Arbeitgeber gab Emailverkehr ohne Zustimmung weiter.

Begonnen von coffeeka, 13:43:46 Sa. 22.Januar 2011

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coffeeka

Hallo alle mit einander,

Jetzt erst war ich auf dem Arbeitsamt. Der Vermittler stellte seine typischen Fragen und machte mit mir, was er für richtig hielt. Er gab mir noch etwas aus dem ,,Briefkasten" mit, mit der Aufforderung mich darum zu kümmern. – nichts schlimmes weiter.
Wehrend des Termins jedoch, machte er mich auf eine unangenehme Sache aufmerksam. Er sprach die Probearbeit an, welche ich nicht wahrgenommen hatte. Das Ganze hatte seinen Ursprung Ende letzten Jahres, als ich mich aus freien Stücken und ohne Vermittlungsvorschlag bei einer Firma bewarb, welche knapp 500 km von mir entfernt ist.
Habe also dort hin eine Bewerbung geschickt. 4 Tage Später, erhielt ich Post von dem Arbeitgeber. Er war in dem Schreiben der Meinung, dass ich für die Stelle, was er suchte, keinerlei Erfahrung hätte. Und aufgrund dessen mit mir eine Trainingsmaßnahme machen will, welche 2 Wochen beansprucht hätte. Ich war erbost über seine Antwort und genau so schrieb ich ihn zurück. Ich vertrat in der Rückantwort die Meinung, dass es Steuerverschwendung sei, was er mit mir vorhabe. Auch schrieb ich, dass ich nicht kostenlos für seinen Gewinn arbeite. Er schrieb mir sinngemäß dann darauf, dass ich wohl zu Faul zum Arbeiten wäre und mich nur deshalb bewarb, weil ich weiter Geld vom Amt haben will. Diese Behauptung sprengt schon fast alles. Genauso wie sein schäbiges Angebot, mich kostenlos zu beschäftigen. Aber der Hammer kommt jetzt! Der Sachbearbeiter vom Amt sprach mich ja darauf an, ob ich hätte das nicht machen wollen. Da hat doch der Arbeitgeber, ohne meine Zustimmung den gesamten Emailverkehr mit einem Beschwerdeschreiben an meine ARGE geschickt! Ich bin der Meinung, dass er damit gegen geltendes Recht verstoßen hat. Schließlich war meine Bewerbung ja ohne Vermittlungsvorschlag entstanden. Ich finde solch ein Verhalten echt mehr als daneben, dass sich der Arbeitgeber auf der ARGE auch noch ausheult. Was meint ihr dazu? Wehren kann ich mich ja nicht dagegen, oder?
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

Sir Vival

Hallo coffeeka,

erstmal Hut ab, dass DU den ERSTEN Schritt getan hast und dir eine potentielle Arbeitsstelle 500km weit weg gesucht hast.
Das zeugt schon einmal nicht von deiner "Faulheit".

Bist du ALG1 oder ALG2? Ich denke ALG2, da sich der "Arbeitgeber" (welch ein Unwort für so ein Schwein) bei der ARGE ausgeheult hat.

Dann ist die Entfernung auch absolut unzumutbar, auch wenn du dich da selbsttätig von alleine beworben hast, denn du dachtest ja ursprünglich an eine seriöse Stelle, oder?  ;)

Wie das rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass du vom "Amt" gezwungen werden kannst, 500km entfernt eine "Trainingsmaßnahme" wahrzunehmen.

Das Amt kann jedenfalls nichts von dir wollen. War ja kein Vermittlungsvorschlag.

Wenn mir das passiert wäre, würde ich mir das Geld zusammensparen und die 500km zu diesem Sack hinfahren und ihm in den selbigen treten!

Was meinst du mit:
ZitatDer Vermittler stellte seine typischen Fragen und machte mit mir, was er für richtig hielt. Er gab mir noch etwas aus dem ,,Briefkasten" mit, mit der Aufforderung mich darum zu kümmern.
?
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

mousekiller

Ich geh mal davon aus, dass er den Emailschriftverkehr mit dem Arbeitgeber meinte. Ob das, was der Arbeitgeber getan hat (den gesamten Schriftverkehr ohne Zustimmung an Dritte gegeben) gegen das Postgeheimnis verstößt, kann ich leider nicht beurteilen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Judy

Ist doch ganz einfach: Verweigerung von unbezahlten Praktika darf nicht sanktioniert werden.
Es gibt Schnupperpraktika, wo man nur rumsteht, zuguckt und wenn man möchte, meldet man sich, wenn man sich irgendwo ausprobieren will, das ist okay, wenn es unbezahlt ist.
Praktika oder Probearbeit, wo der Chef Weisungsrecht hat und Profit aus deiner Arbeit gezogen wird, dafür kannst du den ortsüblichen Tariflohn verlangen.

In solchen Fällen würde ich das vom potentiellen AG schriftlich verlangen, was das für eine Trainingsmaßnahme sein soll, was genau du dort machen sollst etc. Eigentlich wird man eingearbeitet, nachdem man einen Vertrag unterschrieben hat und dafür dann aber auch schon bezahlt.

Das ist eindeutig ein übler Ausbeutungsversuch. Reizt einen doch direkt, diesen potentiellen AG darum zu bitten doch auch mal eben schnell 2 Wochen umsonst bei dir zu arbeiten oder wo auch immer, als Handlanger oder was auch immer die Phantasie hergibt, bei Verweigerung kannst ihn dann als arbeitsfaul titulieren. Bloss bei der Arge anschwärzen kannst du ihn nicht.

Ist aber eine gute Frage, ob der AG sich an die Arge wenden darf und Briefe weiterleitet. Ich glaube nicht. Zwischen den Zeilen vom Ganzen könnte man auch lesen, dass es mittlerweile gängige Praxis ist, dass Arbeitslose von SB in unbezahlte Arbeit gezwungen werden, bei mir fing der ganze Terror auch so an. Und die Schikanen werden immer schlimmer, aber ich ziehe das eisern durch, kommt gar nicht in Frage, dass ich unbezahlt arbeite.

Wie ist das denn überhaupt bei Ausbildungen und Qualifikationen, die ein Praktika enthalten, da gibt es ja auch viele Träger, Dekra z.B. die ziemlich überflüssige Kurse anbieten, die lange Praktika enthalten. Mein Ex hat seines verweigert, und es ist nichts passiert. er hatte aber auch nichts unterschrieben.

Verstehe es aber auch nicht, warum die SB Leute in unbezahlte Arbeit drängen, kriegen die Schmiergeld von den AG dafür, oder warum machen die das? Die Gemeindekassen bleiben doch leer, wenn die Leute umsonst arbeiten anstatt sozialversicherungspflichtig.

Tunichgud

Coffeeka,

wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, empfehle ich, dazu einen Rechtsanwalt zu consultieren. Nein, ich selbst bin keiner, aber es gibt ja so etwas wie ein Recht auf 'Informationelle Selbstbestimmung'. Da sollten Sie sich juristischen Beistand dazu einholen, ob die Firma, bei der Sie sich beworben haben, nicht grob dagegen verstossen hat.

jobnomade

Zitat von: coffeeka am 13:43:46 Sa. 22.Januar 2011
Er schrieb mir sinngemäß dann darauf, dass ich wohl zu Faul zum Arbeiten wäre und mich nur deshalb bewarb, weil ich weiter Geld vom Amt haben will. Diese Behauptung sprengt schon fast alles. Genauso wie sein schäbiges Angebot, mich kostenlos zu beschäftigen. Aber der Hammer kommt jetzt! Der Sachbearbeiter vom Amt sprach mich ja darauf an, ob ich hätte das nicht machen wollen. Da hat doch der Arbeitgeber, ohne meine Zustimmung den gesamten Emailverkehr mit einem Beschwerdeschreiben an meine ARGE geschickt!

Geil! Gefundenes Fressen!  >:D

Mein Vorgehen wäre:

1.) Strafanzeige wegen Verdachts auf übler Nachrede, Lohnwucher und Beleidigung gegen den Abschaum-Unternehmer

2.) Das Jobcenter (ggfs. im Widerspruch) darauf hinweisen, dass Internet Mails ohne rechtsgültige elektronische Signatur in Verfahren nicht berücksichtigt werden dürfen (§126aBGB, SigG, SGG,...). Deine Mails abstreiten.

3.) Klage auf Schadensersatz vorm Arbeitsgericht wegen beleidigender Absage und Lohnwucher. Seine Mails als Beweis vorlegen.

An dem rechten Drecksack und Trainingsmassnahmen-Sozialbetrüger statuieren wir ein Exempel.

Das kommt den teuer zu stehen!

Beratungsscheine für Strafrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht vom Amtsgericht holen.

Wir brauchen mehr Provokateure wie coffeeka, da legen wir diesen ganzen Trainingsmassnahmen-Sozialbetrüger- Sumpf trocken!
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

Isnogud

hallo coffeeca, mein erster Gedanke war Empörung. Dann dachte ich "den würde ich anzeigen" wegen Verletzung des Briefgeheimnis, Rufschädigung, üble Nachrede und noch ein paar andere Sachen.
Aber ist es nicht seine Post?
Was macht wikileaks? Dort werden Sachen veröffentlicht, die andere Leute nicht hören wollen oder im Vertrauen gesagt oder geschrieben wurden.
Bin immer noch empört und rate Dir auch wie Tunichgut zu nem Anwalt. Der wird die Sache klären können.
Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

jobnomade

Zitat von: Isnogud am 23:29:44 Sa. 22.Januar 2011
Aber ist es nicht seine Post?
Was macht wikileaks?

Darauf kommts hier nicht an und wikileaks ist für die Schwachen da, nicht für die Starken.
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
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Jonny79

Zitat von: Judy am 15:28:57 Sa. 22.Januar 2011
Verstehe es aber auch nicht, warum die SB Leute in unbezahlte Arbeit drängen, kriegen die Schmiergeld von den AG dafür, oder warum machen die das? Die Gemeindekassen bleiben doch leer, wenn die Leute umsonst arbeiten anstatt sozialversicherungspflichtig.

Die haben wohl von ihrem Teamleiter solche Anweisungen, denn während eines solchen "Praktikums" bist du ja normal auch aus der AL Statistik draussen ;)
Die Gemeinekassen ist denen völlig egal, da andere Behörde/Baustelle. Aber wenn die nächste Steuerer/Beitragserhöhung kommt, ist es dem SB ja vielleicht nicht mehr so egal ;)
Ich bin arm, aber sexy!

hanni reloaded

Zitat von: Isnogud am 23:29:44 Sa. 22.Januar 2011
hallo coffeeca, mein erster Gedanke war Empörung. Dann dachte ich "den würde ich anzeigen" wegen Verletzung des Briefgeheimnis, Rufschädigung, üble Nachrede und noch ein paar andere Sachen.
Aber ist es nicht seine Post?
Was macht wikileaks? Dort werden Sachen veröffentlicht, die andere Leute nicht hören wollen oder im Vertrauen gesagt oder geschrieben wurden.
Bin immer noch empört und rate Dir auch wie Tunichgut zu nem Anwalt. Der wird die Sache klären können.
Isnogud

Dachte ganz genauso, ist eine problematische Situation




ZitatJobnomade:
Darauf kommts hier nicht an und wikileaks ist für die Schwachen da, nicht für die Starken.

Für Dein zweierlei Maß mußt Du Dir wohl bessere Argumente einfallen lassen^^



Judy

Dumm, dass Wikileaks hier reingeraten ist.

Wichtig ist doch vielmehr, dass es hier darum geht, ob AG unbezahlte Arbeit einfordern dürfen und das auch noch ungefragt beim Amt petzen können, wenn man nicht einwilligt. Der hat vom Amt wohl schon unbezahlte Praktikanten zugewiesen gehabt und wollte mehr davon. Sollte man eventuell auch noch per RA nachprüfen lassen, wie oft der schon unbezahlte Knechte beschäftigt hatte in seinem Betrieb.

Man kann Wikilieaks wieder aus der Diskussion bringen, indem man sich hier auf die praktische Hilfe für Coffeeka beschränkt und für eventuelle Äpfel-und-Birnen-Vergleiche einen eigenen Thread in der Rubrik Grundsatzfragen aufmacht oder Theorie oder wie das hier heißt.
Da kann man dann ethische Richtlinien von Veröffentlichung von fremden Schriftstücken diskutieren, ohne dass ein Hilfesuchender außen vor bleibt, bzw. plötzlich etwas diskutiert wird, das mit Hilfestellung für ihn nichts mehr zu tun hat.

Aber grundsätzlich ist es schon ne gute Frage, mit Wikileaks zu vergleichen, nur eben besser in nem eigenen Thread dann, also meine ich jetzt mal so, muss nicht jeder so denken.

hanni reloaded

Zitat von: Judy am 11:01:25 So. 23.Januar 2011
Dumm, dass Wikileaks hier reingeraten ist.

Wichtig ist doch vielmehr, dass es hier darum geht, ob AG unbezahlte Arbeit einfordern dürfen und das auch noch ungefragt beim Amt petzen können, wenn man nicht einwilligt.


Könnte man *vielleicht* derart argumentieren:

ZitatRechtsgrundlagen von Alg-Praktika
Die so genannten Alg-II-Praktika können sowohl beim Arbeitslosengeld (Alg I)
als auch beim Arbeitslosengeld II (Alg II) eingesetzt werden. ,,0-Euro-Jobs"
dürfen nicht länger als 4 Wochen dauern. Die Rechtsgrundlagen sind im
Sozialgesetzbuch im Zweiten Buch (SGB II) und im Dritten Buch (SGB III) zu
finden.


Quelle:
http://www.verdi-1euro-jobberatung.de/supload/info-alg2-praktika.pdf

so weit, so schlecht, aber:

da das "Praktikum" nicht genau bestimmt war, hat man eben abgelehnt.

Mit dem Bestimmtheitsgrundsatz argumentieren ist wohl so ziemlich das Einzige, das hier greift.

Die Weitergabe (ob und inwieweit das erlaubt ist) muß man dann eben mit dem Arbeitgeberdepp klären, notfalls
eben mit Klage.

vampyrella

Ja, die Weitergabe des E-Mailverkehrs verstößt gegen das Briefgeheimnis.
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Judy

@hanni:
Was, die dürfen das tatsächlich mittlerweile, 0-Euro-Praktika verpassen? Seit wann das denn?

Ich dachte, nur Schnupper-Praktika, wo Chef kein Weisungsrecht dann, müssen nicht bezahlt werden?
Und die unbezahlten Alg II und Alg I-Praktika, muss da voller Arbeitseinsatz geleistet werden, mit Weisungsrecht des Chefs? Darf der da tatsächlich Profit daraus ziehen. Meines Wissens nach nicht, da war doch auf dem Elo ein Thread, ganz oben fixiert bei der Rubrik Sinnlose Maßnahmen oder so.
http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/42148-info-unentgeltliche-praktika-einfuehlungsverhaeltnis-probearbeitsverhaeltnis.html
Die Info da, ist mein momentaner Kenntnisstand, hat sich da was geändert, sind da nun neue Gesetze und seit wann?

Was bedeutet denn genaue Bestimmung des Praktikums, wenn der AG genau benennt, was gearbeitet werden soll, muss man dann tatsächlich für dessen Profit umsonst arbeiten? Jetzt werd ich aber langsam sauer, das kann doch wohl nicht wahr sein? Wenn irgendwer das Recht hat, 4 Wochen unbezahlte Arbeit von mir in meiner Freizeit einzufordern, dann muss ich genauso das Recht haben, von dem ebenso 4 Wochen unbezahlter Arbeit zu kriegen!

hanni reloaded

Zitat von: Judy am 12:17:59 So. 23.Januar 2011
@hanni:
Was, die dürfen das tatsächlich mittlerweile, 0-Euro-Praktika verpassen? Seit wann das denn?

keine Ahnung, habs gegoogelt, ist aber wohl der Gesetzestext.


ZitatWas bedeutet denn genaue Bestimmung des Praktikums, wenn der AG genau benennt, was gearbeitet werden soll, muss man dann tatsächlich für dessen Profit umsonst arbeiten?

Ist jetzt nur meine Theorie:

Praktikum ist ja in gewisser Weise eine Maßnahme.
Und als solche unterliegt sie wohl gewissen Regeln.
Unter anderem, daß eben vorher geklärt ist, wann man was wie wo zu machen hat.

wie gesagt, ist *aus meiner Sicht* evtl ein Schlupfloch.

Vielleicht weiß aber noch jemand ne Lösung.

Schwarzrot, wo biste? 

Judy

Also ich würde jetzt mal sagen, dass das hier am ehesten zutrifft:
(aus dem Link von mir weiter oben zitiert)

Probearbeitsverhältnis:
Unter einem Probearbeitsverhältnis versteht man ein zum Zwecke der Erprobung abgeschlossenes Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, sofern sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt. Damit kann ein doppelter Zweck erreicht werden. Der Arbeitgeber kann so prüfen, ob der Bewerber für die in Aussicht genommene Stelle dauerhaft geeignet erscheint und dem Bewerber wird vor Augen gehalten, dass er sich erst bewähren muss, wenn er auf Dauer beschäftigt bleiben will. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Probezeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG von der sechsmonatigen Bestandsdauer abhängig macht.

Ein solches Probearbeitsverhältnis steht dem normalen Arbeitsverhältnis nahezu gleich. Es ergeben sich dieselben Rechte und Pflichten einschließlich der Pflicht zur üblichen Vergütung. Einzige rechtliche Besonderheit ist die Möglichkeit der leichteren Vertragsbeendigung durch die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Als Faustformel für die maximale Dauer gelten sechs Monate. Bei längerer Probezeit besteht die verkürzte Kündigungsfrist nur in den ersten sechs Monaten. Die Befristung zur Erprobung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) als Sachgrund anerkannt.

Tipp: In diesem Zusammenhang gilt es unbedingt zu beachten, dass die Befristung zwingend schriftlich vereinbart werden muss und zwar vor Arbeitsantritt. Eine mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam. Hat der Arbeitnehmer ohne die schriftliche Befristungsvereinbarung auch nur ganz kurz gearbeitet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der nur unter Beachtung des normalen Kündigungsrechts wieder beendet werden kann!

Judy

Das miese an der Sache dabei ist nämlich, dass das haargenau Leute trifft, die sich wie ich bei den Euro-Jobs angestrengt haben, wenn es hieß dann  eventuell einen Vertrag zu kriegen oder sonstwie den Einstieg ins Berufsleben, anstatt sich nen faulen Lenz dort zu machen wie die andern, die schlauer waren oder schon Bescheid wissen. (Ja, es gab in meinem Leben Zeiten, in denen ich dachte, die sind nett zu mir, wenn ich auch nett zu denen bin...)

Das Gegenteil ist der Fall, wenn du dich anstrengst, um eventuell nach Probezeit/Praktika/Eurojob ne Anstellung zu kriegen, kriegste die erst recht nicht und wirst als Depp mit dem mans machen kann gleich ins nächste Praktikum verschoben. Konnte ich im Bekanntenkreis mehrfach beobachten. Mit den Leuten, die bekannt dafür sind, dass sie ihre Aggressionen nicht immer unter Kontrolle haben machen die so ne Sachen nämlich nicht, soll jetzt aber kein Tipp sein, auszurasten auf dem Amt. Bringt auch Probleme, nur halt andere.

Das ist ja gerade das Schlimme an der Sache, nicht mal unbedingt, dass da ein skrupelloser AG satten Profit macht, sondern dass die letzten Gutwilligen, die meinen, dass man mit Arbeit und Anstrengung zu was kommen kann dermaßen ins Messer laufen und Beute für irgendwelchen ideologischen Rattenfänger oder Sekten oder wasweißich werden.

Aber mal abwarten, vielleicht weiß da wirklich jemand was. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, einen in ein 0-Euro-Praktikum zu zwingen.

In meiner letzten EGV die ich sofort unterschreiben sollte, und nicht mitnehmen durfte, da stand drin, dass man bis zu 6 Monate ein Praktikum machen muss, wird wenn es ne 40-Stunden-Woche ist mit 100 Euro monatlich vergütet. In der per VA geschickten EGV war das dann gar nicht mehr drin, also der SB hat es wohl gewußt, dass es nicht legal ist, daher wars vielleicht im VA nimmer dabei. Daraus schließe ich mal, dass es noch nicht geht, sowas zu sanktionieren. Aber mein SB macht dermaßen viele Fehler (zum Glück) dass man daraus auch nicht wirklich schließen kann, ob es erlaubt ist. Aber irgendwas hat er sich schon dabei gedacht, es beim VA wieder rauszunehmen.

coffeeka

Erstmal vielen Dank für eure Antworten und auch für die Privaten Nachrichten. Ich bin ja ALG 2 Empfänger. Ich wurde aufs Amt geladen, weil das ja immer mal so ist. Also ein stinknormaler Termin. An solchen habe ich eigentlich auch nichts weiter auszusetzen. Nach dem das übliche Besprochen war, also meine Eigenbemühungen via Exceltabelle ihm übereicht wurden, machte er mich darauf aufmerksam, ob ich denn nicht Probearbeiten wollte. Der Sachbearbeiter war mir darauf hin nicht böse und hatte mich eben nach dem Sachverhalt gefragt. Ich schilderte ihm darauf hin den Vorgang und begründete ihm, warum es Steuerverschwendung sei. Man bekommt 476 € pro Monat Maximum für Fahrt und Unterkunft. Ich sagte ihm: das nach Abzug der Fahrtkosten noch höchsten 20 € für mich pro Tag bleiben. 20 € für eine Übernachtung und den Rest hätte ich drauflegen müssen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, in der Gegend dort, für 20 € etwas zu finden. 

Ich bat ihn, mich den Wisch mal anschauen zu lassen, weil ich ja wissen wollte, ob es sich um alle Mails oder nur um meine handelt. Es war quasi komplett. Der Arbeitgeber hatte geschrieben: ,,Wie sie aus dem Schriftverkehr mit Coffeeka erkennen können...". Ich habe das nicht weiter gelesen, weil ich mir dachte: ,,Wie hohl muss man denn sein"? Ich wollte diesen Brief eigentlich mitnehmen. Habe ihn aber nicht bekommen. Mein Sachbearbeiter meinte nur: ,,Das sind interne Sachen, welche ich ihnen nicht mitgeben muss/kann". Somit hätte ich für eine Klage keinen Beweiß, - schade eigentlich. Er meinte dann auch noch: "Das war eh im November, von daher hat es sich sowieso erledigt". Eine Sanktion wurde mir nicht ausgesprochen.

Also mit meinen Sachbearbeiter habe ich das Ganze nur besprochen. Er wollte mir noch eine Zwangsbewerbung mitgeben, hat es aber dann nicht gemacht, weil ich ihm mit meiner Exceltabelle bewiesen hatte, dass ich mich ja bewerbe und es damit unnötig wird.

Was mich ja am Meisten ärgert ist ja das: dass der Arbeitgeber mich bei der ARGE anschwärzte, so nach dem Prinzip, der schöpft nur die Kohle ab.

Am liebsten würde ich hier den gesamten Mailverkehr veröffentlichen. Aber mit Google und dem Text dazu findet man ja dieses Thema hier. Und das ist mir dann doch zu heiß. Vielleicht mit Bildeinfügung? Aber ich denke, das ist nicht im Sinne von Chefduzen.
Wenn ihr Fragen habt... nur zu. Ich versuche hier auf alles einzugehen.

Coffeeka

Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

mousekiller

Wie wäre es mit einer Akteneinsicht? Dort sollten diese Unterlagen ja dann zu finden sein. Wenn nicht, wäre es ja Unterschlagung... denk ich. Und kopieren kannst du dir das dann allemal.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

coffeeka

Das ist gar keine schlechte Idee. Aber wenn das Schreiben unterschlagen ist sieht es schon wieder mau aus. Ich weiß jetzt nicht, ob in der Akte arbeitsamtinterne Sachen zu finden sind. Da hätte er mir das doch gleich mitgeben können, wenn ich mir das dann kopieren kann, oder nicht?
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

schwarzrot

ZitatIch weiß jetzt nicht, ob in der Akte arbeitsamtinterne Sachen zu finden sind. Da hätte er mir das doch gleich mitgeben können, wenn ich mir das dann kopieren kann, oder nicht
'Arbeitsamtsinterne' sachen gibt es in diesem sinne gar nicht, wenn du davon betroffen bist, ist da nix 'intern'.  ;)
'Mitgeben' (orginale) wird er dir aber natürlich nix können, du kannst dir nur etwas 'kopieren'. Aber um das zu können, musst du das rechte zauberwort sprechen.  So funktionieren leider behörden. ;)
Natürlich vorausgesetzt, der SA kennt überhaupt die gesetze (bei vielen dieser 'experten' ist das gar nicht mal so sicher).
Es soll ja noch immer SAs geben, die sich mit 'akteneinsicht' schwer tun und erst dann vernünftig reagieren, wenn du ihm vorschlägst, doch mal den teamleiter zu holen, damit der den gesetzen nachdruck verleiht, oder mit schreiben des datenschutzbeauftragten, oder gar mit gerichtsbeschluss antanzt.

Letztenendes hat er aber ja zum glück von einer sanktion abgesehen. Der kann sich sicher vorstellen, dass es nicht rechtlich ok ist, briefwechsel für den AG bestimmt (in spe) irgendwohin weiterzuleiten, um den mailschreiber anzukreiden.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

coffeeka

@Schwarzbrot: Er hätte mich auch sanktionieren können? Ich dachte das geht nur mit Rechtsfolgebelehrung.

Fassen wir mal kurz zusammen: Akteneinsicht, das Schreiben suchen und kopieren, mit dieser Kopie den Rechtsweg einschreiten.

Das ist doch so gedacht?

Coffeeka
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

Anjouli

 @coffeeka

Dein Ärger ist verständlich! Auch mir geht das Messer in der Tasche auf und zu, wenn ich sowas lese und auch ich (gerade ich!) bin ein Typ, der schnell in Wut gerät und sich zu Sachen hinreißen läßt, die er bei nüchterner Überlegung dann, im Nachhinein, so lieber doch nicht gemacht hätte.

Aber die Typen kriegst du mit kontroversen Offensiven nicht! Die mußt du mit den eigenen Waffen schlagen. Zumindest soviel habe ich inzwischen begriffen!

In diesem Fall: Der Typ hat dir also zurück geschrieben und dir eine kostenlose Probearbeit angeboten. Dir war natürlich sofort klar, daß er dich ausnutzen will (was ja auch richtig ist) nur reagiert hast du falsch!

Solche Leute wollen also Nutzen aus dir ziehen, aber nichts dafür bezahlen.

Darauf mußt du aufbauen!

Der richtige Schritt wäre ein netter Brief gewesen, in dem du zum Ausdruck bringst, wie sehr du dich über das Angebot freust, aber vorher klären möchtest, wie das kostentechnisch geregelt wird! ;o)))

Du hättest diesem A...loch in zuckersüßer Verpackung einfach einen richtigen Fragenkatalog zuschicken sollen - à la: "Wer zahlt das Kilometergeld zum Vorstellungsgespräch", "Wer zahlt die Unterbringungskosten während deiner zweiwöchigen Probearbeit", "Wer kümmert sich um deine Unterkunft und Verpflegung, wo du dich doch 500 Km entfernt überhaupt nicht auskennst", "Ist der potentielle Arbeitgeber bereit, sich vorab um solche Dinge zu kümmern?", "Welche ARGE ist dafür zuständig? Er möge sich doch mit der zuständigen Dienststelle vor Ort mal diesbezüglich kurzschließen" etc ... usw. und so fort ....

Mit einer solchen Reaktion hättest du dem Typen soviele Bälle zurück gespielt, daß es aus meiner Sicht fraglich gewesen wäre, ob er sich überhaupt jemals wieder bei dir gemeldet hätte! - Und das Beste daran: Alle diese Fragen von dir wären vollkommen berechtigt gewesen und auch wenn er die an deinen zuständigen Sachbearbeiter gemailt hätte, hätte dir dafür keiner was an's Zeug flicken können, denn solche Fragen zu stellen, bzw. vorher klären zu wollen, ist dein gutes Recht!

Also deine Reaktion war zwar nachvollziehbar, aber damit hast du deiner ARGE natürlich eine Steilvorlage geliefert.

Es bringt wesentlich mehr, nach PlanB vorzugehen und die Gegenseite damit einfach ins Leere laufen zu lassen, wenn man sich doch sicher sein kann, daß sie sofort jegliches Interesse verlieren, wenn sie sich "A": Dann um was kümmern müssen und "B": Das Ganze dann vielleicht unter'm Strich doch nicht so kostenlos ist ;o)))




Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Rudolf Rocker

Es gibt da noch eine Variante:
Die Probearbeit annehmen und den nicht bezahlten Lohn dann Einklagen!!
Was meinst Du was der AG dann für Augen macht!

Eine unbezahlte Probearbeit muss niemand annehmen!
Siehe  Landessozialgericht NRW mit Beschluss vom 02.05.2008 Az.: L 7 B 321/07 AS ER


Außerdem ist so etwas sittenwiedrig!




coffeeka

@Anjouli: Ich glaube du hast recht. Nein, ich glaube es nicht nur, sondern ich bin mir sicher. Ich habe mir in den Vorlagen eine Email zurecht gelegt und wenn wieder sowas kommt geht eine freundliche raus. Wahrscheinlich habe ich doch zu sehr "vom Leder gezogen" mit meiner Antwort. Aber für mich ist es ein Beweis, dass das was er vor hatte, sich auch bestätigt hätte. Denn warum sucht dieser Typ seit so langer Zeit Mitarbeiter und findet angeblich keine?
Was mich hier wirklich besonders ärgerte war: Das ich mich ohne Zutun der Arge bewarb und dann mir nachgesagt wird, dass ich nur die Kohle holen will.

Hier nun meine freundliche Mail. Vielleicht weiß jemand noch eine Verbesserung?

Sehr geehrter Frau / Herr  ...

Herzlichen Dank für das Angebot, bei ihnen auf Probe arbeiten zu dürfen. Bevor es aber beginnen kann, hätte ich noch ein paar Fragen dazu.
Zum einen interessiert mich, wie dass Ganze finanziell abläuft, zum anderen was das erklärte Ziel ist. Wie wird das mit der Unterkunft geregelt? Wer kümmert sich darum? Ich kenne mich bei ihnen ja nun gar nicht aus. Des weiteren wäre es gut zu wissen, welche Übernahmeoptionen bestehen und wie hoch die Chance ist nach dem Zeitraum der Maßnahme einen festen Arbeitsplatz zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen coffeeka

Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

Judy

Zitat von: coffeeka am 11:49:33 Mi. 02.Februar 2011

Ich kenne mich bei ihnen ja nun gar nicht aus. Des weiteren wäre es gut zu wissen, welche Übernahmeoptionen bestehen und wie hoch die Chance ist nach dem Zeitraum der Maßnahme einen festen Arbeitsplatz zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen coffeeka


Ich kenne mich bei Ihnen ja nun gar nicht aus. .... welche Übernahme-Optionen .....

So stimmt die Rechtschreibung eher.

Ansonsten, gibt es ja auch noch die Option, die Probearbeit zu machen und anschließend den ortsüblichen Tariflohn einzuklagen. Aber dann muss man auch aufpassen, dass man nichts unterschreibt, dass man auf Entlohnung verzichtet, glaube ich. Oder weiß da jemand etwas Näheres dazu, wie man das am Erfolgreichsten anfängt? Dann steht man auch ganz bestimmt nicht als arbeitsfaul da, sondern der schwarze Peter liegt komplett beim AG, das macht eine solche Vorgehensweise meiner Meinung nach sehr reizvoll. Ein bisschen Geld mehr kann ja auch jeder gebrauchen.

schwarzrot

'Probearbeit'=SCHWARZARBEIT!!

Wenn ich mich richtig erinnere (das von Rudolf zitierte gerichturteil geht in die selbe richtung), gibt es sowas wie 'probearbeit' rechtlich gar nicht und ist eigentlich nichts anderes als arbeit and den sozialkassen und steuer vorbei.
Etwas anderes ist es mit einem 'praktikum'. Dies soll aber dir zu neuen fertigkeiten verhelfen, also wäre wichtig, was 'lernst' du denn bei diesem mist?
Und das ganze bitte mittels einem richtigen 'praktikumsvertrag' fixieren, so dass das auch nachprüfbar wird!

Zitatcoffeeka:
@Schwarzbrot: Er hätte mich auch sanktionieren können? Ich dachte das geht nur mit Rechtsfolgebelehrung.

Fassen wir mal kurz zusammen: Akteneinsicht, das Schreiben suchen und kopieren, mit dieser Kopie den Rechtsweg einschreiten.

Das ist doch so gedacht?

Coffeeka
Erstmal namen richtig schreiben! Oder willst du mich ärgern? ;D

Generell gilt leider, sanktionieren geht in vielen argen theoretisch soviel und so oft wie der SA will, nur gerichtsfest sind die dann nicht.
D.h. wenn ein SA durchdreht hilft widerspruch, klagen, teilweise aber auch schon, dass der SA weiss, dass man sich nicht veräppeln lässt.
Zum glück hat dein SA scheinbar aber etwas mehr sachverstand und daher auf einen sanktionsversuch wohlweislich verzichtet.
(Und du warst so schlau kein fehlverhalten einzuräumen, daher hat er nix in der hand, was er für eine (gerichtsfeste) sanktion verwenden kann.  ;) )
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

coffeeka

@schwarzrot: Nein ärgern wollte ich dich nicht. Aber da sieht man eben, was ein "b" ausmacht. Jedenfalls habe ich mich über meinen eigenen Fehler halb kaputt gelacht. Ich hoffe du fandest es auch witzig.

Ich überlege gerade, ob ich nicht meinen Emailtext, also meine Antwort zur Verfügung stelle. Ist ja aus meiner Feder. Den Rest könnte ich ja weglassen.
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

Judy

@coffeeka:
Da bist du nicht der erste, dem Schwarzbrot rausgerutscht ist...
In einem Forum mit schwarzrotem Design nennt man das wohl, den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen!

Dafür hab ich vergessen dir das fehlende Komma zu korrigieren vorhin, wo ich doch schon beim Korrigieren war:
.....und wie hoch die Chance ist, (das Komma hat gefehlt) nach dem Zeitraum der Maßnahme einen festen Arbeitsplatz zu erhalten.

coffeeka

da werde ich das mal ausbessern. Also das fehlende Komma und den Bindestrich.

Danke nochmal
Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

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