Umschulungplatz wechseln oder EGV zerstören?

Begonnen von rebelflori, 11:03:31 Do. 11.September 2014

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rebelflori

Ich habe zum 01.08. einen Umschulung angefangen, leider habe ich erst jetzt gemerkt wie es da in dem Betrieb läuft. Besser bin aufgewacht, weil eigentlich hätte ich schon im Praktikum die Anzeichen sehen müssen.
Beispiel:
Ich als Umschüler habe einen 40 Stunden Vertrag, die Auszubilden nur einen 37,5 h.
Alle Mitarbeiter habe individuelle Verträge.
....
Der Kostenträger der Umschulung ist das Jobcenter, deswegen habe ich auch so eine blöde EGV unterschrieben.

Giebt es eine Möglichkeit einen anderen Platz zu bekommen oder muss ich mich jetzt denn Weg der Krankheit wählen?

Rudolf Rocker

Gute Frage!
Ich fürchte, das das kompliziert werden könnte.
Zudem müsste man wissen, was in der EGV drinnsteht.
Eigentlich müsste es zu der Umschulung doch auch weitere Dokumente (Verträge) geben oder?

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
http://ratgeber-umschulung.de/

rebelflori

Der Arbeitsvertrag liegt beim Chef. kotz Habe nur eine Verschwiegenheitsverpflichtung noch zu Hause.

Sry das streichen und hochladen hat etwas länger gedauert.
Danke für denn Link Rudi.

Vielleicht weiß das ja jemand? Nur wenn ich kündigen würde, bekommen die doch einen neuen Umschüler oder?






schwarzrot

Eine 'freiwillig' unterschriebene EGV kann nur sehr schwer von nur einer seite gekündigt werden.
Die im 'JC' bekommen das auch nur mit tricks hin, indem sie betroffene neue EGVs 'freiwillig' unterschreiben lassen, damit es so aussieht, als habe man die alte EGV in beiderseitigen einvernehmen gekündigt.  
Kannst das ja mal mit dem 'JC' versuchen, vielleicht klappts ja, wenn du denen ne neue EGV vorlegst.  ;)
(das war jetze als spass gemeint,...obwohl, wer weiss...)

Ansonsten blühen dir nicht nur 30%' sanktion' bei abbruch der massnahme (bei ganz durchgeknallten SB auch noch zusätzlich nochmal 30% wegen 'verstoss' gegen die EGV), sondern auch noch 'schadensersatz'.

Krankheit ist soviel ich weiss, die einzige (halbwegs) sichere möglichkeit aus so einer zugestimmten weiterbildung rauszukommen.
(Na gut man könnte auch noch versuchen, mit dem chef, etc. zu reden und die probleme im betrieb/mit der massnahme anzugehen, aber das ist ebenfalls nicht risikolos)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Wenn ich mir die EGV so durchlese, vermute ich, das die Umschulung an diesen bestimmten Betrieb gebunden ist.
Ja, bei Abbruch drohen tatsächlich nicht nur Sanktionen sondern heftige Schadensersatzforderungen.

Warum liegt der AV beim Chef?
Hast Du keine Kopie bekommen? Da würde ich drauf bestehen.

ZitatIch als Umschüler habe einen 40 Stunden Vertrag, die Auszubilden nur einen 37,5 h.

Umschulung und Ausbildung sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich an Deiner Stelle würde jetzt folgendes machen:

1. Gucken ob der Laden einen Betriebsrat hat.
- Wenn ja: Hingehen und fragen was da los ist.
- Wenn nein: dann...

2. ...ab zur Gewerkschaft und da fragen was da los ist.

*Edit sagt:*

Hört die EGV im Original auf der zweiten Seite unter 2. (im Kästchen unten) auch plötzlich im nichts auf?
Nicht mal mehr Textbausteine können die noch fehlerfrei einsetzen! :o

rebelflori

@Rudi
1. Da giebt es leider keinen.
2 Da habe ich Montag einen Termien. Aber vorher will ich mit, der Chefin noch mal sprechen.
danke
Zitat von: Rudolf Rocker am 19:29:56 Do. 11.September 2014

Hört die EGV im Original auf der zweiten Seite unter 2. (im Kästchen unten) auch plötzlich im nichts auf?
Nicht mal mehr Textbausteine können die noch fehlerfrei einsetzen! :o
Das ist doch nur die Rechtsfolgenbelehrung oder?? Da giebt es noch 2 Seiten
@schwarzrot
danke


Rudolf Rocker

Ich meine eigentlich diesen Absatz hier:

Irgendwie hört der mittendrinn auf, oder?
Na, ist ja auch egal.
Ich würde da auf jeden Fall nix überstürzen!

rebelflori

Nee überstürzen werde ich nichts. Bin erst mal bis Montag krank.

Hochseefischer

Ich möchte die Sache etwas relativieren:

Jobcenter übernehmen meiner Erfahrung nach nur ungern die Kosten für eine (betriebliche) Umschulung. Die meisten Umschulungen, egal ob betrieblich oder außerbetrieblich, so meine bisherigen Erfahrungen, werden zum sehr großen Teil von anderen Kostenträgern bezahlt, also von der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften.

ALG-II-Bezieher sind die absolute Ausnahme unter Umschülern.

Und das hat geldliche Gründe. Eine Umschulung kann sehr teuer werden. Ich habe mal gehört, dass eine außerbetriebliche Umschulung mit Internatsunterbringung pro Umschüler insgesamt 100.000 Euro kostet. Belegen kann ich das aber nicht.

Das Weiterbildungsbudget der Jobcenter wurde unter der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen rigoros zusammengestrichen. Deswegen geben Jobcenter ungern Geld für Umschulungen aus. Merke: eine richtige Umschulung dauert 2 Jahre. Ich rede hier nicht von irgendwelchen Qualifizierungsmaßnahmen wie z.B. den Staplerschein machen.

Und deswegen hat rebelflori eigentlich ziemliches Schwein gehabt mit der Bewilligung der Umschulung durch das JC.

Er sollte sich deswegen genau überlegen, ob er über ne Dauer-AU dazu beitragen will, dass seine Umschulung vom JC abgebrochen wird. Wahrscheinlich würde er danach nie wieder ne Umschulung vom JC bewilligt bekommen. Und an andere Kostenträger, die für eine Umschulung in Frage kämen, also AfA, DRV und die Berufsgenossenschaften, kann er sich wahrscheinlich gar nicht wenden, da er die Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung durch diese Kostenträger (noch) nicht erfüllt.

@rebelflori: schreib doch mal in Detail auf, was Dich an der Umschulung stört. Dass Du 40 h pro Woche arbeiten sollst, und die Azubis nur 37,5, das ist meiner Meinung nach nicht wirklich ein gutes Argument gegen diese Umschulung. Dann arbeitest Du eben 2,5 h mehr pro Woche, ist das wirklich so schlimm?

Rudolf Rocker

ZitatALG-II-Bezieher sind die absolute Ausnahme unter Umschülern.
Kann ich so erstmal nicht bestätigen. Unser JC gibt sich große Mühe grade ALG IIer in die Umschulung zu bringen.

Ich gebe Hochseefischer aber recht das rebelflori eigentlich ziemliches Schwein gehabt hat eine Umschulung zu bekommen.
Ich würde mir das auch dreimal überlegen, ob ich die Umschulung abbreche, weil danach mit Sicherheit Sense ist!

ZitatDass Du 40 h pro Woche arbeiten sollst, und die Azubis nur 37,5, das ist meiner Meinung nach nicht wirklich ein gutes Argument gegen diese Umschulung. Dann arbeitest Du eben 2,5 h mehr pro Woche, ist das wirklich so schlimm?

Hatte ich ja auch schon mal versucht klarzumachen, das Ausbildung und Umschulung nichts miteinander zu tun haben.

Hochseefischer

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:26:07 So. 14.September 2014
ZitatALG-II-Bezieher sind die absolute Ausnahme unter Umschülern.
Kann ich so erstmal nicht bestätigen. Unser JC gibt sich große Mühe grade ALG IIer in die Umschulung zu bringen.

Ich befinde mich seit 2012, mit Unterbrechungen, in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Ich habe in dieser Zeit bisher 2 unterschiedliche Einrichtungen für die Durchführung dieser Maßnahmen kennengelernt, und zwar ein Berufsförderungswerk (gGmbH) und ein privat geführtes Berufsrehabilationswerk (GmbH). In beiden Häusern habe ich bisher nur 2 ALG-II-beziehende Umschüler kennengelernt.

Es kann aber sein, dass JC's, wenn sie schon die Kosten für ne Umschulung übernehmen, ihre "Kunden" lieber in betriebliche Umschulungen zuweisen als in außerbetriebliche Umschulungen. Denn die betrieblichen Umschulungen sind wahrscheinlich weitaus günstiger als die außerbetrieblichen Umschulungen. Letztere werden z.B. in Berufsförderungswerken durchgeführt.

Rudolf Rocker

Ja, ich meinte auch betriebliche Ausbildungen.
Bei außerbetrieblichen weiß ich es nicht.

rebelflori

Zitat von: Hochseefischer am 18:07:16 So. 14.September 2014
@rebelflori: schreib doch mal in Detail auf, was Dich an der Umschulung stört. Dass Du 40 h pro Woche arbeiten sollst, und die Azubis nur 37,5, das ist meiner Meinung nach nicht wirklich ein gutes Argument gegen diese Umschulung. Dann arbeitest Du eben 2,5 h mehr pro Woche, ist das wirklich so schlimm?

Eigentlich nicht, aber das wahr doch nur der Punkt wo ich geplatzt bin. Weil ich dann ganz deutlich gemerkt habe das die mich wie ein Mensch 3 Klasse behandeln. Es fängt da ja schon mit denn Arbeitsschuhen an, ich laufe immer noch mit meinen eigenen rum. Außer dem habe ich das Gefühl, das mir das gleiche wie denn Umschüler vor 2 Jahren passieren wird. Die Anzeigen sind auf jeden fall da und für eine Strafanzeige kann ich auch ganz alleine Sorgen. ;)

p.s. Das es danach keine Umschulung mehr gibt, ist mir auch schon klar. Deswegen kann man auch schon seit Tagen mir eigentlich nicht vernüftig, über das Thema reden. Ich rege mich da einfach viel zu schnell drüber auf.

Onkel Tom

Nun, daher Du die EGV vor Antrittsbeginn der Umschulung unterzeichnet hast,
ist auch zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss nicht eindeutig klar gewesen,
was anbei auf Dich zukommt.

Nun hast Du den Umschulungsträger kennengelernt und stellst Abweichungen
fest, die negativen Einfluss zum erfolgreichen Abschluss der Umschulung beitragen ?

Führe dazu ein Manuskript, was für jeden Tag darstellt, was gemacht wurde und
wo es "Außerordentlichkeiten" ergab.

Eine AU ist zwar eine vorübergehende Notlösung, hilft dem Problem schlecht ab.

Sollte die Umschulung unvorhersehbare Probleme von Seiten der Dozentenschaft
mit sich bringen, besteht die Möglichkeit, die EGV im Sinne des § 119 BGB zu kippen.

Doch dazu erfordert es eine korrekte Logbuchführung und Glaubwürdigkeit dessen.

Ätzend, aber hilfreich dazu, z.B. den Schuldenberg von 30% der Umschulungskosten
von der Backe zu halten.
Lass Dich nicht verhartzen !

rebelflori

@ onkel tom danke für deinen Tipps

Habe das aber mit meine temperament Art geregelt. Habe denn Meister vor versammelter Mannschaft gefragt: Wieso sie mich, anders gehandeln als die Auszubilde. Das hatte dann die Kündigung zufolge.

Rudolf Rocker


Onkel Tom

ok, das ne Frage die Kündigung bringt.. Schauens ma..

;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Hochseefischer

Zitat von: rebelflori am 21:31:29 Mi. 24.September 2014
Habe das aber mit meine temperament Art geregelt. Habe denn Meister vor versammelter Mannschaft gefragt: Wieso sie mich, anders gehandeln als die Auszubilde. Das hatte dann die Kündigung zufolge.

Was genau hast Du dort gesagt? Was genau hast Du kritisiert?

Dein JC wird sicherlich der Versuchung unterliegen Dich zu sanktionieren. Dein Ex-AG wird dem JC sicherlich nicht mitteilen, dass rebelflori ein dufter Kerl ist. Sondern wohl eher das Gegenteil.

Mache Dich auf die Möglichkeit einer Sanktion und der Rückforderung des Geldes für einen Teil der betrieblichen Umschulung gefasst.

maerz

noch kurz:
ich bezweifle, dass die EVG überhaupt rechtsgültig ist: sie kommt ja nicht aus "freien Stücken" zustande sondern idR. durch Täuschung oder Erpressung (die ist schon kaputt - es gibt ja diese Akt-Schreiben). Insofern kann man die auch anfechten bzw. "Zusagen" (dass du da teilnimmst) wieder verwerfen.
Punkt ist ja, dass die "Umschulung" dir was bringt, dich aus diesem Grunde interessiert (2,5 h mehr pro Woche, ist nicht schlimm). Dass Interessieren und Perspektiven muss die Einrichtung "leisten" (erhalten). Wenn dem nicht so ist, kannst du sie auch abbrechen.
Du bist nicht verurteilt. Es ist ein freies Land - wenn dem nicht so ist, ist darauf zu drängen. Das läuft sonst (mal wieder) in Richtung: Gesellschaft zahlt für Unternehmensfehler. Sonst macht es einen krank, macht die Gesellschaft krank.
Und du lagst richtig mit deiner Anliegen, da abzubrechen: wenn du wegen der Frage gekündigt wurdest, ist der Verein eh Panne, ist das Mafia. Die müssen rausfliegen.
&wichtig auch, was oben angeraten: Immer protokollieren.
Bestens

rebelflori

@ hochseefischer und maerz danke

Leider werde ich wohl keine neue Umschulung bekommen.
Das hat mir zu mindest meine SB gesagt, mal gucken vielleicht wenn ich lust habe schreibe ich die Tage mal was dazu. Aber heute ist mir echt nicht da nacht.
Aber soweit es aus sieht habe ich keine Schadenersatzforderung, ein glück.

rebelflori

Mal ein kleines Update
Also bis jetzt hatte 2 Termine bei meinen neuen SB.
Beim erstem Termin ging es darum das er mir seine 6 Monatsmaßnahme andrehen wollte.
Das einzig interessante wahre in dem teil, eigentlich der Ladungssicherungskurz. Aber dauert eigentlich nur 2 Tage. Das habe ich ihm auch gesagt. Damit wahr die Maßnahme erledigt, des weiterem habe ich einen Umschulungsantrag abgeben. Meine Handynummer wurde wieder aus dem System genommen

Beim 2ten Termin hat mich eher meine Mutter zu gedrängt, weil ich eigentlich eine neue Wohnung brauche. Aber weil ich nicht mit offenen Karten spielen könnte. Somit auch kein Grund vorliegt, wieso ich eine neue Wohnung bekommen. könnte. Also Ging es mehr darum das ich eine Krankmeldung für meine meine gerissen Sehen abgeben soll. Was ich natürlich nicht gemacht habe, weil für einmal im Jahr einen VV denn ich bekomme. Brauche ich eigentlich auch keine Krankschreiben. Die Krankschreibung, währe ja nur hilf reich um die Statistik zuschönen Wenn nötig hole ich mir eine.
.
Im Januar habe ich denn 3ten Termin. Da wird es wohl drum gehen, wie ich am besten in irgendeiner ZAF anfangen kann.
Meine Forderungen werden sein, das sie mir, ein Einstiegsgeld zahlen sollen und 6 Monate Fahrtgeld.
Wenn ich ein Auto brauchen sollte um die Arbeitsstelle zu erreichen, das ich das ohne Darlehn bekomme.


Kann es sein das meine EGV noch gültig ist, weil eigentlich schließen man doch bei so welchen Gesprächen eine neue ab?

Gibt es eine Möglichkeit, ohne die ehrlich Gründe zusagen, eine Wohnung für bis 364€ zu bekommen, weil 320€ reichen für Hannover einfach nicht aus?

Habe zu meinen Umschulungsantrag, denn haben sie abgelehnt.
Mit der Begrünung eines ärztlichen Gutachtens von 2012, wo ich doch zum Psychologen gehen soll.
Die haben mit mir doch 2014 denn Idiotentest gemacht, da kam doch raus, das ich normal bin. Sonst hätte ich doch gar nicht die erste Umschulung bekommen. Die haben eine Macke, deswegen haben ich dagegen Wiederspruch eingelegt.. 

Hochseefischer

Zitat von: rebelflori am 16:38:28 So. 28.Dezember 2014
Mal ein kleines Update
Also bis jetzt hatte 2 Termine bei meinen neuen SB.
Beim erstem Termin ging es darum das er mir seine 6 Monatsmaßnahme andrehen wollte.
Das einzig interessante wahre in dem teil, eigentlich der Ladungssicherungskurz.

Was ist ein "Ladungssicherungskurz"?

ZitatBeim 2ten Termin hat mich eher meine Mutter zu gedrängt, weil ich eigentlich eine neue Wohnung brauche. Aber weil ich nicht mit offenen Karten spielen könnte. Somit auch kein Grund vorliegt, wieso ich eine neue Wohnung bekommen. könnte.

Wenn die neue Wohnung innerhalb der "Angemessenheitsgrenzen" liegt, dann Antrag auf Umzug beim JC abgeben.

ZitatIm Januar habe ich denn 3ten Termin. Da wird es wohl drum gehen, wie ich am besten in irgendeiner ZAF anfangen kann.
Meine Forderungen werden sein, das sie mir, ein Einstiegsgeld zahlen sollen und 6 Monate Fahrtgeld.

Soweit ich informiert bin, kannst Du zwar Forderungen stellen, aber das JC ist nicht verpflichtet diese zu erfüllen.

ZitatWenn ich ein Auto brauchen sollte um die Arbeitsstelle zu erreichen, das ich das ohne Darlehn bekomme.

Das kannst Du zwar fordern, hast aber keinen Anspruch drauf.

ZitatKann es sein das meine EGV noch gültig ist, weil eigentlich schließen man doch bei so welchen Gesprächen eine neue ab?

Nö, es gibt kein Gesetz, das besagt, dass bei jedem Termin im JC eine neue EGV abzuschließen ist.

ZitatGibt es eine Möglichkeit, ohne die ehrlich Gründe zusagen, eine Wohnung für bis 364€ zu bekommen, weil 320€ reichen für Hannover einfach nicht aus?

Siehe oben.

ZitatHabe zu meinen Umschulungsantrag, denn haben sie abgelehnt.
Mit der Begrünung eines ärztlichen Gutachtens von 2012, wo ich doch zum Psychologen gehen soll.
Die haben mit mir doch 2014 denn Idiotentest gemacht, da kam doch raus, das ich normal bin. Sonst hätte ich doch gar nicht die erste Umschulung bekommen. Die haben eine Macke, deswegen haben ich dagegen Wiederspruch eingelegt..

Außerbetriebliche Umschulungen dauern 2 Jahre. Auf die hat man meines Wissens zufolge nur Anspruch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Job nicht mehr (in Vollzeit) ausüben kann. Außerbetriebliche Umschulungen rein zur beruflichen Umorientierung ohne gesundheitliche Gründe werden meines Wissens zufolge
nicht mehr bezahlt, das war früher mal anders.

Du hast keinen Anspruch auf eine Umschulung, allerdings kannst Du natürlich eine solche beantragen und bei Ablehnung einen Widerspruch einreichen. Das JC ist aber nicht verpflichtet, Dir eine Umschulung zu finanzieren.

Jobcenter sind aber, was meine Erfahrung betrifft, sehr knauserig, was die Finanzierung einer außerbetrieblichen Umschulung mit einer Dauer von 2 Jahren betrifft. Die finanzieren sowas nur in Einzelfällen, so mein Eindruck.

rebelflori

Zitat von: Hochseefischer am 19:11:15 Mo. 29.Dezember 2014
Zitat von: rebelflori am 16:38:28 So. 28.Dezember 2014
Mal ein kleines Update
Also bis jetzt hatte 2 Termine bei meinen neuen SB.
Beim erstem Termin ging es darum das er mir seine 6 Monatsmaßnahme andrehen wollte.
Das einzig interessante wahre in dem teil, eigentlich der Ladungssicherungskurz.

Was ist ein "Ladungssicherungskurz"?
Eigentlich geht es darum wie man sicher einen LKW beladet. Also leichte Sachen Nachforne. :P Glaube das hat auch so einen versichungstechnischen Aspekt.

ZitatBeim 2ten Termin hat mich eher meine Mutter zu gedrängt, weil ich eigentlich eine neue Wohnung brauche. Aber weil ich nicht mit offenen Karten spielen könnte. Somit auch kein Grund vorliegt, wieso ich eine neue Wohnung bekommen. könnte.

Zitat von: Hochseefischer am 19:11:15 Mo. 29.Dezember 2014
Wenn die neue Wohnung innerhalb der "Angemessenheitsgrenzen" liegt, dann Antrag auf Umzug beim JC abgeben.
Das dachte ich mir auch, aber als ich gelesen das die mit so hoch sein darf wie die letzte. Hatte ich keine lust mehr einen Antrag ab zugeben Kannst du hier nach lesen ist Nummer 3
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html

Zitat von: Hochseefischer am 19:11:15 Mo. 29.Dezember 2014
ZitatIm Januar habe ich denn 3ten Termin. Da wird es wohl drum gehen, wie ich am besten in irgendeiner ZAF anfangen kann.
Meine Forderungen werden sein, das sie mir, ein Einstiegsgeld zahlen sollen und 6 Monate Fahrtgeld.

Soweit ich informiert bin, kannst Du zwar Forderungen stellen, aber das JC ist nicht verpflichtet diese zu erfüllen.
Da hast du recht, aber dann sollen die mich nicht auch in Ruhe lassen, solange ich depressionen habe!!
Das Angebot ich doch fair 950€ ZAP + 500€ JC, sonst bin ich da eh schneller wieder Weg als die gucken können.

Übringst aus dem Grund haben sie mir auch meine erneute Umschulung abgelehnt, ich soll erst mal in Behandlung begen soll. Kann aber auch der Grund sein als ich einen Maßnahmenleiter etwas bedroht habe.
Werde mich auch nächstes Jahr deswegen in ärtzlicher Behandlung geben!


Hochseefischer

Zitat von: Hochseefischer am 19:11:15 Mo. 29.Dezember 2014
Wenn die neue Wohnung innerhalb der "Angemessenheitsgrenzen" liegt, dann Antrag auf Umzug beim JC abgeben.
Zitat von: rebelfloriDas dachte ich mir auch, aber als ich gelesen das die mit so hoch sein darf wie die letzte. Hatte ich keine lust mehr einen Antrag ab zugeben Kannst du hier nach lesen ist Nummer 3
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html

Was da auf "Gegen Hartz IV" steht, das kann richtig sein, muss es aber nicht (es fehlen entsprechende Begründungen für die Infos, die dort stehen). Ich kann mir vorstellen, dass die eine oder andere Kommune Deine Frage anders behandelt. Deswegen würde ich mal Dein JC fragen, wie hoch die Miete bei einer neuen Wohnung in Deiner Kommune sein darf, wenn ein Umzug nicht notwendig ist. Frage das am besten Dein JC in schriftlicher Form, damit Du auch eine schriftliche (und somit hoffentlich rechtsverbindliche) Antwort vom JC bekommst.

rebelflori

Habe jetzt auf meinen Antrag eine antwort bekommen, die wollen nur 320 € zahlen. Fuck das wir hier in Hannover nicht reichen. Außer ich nehme mir eine Wohnung, wo ich am liebensten gleich wieder außen würde.

 

Rudolf Rocker

Monatsmiete? Warm? Kalt?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht deren Entscheidung?
Für 320 € Warm bekommst Du nicht mal auf dem Dorf eine Wohnung!

rebelflori

Ne ein Glück Kalt + Nebenkosten, zu mindest habe ich das so verstanden, könnte aber auch nur Kaltmiete sein.
Stimmt für Warm, würde nicht mal eine auf dem Dorf finden.

Ich wollte eigentlich bis 400€ gehen, dabei kommt es aber auf denn Stadtteil an.


Die Rechtsgrundlage ist die:
Zitat
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Rudolf Rocker

Wo steht in der Rechtsgrundlage etwas von 320€?
Also kann das diese Rechtsgrundlage jawohl nicht sein!
Wo steht denn, was "angemessene" Kosten sind?
Und was in Hannover angemessene Kosten sind, ist in Frankfurt, München oder Hamburg wohl eher ein Superschnäppchen!
Hast Du Dir das schriflich geben lassen?

rebelflori

Doch weil ich keinen Grund habe (Ihnen denn nicht mitteilen will), ist das mein privat vergnügen. Somit kriege ich nur die alte Miete von 320€ bezahlt.
Habe dir denn Rechtsgrund oben rot gemacht. Ja, habe ich schriftlich.

Nur habe ich perönliche Probleme mit Plan B (Zeitarbeitsfirma oder Scheißjob), ich kann einfach nicht mein Maul halten.

Rudolf Rocker

Oh sorry! Ich dachte Du hättest einen Grund für den Umzug!
So passt es schon besser.

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