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#91
Theoriebereich / Aw: Eigentumsfrage und Enteign...
Letzter Beitrag von Kuddel - 21:41:19 So. 01.Februar 2026
Ehrlichgesagt finde ich es erstaunlich, wie wenig Phantasie die Menschen haben, selbst die relativ engagierten in diesem Forum. Irgendwie stellt man sich nur das vor, was ist, und hält es nicht für denkbar, daß alles völlig anders sein könnte.

Zitat von: Onkel Tom am 09:39:03 So. 09.März 2025
Zitat von: Kuddel am 11:06:29 Sa. 08.März 2025Ich halte die Forderung nach einer höheren Besteuerung der "Superreichen" (nicht der Reichen?) für gut gemeint, doch für zahnlos und viel zu harmlos. Es muß, verdammt nochmal, Enteignung statt Besteuerung der Kapitalisten und Spekulanten gefordert werden!

Wie stellst Du dir das vor ? Die Superreichen gaiern in ihrer Finanzbubble nur auf ihren
Kontostand, das er wächst und wenn das nicht funzt, hauen sie dahin ab, wo man denen nichts
weg nehmen kann.

Diesen Spruch, wenn wir zuviel Lohn, Sozialkohle oder Rente fordern, dann hauen die Kapitalisten einfach ab dahin, wo die Löhne billiger sind und es keine Sozialleistungen gibt, den hört man ständig von CDU und FDP.

Kapitalisten versuchen aus ihrem Geld mehr Geld zu machen und dazu brauchen sie Arbeiter, die sie auspressen können.

Sie brauchen uns, wir brauchen sie nicht.

Mich nervt diese ewige Forderung nach einer höheren Besteuerung der Reichen. Die Welt ist derart brutal, der Hunger der Kapitalisten nach Profit erzeugt eine immer größere Armut, läßt Menschen ihre Wohnung und Gesundheitsversorgung verlieren und nun bereitet man sich auf Kriege vor, auch hier mitten in Europa.

Und wir sind ganz lieb und sagen, bitte, bitte, zahlt doch etwas mehr Steuern?

Wir brauchen keine Milliardäre!
Die werden ihre Kohle nicht freiwillig rausrücken. Das ist klar.
In Frankreich haben die Gelbwesten bei so mancher Villa den Strom abgeklemmt, haben mit Gabelstaplern die Tore der Anwesen der Bonzen aus den Angeln gehoben. Bei den Treffen der Politiker stellte man Hubschrauber bereit, damit man bei einer Erstürmung durch den Pöbel die Flucht ergreifen kann. Chapeau!

Fabian Lehr ist auch kein großer Freund der Forderung tax the rich!


https://www.youtube.com/shorts/5pdzJHiDs-E
#92
Stillgestanden!!! / Bundesweiter Schulstreik am 5....
Letzter Beitrag von Kuddel - 20:44:55 So. 01.Februar 2026
Wirklich wichtig!


https://www.youtube.com/watch?v=NeuRm-n8aDg

Egal was man von den DGB Gewerkschaften halten mag, es ist wichtig, auch von außen an deren Strukturen und Mitglieder heranzukommen. Dieser Ansatz funzte bei "wir fahren zusammen", als Bus- und Straßenbahnfahrer und Klimaaktivisten gemeinsam auf die Straße gingen.

Schüler gegen den Krieg gemeinsam mit Lehrern gegen den Krieg wäre ein guter Schritt voran.
#93
Bloß weg hier! / Aw: DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSC...
Letzter Beitrag von Kuddel - 20:08:58 So. 01.Februar 2026
Danke für den Bericht.
#94
Globalisiert / Aw: USA: Der Untergang
Letzter Beitrag von Kuddel - 19:59:52 So. 01.Februar 2026
Punkt 1) glaube ich nicht. Dem König sind Regeln egal. Wenn er einen Notstand ausrufen will, macht er es einfach. Das macht man in Europa auch so. Gern auch etwas länger.

https://www.dw.com/de/ausnahmezustand-in-frankreich-zum-sechsten-mal-verl%C3%A4ngert/a-39583191

Punkt 2) glaube ich auch nicht so recht. Trump hätte schon öfter die Möglichkeit gehabt, irgendwelche "Geschenke" zu verteilen. Er hat aber das Gegenteil gemacht. Seine "Big Beautiful Bill" verschlechtert das Leben von 90% der Bevölkerung, Geschenke gab es nur für Milliardäre.

In dieser schlimmen Situation erwarte ich keine Hilfe gegen König Trump von der Oppositition (Demokraten) und wenig von der Justiz. Wenn die Massenproteste sich erheblich ausweiten wäre es schon etwas anderes. Aber das entscheidende ist, ob es gelingt, die Wirtschaft lahmzulegen. Die Ansätze sind da, Streiks, Konsumstreik, Blockaden. Wenn es in Richtung Generalstreik geht, selbst wenn nicht von den Gewerkschaften getragen, sondern von einer Massenbewegung erzwungen, wird sein Thron wackeln.
#96
Arbeitslos & Spass dabei / Aw: Sozialgericht lehnt Kosten...
Letzter Beitrag von dagobert - 18:52:40 So. 01.Februar 2026
Zitat von: BerryBlues am 16:20:25 So. 01.Februar 2026Ein ER hilft nur zur vorübergehenden Zahlung. Er erwirkt keinen Bescheid, gegen den ich mich mit Rechtmitteln wehren kann.
Wenn das JC den Antrag unter irgendeinem Vorwand ablehnt, hast du zwar einen rechtsmittelfähigen Bescheid, aber kein Geld.
An einem ER-Antrag kämst du dann auch nicht vorbei.

Zitat von: BerryBlues am 16:20:25 So. 01.Februar 2026Wann soll man diesen Antrag stellen, um drohende Notlagen rechtlich korrekt vermeiden zu können? In dem Beschluss ist das Gericht nicht darauf eingegangen.
Im Rahmen einer Kostenentscheidung besteht dazu auch keine Veranlassung.

Zitat von: BerryBlues am 16:20:25 So. 01.Februar 2026Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen nichtanfechtbaren Beschluss in diesem Fall zu wehren?
Wenn du dir das unbedingt antun willst: Schreib eine Verfassungsbeschwerde. Zu richten direkt an das Bundesverfassungsgericht, Frist ein Monat ab Zugang des SG-Beschlusses.
Die Erfolgsaussichten schätze ich in diesem Fall aber auf 0,00%.
Die formellen Anforderungen sind sehr hoch, und die Begründung des SG schlüssig zu widerlegen halte ich für nicht möglich, siehe oben.
Von einer Grundrechtsverletzung ganz zu schweigen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

Zitat von: BerryBlues am 16:20:25 So. 01.Februar 2026Gibt es eine Möglichkeit das Gericht zu bitten, den richtigen Zeitpunkt einer solchen Antragstellung zu benennen, um beim nächsten Mal, dies zu beachten und die Fristen zur Nutzung von Rechtsmitteln zu wahren?
Bitten kannst du um vieles, ob du das dann auch bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Versuch macht klug.

Was du suchst, ist so eine Art eierlegende Wollmilchsau - und die gibt es nicht.
#97
ZitatSyrien/Rojava - Zum Waffenstillstandsabkommen zwischen den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) in Rojava und der syrischen Dscholani-Übergangsregierung

Rasante Entwicklungen und Veränderungen prägen die Lage in Syrien und Rojava seit Beginn des Jahres 2026. Ein Jahr vorher hatten mit Unterstützung des US- und des britischen Imperialismus, der EU und des faschistischen Erdoganregimes die islamistisch verbrämten faschistischen Milizen der HTS des jetzigen Übergangspräsidenten Al-Scharaa (bekannter unter seinem islamistischen Kampfnamen Al-Dscholani) in Damaskus und großen Teilen Syriens die Macht übernommen.

Quelle: https://www.rf-news.de/2026/kw05/waffenstillstandsabkommen-rojava
#98
Stillgestanden!!! / Aw: Kriegsgefahr
Letzter Beitrag von Frauenpower - 17:08:28 So. 01.Februar 2026
Es ist noch so lang bis November zu den Midterms Wahlen
#99
Off-Topic & Neu Hier / Aw: ... und ab dafür
Letzter Beitrag von Frauenpower - 16:30:14 So. 01.Februar 2026
Eine weitere Frau die in der Geschichte nicht vergessen werden wird hat sich verabschiedet: Rita Süssmuth.
#100
Arbeitslos & Spass dabei / Aw: Sozialgericht lehnt Kosten...
Letzter Beitrag von BerryBlues - 16:20:25 So. 01.Februar 2026
 :) Vielen Dank für diese Sichtweise.

Ein ER hilft nur zur vorübergehenden Zahlung. Er erwirkt keinen Bescheid, gegen den ich mich mit Rechtmitteln wehren kann. Auch kann ich diese ER nur ganz kurz vor der Angst stellen. Den ER hat der Rechtspfleger am SG aufgesetzt. Da waren noch neun Tage Zeit, bis die Leistungszahlung auf dem Konto sein muß, um vertragliche Verpflichtungen pünktlich zu Monatsbeginn begleichen zu können. Schon bei diese neun Tagen zweifelte der Rechtspfleger, worauf ich anbot, nochmals zu in fünf Tagen oder noch später zu kommen. Der ER wurde dann aufgesetzt, weil nicht mit einem schnellen Tätigwerden des JC auf die Untätigkeitsklage gerechnet wurde.

Wann soll man diesen Antrag stellen, um drohende Notlagen rechtlich korrekt vermeiden zu können? In dem Beschluss ist das Gericht nicht darauf eingegangen. Wenn es sagt, daß die Antragstellung zu früh ist, dann sollte es doch auch einen Zeitpunkt benennen, an dem dieser Antrag frühestens gestellt werden soll, um Fristen zur Wahrung der Rechte des Antragssteller sichern zu können. Sechs Monate beträgt die Wartezeit.

Selbstverständlich gibt es für diesen Fall sehr viele anregende und interessante Sichtweisen. Der Beschluss wurde ohne eine Stellungnahme von mir zur gegenseitlichen Stellungnahme erstellt. Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen nichtanfechtbaren Beschluss in diesem Fall zu wehren?

Gibt es eine Möglichkeit das Gericht zu bitten, den richtigen Zeitpunkt einer solchen Antragstellung zu benennen, um beim nächsten Mal, dies zu beachten und die Fristen zur Nutzung von Rechtsmitteln zu wahren?
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