Report Mainz: Schwere Vorwürfe gegen Bundesagentur für Arbeit

Begonnen von Kater, 19:47:22 Mo. 25.September 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Kater

ARD, REPORT MAINZ, 25. September 2006
21.45 Uhr, im Ersten

Wiederholungen:
26. September 2006
ARD 05:00 Uhr
SWR Fernsehen 0:40 Uhr

ZitatPresseinformation REPORT MAINZ, 25.September 2006
Schwere Vorwürfe gegen Bundesagentur für Arbeit
Vertraulicher Prüfbericht des Bundesrechnungshofes: ,,Handlungsprogramm" zu Jobvermittlung ungesetzlich

Mainz – Der Bundesrechnungshof erhebt nach einem Bericht des ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ schwere Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA). In einem vertraulichen Prüfbericht vom 05.07.2006 zu den sogenannten Handlungsprogrammen der BA bezweifelt der Bundesrechnungshof die Rechtmäßigkeit der Vermittlungspraxis von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem 27-seitigen Prüfbericht, der REPORT MAINZ vorliegt: ,,Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungsprogramme für Arbeitnehmer soweit diese dazu führen, dass Marktkunden keine Vermittlungsleistungen erhalten und Betreuungskunden aus dem Erwerbsleben ,,abgedrängt" werden." Und weiter:  ,,Für rechtlich bedenklich halten wir auch die Zielsetzung mit Betreuungskunden ,,den Rückzug aus dem Erwerbsleben zu vereinbaren".

Die eingeführten Handlungsprogramme für Arbeitnehmer sind das Herzstück des Umbauprozesses der Bundesagentur für Arbeit. Mit den verbindlichen Leitlinien sollen die Vermittlungs- und Beratungsaktivitäten der BA verbessert werden. ,,Um für den jeweiligen Arbeitslosen das bestmögliche Dienstleistungsangebot liefern zu können", werden Arbeitssuchende nach ,,unterschiedlichen Bedürfnisprofilen" in Marktkunden, Beratungskunden und Betreuungskunden segmentiert.

Die sogenannten Handlungsprogramme definieren den Unterstützungsbedarf bei der Job-Suche. Für die Betreuungskunden werden – so die BRH-Prüfer - ,,Ziele jenseits des ersten Arbeitsmarktes, ehrenamtliche Tätigkeit, ... Abgang in Erwerbsunfähigkeit, Rückzug aus dem  Erwerbsleben ... vereinbart." Scharf kritisiert der Bundesrechnungshof nach Würdigung der rechtlichen Rahmenbedingungen die gültige Vermittlungspraxis: ,,Das `Abdrängen` arbeitswilliger Arbeitssuchender aus dem Erwerbsleben ist mit dem sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur nicht vereinbar," bilanziert der BRH. Und weiter heißt es in dem dem SWR vorliegenden Prüfbericht:  Die Handlungsprogramme ,,sind mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar und erscheinen nicht geeignet, eine zweckmäßige, Arbeitslosigkeit verringernde, auf den Einzelfall bezogene Vorgehensweise sicherzustellen."

Die Betreuungskunden," bei dem ein Mitteleinsatz aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht in Frage kommt" (Formblatt der BA), werden bei den Beratungsgesprächen über ihre Eingruppierung nicht informiert.

Weiter kritisiert der Bundesrechnungshof, dass es zu ,,dauerhaften Fehleinschätzungen" bei der Eingruppierung in die vorgegebenen Fallgruppen kommt. In 36% der geprüften Fälle kam es zu ,,nicht nachvollziehbaren Festlegungen". Die verbindlich geforderte Zielvereinbarung mit den Arbeitssuchenden lag in 42 % der geprüften Fälle nicht vor. Die Zielvereinbarungen ,,waren größtenteils nicht verwertbar, da sie nur floskelartige Formulierungen enthielten, jedoch keine qualitativ und quantitativ messbaren Verhaltensweisen vorsahen."

Die Prüfer des BRH kommen in ihrer Analyse –so der Bericht des ARD Magazins REPORT MAINZ zu einem eindeutigen Ergebnis: ,,Die Bundesagentur sollte die Handlungsprogramme für Marktkunden und Betreuungskunden entsprechend überarbeiten."

Die Handlungsprogramme wurden für die BA u.a. von der Unternehmensberatung McKinsey entwickelt. Deren früherer Mitarbeiter Sven Schütt ist heute für die Umsetzung und Durchführung der Handlungsprogramme an führender Stelle der BA verantwortlich. Gegenüber der ARD bewertete er die Handlungsprogramme als großen Erfolg. Es gehe um das ,,Kerngeschäft bei der Vermittlung und Beratung. Und das gilt es natürlich zu verbessern." BA-Chef Frank-Jürgen Weise begründete gegenüber dem SWR den Einsatz von Beratern in der BA: ,,Sie haben mir Macht gegeben, gegen eine bestehende Organisation neue Ideen reinzubringen. Und sie haben natürlich immer in Frage gestellt. Deshalb waren einige Berater wirklich erfolgreich."

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html

devil_inside

Die "Arbeitsvermittlung" besonders von Langzeitarbeitslosen steckt voller Systemfehler. Das habe ich kürzlich selbst erfahren müssen. Ich habe mich bei einer Firma beworben und während des Vorstellungsgespräches fragte mich der Fachbereichsleiter, ob ich das Stellenangebot vom Arbeitsamt bekommen habe. Ich fragte, seit wann man vom AA Stellenangebote bekommt. Er lachte und meinte, sie hätte gleich ein halbes Dutzend Bewerber von denen bekommen, nur was für welche. Es passte nicht ein Bewerber auf das Qualifikationsprofil, nicht ein einziger! Da ich gerade ins ALG2 abgerutscht bin, habe ich dieses Stellenangebot nicht bekommen! Hätte die Firma nicht noch aufgrund der mangelhaften Vermittlungstätigkeiten der Arbeitsagentur in der Zeitung inseriert, ich hätte von der zu besetzenden Stelle nichts erfahren und wäre noch immer arbeitslos. Ich bin stocksauer auf diesen Scheißverein.

Die von REPORT recherchierten Fakten des Aussortierens und des Benachteiligens der Langzeitarbeitslosen ist ja bereits länger bekannt und in diversen Foren diskutiert worden. Das ist ein Skandal und ein gutes Beispiel dafür, was dabei herauskommt, wenn eine Behörde unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird. Die machen Milliarden Überschüsse, indem sie Langzeitarbeitslose eiskalt abservieren. Erst das Geld, dann der Mensch. Drecksladen.

  • Chefduzen Spendenbutton