18-jährige Berlinerin darf trotz Hartz IV in eigene Wohnung ziehen

Begonnen von Kater, 23:28:46 Mo. 19.Juni 2006

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Kater

Zitat18-jährige Berlinerin darf trotz Hartz IV in eigene Wohnung ziehen
Montag 19. Juni 2006, 19:05 Uhr

Berlin (AFP) - In einer ersten Entscheidung des Berliner Sozialgerichts zu den neuen verschärften Hartz-IV-Regeln hat eine 18-jährige arbeitslose Berlinerin Recht bekommen. Wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte, ist zwar grundsätzlich die neue Vorschrift nicht zu beanstanden, wonach Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, nur noch bei "schwerwiegenden Gründen" Kosten für eine eigene Wohnung erstattet werden und nur dann, wenn die Sozialbehörden den Umzug zuvor genehmigt haben. Im vorliegenden Fall habe diese Genehmigung zwar nicht vorgelegen, die Behörde sei aber ihrer Beratungspflicht nicht ausreichend nachgekommen (Az: S 103 AS 3267/06 ER).

http://de.news.yahoo.com/19062006/286/18-jaehrige-berlinerin-darf-hartz-iv-wohnung-ziehen.html

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