Kann mir jemand einen Rat geben?

Begonnen von silbermond29, 18:04:33 Do. 21.Juni 2012

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silbermond29

Hallo an Alle hier im Forum,
lese hier schon einige Zeit mit und habe nun selbst auch eine Frage.
Vor gut einem Jahr und 5 Monaten wurde ich von meiner damaligen SB in das Bundesprojekt 50 Plus abgeschoben.
Dieses schaue ich mir nun schon die ganze Zeit mit an und habe die Nase gestrichen voll von diesem Kindergarten für Ältere.
Es werden nur Sinnfreie Maßnahmen mit angeblich hohen Erfolg auf Arbeit angeboten, laut EGV wird man nur noch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt ( es kam in der gesamten Zeit nicht ein einziges Stellenangebot ). Man darf gut alle 4 Wochen dort beim SB auf Einladung hin erscheinen, völliger Schwachsinn, er hat einem so gut wie nichts mitzuteilen, außer das man sich seine herablassende, patzige, gleichgültige Art gefallen lassen muss, er einen ständig ins Wort fällt.
Gespräche die noch ohne Bestand statt fanden abstreitet. Unpünktlich ist weil er im Stau steht und man dann mit einem anderen SB vorlieb nehmen muss.
Trotz das ich meine Tochter als Bestand immer dabei habe. Leider finde ich hier in der Gegend niemand der mich zum Jobcenter begleiten würde, darum nehme ich wenigstens meine Tochter mit.
Nun zu meiner Frage, ist es möglich das man aus diesen Projekt wieder zurück kann an einen SB im Jobcenter. Ich habe schon in Internet gesucht aber nicht wirklich etwas gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand eine Auskunft geben und behilflich sein wie ich, wenn möglich so ein Schreiben dafür aufsetze. Eine neue EGV steht nämlich Anfang Juli wieder mal an.
Sage schon mal danke für Tipps  und Ratschläge   

Tiefrot

ZitatEine neue EGV steht nämlich Anfang Juli wieder mal an.
Sage schon mal danke für Tipps  und Ratschläge    
Erstmal wilkommen bei uns.
Am Zitierten fang ich schon mal an zu schlagen.
Du bist NICHT verpflichtet, eine EGV zu unterschreiben !
Was du zu tun und zu lassen hast, steht im Geschwätz, dazu braucht es keinen Extravertrag.
Du trittst damit auch nur deine Grundrechte ab und das solltest du dir besser abgewöhnen.
Kommt dieser Müll per VA, steht dir der Klageweg beim Sozialgericht offen, näheres dazu
werden dir sicher noch die Kollegen auseinanderlegen.  ;)
Bin da nicht auf dem aktuellen Stand.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Nick N.

Hallo Silbermond!

Mit dem Klagen gegen den VA ist das so eine Sache.
Will man erreichen,
a) daß man keine Sanktionen bekommt, oder,
b) daß man keine Sanktionen bekommt und den ganzen Zirkus nicht mitmachen muß, der in der EGV steht?

Reicht a), kann man auch genausogut die EGV unterschreiben und alles machen, was drinsteht, kann sich die Klage schenken, weil Klagen meist erst dann helfen, wenn die Sanktion schon da ist (sonst dauern sie zu lange, die EGV oder der VA sind dann längst abgelaufen) und wenn es ganz, ganz, ganz blöd läuft, sagt sich der SB, na wenn ich den schon nicht integriert kriege, dann wollen wir doch wenigstens mal sehen, ob ich ihm nicht eine Sanktion unterjubeln kann.
Normalerweise läuft es nicht so, ich will damit nur sagen, richtige Rechtssicherheit ist auch das nicht, kämpfen muß man eventuell auch so. Außerdem ist der ganze Zirkus meist dumm und anstrengend.

Bei b) hat man es unter Umständen sogar leichter (kommt mir selber jedenfalls so vor), weil es ne rundere Sache ist.
Das heißt, man möchte weder EGV noch VA haben.
Da gibt es unterschiedliche Wege.

Mit der Klage, weil tiefrot es erwähnte, würde das so ablaufen: EGV nicht unterschreiben, auf VA warten, bei VA sofort Widerspruch, und bei Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. (Den Widerspruch muß man natürlich trotzdem begründen.)
Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird häufig liegenbleiben oder abgewiesen, weil ohne Sanktion meist die Gerichte sagen, es liegt keine "Beschwernis" vor. (Kann man geteilter Meinung sein, ich finde, die Drohung damit ist ein Beschwernis, und der Eingriff in die Rechte durch den VA, und daß man in so einer Sache keine Rechtssicherheit hat...)
Der Widerspruch wird abgewiesen, (wenn nicht, hast Du ja sowieso Dein Ziel erreicht, bis das Spiel in eine neue Runde geht, neue EGV, neuer VA, aber meist Feuerpause von einem halben Jahr) dann klagst Du gegen die Abweisung des Widerspruches.

So. Entscheidend ist, daß Du, während Widerspruch und Klage laufen, nicht tust, was im VA steht. Wenn Du nämlich alles tust, was drinsteht, und Du dementsprechend nicht sanktioniert wirst, hat das Gericht keinen Grund, das Verfahren zu beschleunigen, das JC hat Dich dazu gebracht, den Bewerberzirkus mitzumachen oder an einer sinnlos-Maßnahme teilzunehmen, und der VA ist sowieso längst abgelaufen, wenn das Gerichtsverfahren an die Reihe kommt, womit es gegenstandslos ist.

Wenn Du dazu die Nerven nicht hast, dann ist eine Klage verschwendete Liebesmüh, sorry.

Wenn Du den VA beklagt hast, und Du machst in der Zwischenzeit nicht, was sie fordern, kann es evtl. sein, daß sie Dich nicht sanktionieren (dann hast Du sowieso gewonnen), oder sie sanktionieren Dich, dann gehst Du sofoert zum Gericht, sagst, jetzt bin ich aber beschwert, hatte ja schon um einstweiligen Rechtsschutz gebeten, mein Existenzminimum ist eingeschränkt, geht das mal bitte voran jetzt.
Wie man bei Gericht auftreten muß und so, mußt Du evtl. andere fragen, oder Du weißt es selber, ich eher weniger.

Entscheidend ist, bei einer Klage hat es keinen Sinn, "erstmal" zu tun, was im VA steht, denn dann ist sie ganz sinnlos, und Dir ist nicht geholfen.

Zum Projekt 50 Plus.
Ist da jeder über 50 drin? Vermutlich nicht.
Bei der JobOffensive, die vielleicht vergleichbar ist (hier beschrieben:   https://www.chefduzen.de/index.php?topic=25633.0) läuft das über das Profil. Jedem Erwerbslosen wird ja eine "Profillage" zugewiesen, und mit dem "besten" Profil "marktnah" kommt man in den Genuß der JobOffensive. Das Profil darunter "Basisprofil" ist, wenn man "Vermittlungshemmnisse" hat. Oder wenn der genervte SB es einfach ankreuzt, damit er einen los ist. ;)
Ich würde allerdings nicht empfehlen, zum SB zu gehen und zu sagen: "Weisen sie mir ein anderes Profil zu!" denn dann kann er sich moralisch entrüsten und sagen "Das wäre aber gelogen!!!!" oder so. Eher nervt man ihn solange mit Beschwerden und Anträgen, die Sinnhaftigkeit zu erklären und zu beweisen, (und zwar schriftlich!!!) bis er die rhetorische Frage stellt "Was soll ich denn machen!" - "Mein Gott, das kann doch nicht so schwer sein! Kreuzen sie halt irgendwo an, daß dieses 50Plus nicht das Richtige für mich ist!" (Nicht umgekehrt, 50Plus ist verkehrt, nicht Du! ;) )

Von dem Versuch, die "Vermittlungshemmnisse" (so was wie Schulden etc.) möglichst in den Vordergrund zu rücken, rate ich eher ab. Ist in meinem Bekanntenkreis mal brutal schiefgegangen (weil evtl. übertrieben?). Das Ergebnis: EGV mit Verpflichtung zu Sozialarbeit, Teilnahme an Fallmanagement etc. und trotzdem mit Bewerbungsbemühungen drin! ;D Ist trotzdem noch gut ausgegangen, aber die Idee ist blöd ;D)

Wenn Deine EGV erst im Juli abläuft, gibt Dir das auch die Gelegenheit, vorher einen eigenen Entwurf einzureichen (ohne RFB und den ganzen Schmu), in der nur das drinsteht, was Du selber willst und was Sinn machen würde (unabhängig davon, ob das JC das im Angebot hat ;) )
Da könnte auch drinstehen: "Da bei dem Projekt 50 Plus keine Eingliederungswirkung festgestellt werden konnte, werde ich nicht mehr daran teilnehemn. Der Einsatz meiner Ressourcen und der Ressourcen des Steuerzahlers scheint angesichts der ausbleibenden Wirkungswahrscheinlichkeit nicht gerechtfertigt." Oder so.

Hoffe, Du kannst damit was anfangen...


Satyagraha

silbermond29

Hallo,
vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt.
Zum Projekt 50Plus,
kann ich nur sagen das es hier wohl etwas anders läuft.
So weit ich das beurteilen kann hat man hier erst im Jan. 2011 damit begonnen, denn dann wurde ich vom SB plötzlich dorthin abgeschoben. Man schickt wohl auch erst einmal alles was 50 ist dort hin.
Ich kann auch nicht beurteilen ob man dort wie bei der  JobOffensive ein Profil zugewiesen bekommt, ich weiss nur das man dort auch etwas sortiert und einige wieder zurück schickt mit Begründungen ,, was sollen wir hier mit ihnen oder mit ihnen können wir hier nichts anfangen".
Auch scheint es das zu mindestens mein SB sehr wenig oder gar nicht geschult ist. Er konnte im Juni letzten Jahres nicht mal eine EGV ausdrucken und musste sich Hilfe von einem Kollegen holen. Leider hatte ich damals noch niemanden dabei.

Ich habe vielleicht eine Chance wie du schreibst:

Eher nervt man ihn solange mit Beschwerden und Anträgen, die Sinnhaftigkeit zu erklären und zu beweisen, (und zwar schriftlich!!!)


Aber wie und mit was kann ich ihn denn so richtig nerven, war ja bis jetzt immer der liebe Erwerbslose und hab keinen blassen Schimmer.

Einen Entwurf  wie ich mir meine EGV vorstelle oh das ist einfach.
Kann mir aber nicht vorstellen das man das so mag.
Eine Frage was meinst du mit ?

(ohne RFB und den ganzen Schmu :(



Rudolf Rocker

Zum Thema EGV:

Wenn Du die nicht unterschreibst, wozu Dich auch niemand zwingen kann, bekommst Du einen VA (Verwaltungsakt) gegen den Du Rechtsmittel einlegen kannst.
Damit gehst Du dann zum Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) und ihr überlegt gemeinsam eine Strategie, wie Ihr dagegen vorgehen wollt!
Mehr ist das nicht!
Dafür braucht mensch keine Nerven!
Nur etwas Zeit und Geduld!

Nick N.

ZitatAber wie und mit was kann ich ihn denn so richtig nerven, war ja bis jetzt immer der liebe Erwerbslose und hab keinen blassen Schimmer.
Nerven kann man ja auch ganz lieb ;) :D ;D
Du hast das Recht auf Auskunft, also daß Dir alles erklärt wird, und zwar schriftlich, wenn Du darauf bestehst. Das heißt, zum Beispiel, daß sie Dir erklären, auf welche Weise genau Dir dieses ganze Projekt 50Plus oder irgendein bestimmter Aspekt davon bei der "Integration" hilft.
Wenn man eine schriftliche Erklärung verlangt, formuliert man das seinerseits schriftlich, kopiert es und läßt sich auf die Kopie einen Stempel geben, daß man es angegeben hat.
Schriftliche Erklärung kommt eigentlich normalerweise nicht, aber: Die Forderung, an diesem dämlichen Projekt teilzunehmen, basiert ja darauf, daß es angeblich Sinn macht. Wenn sie das nicht beweisen können, aber sehen, daß Du Beweise, oder mindestens eine schriftliche Erklärung willst, dann kommt der Sand ein wenig ins Rutschen, auf den das alles gebaut ist, und wenn Du dann einen anderen Vorschlag machst (zum Beispiel das wieder sein zu lassen mit dem Projekt 50Plus), dann können sie sehen, daß sie sich da wenigstens die ganzen Erklärungen sparen.
Zitat(ohne RFB und den ganzen Schmu
RFB ist die Rechtsfolgenbelehrung, die Sanktionsdrohung also. Der andere Schmu, da geht es um die Ortsabwesenheit, Änderungsklausel ("Die Parteien sind sich einig, daß die Vereinbarung bei Bedarf geändert wird") und "Ewigkeitsklausel": Die EGV gilt für die Dauer der Hilfebedürftigkeit". Wenn ich selber einen Vertrag entwerfe, laß ich sowas weg.
Übrigens muß man dazusagen, daß so ein selbstgeschriebener Eigenvorschlag nicht automatisch unterschrieben wird. (Meistens nicht, würde ich sogar sagen.)
Ich kenn einen, der hat so einen Vorschlag schriftlich eingereicht, dazu eine ausführliche Begründung als Teil der Vereinbarung, und ein Anschreiben, in dem er gefordert hat, alle Verhandlungen nur schriftlich zu führen. Der hat nie wieder was gehört, und das war auch das Ziel.

@Rudolf Rocker
ZitatWenn Du die nicht unterschreibst, wozu Dich auch niemand zwingen kann, bekommst Du einen VA (Verwaltungsakt) gegen den Du Rechtsmittel einlegen kannst.
Damit gehst Du dann zum Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) und ihr überlegt gemeinsam eine Strategie, wie Ihr dagegen vorgehen wollt!
Mehr ist das nicht!
Dafür braucht mensch keine Nerven!
Für den Teil braucht man vielleicht noch keine Nerven. Aber dafür, dann tatsächlich auch nicht an der Maßnahme teilzunehmen, wenn eine Sanktionsdrohung im Raum steht, schon.
Oder warum machen die Leute die Maßnahmen mit und erfüllen ihre Bewerbungsquoten, obwohl sie alle Rechtsmittel gegen den VA eingelegt haben?
Satyagraha

dagmar

Hallo Silbermond,
in meiner Arge gibt es zwei Sachbearbeiter: einen Arbeitsvermittler und einen für 50+ Geschichten. Wobei der normale Sachbearbeiter auch damit vertraut ist.

Ich selber bin auch Teenagerspätlese und könnte nun 50+ anwenden. Bei mir würde das nur bedeuten, dem eventuellen Arbeitgeber neue und bessere Konditionen der Bezahlung beizusteuern weil die Arge einen Teil übernimmt. Ich werde in Ruhe gelassen (habe aber auch eine Nebentätigkeit, wenn auch mit wenig Verdienst). Ich hatte drei Monate keinen Termin und habe selber einen angefordert!

Dabei wurde meine Anzahl der Bewerbungen die ich schreiben muss, sogar reduziert.

Nach außen hin geht man/frau derzeit mit mir gut um. Allerdings erst nachdem ich auf mehrere Arten aktiv wurde. Denn auch ich wurde sehr von oben herab behandelt als Sozialschmarotzer, der ja durch die Steuern der anderen lebt.

Als ebenfalls "liebe Erwerbslose" habe ich ihn ständig über Probearbeit oder Vorstellungstermine informiert. Ungefragt Unterlagen in rauhen Mengen geschickt, was ich wohin an Bewerbungen versendet habe, Anträge zur Kostenübernahme bei Vorstellungsgesprächen, Detailfragen zu 50+, Abrechnung der Bewerbungskosten und und und.... Das war ganz lieb und ganz im Sinne einer Arbeitssuchenden.

Lieben Gruß von Dagmar


p.s. bei uns ist 50+ entweder eine Teilzahlung des Lohnes an einen Arbeitgeber, der uns mindestens ein Jahr unbefristet - ohne Zeitarbeit einstellt oder aber im dümmsten Fall Gesundheitskurse und für Menschen, die keine Bewerbungen schreiben können, eine solche Möglichkeit.

Pfiffi

Okay, machen wir uns erst einmal um ein "ungelgtes Ei" einen Kopf, das ist nicht zielführend und verwirrt mehr als es hilft. (Meine Meinung)

Gut ds Du mit Beistand hingehst, das ist Pflicht, Deine Tochter sollte mitschreiben, wenigstens Stickpunktartik.

Dann zur EGV, diese darfst Du natürlich mitnehmen und selbst prüfen, ind Ruhe überlegen ob zielführend oder nicht. Einem anwalt zur Prüfung geben, oder scannen und hier einstellen, dann könnte man zumindest sagen, ist das Teil "okay" oder ist es schon eindeutig rechtswidrig.

Dann werden schriftlich Vorschläge gemacht, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, in diesem Schreiben, wird die schriftliche Aufforderung nach Stellungnahme des SB nach § 33 u. 35 SGB X verlangt, dieses wird nach meiner Erkenntniss nicht erfolgen, er müsste ja sonst oftmals rechtwidrigkeit zugeben.

Zum Thema 50 +, reicht eine einfache Frage, dies soll nach meiner Kenntniss nach freiwillig sein, stimmt dies? (Dies ist eine geschlossenen Frage, also einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn der SB ausholt und irgendwelchen neoliberalistischen Geschwurbel anbringen will, dann weiß Du ihn mal ruhig und sachlich auf die Frage zurück und das Dir eine einfaches Ja oder Nein genügt.)

Ansonsten EGV vor Unterzeichnung, einscannen, dann kann man konkretes sagen, bitte persönlichen Daten schwärzen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Zitatür den Teil braucht man vielleicht noch keine Nerven. Aber dafür, dann tatsächlich auch nicht an der Maßnahme teilzunehmen, wenn eine Sanktionsdrohung im Raum steht, schon.
Oder warum machen die Leute die Maßnahmen mit und erfüllen ihre Bewerbungsquoten, obwohl sie alle Rechtsmittel gegen den VA eingelegt haben?

Da gebe ich Dir Recht! ;)

Pfiffi

50 + ist in meinen Augen eine Art Koppelungsgeschäft, und man sollte sich mal die Mühe machen damit google zu füttern. Man wird erstaunt sein was da rauskommt. Also Alter Wein, in neuen Schläuchen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Endii

Zitat von: Pfiffi am 10:25:48 Di. 26.Juni 2012
Zum Thema 50 +, reicht eine einfache Frage, dies soll nach meiner Kenntniss nach freiwillig sein, stimmt dies? (Dies ist eine geschlossenen Frage, also einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn der SB ausholt und irgendwelchen neoliberalistischen Geschwurbel anbringen will, dann weiß Du ihn mal ruhig und sachlich auf die Frage zurück und das Dir eine einfaches Ja oder Nein genügt.

Hey Pfiffi,

genau mit dieser Frage habe ich letztes Jahr einem Bekannten geholfen die Bürgerarbeit nicht antreten zu müssen. Das hat dem Betreuer für die Bürgerarbeit gar nicht gefallen nachdem er nach grundsätzlichem Interesse gefragt hat. Das Schärfste war, dass er die Frage irgendwie nicht beantworten wollte- weils eben tatsächlich freiwillig war. Er hat dann von sich aus abgelehnt.
Leider haben alle anderen die EGV für die Bürgerarbeit unterschrieben, aber die hatten auch alle keinen Beistand dabei. Nur der ein oder andere musste vor den Gesprächen in der Runde erst noch groß den Mund aufmachen...

Das man nicht eindeutig über die "Freiwilligkeit" informiert wird zeigt nur zu gut, dass dort nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht zuletzt wurde zumindest die Bürgerarbeit ja wieder abgeschafft (weil sie Vollzeitstellen vernichtet hat?).

50+, das scheint auch nur so eine Beschäftigungstherapie zu sein oder für Menschen gedacht die auf Teufel komm raus soziale Kontakte wünschen.

Pfiffi

50 + ist über einen im ersten Moment nicht nachvollziehbaren Weg, der weiteren "Sanierung" von Seilschaften, Freundschaften etc. Ausgewählte Unternehmen stellen sich zur Verfügung kassieren dafür Geld und bringen nicht einen Arbeitslosen mehr in Arbeit als normale Vermittlertätigkeit.

Anderes Wort für Problemverschiebung (Parken von eLB) fünfzig plus.  ;) ;D ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

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