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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Schwerbehinderung => Thema gestartet von: Halmök am 12:28:13 Do. 31.März 2016

Titel: Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: Halmök am 12:28:13 Do. 31.März 2016
Bin auf diese Seite gestoßen:  http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php (http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php)

Wenn ich das richtig verstanden habe sollen Pflegende Angehörige in Zukunft Rentenversichert werden, und unter Umständen sogar Arbeitslosenversichert.

Als Betroffener ist mir die Erhöhung des Geldes nicht so wichtig, aber die nicht gewerbliche Pflege von Angehörigen wird endlich als Tätigkeit anerkannt.

Ist nur dumm gelaufen, wenn die Jobcenter unter Umständen das Pflegegeld von den Angehörigen als Einkommen einstreichen wollen, insbesondere mit den Erhöhungen. So wäre das Pflegen von Angehörigen dann wieder gewerblich.

Spannendes, und schicksalhaftes Thema, für Menschen die bisher vom Jobcenter für ihre humane Tätigkeit von den Jobcentern bisher verfolgt wurden wie Kriminelle, und als arbeitslos, und arbeitsfaul verschrien wurden.





Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: dagobert am 22:36:42 Sa. 15.April 2017
ZitatDie größte Pflegereform aller Zeiten ... aber bei den Pflegekräften kommt fast nichts an
https://correctiv.org/recherchen/pflege/artikel/2017/04/11/die-groesste-pflegereform-aller-zeitenaber-bei-den-pflegekraeften-kommt-fast-nichts/
Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: tleary am 02:25:00 Mi. 10.Mai 2017
Zitat von: Halmök am 12:28:13 Do. 31.März 2016
Wenn ich das richtig verstanden habe sollen Pflegende Angehörige in Zukunft Rentenversichert werden, und unter Umständen sogar Arbeitslosenversichert.
Na, die 8 Euro 50, die im Monat in die Rentenversicherung eingezahlt werden, haben auf die spätere Rentenhöhe wohl auch kaum Auswirkungen.

Zitat
Als Betroffener ist mir die Erhöhung des Geldes nicht so wichtig, aber die nicht gewerbliche Pflege von Angehörigen wird endlich als Tätigkeit anerkannt.
Sollte es dir aber sein. Nur ein entsprechend hoher Betrag zeugt ja von echter Anerkennung der Pflegearbeit für einen Angehörigen seitens des Staates. Ansonsten hätte es nur Symbolcharakter.
Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: tleary am 11:39:17 Di. 16.Mai 2017
Zitat von: tleary am 02:25:00 Mi. 10.Mai 2017
Na, die 8 Euro 50, die im Monat in die Rentenversicherung eingezahlt werden, haben auf die spätere Rentenhöhe wohl auch kaum Auswirkungen.
Zitat
Ich muß mich korrigieren. Ausnahmsweise wurde hier einmal korrekt der Pflegeaufwand und die dafür fälligen Rentenzahlungen berechnet. Pro Monat der Pflege gibt es im niedrigsten Pflegegrad eine Rentensteigerung von 5,50 €, was immerhin 60 € monatlich mehr Rente bedeutet, wenn man 1 volles Jahr Pflege leistet. Somit hätte man nach (theoretischen) 20 Jahren Pflege sich immerhin schon 1.200 € monatliche Rente "erpflegt". - Kann das sein? Kommt mir recht viel vor. Und das beim niedrigsten Pflegegrad. Beim höchstmöglichen wären es bei 29,30 € Rentenerhöhung pro Monat der Pflege. Also ca. 350 € monatlich mehr Rente, wenn man 1 Jahr Pflege leistet. - Kann das sein, oder verstehe ich die Tabelle falsch?

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html)
Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: dagobert am 15:52:51 Di. 16.Mai 2017
Zitat von: tleary am 11:39:17 Di. 16.Mai 2017Pro Monat der Pflege
Wo steht das?
Zitat von: tleary am 11:39:17 Di. 16.Mai 2017Rentensteigerung von 5,50 €, was immerhin 60 € monatlich mehr Rente bedeutet,
Wie kommst du auf 60€/Monat, wenn in der Tabelle ausdrücklich 5,54€/Monat drinstehen?
Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: tleary am 22:32:16 Di. 16.Mai 2017
Zitat von: dagobert am 15:52:51 Di. 16.Mai 2017
Wie kommst du auf 60€/Monat, wenn in der Tabelle ausdrücklich 5,54€/Monat drinstehen?
5,54 € Rentenerhöhung pro Monat der Pflege x 12 Monate = 66,48 € monatliche Rentenerhöhung nach 1 Jahr der Pflege. - Oder habe ich das falsch verstanden?
Titel: Re:Pflegegeldreform 2017 stärkung von Behindererten und pflegende Angehörigen
Beitrag von: dagobert am 14:55:40 Mi. 17.Mai 2017
Zitat von: tleary am 22:32:16 Di. 16.Mai 2017pro Monat der Pflege
Nochmal: Wo steht das?