Versicherungshaie hacken einem die beine ab

Begonnen von robotnik, 02:37:53 Di. 19.Mai 2009

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robotnik

hey leute

sagt mal an kann mir da wer zu rate stehen?

ich bin seit zwei jahren reisender und hatte mal hier und da gearbeitet meistens ohne steuern.

jetzt bin ich 23 und icht mehr krankenversichert.

meine frage ist die :

kann mich das arbeitsamt versichern ohne dass ich zu zwangsarbeit(1euro job) herbeigezogen werd?

lg robotnikA

Workless

Ich verstehe dein Problem nicht. Meld dich arbeitslos und wenn du deine Regelleistung erhältst, wirst du auch bei der KK versichert.
Und ja - sie könnten dich versichern, ohne dich in EEJs zu stecken. Werden sie aber vermutlich nicht tun.

robotnik

Mein problem ist ich will keine EEJs machen und will mich auch frei bewegen können also mal in die ukraine  oder nach schweden.

weiss einer von euch obs so was klargeht?

Kater

@robotnik

wenn du Arbeitslosengeld 2 beantragst, mußt du damit rechnen irgendwann auch einen Ein-Euro-Job angeboten zu bekommen, Ausnahmen gibt es dabei nicht. Du hast Anspruch auf drei Wochen vorher angemeldeten und bewilligten "Urlaub" im Jahr... ich kenne aber Leute, die auch ohne verreisen (hier gibt es das Risiko der Sanktion falls es auffällt).

Gruß, Kater

schwarzrot

Also erstmal, so teuer sind die krankenkassen auch nicht (mehr).
Bei den gesetzlichen kannst du dich schon für 150 p monat 'freiwillig' versichern. Bei privaten, solange du jung bist, für noch weniger.
Also solange du nur 23 bist, mach hinne, dass du wieder einen versicherungsschutz bekommst!

Bei manchen osteuropäischen staaten gibt es (noch) freie krankenversorgung (bezahlst du dort mit dem visa, ich denke ukraine war das so).

Wenn du aber HartzIV beziehen musst (da wäre deine krankenversicherungspflicht/kosten mit drin!), dann hast du anwesenheitspflicht, musst so ca jeden tag einmal an deinen briefkasten.
Zitatmal in die ukraine  oder nach schweden.
weiss einer von euch obs so was klargeht?
Gehen tut viel, wenn sie dir aber auf die schliche kommen, hast du einigen ärger am hals.
Mit hartzIV gibst es kein freies leben, auch wenn die blödzeitung dir sowas vorlügt.

Ausserdem werden sie dich doof fragen, wie du denn bisher überhaupt über die runden gekommen bist.
Wenn du dann was von 'an der steuer vorbei' faselst, dann viel spass!
Deine ersparnisse und 'vermögen', alles musst du offenlegen.
Hose runter mit reingucken, das ist HartzIV!  ;D

Einigermassen ruhe mit HartzIV haben nur leute, die sich sehr gut auskennen, bei denen ihre SBs sich dreimal überlegen was sie anleihern.

Ich würde mir für den anfang mit HartzIV erstmal mehr sorgen wegen sinnlosmassnahmen (z.b. ganz-il(l), 'bewerbungstraining'sschwachsinn) und leiharbeitsbuden machen. EEJ bekommst du erst, wenn sie dich nicht irgendwo gewinnbringender verscherbeln können.
Beliebt sind auch 'wachschutz' und fahrkartenkontrollies jobs, für4.80eus std, oder gar 'praktika'.
Solange du unter 25 bist, sind auch deine sanktionen bei 'pflichtverletzungen' höher als bei den älteren.

HartzIV macht nur, wer keine andere wahl hat. Das hört sich bei dir nicht so an, wenn dein beitrag nicht eh ganz ne verarschung ist
(wir haben hier öfters solche trolls).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Abraxas

auf jeden fall musst du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. und die lassen dich nicht in ruhe. die schicken dich in maßnahmen, du wirst eingeladen usw. wenn du rumreisen willst musst du halt geld haben. oder du bist nicht versichert. es soll aber möglichkeiten geben ohne krankenversicherung behandelt zu werden. dazu brauchst du einen versicherten freund und ihr macht euch beide strafbar.
"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"

Workless

ZitatMein problem ist ich will keine EEJs machen und will mich auch frei bewegen können also mal in die ukraine  oder nach schweden.
LÖL
Wer will das nicht? Und natürlich wird das nicht klar gehen. Hängt unter anderem davon ab, ob du ALG 1 oder ALG 2 beziehen wirst.
Bei ALG 1 hast du einen Anspruch auf 20 (glaub ich) Tage Urlaub, als Bezieher von ALG 2 hast du gar keine Ansprüche. Du kannst aber Ortsabewesenheit beantragen, die man dir aber wahrscheinlich nicht genehmigen wird.
Eher wird das eintreffen, was hier schon gesagt wurde. Nämlich Maßnahmen und EEJs, um dich wieder in Arbeit zu bringen. *hust*

Bei der Krankenversicherung solltest du dich mal schleunigst kundig machen, seit der Gesundheitsreform besteht ja quasi Versicherungszwang. Und wenn eine KK - welche dafür zuständig wäre, wüsste ich jetzt nicht - Geld von dir fordert, wirds unangenehm.

Übrigens... Ich liege hoffentlich falsch - aber für mich riechts hier stark nach Troll (auch U-Boot).

robotnik

nee is kein troll post hier

mein das wirklich ernst.. bin wohl zu lange in anderen ländern gewesen..

danke für die auskunft leute..

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