Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Begonnen von KasparHauser, 13:50:14 Do. 05.Juni 2014

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Gestern vor der 34. Kammer ist ein interessantes Problem aufgetaucht, was ich
so nicht erwartet habe. (Ferenz hat ja im Thread zu dem Termin schon davon
berichtet.)

Es geht darum, daß mein ab Oktober 2008 studierender Sohn von dem Jobcenter
- da er ja Bafög beanspruchen konnte - keine Leistungen nach HartzIV mehr bekam,
was ja korrekt ist.

Er bekam aber einen kleinen Betrag von um die 10Euro.

Ab dem 1.1.09 hätte er aber, da er ja bei seinem Vater lebt, Anspruch auf Wohngeld.
Hierauf wurden wir von dem Jobcenter jedoch nicht verwiesen, was meiner Meinung
nach zu einem Anspruch von uns gegen das Jobcenter gemäß dem sozialrechtlichen
Herstellungsanspruch in Höhe des Wohngeldes führt.

Obgleich es das Jobcenter ist, welches uns durch Unterlassen geschädigt hat,
meinte die Richterin des LSGs, daß wir uns an das Wohngeldamt wenden müssen.

Seht ihr hier dies auch so?
Schließlich hat ja das Wohngeldamt keinen Fehler gemacht,
es droht Verjährung,
das Verwaltungsgericht wäre zuständig und dieses lehnt meines Wissens Verfahren
nach dem Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ab.
KH

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