Betriebsbedingte Kündigung: Rentennähe und Sozialauswahl

Begonnen von dagobert, 09:58:02 Di. 13.Dezember 2022

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dagobert

ZitatBei betriebsbedingten Kündigungen darf der Arbeitgeber Beschäftigte nicht wegen ihres Alters benachteiligen. Allerdings darf er in der Sozialauswahl die Zeit in Betracht ziehen, ab der ältere Beschäftigte eine abschlagsfreie Altersrente erhalten können (Rentennähe). Davon ausgenommen ist nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - so das Bundesarbeitsgericht.

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Quelle
BAG (08.12.2022)
Aktenzeichen 6 AZR 32/22
BAG, Pressemitteilung vom 8.12.2022
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Rentennaehe-und-Sozialauswahl~.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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