Schikane mal andersrum...

Begonnen von Tonideus, 09:23:35 Do. 11.November 2010

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brettermeier

Nochmal für alle zum Verständnis der 'Regelabsprache zur Beschäftigungssicherung...' :

Es handelt sich um eine Absprache zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung von Stadrand, in der festgelegt ist, dass bei betriebsbedingten Kündigungen Abfindungen zu zahlen sind, usw.

Hintergrund ist das Krisenjahr 2009, in dem eininge Tausend ZAN gekündigt worden sind. Erfahrungsgemäss reicht immer so gut wie niemand Kündigungsschutzklage ein, auch in normalen Zeiten/Jahren, so dass auch kaum Abfindungen gezahlt wurden.

Desweiteren ist es wohl oft vorgekommen, dass mit den Leuten nicht vernünftig gesprochen wurde vor der Kündigung, sondern häufig einfach so die Kündigung in den Briefkasten geflattert kam.

Deshalb wurde diese Regelabsprache ausgehandelt. Es soll so laufen, dass diese Absprache den ZAN zur Kenntnis gegeben/durchgesprochen wird, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ansteht. Die Unterschrift darauf bestätigt lediglich, dass die Absprache zur Kenntnis genommen wurde.

Das unterschriebene Formular soll bereits bei der Kündigungsanhörung an den BR mit angefügt werden, damit der BR bereits im Vorfeld weiss, dass mit den Leuten gesprochen wurde und die auch darauf achten, dass die Abfindung auch wirklich kommt.

Es nutzt ja keine Absprache, von der die ZAN nix wissen, bzw. an die sich der AG nicht hält, von daher muss das irgendwie vom BR kontrolliert werden.






dejavu

ZitatAber der Einsatz wird kommen, spätestens Anfang des Jahres.(Zusage vom Manager und die Chipkarte und diverse Schlüssel vom Entleihbetrieb hab ich ja auch noch.) Hab eben bloß keine Lust mich sonstwohin schicken zu lassen.

Wenn das so ist, würd ich mich an deiner Stelle direkt bewerben. Die Abstecke kann Stadrand wohl sowiso vergessen.  ;)
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Tonideus

ZitatWenn Du derzeit in Kurzarbeit bist (also auch für Dich persönlich Kurzarbeit angesagt wurde), hat sich das mit der Kündigung erledigt.

War bloß letzten Monat eine Woche in Kurzarbeit, weil ich ja keine 131 Arbeitsstunden erreicht habe. Werd dann erst mal zur Niederlassung fahren und die Regelabsprache zur Kenntnis nehmen. Werd dann wohl zum 1.1.1011 betriebsbedingt gekündigt, voher werden Stunden abgebaut und Urlaub genommen und höchstwarscheinlich nehmen die im Dezember die Kündigung wieder zurück damit ich wieder in meinem Stammbetrieb arbeiten kann.

Wenn das so ablaufen würde, wäre ich habwegs zufrieden.

Tonideus

So, es gibt neues,
wurde also betriebsbedingt zum 31.12.2010 gekündigt. Kündigung wurde gestern zurückgenommen, da ich wieder im altem Entleihbetrieb gebraucht werde.

So, nun kommt es aber; Letzten Monat war ich 10 Tage Zuhause weil kein Einsatz verfügbar war. Nartürlich kam vor ca. drei Wochen ein Freizeitausgleichzettel zum unterschreiben(rückdatiert!). Hab ich nicht gemacht. Heut nun, Lohnzettel bekommen und was seh ich da; für diese 10 Tage wurde Freizeitausgleich in Anspruch genommen und das ohne meiner Unterschrift.

Hab den Randstad Betriebsrat schon vorgewarnt, das sowas passieren könnte. Werd also Montag den Betriebsrat wieder einmal anrufen müssen.

Das so bloß als Info für Leute, die die kriminellen Machenschaften von Randstad Bautzen und einen gewissen Herr W... interessiert.

DJ1980

looooooool
Wie dreist die sind....

Jaha, und direkt nach dem Betriebsrat würd ich zum Chef gehen und dem mal ordentlichen einen erzählen. Notfalls gleich mit dem Anwalt im Schlepptau!
Oder mit nem Basi hinterm Rücken.... ;-)
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

zeitarbeit1234

Zitat von: brettermeier am 22:14:49 So. 14.November 2010
Nochmal für alle zum Verständnis der 'Regelabsprache zur Beschäftigungssicherung...' :

Es handelt sich um eine Absprache zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung von Stadrand, in der festgelegt ist, dass bei betriebsbedingten Kündigungen Abfindungen zu zahlen sind, usw.

Hintergrund ist das Krisenjahr 2009, in dem eininge Tausend ZAN gekündigt worden sind. Erfahrungsgemäss reicht immer so gut wie niemand Kündigungsschutzklage ein, auch in normalen Zeiten/Jahren, so dass auch kaum Abfindungen gezahlt wurden.

Desweiteren ist es wohl oft vorgekommen, dass mit den Leuten nicht vernünftig gesprochen wurde vor der Kündigung, sondern häufig einfach so die Kündigung in den Briefkasten geflattert kam.

Deshalb wurde diese Regelabsprache ausgehandelt. Es soll so laufen, dass diese Absprache den ZAN zur Kenntnis gegeben/durchgesprochen wird, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ansteht. Die Unterschrift darauf bestätigt lediglich, dass die Absprache zur Kenntnis genommen wurde.

Das unterschriebene Formular soll bereits bei der Kündigungsanhörung an den BR mit angefügt werden, damit der BR bereits im Vorfeld weiss, dass mit den Leuten gesprochen wurde und die auch darauf achten, dass die Abfindung auch wirklich kommt.

Es nutzt ja keine Absprache, von der die ZAN nix wissen, bzw. an die sich der AG nicht hält, von daher muss das irgendwie vom BR kontrolliert werden.


Ich habe ebenfalls so eine Regelabsprache erhalten und frage mich, ob ich das gefahrlos unterschreiben kann oder ob ich dann eine Sperre bezüglich dem ALG 1 erhalte.

Kann mir dazu wer genaueres sagen?

Hier das entsprechende Thema hier im Forum:
http://forum.chefduzen.de/index.php/topic,330249.msg354647.html#msg354647

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