Die Widerspruchs- und Klagezahlen der BA zum SGB II

Begonnen von counselor, 22:38:41 So. 29.Januar 2023

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counselor

ZitatDie Widerspruchs- und Klagezahlen der BA zum SGB II
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Die BA veröffentlicht jedes Jahr am 10. Januar die aktuellen Zahlen zu Widersprüchen und Klagen im SGB II (BA-Presseinfo Nr. 3 v. 10.1.2023, Download: https://t1p.de/ojbd3). Diese und die dazugehörige Jahresstatistik habe ich mir mal näher angeschaut.

Im Jahr 2022 wurden in Bezug auf das SGB II 403.856 Widersprüche und 50.883 Klagen sowie 13.666 Eilklagen bei den 302 Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021. Die Detailzahlen sind der Jahresübersicht zu übernehmen: https://t1p.de/7pld6

In 133.400 Fällen hatten die Widersprüche Erfolg, das ist eine Erfolgsquote von 33 Prozent. Den 50.883 eingereichten Klagen wurde zu rund 35 Prozent ganz oder teilweise stattgegeben (BA-Presseinfo Nr. 3 v. 10.1.2023). Natürlich sind die Erfolge im Klageverfahren zur Gesamterfolgsquote hinzurechnen, was die BA in ihrer Statistik leider nicht macht.

Diese Zahlen beziehen sich im Übrigen nur auf die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung. Also wie bereits geschrieben auf 302 Jobcenter. Diese Zahlen müssten also noch um die Zahlen der 102 kommunalen Jobcenter ergänzt werden. Die absoluten Zahlen dürften sich schätzungsweise um ca. ein Drittel gegenüber den in der BA-Pressemitteilung genannten Zahlen erhöhen.

Die ,,Erfolgsquote" ist in der Realität noch viel höher, da in dieser Statistik nur die ,,Erfolge" bei Widersprüchen und Klagen verzeichnet sind. Über den Erfolg von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X gibt es keine Statistik. Aus der Beratungspraxis im Tacheles ist festzuhalten, dass rund die Hälfte der von Tacheles eingelegten Rechtsmittel Überprüfungsanträge sind. Davon wird dem allergrößten Teil, ca. 90 Prozent, abgeholfen. Das bedeutet: zu den im Jahr 2022 rund 403.856 Widersprüchen, die es in den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung gegeben hat, von denen alleine 33 Prozent erfolgreich waren und zzgl. der zunächst nicht erfolgreichen Widersprüche, die dann im Klageverfahren doch erfolgreich waren, gesellen sich noch eine annähernd vergleichbare Anzahl an Überprüfungsanträgen, mit einer vermutlich ähnlich hohen Erfolgsquote.

Damit wird klar, dass der tatsächliche Erfolg von Rechtsmitteln erheblich höher ist, als es auf den ersten Blick erscheint und in der Statistik der BA auftaucht.

Anmerkung: beliebtes Mittel, um Widerspruchsquoten zu senken, ist erstmal, die Widerspruchsführenden anzuschreiben und ihnen mitzuteilen, dass beabsichtigt ist, den Widerspruch abzulehnen und sie doch deshalb bitte den Widerspruch zurücknehmen sollten. Gerne wendet auch das Jobcenter Wuppertal dieses Verfahren an. Behörden sind verpflichtet, die Wahrheit mitzuteilen, über Rechte aufzuklären und aktiv zu beraten, damit hat diese rechtsbeugende Verwaltungspraxis rein gar nichts zu tun.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-04-2023-vom-29-01-2023.html
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dagobert

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