Hohenzollerischen Landesbahn

25.06.09 - Die Lokomotivführer-Gewerkschaft GDL teilte am Mittwoch mit, dass die Hohenzollerische Landesbahn (HzL) mehrere Leiharbeiter eingestellt hat. So sollen weitere Tarifstreiks der GDL unterlaufen werden. Die GDL will einen Tarifvertrag auf dem Niveau der Deutschen Bahn bei der HzL durchsetzen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende von Berlin Brandenburg, Doro Zinke geht allerdings von einem Verweigerungsrecht der Leiharbeiter gegenüber Streikbrecherarbeiten aus: "Niemand könne gezwungen werden, anderen Arbeitnehmern als Streikbrecher in einem Arbeitskampf in den Rücken zu fallen."
http://www.rf-news.de/2009/kw26/25.06.09-leiharbeiter-als-streikbrecher-bei-der-hohenzollerischen-landesbahn




http://www.chefduzen.de/LeihkeuleStreikbr.pdf
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Ziggy

Nachdem Gott die Klapperschlange, die Kröte und den Vampir geschaffen hatte, blieb ihm noch etwas abscheuliche Substanz übrig, und daraus machte er einen Streikbrecher. Ein Streikbrecher ist ein aufrechtgehender Zweibeiner mit einer Korkenzieherseele, einem Sumpfhirn und einer Rückgratkombination aus Kleister und Gallert. Wo andere das Herz haben, trägt er eine Geschwulst räudiger Prinzipien. Wenn ein Streikbrecher die Straße entlang geht, wenden die Menschen ihm den Rücken, die Engel weinen im Himmel und selbst der Teufel schließt die Höllenpforte, um ihn nicht hineinzulassen. Kein Mensch hat das Recht, Streikbrecher zu halten, solange es einen Wassertümpel gibt, der tief genug ist, daß er sich darin ertränken kann oder solange es einen Strick gibt, der lang genug ist, um ein Gerippe daran aufzuhängen. Im Vergleich zu einem Streikbrecher besaß Judas Ischariot, nachdem er seinen Herrn verraten hatte, genügend Charakter, sich zu erhängen. Den hat ein Streikbrecher nicht. Esau verkaufte sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht. Judas Ischariot verriet seinen Heiland für 30 Silberlinge. Benedict Arnold verkaufte sein Land für das Versprechen, daß man ihm ein Offizierspatent in der britischen Armee geben würde. Der moderne Streikbrecher verkauft sein Geburtsrecht, sein Land, seine Frau, seine Kinder und seine Mitmenschen für ein unerfülltes Versprechen seines Trusts oder seiner Gesellschaft. Esau war ein Verräter an sich selbst. Judas Ischariot war ein Verräter an seinem Gott und Benedict Arnold war ein Verräter an seinem Land. Ein Streikbrecher ist ein Verräter an seinem Gott, seinem Land, seiner Familie und seiner Klasse!

Jack London: Der Streikbrecher
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Hägar

Die Sache hat auch einen Hintergrund und der ist das die Leiharbeiter auch Familie haben. Und wenn eben dieser Leiharbeiter ist nahezu Machtlos gegen diese Industriebosse und deren Machenschaften. Und so hat der besagte Leiharbeiter die Wahl zwischen Pest und Pocken. Entweder er geht als Streikbrecher oder der Staat läst seine Familie verhungern.

Es ist nicht der Leiharbeiter das Böse, sondern das System ist abartig.
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

BakuRock

Zitat von: Hägar am 00:58:33 Sa. 27.Juni 2009
...........
(Was du bis hier geschrieben hast geht in Ordnung! Aber:)
Entweder er geht als Streikbrecher oder der Staat läst seine Familie verhungern.
Es ist nicht der Leiharbeiter das Böse, sondern das System ist abartig.

Das System ist abartig - aber so ein vermeintliches "Totschlagargument": "Entweder er geht als Streikbrecher oder der Staat lässt seine Familie verhungern." - ist ja wohl das Letzte.......

Weder du noch deine Familie werden verhungern, wenn du nicht bereit bist als Streikbrecher zu fungieren - das ist sogar im Gesetz festgeschrieben! (Da gibt es schon ein Urteil - auch hier im Forum schon gepostet).....

Google mal nach "Leiharbeiter als Streikbrecher" - dann bekommst du Antworten .... und verdiente! Gegenargumente zu deiner Scheiss-Meinung!

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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

Eigentumsfragen stellen!

Wer sind FAUistas

Irrlichtprojektor

§ 11 Absatz 5 AÜG
Zitat(5) Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen eines Arbeitskampfs nach Satz 1 hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen.

Das bedeutet auch das dem Leiharbeitnehmer dadurch keine Nachteile (Lohnfortzahlung; Annahmeverzug) entstehen dürfen. Wenn manch Kapitalist in solchen Zeiten mit "Extra-Prämien" winken und der Leiharbeitnehmer dem "Ruf des Geldes" folgen würde, mutiert dieser "Kollege" zum Streikbrecher und verdient dann wohl auch als solcher behandelt zu werden.
Dennoch! möchte ich dabei die Kritik an der Stammbelegschaft nicht ganz aussparen und die Frage aufwerfen, ob diese Kollegen in der Vergangenheit auch ähnlich "solidarisch" gegenüber Leiharbeitnehmern waren oder evtl. sie in ihrem Kampf unterstützten? In der Antwort liegt dann wohl auch das Maß der Legitimation gegenüber Streikbrechern entsprechend aufzutreten. Bedingungslose Solidarität fordern ist die eine Seite, sie auch zu leisten eine Andere. Ich habe selbst "Kollektive" kennen gelernt wo mir diese Solidarität verweigert wurde und dennoch habe ich versucht dafür zu werben. In einem möglichen Konflikt hätte ich aus Prinzip die Arbeit nieder gelegt aber nicht aufgrund einer solidarischen Haltung zu diesem "Kollektiv".

Ziggy

@Hägar
Wirst du für deine Posts bezahlt oder denkst du dir das selber aus?

@IP
Deine Einwände sind berechtigt, ich denke da ganz ähnlich (durch Erfahrung geprägt, Stichwort: Siemensianer). Nur ... wenn wir weiter in solchen Bahnen denken, wenn jeder auch künftig sein eigenes Süppchen kocht, bekommen wir nie eine gemeinsame Front zustande.

Ich stelle in meinem Umfeld fest, daß es sehr wohl inzwischen in den Stammbelegschaften ein Umdenken gibt, daß man endlich begreift, wie der Hase wirklich läuft. Leider ist das ein mühsamer und langwieriger Prozess, und wird sich bei der kommenden Wahl wohl nicht auswirken ...

Erst vor ein paar Tagen hatte ich im Betrieb eine heftige Auseinandersetzung mit einem "Kollegen", der im Brustton der Überzeugung die Scheißhausparolen der C-Parteien nachgeäfft hat. Da ist mir echt der Kragen geplatzt und es wurde richtig laut. Viel hätte nicht gefehlt und ich hätte ihm ein paar geknallt. Wie kann ein Arbeiter nur so bescheuert sein!
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Irrlichtprojektor

Zitat von: Ziggy am 07:36:29 Sa. 27.Juni 2009

@IP
Deine Einwände sind berechtigt, ich denke da ganz ähnlich (durch Erfahrung geprägt, Stichwort: Siemensianer). Nur ... wenn wir weiter in solchen Bahnen denken, wenn jeder auch künftig sein eigenes Süppchen kocht, bekommen wir nie eine gemeinsame Front zustande.

Ich verstehe es als konstruktive Kritik. Wie wichtig es ist, dass die Stammbelegschaften das Problem Leiharbeit auch sie direkt betrifft, scheint mir aus meiner Erfahrung heraus in meiner Branche weniger bewusst zu sein. Das "Glück" als Stammie noch tätig zu sein geht oftmals zusammen mit dem Verdrängen dieser Bedrohung irgendwann selbst als Leiharbeiter seinen Lebensunterhalt bestreiten zu müssen. Wenn sich die Belegschaft plötzlich in einem Konflikt befindet, fällt die Maske des "nur dahin funktionieren" hoffentlich und die Kollegen bekommen die Möglichkeit, Zeit und auch eine Plattform mehr Rationalität im Erkenntnisprozess erfahren zu können. Es gibt ja auch positive Beispiele neben den anderen Erfahrungen. Ein schwarz/weiß Muster oder pauschalisiert Streikbrecher zu Brandmarken halte ich für eher fördernd in Richtung Vereinzelung. Die Kritik sollte maßvoll und annehmbar den einzelnen Kollegen erreichen, egal ob Leihkeule oder Stammie, damit sich etwas entwickeln kann.

gruß irrlicht

Hägar

Zitat von: Ziggy am 07:36:29 Sa. 27.Juni 2009
@Hägar
Wirst du für deine Posts bezahlt oder denkst du dir das selber aus?

Alles Live erlebt und zwar kostenlos und es ist nicht meine "Scheiss Meinung". Ich hatte noch das Glück eine dritte Option zu haben.

Und wer sich auf den Staat verlässt, ist verlassen.
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

vampyrella

Das ist ein gespaltenes Thema.

Ich weiss nicht, was ich in der Situation tun würde. Auf der einen Seite , klar, Streiks sind wichtig. Und Arbeitskämpfe sowieso.

Aber auf der anderen würde ich wetten, dass es Arbeitsverweigerung wäre, wenn ich (als Leiharbeiter) bei einem Streik nicht auf Arbeit kommen würde, und das hätte lt. meinem Arbeitsvertrages die Folgen einer fristlosen Kündigung.
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L_/
OL This is Schäuble.
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sleepy5580

1. hat der Verleiher jeden Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten muss.
§11 Abs. 5 AÜG.


2. Ist in den DGB-Leiharbitstarifverträgen klar geregelt das ein Einsatz in bestreikten Betrieben nicht stattfindet.

Und auch hier gilt wieder wenn eine Gesetztesparagraph nicht Tarif-/Arbeitsvertragsdispositiv ist,und ist es egal ob im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag das Gegenteil drin steht ;).


vampyrella

Echt? Wieder was dazu gelernt. Aber am Ende setzen die mich dann vieleicht wo anders ein während des Streikes, was für mich ohne Auto schwierig wäre.

Also da ich ja bei Verdi bin bräuchte ich mir also keine Gedanken machen?  Klingt gut.
o
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Hägar

Zitat von: sleepy5580 am 19:05:45 So. 28.Juni 2009
1. hat der Verleiher jeden Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten muss.
§11 Abs. 5 AÜG.

Es ist nur eine MUSS-Bestimmung und keine Verbotsreglung. Und schon ist man in den A**** gekniffen.
Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.

sleepy5580

Zitat von: vampyrella am 21:08:38 So. 28.Juni 2009
Echt? Wieder was dazu gelernt. Aber am Ende setzen die mich dann vieleicht wo anders ein während des Streikes, was für mich ohne Auto schwierig wäre.

Also da ich ja bei Verdi bin bräuchte ich mir also keine Gedanken machen?  Klingt gut.


Nunja ich habs einmal so gemacht bin hingefahren, hab gesehen wird gestreikt Dispo angerufen und gesagt das ich von meinem Arbeitsverweigerungsrecht hier gebrauch mache und ob er einen neuen Einsatz heute für mich hätte ;) und hatte er natürlich so kurzfristig nicht, dauert ja meist nicht Wochen von daher ^^

@hägar
Muss gleich du musst nicht da Arbeiten (klartext kann die ZAF nix machen) aber wenn du unbedingt willst darfst du es als AN das was du meinst sind kann-Regeln, also nichts mit im Allerwertesten gekniffen, es ist einfach nur deine freie Entscheidung ob oder ob nicht.

Kuddel

ZitatLeiharbeiter ersetzen streikende Busfahrer

Noch kämpferischer als die Funktionäre der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) und ihrer Dachorganisation dbb Tarifunion geben sich politisch Handelnde selten. Man werde bei den bayerischen Nahverkehrsbetrieben solange streiken, bis die Arbeitgeber sich bereit erklären, mit der GDL zu verhandeln, hatten die Arbeitnehmervertreter immer wieder angekündigt. Am Montagnachmittag machten sie nun einen Rückzieher: Am zweiten Familientag, also an diesem Dienstag, werden die Streiks ausgesetzt. Wann der Ausstand der Fahrer wieder anlaufen soll, ließen GDL wie dbb offen. Über das weitere Vorgehen werde man 'kurzfristig informieren', hieß es.

Zuletzt hatten die Streiks auch nur relativ geringe Auswirkungen gehabt. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hatte seit Montag auch verstärkt Leiharbeiter im Einsatz, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Die U-Bahn fuhr auch am Montag in der Regel alle zehn Minuten. Allerdings ging es in den Waggons eng zu; teils mussten Fahrgäste am Bahnsteig zurückbleiben, weil die Züge zu voll waren. Bei der Tram fielen erneut die Linien 16 und 21 aus, auf der Tramlinie 12 fuhren Ersatzbusse.

Die Aktion Münchner Fahrgäste wertete den Verzicht auf einen Streik am zweiten Familientag als ein 'positives Signal der Vernunft'. Deren Sprecher Andreas Nagel forderte, dass 'auf alle Streikmaßnahmen bis auf weiteres, mindestens bis zum Ende des Oktoberfestes, verzichtet wird'. Auch wenn der Betrieb einigermaßen laufe, so würden die Zugausfälle und das Gedränge in den Waggons doch zu einer Belastung für die Fahrgäste.

Wie lange die GDL den Streik nun aussetzt, blieb unklar

- 'das sagen wir noch nicht einmal unseren Mitgliedern', hieß es bei der GDL. Der Streikverzicht am Dienstag sei eine 'Geste des guten Willens', um den Familien einen reibungslosen Wiesn-Besuch zu ermöglichen. Aus Mitarbeiterkreisen war zu vernehmen, vermehrt würden einzelne GDL-Mitglieder sich vom Ausstand distanzieren und an die Führerstände zurückkehren. 'Wir haben kein Mobilisierungsproblem', hieß es dagegen bei der dbb Tarifunion. Die MVG kündigte an, Busse und Bahnen am Dienstag nach regulärem Fahrplan fahren zu lassen, 'soweit dies angesichts der kurzfristigen Ankündigung ohne angemessenen Planungsvorlauf noch möglich ist'. Marco Völklein
http://www.sueddeutsche.de/H5S38J/3614205/Leiharbeiter-ersetzen-streikende-Busfahrer.html

Kuddel

ZitatLeiharbeitnehmer müssen über Rechte während eines Streiks informiert werden

Wenn ein Unternehmen bestreikt wird, besteht für den Arbeitgeber das Bedürfnis oder auch die Notwendigkeit, den "Betrieb am Laufen zu halten". Auf die Frage, inwieweit hierzu Leiharbeitnehmer eingesetzt werden können, hat sich die Bundesregierung aktuell geäußert.

Der Bundesregierung zufolge ist der Arbeitgeber nach der Rechtsordnung frei in seiner Entscheidung, ob er bei einem Streik den Betrieb möglichst uneingeschränkt aufrecht erhalten will oder nicht. Dazu könne er entweder selbst auf Ersatzarbeitskräfte zurückgreifen oder aber auch Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter einsetzen, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Laut Fragesteller beklagen Gewerkschaften seit einigen Jahren den strategischen Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern mit dem Ziel des Streikbruchs. Mehrere Fälle seien in der Presse bekannt geworden.

Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung:


Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist (§ 11 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Sie soll verhindern, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gegen ihren Willen im Entleihbetrieb als Streikbrecher eingesetzt werden.

In den Fällen eines Arbeitskampfes nach § 11 Absatz 5 Satz 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet, die Zeitarbeitnehmerin oder den Zeitarbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen (§ 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG). Der Verleiher ist verpflichtet, der Zeitarbeitnehmerin oder dem Zeitarbeitnehmer ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuhändigen. Das Merkblatt informiert über das oben genannte Leistungsverweigerungsrecht und die Hinweispflicht des Verleihers. Nichtdeutschen Zeitarbeitskräften hat der Verleiher das Merkblatt auf Verlangen in ihrer Muttersprache auszuhändigen. Die Kosten des Merkblatts trägt der Verleiher (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Der Verleiher hat die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer konkret vor Beginn des Einsatzes bei einem bestreikten Entleiher zu informieren, wenn der Betrieb des Entleihers bereits vor der Überlassung unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist. Wird der Entleihbetrieb erst nach dem Beginn der Überlassung von einem Arbeitskampf betroffen, hat der Verleiher die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer unverzüglich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hinzuweisen.

http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1286795878.22&d_start:int=0&topic=Personal_Lohn_Gehalt&topicView=Personal%20und%20Lohn%20%26%20Gehalt&topic=News&topicView=News%2520allgemein

admin

Es gibt schlicht und ergreifend keinerlei Rechtfertigung als Leiharbeiter Sreikbruch zu begehen und einem Arbeitskamf in den Rücken zu fallen!

ZitatLeiharbeitnehmer müssen über Rechte während eines Streiks informiert werden

Wenn ein Unternehmen bestreikt wird, besteht für den Arbeitgeber das Bedürfnis oder auch die Notwendigkeit, den "Betrieb am Laufen zu halten". Auf die Frage, inwieweit hierzu Leiharbeitnehmer eingesetzt werden können, hat sich die Bundesregierung aktuell geäußert.

Der Bundesregierung zufolge ist der Arbeitgeber nach der Rechtsordnung frei in seiner Entscheidung, ob er bei einem Streik den Betrieb möglichst uneingeschränkt aufrecht erhalten will oder nicht. Dazu könne er entweder selbst auf Ersatzarbeitskräfte zurückgreifen oder aber auch Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter einsetzen, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Laut Fragesteller beklagen Gewerkschaften seit einigen Jahren den strategischen Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern mit dem Ziel des Streikbruchs. Mehrere Fälle seien in der Presse bekannt geworden.

Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung:


Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist (§ 11 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Sie soll verhindern, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gegen ihren Willen im Entleihbetrieb als Streikbrecher eingesetzt werden.

In den Fällen eines Arbeitskampfes nach § 11 Absatz 5 Satz 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet, die Zeitarbeitnehmerin oder den Zeitarbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen (§ 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG). Der Verleiher ist verpflichtet, der Zeitarbeitnehmerin oder dem Zeitarbeitnehmer ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuhändigen. Das Merkblatt informiert über das oben genannte Leistungsverweigerungsrecht und die Hinweispflicht des Verleihers. Nichtdeutschen Zeitarbeitskräften hat der Verleiher das Merkblatt auf Verlangen in ihrer Muttersprache auszuhändigen. Die Kosten des Merkblatts trägt der Verleiher (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Der Verleiher hat die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer konkret vor Beginn des Einsatzes bei einem bestreikten Entleiher zu informieren, wenn der Betrieb des Entleihers bereits vor der Überlassung unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist. Wird der Entleihbetrieb erst nach dem Beginn der Überlassung von einem Arbeitskampf betroffen, hat der Verleiher die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer unverzüglich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hinzuweisen.


Dazu haben wir auch ein Fluglatt herausgebracht:

http://www.chefduzen.de/LeihkeuleStreikbr.pdf

Kuddel

Zitatver.di: Inkasso Becker setzt Leiharbeiter als Streikbrecher ein

Die Gewerkschaft will den Druck gegen den Finanzdienstleister weiter erhöhen. Auch die Telekom wird an verschiedenen NRW-Standorten in NRW bestreikt. Betroffen ist auch Wuppertal. Lesen Sie hier die Pressemitteilungen von ver.di im Wortlaut.


Inkasso Becker

Mit Enttäuschung reagiert die Gewerkschaft ver.di darauf, dass es trotz einer Streikpause am Freitag, Montag und Dienstag nicht zu einem Gesprächsangebot durch die Geschäftsführung gekommen ist.

,,Wir haben in der letzten Woche gezeigt, dass wir in der Lage sind erhebliche Streikwirkung zu erzielen", führt die Geschäftsführerin der Gewerkschaft ver.di, Grit Genster, aus. ,,Die Geschäftsführung reagiert mit dem Angebot von Streikbruchprämien und setzt Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer als Streikbrecher ein. Wir werden den Druck jetzt weiter erhöhen, um endlich in eine Verhandlungssituation zu kommen. So wird in dieser Woche ab Mittwoch weiter gestreikt." Ver.di kündigt an, bei einem Verhandlungsangebot der Geschäftsführung die Streikmaßnahmen sofort zu unterbrechen. ,,Wir setzen sehr daran, diesen nun schon über ein Jahr schwelenden Konflikt rasch zu lösen. Dazu braucht es ein Signal an ver.di durch die IBW-Geschäftsführung."

Die Streikenden von Inkasso Becker Wuppertal werden den Streiktag morgen nutzen, um in den Altenpflegeheimen ,,Am Diek" und ,,Obere Lichtenplatzer Straße" karitativ zu unterstützen.
http://www.njuuz.de/beitrag10820.html

dagobert

Zitat von: sleepy5580 am 19:05:45 So. 28.Juni 2009
1. hat der Verleiher jeden Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten muss.
§11 Abs. 5 AÜG.

Das nützt aber nur den LAN die einen AV haben. Wenn die ZAF in solch einem Fall auf die Bewerberkartei zurückgreift ist das AÜG nichts mehr wert.
Wer einen Vertrag will wird annehmen. Wer ablehnt kriegt keinen Vertrag. Punkt.
(selbst erlebt)

Zitat von: Hägar am 00:42:54 So. 28.Juni 2009
Und wer sich auf den Staat verlässt, ist verlassen.

Stimmt leider.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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