Corona-Einmalzahlungen im SGB II gehen vors Verfassungsgericht

Begonnen von dagobert, 22:29:51 So. 17.September 2023

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

Zitat3. Das SG Karlsruhe macht einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht um prüfen zu lassen, ob die Regelungen des Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen verfassungskonform waren
-----------------------------------------------------------
Das mutige Sozialgericht Karlsruhe hat in drei Fällen einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gemacht um prüfen zu lassen ob die Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) und zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung verfassungskonform ausgestaltet waren.
Die Aktenzeichen lauten: SG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23.
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-29-2023-vom-17-09-2023.html

Der Vorlagebeschluss:
SG Karlsruhe, 06.06.2023
S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23
Vorsicht, lang!
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174321
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton