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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Arbeitsrecht => Thema gestartet von: Kater am 17:44:25 Di. 21.Juli 2009

Titel: BSG: Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter
Beitrag von: Kater am 17:44:25 Di. 21.Juli 2009
ZitatBSG: Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter

Kassel (ddp). Leiharbeitsfirmen können bei schwacher Auftragslage nicht ohne weiteres Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen. Das wurde am Dienstag in einer Verhandlung vor dem Bundessozialgericht (BSG) deutlich. Mit ihrem Urteil im konkreten Fall bestätigten die Kasseler Richter eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die sich im Jahre 2005 geweigert hatte, Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten einer auf Montage in der Energie- und Elektrotechnik spezialisierten Leiharbeitsfirma zu zahlen.

Der 7. Senat ließ offen, ob sich ein Verbot der Zahlung von Kurzarbeitergeld bereits aus der damals gültigen Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ergibt. Auch wurde nicht geklärt, ob die Firma überhaupt individuell wirksam Kurzarbeit mit ihren Arbeitnehmern vereinbart hatte. Daran waren in der mündlichen Verhandlung erhebliche Zweifel laut geworden.

Die Richter betonten aber, ein Arbeitsausfall in Zeitarbeitsunternehmen sei grundsätzlich branchenüblich. Konjunkturell bedingte, vorübergehende Nachfragerückgänge gehörten zum typischen Risiko der Arbeitgeber dieser Branche. Zeitarbeitsfirmen unterlägen deshalb grundsätzlich einem Ausschluss für die Gewährung von Kurzarbeitergeld.

Allerdings wurde in der mündlichen Verhandlung auch deutlich, dass die BA auf Grundlage einer Dienstvorschrift durchaus in bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld an Leiharbeitnehmer zahlt. Eine seit 1. Februar geltende Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes räumt Leiharbeitsfirmen zudem die Möglichkeit ein, Kurzarbeit mit ihren Beschäftigten zu vereinbaren.

(AZ B7 AL 3/08 R)

http://de.news.yahoo.com/17/20090721/tde-bsg-kein-kurzarbeitergeld-fuer-leiha-d9e70c2.html (http://de.news.yahoo.com/17/20090721/tde-bsg-kein-kurzarbeitergeld-fuer-leiha-d9e70c2.html)