Frage wegen Urlaub

Begonnen von aycaramba45, 00:21:53 Do. 22.Juni 2006

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aycaramba45

Hi ihr Ausgebeuten  ;)

Und zwar bin ich seit 11.04 bei ner Zeitbude als Helfer angestellt. Wurde mittlerweile 2 mal verlängert und habe seit Januar nen neuen Vertrag. Seit März bin ich bei ner großen Windkrafträderfirma (Grüne Farbabstufung[falls jemand diese Firma kennt]) und wollte im nächsten Monat endlich mal Urlaub machen, da sagt der Schichtleiter /Stellv. Abteilungsleiter das ich in dieser Firma zwar als Leiher angestellt bin aber ne URLAUBSSPERRE von SECHS Monaten(!) habe. Ist dies richtig das die Firma dieses machen darf??? Ich habe ja "nur" nen Vertrag mit der Leihbude und nich mit Rotorblätterbutze.

Würde mich über eine positive Antwort von euch freuen....

Gruß
Basti

andreas546

... normalerweise muß dir dein Sklavenhändler den Urlaub gewähren, der Entleihbetrieb kann für diese Zeit ja nen anderen LAN anfordern - allerdings in 99,99999999% der Fälle wird der Sklavenhändler wohl deine Rechte mit Füßen treten und dir den Urlaub nicht gewähren weil er ja beim Entleiher gut dastehen will - mein Tip: Besorge dir nen Krankenschein und schon kann dir rechtlich keiner was.
Ein-Euro-Schoppen statt Ein-Euro-Jobben!

Ragnarök

Hallo aycaramba45,

vieleicht hilft dir das weiter --> http://www.sueddeutsche.de/,jkm3/jobkarriere/erfolggeld/artikel/320/78242/

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/urlaub.php?navid=10

Pass auf das du keinen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder eine Arbeitsunfall hast, kann schnell  passieren wenn man sich nicht erholen kann. Und die Leihfirmen bekommen dann richtig Stress von den Berufsgenossenschaften, dass kostet die auch Geld und das möchtest du doch nicht?  ;)
,,Wer den Mindestlohn für die Zeitarbeit ablehnt, will nicht Arbeit sondern Armut vermehren."

http://www.geldcrash.de/

http://www.attac.de/  8)

Wilddieb Stuelpner

Darauf reagiert bereits unser Freund Hundt und die CDU/CSU. Die wollen Arbeitswegeunfälle aus dem Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften völlig streichen. Es sollen nur noch Arbeitsunfälle anerkannt werden.

So wird die Eigenverantwortung und Selbstvorsorge des AG für die Belegschaft in Form ihres Betrages zur Unfallversicherung erheblich billiger und der durch Arbeitswegeunfall verletzte Beschäftigte ist der Angeschmierte. Der darf dann sämtliche Behandlungs-, Reha- und Kurkosten aus eigener Tasche blechen, weil die Krankenversicherung nicht ansatzweise für diesen staatlich organisierten Versicherungsbetrug einspringt.

aycaramba45

Danke für die schnellen Antworten!!!

Werde jetzt mal nachhaken bei der Firma. Es kann nicht sein das man sich den A**** aufreisst und dann einfach abgewimmelt wird..

sch.... Zeitarbeit

mfg
Basti

andy19

6monate Urlaubssperre? Schau dir die Grundsatzurteile des BAG an
max.3! dein Sklaventreiber macht sich sonst strafbar er muß notfalls eine Vertretung für dich bereitstellen . Da du bei eine ZA angestellt bist inter.es dich also nicht was die Kundenfa.für reglungen hat.
Halte dich an die Gesetze und nutze sie zu deinem Vorteil,ein Hurra auf die deutsche Bürokratie und den der sie zu nutzen weiss.

Gruß aus Leipzig

brettermeier

ZitatOriginal von aycaramba45
Hi ihr Ausgebeuten  ;)

Und zwar bin ich seit 11.04 bei ner Zeitbude als Helfer angestellt. Wurde mittlerweile 2 mal verlängert und habe seit Januar nen neuen Vertrag. Seit März bin ich bei ner großen Windkrafträderfirma (Grüne Farbabstufung[falls jemand diese Firma kennt]) und wollte im nächsten Monat endlich mal Urlaub machen, da sagt der Schichtleiter /Stellv. Abteilungsleiter das ich in dieser Firma zwar als Leiher angestellt bin aber ne URLAUBSSPERRE von SECHS Monaten(!) habe. Ist dies richtig das die Firma dieses machen darf??? Ich habe ja "nur" nen Vertrag mit der Leihbude und nich mit Rotorblätterbutze.

Würde mich über eine positive Antwort von euch freuen....

Gruß
Basti

Zuständig für Deinen Urlaub ist die ZAF und NICHT der Entleiher.

Auch die ZAF kann Dir sicher aus betrieblichen Gründen eine Urlaubssperre reindrücken, aber garantiert keine 6 Monate (die Probezeit hast Du ja schon lange durch) !!

Ich persönlich würde es als ZAF so machen, dass ich dem Entleiher sage 'der Jung muss definitiv dann und dann Urlaub machen (alles gebucht, lange besprochen, etc.), wir stellen aber gerne eine Urlaubsvertretung, sie bekommen 2 Wochen vorher einen zweiten Mann zum Selbstkostenpreis (oder für lau, je nachdem, ob guter oder schlechter Kunde) zur Einarbeitung und dann wird der Urlaub schon überbrückt'...

So in etwa haben wir das schon öfter mal gemacht und es wurde fast immer (zwar mit anfänglichem Gemaule) vom Kunden akzeptiert.

Man muss halt mit dem Kunden sprechen (vielleicht weiss der gar nicht, dass sein geliebter ZAN seit x Monaten keinen Urlaub mehr hatte) und ihn auch mal überzeugen, dass man in der Lage ist, auch einen sehr guten MA für ein paar Wochen zu ersetzen (vielleicht nicht zu 100 %, aber für ein paar Wochen wird's immer irgendwie gehen).

Natürlich ist es für die ZAF vielleicht nicht toll, zum Kunden mal was anderes als 'Ja und Amen' zu sagen und vielleicht kostet es die ZAF auch Geld (2 Wochen Einarbeitung Urlaubsvertretung zum Selbstkostenpreis oder für lau), aber manchmal muss man auch mal was für die MA tun, GEBEN und Nehmen, nicht immer nur MA auspressen...

So seh ich das (und weiss, dass das auch in der Praxis funktioniert), aber leider gibt es sicher 'ne Menge ZAF-Vertreter, die das anders shen und auch anders handhaben...

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