Montagsdemos und Nazis

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 02:12:39 Sa. 22.Januar 2005

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ManOfConstantSorrow

Es ist zum Kotzen zu sehen, wie Nazis versuchen soziale Themen aufzunehmen und sich als Stimme des Kleinen Mannes zu produzieren. Bei den Montagsdemos sind sie nicht zum Zug gekommen, mit ein paar Ausnahmen im Osten.

Jetzt sieht es aber so aus als würden sie staatliche Schützenhilfe erhalten:

Zitatrf-news 20.01.05

Skandalöse Förderung neofaschistischer Aktivitäten gegenMontagsdemo-Bewegung: "Kein Fußbreit den Faschisten!"

Obwohl die Eisenacher Montagsdemo den Marktplatz als Kundgebungsplatz seit langem und im Voraus beim Ordnungsamt angemeldet hat, hat dieses nun angeordnet, dass der Platz jede zweite Woche den Neofaschisten zur Verfügung stehen soll. Auf der letzten Montagsdemonstration wurde beschlossen, dagegen Klage im Eilverfahren zu erheben. Fritz Hofmann, Fraktionsvorsitzender des "Eisenacher Aufbruch" im Stadtrat und Anmelder der Montagsdemonstration, begründet dies mit der grundsätzlichen Bedeutung des Falles: "Die Auflage der Stadt Eisenach, dass die Montagsdemonstration jede zweite Woche den Marktplatz einer neofaschistischen Gruppierung überlassen soll, ist ein Skandal. Diese Leute hängen sich scheinbar an den Protest gegen Hartz IV an und missbrauchen die demokratischen Rechte, um sie am Ende abzuschaffen, wenn sie an die Macht kommen würden. Deshalb gilt für uns als Lehre aus der deutschen Geschichte: Wehret den Anfängen - keinen Fußbreit den Faschisten."

Der Rechtsanwalt Dr. Richard Dewes, ehemaliger Innenminister des Landes Thüringen hat deshalb heute im Auftrag des Bündnisses gegen Sozialkahlschlag Eisenach und entsprechend dem Beschluss der letzten Montagsdemonstration den Eilantrag gegen die undemokratische Auflage der Stadt Eisenach gestellt. Das unbestrittene Recht des Erstanmelders soll damit willkürlich außer Kraft gesetzt und das Demonstrationsrecht auf antifaschistischer Grundlage eingeschränkt werden.

Auch an anderen Orten versuchen neofaschistische Kräfte teils unter massiver Mitwirkung oder Duldung der Gerichte und Polizei, die Montagsdemonstrationen für ihre rassistische und spalterische Propaganda zu missbrauchen. Aus Dresden wird berichtet: "So wurde ein Demoteilnehmer auf Antrag des Versammlungsleiters Vorwerk von der Polizei festgesetzt und seine Personalien aufgenommen, weil er mit seinem Megafon die Parolen der Faschisten störte und der Versammlungsleiter Megafone kurzerhand für die Demo verboten hatte. Hintergrund ist, dass die Polizei seit Wochen versucht, den Faschisten eine Teilnahme an der Montagsdemo zu ermöglichen. Unter Polizeischutz dürfen sie mit immer kleinerem Abstand am Ende der Demo laufen und so tun, als gehörten sie dazu."

Aus Stralsund berichtete ein Korrespondent am 17.1. in rf- news: "Auf der Höhe der Rückseite des Stralsunder Ratshauses wurde die Demonstration gestoppt, weil sich die NPD uns in den Weg stellte und wieder an die Spitze postieren wollte. Dieser Provokation wurde ausgewichen, indem wir die Teilnehmer durch den Rathausgang führen wollten. Über einen Seiteneingang trennte die NPD dann die Demonstrationsspitze von den anderen Teilnehmern, indem sie sich dazwischen schob."

Zitatrf-news 21.01.05

Skandalöse Wegbereitung für Neofaschisten

Gegen die Verfügung des Ordnungsamts Eisenach, dass der Kundgebungsplatz der Montagsdemo alle 14 Tage den Neofaschisten zu überlassen sei, wurde gestern im Auftrag der Eisenacher Montagsdemonstration eine Klage im Eilverfahren eingereicht. Diese Klage hat das Verwaltungsgericht Meiningen heute abgelehnt.

Skandalös ist nicht nur die Begründung dieser Entscheidung. Demnach könne das Erstanmelder-Prinzip - das Eisenacher "Bündnis gegen Sozialkahlschlag" hatte seine Kundgebungen auf dem Eisenacher Marktplatz bereits seit langem im Voraus angemeldet - "keine Anwendung" finden, da die Stadtverwaltung im Vorfeld "Kompromissvorschläge" gemacht habe und dazu auch "Gespräche" stattgefunden hätten. Mit einer solchen Argumentation könnten zukünftig alle angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen wieder aufgehoben werden, wenn die Neofaschisten Ansprüche auf dieselben Plätze und Routen erheben und anschließend von den Ordnungsämtern "Kompromissvorschläge" gemacht werden.

Dr. Richard Dewes, früherer SPD-Landesvorsitzender und Innenminister von Thüringen, der als Rechtsanwalt die Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte, zieht im Gespräch mit rf-news folgende Schlussfolgerungen aus der heutigen Gerichtsentscheidung: "Ungeachtet dessen, wie das Gericht seine Entscheidung von der Sache her begründet, ist es auf jeden Fall nicht nachvollziehbar, wie die Eisenacher Stadtverwaltung hier den Neonazis nachgibt. Heute, spätestens morgen wird unsere Seite vor das Oberverwaltungsgericht gehen. Wir rechnen noch vor Sonntag mit einer Entscheidung. Zwar besteht auch hier das Risiko einer Ablehnung. Das ändert aber nichts daran, dass das Vorgehen der Stadt Eisenach politisch nicht hingenommen werden kann. Dagegen muss sich auch der politische Protest richten. (...) Ich habe den Verbotsantrag gegen die NPD immer unterstützt. Es ist schlecht, dass er so unvollkommen vorbereitet war. Die jetzige Erfahrung bestärkt mich darin, dass ein neuer Anlauf unternommen werden muss, NPD und DVU zu verbieten."
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

ManOfConstantSorrow

rf-news 28.01.05
Versammlungsrecht wird zu Gunsten der Neofaschisten verbogen

Eisenach (Korrespondenz): In Eisenach bekommen Neofaschisten von der Stadtverwaltung jeden zweiten Montag den Marktplatz zur Verfügung gestellt, wo sie unter dem Vorwand des Protestes gegen Hartz IV ihre nationalistische Propaganda verbreiten können.

Der Antrag des Eisenacher Bündnisses gegen Sozialkahlschlag an das Verwaltungsgericht Meiningen, den Marktplatz für die Montagsdemo als Erstanmelder nutzen zu können, wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es unter anderem:
"Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg für die von ihm angemeldete Versammlung auf ein 'Erstanmelderprivileg' berufen. Das Versammlungsgesetz selbst enthält keine Regelung dahingehend, dass stets demjenigen, der seinen Willen zur Durchführung einer Versammlung vor anderen Veranstaltern kundtut, auch zwingend der Vorrang einzuräumen ist."
Hier wird zu Gunsten der Neofaschisten eine bisher allgemein anerkannte Regelung, dass der erste Anmelder zum Zuge kommt, außer Kraft gesetzt.

Hoch interessant ist jetzt, was in Berlin rund um den geplanten Faschisten-Aufmarsch am 8. Mai passiert:
Hier hatte eine Gruppe von Aktionskünstlern zum 60. Jahrestag des Kriegsendes eine Aufführung am Brandenburger Tor angemeldet. Dies wurde vom Polizeipräsidium untersagt. Einen Monat später meldeten die "Jungen Nationaldemokraten" ihren Marsch durch das Brandenburger Tor an. Obwohl wie gesagt diese Anmeldung später kam, argumentiert das Polizeipräsidium nun plötzlich mit dem "Prinzip der ersten Anmeldung", das es laut Verwaltungsgericht Meinigen gar nicht gibt.
Was soll man davon halten? Gilt hier ein neues Prinzip? Im Zweifelsfall für die Neofaschisten?

Nicht schlecht ist auch die Stellungnahme der Eisenacher Polizei an das Verwaltungsgericht Meiningen: Hier wird eindeutig Partei ergriffen für die Neofaschisten. Da heißt es über das Bündnis gegen Sozialkahlschlag ("Kläger"): "Kläger will die Provokation auf dem Markt." Weiter wird ausgeführt, die Kundgebungen im August/September/Oktober, wo sich die Faschisten an die Montagsdemonstrationen angehängt hatten, wurden "gestört durch den Kläger durch verbale Feststellungen gegen die 'Kameradschaft ESA'." Also nicht die Faschisten haben durch ihre Parolen und Beschimpfungen die Montagsdemo gestört, sondern die Veranstalter haben gestört, weil sie die Störer angegriffen haben! Daraus zieht die Polizei dann den Schluss, dass "die Anmelder von Hartz IV nicht konfliktfähig sind ..."

Das werden wir nicht hinnehmen! Wehret den Anfängen!
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

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