Mit Sanktion gedroht. Ab heute läuft sie auch. [Ich habe gewonnen!]

Begonnen von SorcFun, 18:40:45 Sa. 27.Juni 2009

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SorcFun

Ich halte das mal ganz neutral.

Person A interessiert sich für eine Firma(im kaufm.) die nichtselbst einstellt sondern über Zeitarbeitsfirmen.
Person A bekommt eine Einladung vom Sachbearbeiter des Jobcenters.
Person A wird auf eine Liste gesetz das er eine Stellenausschreibung von randstd bekommt.
Person A geht zu randstad weil er sich für eine Firma(im kaufm.) interessiert wo auch Leute von randstad arbeiten.
randstad hat diesen Tag eine Sitzung und verspricht ein Termin zuzusenden.
Am selben Tage bekommt Person A eine Stellenausschreibung(Produktionshelfer ohne nähere Tätigkeitsbeschreibung) vom randstad über das Jobcenter zugesandt.
2 Tage später bekommt Person A eine Einladung auf Grund der Bitte von Person A  an randstad ein Termin zuzusenden.
Person A nimmt den Termin war und bittet Mitarbeiter von randstad sich darum zu kümmern das Person A zu der gewünschten Firma hin vermittelt zu werden. Mitarbeiter geht diese ein und will das Profil von Person A zu dieser Firma schicken und abwarten ob diese Firma zusagt.
3 Tage später bekommt Person A eine Absagen von randstad das sie momentan Person A nicht als Produktionshelfer vermitteln können.
Ca. 14 Tage später droht der Sachbearbeiter vom Jobcenter mit Sanktionen mit Verweis auf die Rechstfolgebelehrung weil bei randstad kein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist.

Wenn das zu wirre ist, bitte nachfragen.

Thorsten




jobless0815



Der Text ist ja ein richtiges Konzentrationstraining, cool ;D

jobless0815



Das Problem ist, das wir nicht wissen ob die Stelle von Ranstadt die selbe ist, die
die ARGE/BA auch vermitteln wollte.

Daher keien Bewertung möglich.

Wenn es um zwei verschieden Stelle ging wäre das nett zu erfahren, wenn ja,
wäre nur de Frage zu stellen, warum kein Arbeitsverhältns mit der vo der
ARGE/BA "angepriesenen" Stelle zustandekam.

Eindeitige Angaben sind nötig. Oder hab ich was überlesen

SorcFun

Person A interessierte sich für eine Vermittlung zu einer bestimmten Firma was aber nicht mit der Stellenausschreibung zu tun hat.
Die wäre im kaufm. Bereich und die Ausschreibung die später kam wäre "Produktionshelfer ohne nähere Tätigkeitsbeschreibungen" wofür Person A
sich aber zu diesen Zeitpunkt sich nicht für beworben hatte und auch nicht dafür eingeladen wurde. So steht es zumindest in der zugesandten Einladung von randstad.

jobless0815

Zitat von: SorcFun am 21:47:16 Sa. 27.Juni 2009
Person A interessierte sich für eine Vermittlung zu einer bestimmten Firma was aber nicht mit der Stellenausschreibung zu tun hat.
Die wäre im kaufm. Bereich und die Ausschreibung die später kam wäre "Produktionshelfer ohne nähere Tätigkeitsbeschreibungen" wofür Person A
sich aber zu diesen Zeitpunkt sich nicht für beworben hatte und auch nicht dafür eingeladen wurde. So steht es zumindest in der zugesandten Einladung von randstad.

Jedsmal wenn ich deine Texte lese verstehe ich etwas anders... du solltes mal daran arbeiten,
ale Informationen schön der Reihe nach (Wer, wann, was, wo, nach wieviel Zeit...)

SO: Ich vestehe das bislang so, dass Person A bei  Randstadt aufgrund einer anderen Stelle registriert war
und zum quasi gleichen Zeitpunkt kam noch das Angebot für die Produktionshelferstelle.
Offensichtlich hat ARGE/BA das Produkionshelferangebot rausgesucht und die haben
es P. A  geschickt, mit einer Mitteilung an die ZAF. Offensichtich hat P.  A wegen der Produktionshelferstelle
nicht bei der ZAF vorgesprochen.  Die Frage ist jetzt nur, mit welcher Begründung  P.  A eine Absage von der ZAF
in Bezug der Produktionshelferstelle bekommen hat:

Wenn es so war, dass die ZAF z.B. in dem Antwortschreiben (wird auf der Rückseite des von der BA/ARGE
übersandten Bewerberprofil-Schreibens an die ZAF als Formular gedruckt und soll von der ZAF
zurückgeschickt werdenl) an die BA/ARGE vermerkt hat, dass keine Bewerbung erfolgt ist, dann
erklärt dass das Schreiben von der BA/ARGE, Person A hätte ein mögliches Arbeistverhältnis vereitelt.

Die Argumentation von P. A könnte ggfs  darauf rauslaufen, dass Person A sich bei Randtsadt schon registriert hatte
und davon ausgegangen ist, dass Randstadt ihr Profil auch mir der Prdoduktionshelferstelle abgleichen wird
und die Eignung von selbst prüft. Wenn natürlich bei Randtsad vermerkt ist, "Bewerber will nur auf Stelle xy sich bewerben"
und das wird der Behörde kommuninziert.... schlechte Karten.

Wenn P.A bei der Bewerbung in der Randstadfiliale mit dem Disponenten gut zurechtkam, vielleicht kann
sie es hinbiegen, dass die bei der Behörde es so darstellen, dass P. A sich ja hat registriren lassen, aber nicht
für Produkion geeignet war, man habe das aber auf dem Schreiben seitens Randst. an die Behörde vergessen so klarzumachen... .

Wie gesagt, das würde ich nur machen, wen P.A den Eindruck hat, die bei der Randstadfiliale  würde da mitziehen,
vor dem Hintergrund, dass P. A ja von sich aus auf die ZAF zugegangen ist.



SorcFun

@jobless0815

Du hast es richtig verstanden. Jetzt wurde Person A sanktioniert weil in der Datenbank von Randstad drin steht das Person A keine Schicht, Wochenend Arbeit und mit dem Geld nicht machen möchte. Dieses wurde auch dem Jobcenter so gemeldet. Leider stimmt diese Eintragung nicht.
Es wurde nicht einmal darüber gesprochen und das Bewwerbungsformular wurde auch nicht so ausgefüllt.


Person A hofft das der Sachbearbeiter für die PA Angelegenheiten von Randstad sich meldet das Person A das klar stellen kann. Ein Widerspuch hat Person A schon formuliert für das Jobcenter um den Sachbearbeiter zu informieren das es sich um ein Irrtum handelt.Person A wird es auch gleich morgen dem Jobcenter zustellen.

jobless0815

Zitat von: SorcFun am 21:14:09 Mi. 08.Juli 2009
...
Leider stimmt diese Eintragung nicht. Es wurde nicht einmal darüber gesprochen und das Bewwerbungsformular wurde auch nicht so ausgefüllt.
...

Das ist natürlich krass. Bin gespannt wie es ausgeht.

franah

Das ist eine Frechheit ich würde randstad mal besuchen und nachhacken auch ohne Termin.
Jeder hat das Recht dumm zu sein, manche nutzen dieses nur umpfangreich.

SorcFun

Randstad - Mitarbeiter hat sich richtig verhalte und hatte nur gemeldet dem Jobcenter bzw. den Sachbearbeiter das es nicht zu ein Vertragabschluß gekommen ist weil nicht alle notwendigen Kriterien erfüllt wurden. Im Bewerbungsbogen wurde bei Wochenendarbeit nein angekreuzt was dehnen nicht paßte, aber Person A das nicht vorher wußte.

Person A hat das Jobcenter nach dem Besuch bei Randstad noch einmal aufgesuch und Widerspruch eingelegt. Dort wurde ihn gesagt das Aussage gegen Aussage steht und das möglicherweise eine schriftliche Aussage von Randstad noch helfen könnte aber sie bezweifeln das Person A von Randstad eine bekommt.

jobless0815

Zitat von: SorcFun am 08:23:34 Fr. 10.Juli 2009
Randstad - Mitarbeiter hat sich richtig verhalte und hatte nur gemeldet dem Jobcenter bzw. den Sachbearbeiter das es nicht zu ein Vertragabschluß gekommen ist weil nicht alle notwendigen Kriterien erfüllt wurden. Im Bewerbungsbogen wurde bei Wochenendarbeit nein angekreuzt was dehnen nicht paßte, aber Person A das nicht vorher wußte.

Person A hat das Jobcenter nach dem Besuch bei Randstad noch einmal aufgesuch und Widerspruch eingelegt. Dort wurde ihn gesagt das Aussage gegen Aussage steht und das möglicherweise eine schriftliche Aussage von Randstad noch helfen könnte aber sie bezweifeln das Person A von Randstad eine bekommt.

Dann halte uns mal auf dem Laufenden, wie es weitergeht

schwarzrot

ZitatDort wurde ihn gesagt das Aussage gegen Aussage steht

Hört sich für mich positiv an? Sie können also kein fehlverhalten beweisen (weil aussage gegen aussage).
Waren beide menschen dort ohne zeugen?

Bei einem bullen als gegenaussage, wäre 'ne verurteilung sicher, aber rand-statt' zählen doch (noch) nicht zur exekutive, oder?

Akteneinsicht verlangen, rand-statt (falls sie gemeldet haben, du wärst nicht genug 'interessiert', hättest aktiv am zustandekommen eines einstellungsverhältnisses sabotiert) mit klage wegen verleumdung/übler nachrede drohen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

SorcFun

Sebstgeschriebener Widerspruch beim Jobcenter eingereicht aber der Widerspruch wurde unzulässig verworfen. Weil es kein Verwaltungsakt im Sinne des §31 SGB X ist. Ey ist man neuerdings Anwalt oder wie und weiß über alle Gesetze bescheit. Im Übrigen geht es um mich. Ich wollte es erst einmal neutral halten. Jetzt soll ich zum Sozialgericht gehen, denn ich brauche einen Urkundenbeamten der Geschäftsstelle um ein Wiederspruch einzulegen.

So beschäftigt man Leute und wer wiß wann es da ein Ende gibt. Jetzt traue ich den von randstad alles zu was er dem Jobcenter bzw. den Sachbearbeiter gesagt hat geschweige der Sachbearbeiter was der geschrieben hat.

MizuNoOto


Wogegen hast du denn Widerspruch eingelegt? Der Sanktionsbescheid ist natürlich ein Verwaltungsakt.

SorcFun

Widerspruch der Behauptungen mich falsch zu verhalten zu haben.

Ich werde Saktioniert weil randstad-Mitarbeiter das so dem Sachbearbeiter des JobCenters zugetragen hat:
1. keine Schichtbereitschaft
2. keine Wochenendarbeit
3. mit dem Lohn nicht einverstanden will 8,20€ anstatt 6,42€
4. nur auf eine bestimmte Firma interessiert und das unbedingt

Nur Punkt 2 trifft zu in meinen Vorstellungen vor dem Vorstellungstermin im "Personalbogen" aber später beim Gespräch nie dazu geäußert.

Darauf beruht diese Sanktion bzw. der Widerspuchbescheid. Dieses kam heute vor dem Besuch im Sozialgericht bzw. Rechtsantragsstelle mit der  Anhörung der Widerspruchstelle. Voll durcheinander. Darauf hat die Rechtsantragstelle "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung" gestellt und per Fax an das Jobcenter gesendet. Inhalt: Sicherung des Lebensunterhaltes.
Möglicherweise umsonst weil ja heute der Widerspruchbescheid kam mit der Absenkung des ALGII mit Begründung.
Die Begründung alles Lüge.

Ich werde am Montag das Sozialgericht noch einmal besuchen. Mal sehen was die so sagen bzw ihr.

kiska1973

Du brauchst einen Anwalt.,sonst,glaube,wird es kompliziert für dich.

Und wegen Nicht Nachwirkung soll auch Ranstadt Gleiches Geld,wie einem Stammarbeiter,zahlen.Also ob 6 oder 8 Euro pro Stunde-alles falsch (Sorry,da es nicht um das Thema geht)

SorcFun

Ich glaube auch. Denn ich weiß jetzt nicht mehr weiter was ich noch tun soll.

kiska1973

Als erstes muss du zum Anwalt gehen.Einen Prozesskostenhilfeantrag stellen,Es wird dir dann (wenn du nicht reich bist,da du Hartz4 bekommst-glaube ich es nicht) nichts kosten.Frag auch nach Beratungshilfeschein.

Wende dich an diese Forum.Ich glaube,die können besser helfen.

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/index.php?sid=95e4596c20c02d74d4350dd87ece9aae

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/zeitarbeit/79199-akkordzuschlag.html

Meistens,Sozialgericht aussert sich gar nicht zur Sache,da die dazu Kein Recht haben.


SorcFun

Ich werde morgen erst einmal zum Sozialgericht gehen und das letzte Schreiben vom Samstag vorlegen und dann mal sehen ob auch der vom Donnerstag da ist. Vielleicht weiß der weiter was ich als nächstes machen könnte.

Denn ich weiß nicht ob es jetzt schon ratsam ist Klage einzureichen.

Werde erst einmal darüber schlafen und wenn dann vielleicht gleich zum Amtsgericht wegen Kostenübernahme.

Aloysius

Ich war auch letzte Woche wieder mal auf dem Arbeitsamt (Ups, Agentur für Arbeit) und da hatte ich zum Glück noch mal nachgefragt, was die Sachbearbeiterin eingab ins System bezüglich meiner Situation nach dem Gespräch, es macht ja häufig schon ein einziges Wort einen Riesenunterschied.

Ging um Wiedereingliederung, sie schrieb 'nicht nötig' statt, wie ich gesagt hatte 'nicht möglich'. Kontext ist, dass es ein Gespräch gegeben hatte mit SchwebVertretung und Personalchef und wir das zusammen feststellten.

Da hätte die Leistungsabteilung sonst auch mit großer Wahrscheinlichkeit mal ne kleine Sanktion nachgeschoben.

Kontrolle ist IMMER besser. Ich drück dir die Daumen, und geh auf jeden Fall zum Anwalt.
Reden wir drüber

schwarzrot

ZitatDarauf beruht diese Sanktion bzw. der Widerspuchbescheid. Dieses kam heute vor dem Besuch im Sozialgericht bzw. Rechtsantragsstelle mit der  Anhörung der Widerspruchstelle. Voll durcheinander. Darauf hat die Rechtsantragstelle "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung" gestellt und per Fax an das Jobcenter gesendet. Inhalt: Sicherung des Lebensunterhaltes.
Möglicherweise umsonst weil ja heute der Widerspruchbescheid kam mit der Absenkung des ALGII mit Begründung.
Die Begründung alles Lüge.

Also da geht hier ja einiges durcheinander. Ablauf ist meisst so:

1. du gehst dich irgendwo bewerben, oder gehst eben nicht.
1.1 darauf 'meldet' der arscharbeitgeber beim amt du wärst nicht erschienen, oder wärst nicht 'richtig' interessiert gewesen

2. nun bekommst du vom amt einen 'netten' brief/eine 'einladung' zur klärung des sachverhaltes zur prüfung einer sanktion
(achtung das ist noch kein(!) bescheid, also kannst du noch keinen 'widerspruch' darauf einleiten, sie wollen ja erstmal nur deine gründe wissen, etc.)

3. falls sie  deinen vorgetragene gründe nicht für einen 'wichtigen grund' (z.b. krankheit, etc.) halten, bekommst du nun einen sanktionsbescheid.

4. gegen diesen bescheid kannst du 'widerspruch' einlegen
(dann wird der vorgang von anderen typen in der arge nochmal geprüft. Da das ganze aber die arge nicht verlässt, wird nur bei ganz grossen fehlschlüssen deines SB nun dem widerspruch stattgegeben. Aber immerhin)

5. wenn dein widerspruch abgelehnt wurde, kannst/musst du nun zum gericht um die sanktion noch abwenden zu können

6. damit nun die sanktion nicht einfach wirkt (die haben sich ja ausgedacht, dass widerspruch und klage keine aufschiebende wirkung mehr haben),
kannst du mit 'Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung' den vollzug der sanktion per gericht erstmal aufheben lassen, bis in der sache vor gericht entschieden wurde.

Soweit, in der hoffnung etwas zu erklären, warum es manchmal vorkommt, das die im arschamt behaupten, du könntest noch keinen widerspruch einlegen, weil noch gar kein 'verwaltungsakt' abgelaufen ist.

Falls du aber einen wirklichen sanktionsbescheid bekommen hast, ist das sehr wohl ein verwaltungakt, wie schon MizuNoOto richtig geschrieben hat.

ZitatSorcFun:
Denn ich weiß nicht ob es jetzt schon ratsam ist Klage einzureichen.
Die chancen vor gericht stehen etwa bei 50%, dass menschen die klagen dort rechtbekommen.
Das ist vermutlich um etliches höher, als beim arge-internen widerspruchsverfahren.
(Hier wär ich für infos dankbar, wie hoch da die quote ist! Ich schätze mal, die liegt da bei 0,5-1%?)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

kleiner

Zitat von: schwarzrot
...
Die chancen vor gericht stehen etwa bei 50%, dass menschen die klagen dort rechtbekommen.
Das ist vermutlich um etliches höher, als beim arge-internen widerspruchsverfahren.
(Hier wär ich für infos dankbar, wie hoch da die quote ist! Ich schätze mal, die liegt da bei 0,5-1%?)
Zahlen 2008:
Zitat von: tacheles-sozialhilfe.dehttp://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RuecknahmeWiderspruch.aspx
...
Widersprüchen wird zu rd. 60 % ganz oder teilweise statt gegeben, weil eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung erfolgte oder das Recht nicht richtig angewandt wurde. Die Erfolgsquote bei Klagen beträgt trotz einer hohen Stattgabequote in den Widerspruchsverfahren nahezu 50 %."

Man muss sich dass mal auf der Zunge zergehen lassen. 60% der Widersprüche (ganz oder teilweise) kommen durch und von den übrigen 40% kassiert das Gericht fast die Hälfte!
   
Insofern ist dumm, wer sich nicht wehrt.


Ist der Dispo heute rot und nett,liegt es vielleicht am heißen Frittenfett.

Workless

Zitat60% der Widersprüche (ganz oder teilweise) kommen durch
Wundert mich nicht. Man kann es ja mal versuchen, evtl. wehrt sich der olle Arbeitslose ja nicht.

SorcFun

@schwarzrot
Ich wurde in der ganzen Zeit vom JobCenter nicht einmal eingeladen um diese Sache Persönlich zu klären bzw. mich Anhören zu lassen.
'Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung' ist schon gestellt und per Fax versandt. Nur ist die Frage wann das JobCenter reagiert.

Zuerst kam eine Anhörung und dann die Entscheidung. Die vom Sozialgericht meinten das die ganzen Fristen am Anfang nicht eingehalten wurden und haben dieses auch in der 'Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung' vermerkt die auch vor der dem Entscheid an das JobCenter ging.

Ist halt alles sehr knapp gehalten finde ich.

SorcFun

Heute hab ich die gegenreaktion vom Jobcenter über das Sozialgericht bekommen in Sachen "Antrag auf Einsweilige Anordnung".
Die beantragen natürlich den Antrag abzulehenen.

Tja Klage ist schon von mir vor ca 1 1/2 Wochen eingereicht worden. Na mal sehen was darauf kommt. Kann ja dauern.

Immer alles kleckerweise. Wie das nervt.

SorcFun

Kurz Ablauf der 3 monatigen Sanktionierung bekam ich Recht vom Sozialgericht ohne einer Anhörung. Grund ist die Rechtsfolgebelehrung die bei der Stellenausschreibung bei war die kein Bezug hatte auf die ausgeschriebene Stelle. JobCenter mußte die Saktion zurückziehen und zahlen.

Puhhh.

mousekiller

Na dann gratulier ich mal fett. Wenn das bei dir schon so lang dauert, dann kann ich ja bis... hm... Weihnachten? hoffen, dass ich die zuwenig überwiesene Miete bekomme.  ::)
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

jobless0815

Zitat von: SorcFun am 13:47:51 Mi. 04.November 2009

... Grund ist die Rechtsfolgebelehrung die bei der Stellenausschreibung bei war die kein Bezug hatte auf die ausgeschriebene Stelle.
Puhhh.

Das habe ich nicht genau verstanden, wie ist das gemeint. Ist ja wichtig für alle.

MizuNoOto

Würde mich auch Interessieren. Eine pauschale RFB reicht nicht aus? Wirklich? Ansonsten, herzlichen Glückwunsch.

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