Aldi & AMS: Entlassen wg. Widerstand gegen Überwachung

Begonnen von Kuddel, 18:49:28 Mo. 21.April 2008

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Kuddel

PROTEST GEGEN ÜBERWACHUNG
Aldi-Zulieferer feuert renitente Mitarbeiter


Von Susanne Amann

Wer nicht mitmacht, fliegt raus. In einem Callcenter in Essen wehrten sich Mitarbeiter gegen die geplante Überwachung am Arbeitsplatz - und wurden entlassen. Schuld an der Kontroll-Offensive soll der Auftraggeber sein: der Discounter Aldi.
Hamburg - Der Termin war wichtig, das Management hatte sich angestrengt: Mit zwei Bussen wurden die rund 150 Mitarbeiter in den Steeler Stadtgarten in Essen kutschiert. In dem gehobenen Restaurant war ein Nebenraum reserviert. Betriebsrat, Personalleiterin und selbst ein Vorstandsmitglied kamen. Die Geschäftsführung wollte ihren Mitarbeitern eine Änderung verkünden, die sie für absoluten "Branchenstandard" hält.

Telefon-Headset und Computer: Aldi soll Überwachung eingefordert haben
Es war keine angenehme Nachricht: Die Angestellten des Callcenters AMS werden künftig beim Arbeiten überwacht. Gespräche sollen mitgehört oder mitgeschnitten werden, E-Mail-, Brief- und Faxverkehr werden mitverfolgt.

Die Einführung der sogenannten Qualitätsmaßnahmen diene dem "Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und wesentlicher Kundenbeziehungen", heißt es in der Zusatzvereinbarung, die alle Mitarbeiter unterschreiben sollten und die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Das Ganze sei für die "Erhaltung bzw. Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze unabdingbar". AMS ist eine 100-prozentige Tochter des Elektronikkonzerns und Aldi-Zulieferers Medion.

Das Pikante daran: Angeblich sollen die Maßnahmen auf Druck des Großkunden und für rüden Umgang mit Zulieferern bekannten Discounters Aldi eingeführt worden sein. So begründeten jedenfalls die Vertreter der Geschäftsführung die unpopuläre Maßnahme, die bei den Mitarbeitern auf wenig Gegenliebe stieß. "Bei der Infoveranstaltung hieß es: 'Wir müssen das machen, weil Aldi das will'", erzählt Mitarbeiter Jochen Schuhmann (Name geändert). Auf Nachfrage, wie dieser Wunsch konkret formuliert worden sei, habe es vom Betriebsrat nur geheißen: "Ihr müsst uns schon glauben, dass der Druck da ist."

"Initiative ging nicht von unseren Handelspartnern aus"

Aldi selbst äußert sich auch auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu den Vorwürfen. Bei Medion selbst will man sich heute nicht mehr so konkret an das erinnern, was man seinen Angestellten damals erzählte: "Die Initiative ging nicht von unseren Handelspartnern aus", sagt Personalchefin Kira Max. Klar sei aber auch, dass man diese Qualitätssicherungsmaßnahmen "im Sinne eines für den Endverbraucher guten Services mache".

Die eigenen Angestellten scheinen bei dieser Rechnung keine Rolle zu spielen. Auf jeden Fall die nicht, die keine Lust auf die Überwachung am Arbeitsplatz haben. "Es gab knapp 20 Mitarbeiter, die nicht unterschrieben haben - und die haben jetzt die Kündigung bekommen", erzählt Mitarbeiter Peter Schneider (Name geändert). Per Bote ließ AMS die "Änderungskündigung" überbringen - der Vertrag mit den renitenten Arbeitnehmern wurde "fristgerecht zum 31.05.2008" aufgehoben. Man biete gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis "ergänzt um die nachfolgenden Regelungen" fortzusetzen.

Gemeint sind "Qualitätsmaßnahmen" wie "Call-Monitoring, d.h. Mithören und/oder Mitschneiden eines Gesprächs durch einen Mitarbeiter des internen QM-Teams oder durch einen externen Dienstleister", heißt es in der Zusatzvereinbarung. Gleiches gilt für den Schriftverkehr, per "Letter-Monitoring, d.h. das Mitverfolgen oder die inhaltliche Überprüfung eines über E-Mail, Brief, Fax etc. schriftlich geführten Kundenkontakts" soll die Arbeit der Mitarbeiter überwacht werden.

"Andere Callcenter machen das seit Jahren, wir ziehen jetzt hinterher, um uns mit anderen messen zu können", sagt Personalchefin Max.

"Wer einen guten Job macht, hat nichts zu befürchten"

Sie hat nicht ganz unrecht: "Natürlich gibt es in vielen Callcentern Qualifizierungsmaßnahmen", sagt Vera Winnemund von der Gewerkschaft Ver.di. Dazu gehörten etwa Schulungen, wie man sich am Telefon verhält, oder inhaltliche Weiterbildung, zum Beispiel zum Produkt, das verkauft wird. "In dem Moment, in dem die Mitarbeiter die Überwachung akzeptieren und nicht dagegen vorgehen, sind uns als Gewerkschaften die Hände gebunden", sagt Winnemund. Es komme allerdings sehr genau darauf an, ob es eine Betriebsvereinbarung gebe, die regelt, was mit den Ergebnissen der Überwachung passiert: "Haben sie personelle Konsequenzen? Werden sie für Abmahnungen oder sogar Kündigungen genutzt? All das sind Fragen, die geklärt sein müssen."

Genau vor solch unliebsamen Maßnahmen haben die Mitarbeiter aber Angst: "Bei der Vorstellung der Maßnahmen wurde sehr klar gesagt, dass es zu Abmahnungen führen könnte, wenn beispielsweise herauskommt, dass jemand mehrmals hintereinander die falsche Begrüßungsformel benutzt", sagt Mitarbeiter Peter Schneider. Das streitet auch Medion nicht ab: "Sollten wiederholt (3x) gleichartige Beanstandungen im Kundenverhalten von Mitarbeitern festgestellt werden, hat die Personalabteilung das Recht, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen", sagt Personalchefin Max. "Wer einen guten Job macht, hat nichts zu befürchten."

Darauf wollen sich die betroffenen Mitarbeiter allerdings nicht verlassen. Sie haben Ver.di die Vollmacht erteilt, auf Wiedereinstellung zu klagen - die Arbeitsrechtler der Gewerkschaft sehen durchaus gute Chancen, dass Medion die Kündigungen zurücknehmen muss. "Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der von den Richtern hoffentlich nicht gebilligt wird", sagt Ver.di-Expertin Winnemund. Dass das Unternehmen sich auf eine gütliche Regelung einlässt, glaubt sie aber nicht: "Wenn Medion die Kündigungen hätte zurückziehen wollen, hätten sie das schon lange gemacht."

Die Medion AG sucht inzwischen neue Mitarbeiter - sie sollen ausgerechnet im "Qualitätsteam" arbeiten und für die Überwachung mit zuständig sein. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören laut Stellenausschreibung "Koordination und Durchführung von Qualitätsmaßnahmen, Call-Monitoring, Erstellung und Verwaltung von qualitätsrelevanten Daten sowie Feedbackrunden". Einer der gekündigten Mitarbeiter hat sich darauf beworben, wurde aber abgelehnt.

Begründung: Interne Bewerbungen wolle man nicht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,548308,00.html

mlawrenz

http://www.heise.de/newsticker/Bericht-Auf-Widerstand-gegen-Arbeitsplatzueberwachung-folgt-Kuendigung--/meldung/106810

Auf Widerstand gegen Arbeitsplatzüberwachung folgt Kündigung


news    21.04.2008 21:44    heise online
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Bericht: Auf Widerstand gegen Arbeitsplatzüberwachung folgt Kündigung Meldung vorlesen

In einem Callcenter in Essen, das zum Elektronikkonzern Medion gehört, soll etlichen Mitarbeitern gekündigt worden sein, weil sie sich gegen eine geplante Überwachung am Arbeitsplatz gewehrt haben. Dies berichtet Spiegel Online am heutigen Montag. Die Maßnahmen – mitgehörte Gespräche, Überwachung des E-Mail-, Brief- und Faxverkehrs – sollten den Angaben zufolge auf Druck des Großkunden Aldi eingeführt werden. Die rund 150 Mitarbeiter von AMS (Allgemeine Multimedia Service GmbH) hätten eine Zusatzvereinbarung unterschreiben müssen, in der die "neuen Qualitätsmaßnahmen" als Mittel "zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und wesentlicher Kundenbeziehungen" bezeichnet werden.

Knapp 20 Mitarbeitern, die diese Vereinbarung nicht unterschrieben hätten, sei zum 31. Mai gekündigt worden, heißt es bei Spiegel Online. Gleichzeitig biete das Unternehmen den Betroffenen aber an, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem die Überwachungsmaßnahmen schon verankert sind. "Andere Callcenter machen das seit Jahren, wir ziehen jetzt hinterher, um uns mit anderen messen zu können", erklärte Medion-Personalchefin Kira Max. Wer einen guten Job mache, habe nichts zu befürchten. Während Max beteuert, die Initiative sei nicht von Handelspartnern ausgegangen, sagen Mitarbeiter, die Geschäftsführung habe erklärt, "wir müssen das machen, weil Aldi das will".

Für die Mitarbeiter von AMS könnten im Zuge der Überwachung künftig schon kleinste Abweichungen von der Norm zu Konsequenzen führen. Wer etwa mehrmals hintereinander die falsche Begrüßungsformel benutzt, könnte sich eine Abmahnung einfangen. "Sollten wiederholt (3x) gleichartige Beanstandungen im Kundenverhalten von Mitarbeitern festgestellt werden, hat die Personalabteilung das Recht, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen", verdeutlicht Personalchefin Max. Die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter haben unterdessen die Gewerkschaft eingeschaltet und wollen auf Wiedereinstellung klagen. "Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der von den Richtern hoffentlich nicht gebilligt wird", sagte eine Arbeitsrechtexpertin von Ver.di gegenüber Spiegel Online. (pmz/c't)
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Aloysius

Na ja,

die beschriebene Form der Kundenkontakt-Überwachung ist bei einigen anderen Unternehmen schon länger Praxis.

Zb. bei der Telekom.

Dort wurde erst bei Vivento-Callcentern im Osten der Republik mit massivem Druck so was installiert, später dann Zug um Zug weiter ins Hauptunternehmen, nachdem ja der Präzedensfall geschaffen war, mit dem man weitere Betriebsräte abbügeln konnte.

Es wird dort nicht so massiv und unbeschränkt mitgeschnitten, und man kann seine Mitschnitte selber einsehen, aber das macht den Kohl auch nicht fett.
Reden wir drüber

telefonist

ZitatOriginal von Aloysius
Na ja,

die beschriebene Form der Kundenkontakt-Überwachung ist bei einigen anderen Unternehmen schon länger Praxis.


Es ist richtig, gerade die Kunden der Telko-Branche fordern dies bei den externen Dienstleistern, die für sie die Inbound-Telefonie abwickeln, ein. Da wil lder Kunde meistens sogar selber reinhören können. Wenn das CC nicht mitzieht, ist es den Auftrag los und die Leute stehen auf der Straße.

Aber man kann das Ganze im Rahmen von Betriebsvereinbarungen mit dem BR vernünftig regeln und auf einige Stunden pro Tag begrenzen.

ACD-Coaching und Silent-Monitoring sind aus Arbeitgeber- und Auftraggebersicht durchaus sinnvolle Massnahmen zur Qualitätskontrolle. Solange diese Masnahmen angekündigt werden und auf einige Stunden pro Woche begrenzt bleiben, ist das ok. Einen Zwang darf es jedoch nicht geben. Kündigungen aufgrund einer Verweigerung der Zustimmung zu solchen Massnahmen sind daher sicherlich anfechtbar.

In einem Post wurde die Meldeformel angeführt: Wenn der Auftraggeber eine bestimmte Meldeformel wünscht, dann hat man sich daran zu halten. Wer dies bei 3 Coachings nicht macht, muss mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen leben. Ich erwarte ja auch vom Maler, das er die Wand in der Farbe streicht, die ich beauftragt habe und nicht die Farbe, zu der er gerade Lust hatte.

Gruß Telefonist

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