Vollzeit@Teilzeit unmöglich? und andere Problemchen

Begonnen von Stormy@72, 07:36:13 Sa. 07.Juni 2008

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Stormy@72

Hallo zusammen,

ich verfolge euer Forum schon eine ganze weile mit steigenden Interesse und finde es echt klasse, dass sich Leute nicht alles gefallen lassen ! Weiter so ,) , nun hat sich bei mir ein Problem aufgetan, was kompliziert scheint.

Beim letzten erscheinen beim Jobcenter erwartete mich eine Maßnahme bei einen Träger
(Bewerbungstraining) auch wenn es anders dargestellt wurde (was ich eh kaum glaubte^^) entsprach es nicht den ,,Versprechungen"... Ok das tut jetzt weniger zur Sache...

Folgendes:

Ich habe eine zu pflegende Angehörige zu Hause (Großmutter mit Pflegestufe 2), zugeteilt wurde ich einer Maßnahme als Vollzeit was nur teilweise in der Eingliederungsvereinbarung drinsteht (dazu später) . Bis zu einen  bestimmten Punkt konnte ich es so handhaben, dass ich zu Hause war wenn es wichtig war (Pflegedienst kommt und doch bin ich lieber dabei...) bis eine Weiterbildung vom Träger kam die Vollzeit ist und gleich und sehr kurze Zeit stattfinden sollte (hätte ich gerne gemacht aber ließ sich nicht vereinbaren mit der Pflege).
Es war ziehmlich kurzfristig (heute auf morgen praktisch) jetzt natürlich arg in der Zwickmühle hab ich erstmal beim Jobcenter angerufen und warte dort noch auf Antwort...

Antwort später lapidar 30% Kürzung wenn nicht hingehe, keinerlei Rücksicht auf Verluste...
Angesprochen auf meine Großmutter nach ewigen hin und her inkl. das Angebot mit ihr zu sprechen (was die SB ablehnte) kam ein Spruch grob in etwa ,,wenn Sie Ihre Großmutter pflegen möchte dann nicht auf Meine! Kosten" ich meine ist schon der Hammer was man sich so anhören muss.


Noch etwas zur Eingliederungsvereinbarung, sie ist nicht vollständig

,,Die Wochenstundenzahl der Teilnahme an der" dann kam nix mehr (großer Freiraum dann gings auf Seite 2 weiter mit einen anderen Punkt, darauf angesprochen PC-Probleme blabla und es zählt eh nur was ich sage! (so in der Art) ...
Nach meinen empfinden ist diese Vereinbarung ungültig und die darauf aufbauenden Verträge auch oder sehe ich das Falsch?

Was tun ? Gute Frage!

Überhaupt kommt es mir vor als ob man gar keine Rechte bei einer Maßnahme oder überhaupt...

Ich bin auf jeden Fall ziehmlich angesäuert vielleicht habt ihr ja eine Idee?

Wenn schon nicht jetzt dann vll ja später denn Anspruch auf Hartz IV hat man doch auch wenn man Angehörige pflegt und täglich 3 Stunden arbeiten kann, so hab ich es grob verstanden, was kann man da tun ? (vll irgendwelche Anträge?)

Ich würde es auch in Kauf nehmen später weniger Hartz IV zu bekommen da mir das Wohl meiner Großmutter am wichtigsten ist.

Damit es nicht falsch verstanden wird, ich will mich umorientieren von Vollzeit nach Teilzeit aus besagten Gründen leider scheint das irgendwie nicht möglich zu sein...

 
mfg

Stormy72

Kater

@Stormy72

hier die infos zu "Pflege eines Angehörigen" und Zumutbarkeit einer Arbeit:

Zitat1.1.4 Pflege eines Angehörigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4)
(1) Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie nicht mit der Pflege eines
Angehörigen vereinbart werden kann. Der Begriff Pflegebedürftigkeit
ist im § 14 SGB XI geregelt. (siehe Anlage)

....

Bei Pflegestufe I bis III können sich aus der Pflege Einschränkungen
hinsichtlich Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit ergeben. Die
durch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nachgewiesenen Einschränkungen
sind einzelfallbezogen mit dem persönlichen Ansprechpartner
zu besprechen. In die Eingliederungsvereinbarung ist
aufzunehmen, unter welchen Bedingungen eine Arbeit zumutbar ist.
(4) Soweit die Pflege des Angehörigen anderweitig abgesichert werden
kann, ist eine Arbeit in einem angemessenen zeitlichen Rahmen
zumutbar.

S. 5, 1.1.4 Pflege eines Angehörigen (§ 10Abs. 1 Nr. 4)


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Stormy@72

Hallo Kater

das hat mir schon ein wenig weitergeholfen danke   :)

Was allerdings tun wenn der SB nicht mit sich reden läßt? da die Gesetzteslage scheinbar klar ist kann er/sie sich scheinbar nicht davor verschliessen ...


Gruss

Stormy@72

Sobutai

Also hier bei uns in Nrw ist man als Pflegender ab Pflegestufe 2 aus der Arbeitsvermittlung raus, dass heisst keine Vorstellungen, Bewerbungen und keine Schwachsinns Kurse.
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

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