Umkleidezeit eines Mitarbeiters eines Müllheizkraftwerks kann Arbeitszeit sein

Begonnen von dagobert, 16:29:06 Mo. 09.Mai 2016

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

ZitatHessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2015 - 16 Sa 494/15 -

Umkleidezeit eines Mitarbeiters eines Müllheizkraftwerks kann zur Arbeitszeit zählen
Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in stark verschmutzter Arbeitskleidung nicht zumutbar
http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LAG_16-Sa-49415_Umkleidezeit-eines-Mitarbeiters-eines-Muellheizkraftwerks-kann-zur-Arbeitszeit-zaehlen.news22557.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton