Insolvenzverwalter darf mit kurzer Frist kündigen

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 10:19:51 Di. 24.Mai 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR-Ratgeber: Bundesarbeitsgericht: Insolvenzverwalter darf mit kurzer Frist kündigen

Ein Insolvenzverwalter darf ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten kündigen, auch wenn vom Arbeitgeber vor dem Insolvenzverfahren eine Kündigung ausgesprochen wurde, die eine längere Frist vorsah.

Mit einem entsprechenden Urteil vom Mai 2003 wies das Bundesarbeitsgericht die Revision eines Buchhalters ab. Dem Mann war im Dezember 2000 wegen Betriebsstillegung mit Frist zum 31. Juli 2001 gekündigt wurden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Januar 2001, kündigte im der Insolvenzverwalter unter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht erneut, diesmal jedoch zum 30. April 2001. Die Richter sahen darin keine unzulässige Wiederholungskündigung. Ihrer Ansicht nach habe sich der Insolvenzverwalter auf neue Tatsachen gestützt, die den bisherigen Kündigungssachverhalt verändert hätten.

Aktenzeichen:
2AZR 255/02

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