chefduzen.de - Forum der Ausgebeuteten

Industrie & Handwerk & Agrar => Leiharbeit, bzw. moderner Sklavenhandel => Thema gestartet von: Joshua2go am 19:33:19 So. 27.Juni 2010

Titel: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Joshua2go am 19:33:19 So. 27.Juni 2010
Hallo,
kennt sich jemand damit aus. Nach meiner EGV per Verwaltungsakt hat mich die SB auf dem kieker und schickt mir jede Woche 4-5 Bewerbungen mit Rechtsfolge zu.   >:(  Das sind zu 99% Leihfirmen. Dies geht ganz schön ins Geld, meine Anträge auf Erstattung werden einfach nicht bearbeitet. ??? Unten steht dann ja immer wie man sich zu bewerben hat. (schriftlich, Email etc.) Ist dieses für mich verbindlich oder kann ich einfach eine Kurzbewerbung schicken ohne Sanktionen befürchten zu müssen?
Über einen Tipp würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Joshua
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Sir Vival am 20:03:59 So. 27.Juni 2010
Also ohne rechtliche Bewertung meiner Aussage jetzt:
Ich würde die SB ganz normal informieren, dass die Bewerbungskosten dein Budget übersteigen und sie auch fragen, bzw. das damit begründen, dass deine Bewerbungskosten nicht erstattet werden.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: DJ1980 am 08:24:36 Mo. 28.Juni 2010
So ein Theater hatte ich auch schon in ähnlicher Form! Mein Problem dabei war, das einige der vorgeschlagenen Firmen auch eine telefonische Bewerbung gelten liessen. Dies habe ich natürlich genutzt.
Das Ende vom Lied war, das mein damaliger SB mir tatsächlich ne Sperre angedroht hat, weil ich ihm meine Bewerbungsbemühungen naturgemäß nicht schriftlich nachweisen konnte!!!
Und wegen den nicht gezahlten Bewerbungskosten: Nicht vergessen, das es sich dabei ja um "Freiwillige Leistungen des Leistungsträgers" handelt. Und darauf werden die sich dann berufen!
Du wirst dich schon weiterhin Bewerben müssen, um die nun Zahlen oder nicht. Und wegen den Bewerbungskosten wirst du die wohl erstmal anmahnen müssen, und dann ggf. vors Gericht ziehen.
Aber das eine wegen dem anderen Verweigern wird definitiv nach hinten losgehen. Leider!

Fazit: Bewerbe dich! Egal wie, Hauptsache ist nur, das du deine "Bewerbungsbemühungen" schriftlich nachweisen kannst!!!!
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Sir Vival am 08:51:13 Mo. 28.Juni 2010
Du kannst ja bei wirklich nur telefonischen Anfragen/Bewerbungen am Ende zumindest auf einem DIN A4 Blatt den AG, seine Adresse und den Ansprechpartner angeben, mit dem Verweis, falls der SB fragen haben sollte, einfach dort anrufen.

Ich habe auch eine Liste bekommen (aber schon zu meiner letzten Arbeitslosigkeit in 2005), in die ich das Datum, den AG, die Stellenbeschreibung und die Art und Weise der Bewerbung angebe. Das habe ich mir eingescannt und ne Tabelle drübergelegt. Da trage ich dann immer alles ein. Da stehen auch telefonische Bewerbungen drin. Die gelten! Definitiv! OK, jedenfalls bei meinem SB (ALG1). Aber das sollte ja alles mit einerlei Maß gemessen werden.

Wie gesagt, der SB hat ja die Adresse usw. von dem AG. Da kann er sich ja versichern.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 11:57:22 Mo. 28.Juni 2010
Sollteste einen Telefonvertrag haben,dnan gilt auch der Einzelverbindungsnachweis als Beweis für die Eigenbemühung.Der Amtsmitarbeiter ist verpflichtet die Telefonrechnung evtl.sogar abzuwarten bis Du sie von Deinem Telefonabieter erhälst und sie ihm vorlegen kannst.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: DJ1980 am 12:00:26 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: Sir Vival am 08:51:13 Mo. 28.Juni 2010
Du kannst ja bei wirklich nur telefonischen Anfragen/Bewerbungen am Ende zumindest auf einem DIN A4 Blatt den AG, seine Adresse und den Ansprechpartner angeben, mit dem Verweis, falls der SB fragen haben sollte, einfach dort anrufen.

Ich habe auch eine Liste bekommen (aber schon zu meiner letzten Arbeitslosigkeit in 2005), in die ich das Datum, den AG, die Stellenbeschreibung und die Art und Weise der Bewerbung angebe. Das habe ich mir eingescannt und ne Tabelle drübergelegt. Da trage ich dann immer alles ein. Da stehen auch telefonische Bewerbungen drin. Die gelten! Definitiv! OK, jedenfalls bei meinem SB (ALG1). Aber das sollte ja alles mit einerlei Maß gemessen werden.

Wie gesagt, der SB hat ja die Adresse usw. von dem AG. Da kann er sich ja versichern.


Joa, so eine Liste hatte ich auch, ebenso wie sämtliche Daten. Hat ihm aber nicht gereicht!
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: x-ray am 12:11:20 Mo. 28.Juni 2010
Hi, steht doch bestimmt da "schriftlich, E-Mail"
E-Mail zählt auch als schriftliche Bewerbung und wird sogar von vielen Arbeitgebern bevorzugt. Ich mache per Mail normales Anschreiben, Lebenslauf und eventuell Zeugnisse anhängen in PDF-Form. Da ich keinen Scanner habe, hab ich mal kurzerhand jemand angeleiert, der mir den Gefallen getan hat und mir ebenfalls in PDF-Form per USB-Stick mitgeben hat, damit ich die Zeugnisse auf dem PC speichern kann. Mail mit Anschreiben drucke ich dann als Nachweis aus, sind dann auch die Sendedaten mit dabei. Und bei Flatrate kostet das nichts.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: bodenlos am 12:15:54 Mo. 28.Juni 2010
Würde mich über Kundenreaktionscnter in Nürnberg beschweren (falls keine Optionskommune)
wegen der verschleppten Bearbeitung des Antrages.

Dem TL des Sb würde ich schriftlich anfragen, warum die üblichen Nachweise ihm nicht ausreichen und
ansonsten ebenfalls Beschwerde einreichen, das bei dir offensichtlich unberechtigterweise ander Masstäbe angesetzt
werden.

Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: bodenlos am 12:17:56 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: Joshua2go am 19:33:19 So. 27.Juni 2010
. Nach meiner EGV per Verwaltungsakt hat mich die SB auf dem kieker und schickt mir jede
Woche 4-5 Bewerbungen mit Rechtsfolge zu.   >:(  Das sind zu ....

Manchmal ist man mit der ursprünglichen EGV besser bedient,...manchmal.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: x-ray am 12:30:12 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: bodenlos am 12:17:56 Mo. 28.Juni 2010
Manchmal ist man mit der ursprünglichen EGV besser bedient,...manchmal.

Weisst du, wie sehr mich das beeindruckt? Gar nicht! Dann soll er eben versuchen zu triezen, damit entstehen aber auch nicht mehr Arbeitsplätze. Dann mülle ich halt die Arbeitgeber mit E-Mail-Bewerbungen zu, der sieht dann schon irgendwann selber, dass der Schwachsinn nutzlos ist und einen kein bisschen beeindruckt.
Beschwerde kann man nebenbei laufen lassen, aber solange die nicht durch ist, schön brav den Mist abreissen und dem keine Angriffsfläche für Sanktionen bieten. Nichts ärgert so sehr, wenn man was sucht und es nicht findet  ;)

Der darf nur auf tatsächlich vorhandene Arbeitsplätze vermitteln und nicht mal wild was raushauen. Und die RFB kann er auch nicht druntersetzen, wie er lustig ist, die ist nur auf absolut korrekten Vermittlungsvorschlägen gültig, die Stelle muss ausreichend beschrieben und vor allem vorhanden sein. Darauf würde ich dann noch meine Nachforschungen konzentrieren.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: bodenlos am 12:45:11 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: x-ray am 12:30:12 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: bodenlos am 12:17:56 Mo. 28.Juni 2010
Manchmal ist man mit der ursprünglichen EGV besser bedient,...manchmal.

Weisst du, wie sehr mich das beeindruckt? Gar nicht!..

Offensichtlich bekommst du auch nicht 4-5 Bewerbunsgaufforderungen/Woche mit Rechtsfolgebehlehrung.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: x-ray am 12:55:41 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: bodenlos am 12:45:11 Mo. 28.Juni 2010

Offensichtlich bekommst du auch nicht 4-5 Bewerbunsgaufforderungen/Woche mit Rechtsfolgebehlehrung.

Nein, weil mein Schlandratsamt keine Stellen zu vermitteln hat. Und die mittlerweile wissen sollten, dass ich mich nicht erpressen oder drangsalieren lasse.
Der hat einmal so eine hohe Bewerbungsanforderung gestellt, hab ich gemacht, Resultat gleich Null. Fein, seinen Willen hat er gehabt, gebracht hats nichts, keinen Arbeitsplatz, keine Sanktion. Schön - sollen wir so weitermachen oder feststellen, dass das Spielchen albern ist  ;) ?
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: DJ1980 am 09:21:03 Di. 29.Juni 2010
Zitat von: x-ray am 12:55:41 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: bodenlos am 12:45:11 Mo. 28.Juni 2010

Offensichtlich bekommst du auch nicht 4-5 Bewerbunsgaufforderungen/Woche mit Rechtsfolgebehlehrung.

Nein, weil mein Schlandratsamt keine Stellen zu vermitteln hat. Und die mittlerweile wissen sollten, dass ich mich nicht erpressen oder drangsalieren lasse.
Der hat einmal so eine hohe Bewerbungsanforderung gestellt, hab ich gemacht, Resultat gleich Null. Fein, seinen Willen hat er gehabt, gebracht hats nichts, keinen Arbeitsplatz, keine Sanktion. Schön - sollen wir so weitermachen oder feststellen, dass das Spielchen albern ist  ;) ?

Ist bei mir genau so!
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: stela am 11:41:59 Di. 29.Juni 2010
Also ich nutze die mir ausgehändigten Formulare zum "Nachweis der Eigenbemühungen" mit den Stammdaten ect ...
Nun hatte ich nur 3 bekommen und hab die mir in Word nachgebastelt ... "das erkennen wir nicht an, die sind nicht offiziell" meine Antwort: genauso wie Ihre nicht offiziell sind ... seither grüßt er immer recht freundlich ...
Ich bin nun seit 15.11 leidergottes "Zuhause" ... bat um Weiterbildung auf SAP Abrechnung/Buchführung ... ich habe bisher eine einzige Stelle angeboten bekommen bei einer ZAF die doch noch tatsächlich nach AMP/CGZP arbeitet, natürlich mit Absenkung auf 90% und nach E1 als gelernter Facharbeiter wohlgemerkt ... der Fragebogen für Zeitarbeitgeber der hier rummgeistert zeigte vollsten Erfolg! (nicht, dass ich nicht arbeiten möchte!)
Bisher wurde immer nur gefordert, von Förderung keine Spur  :rolleyes: ... Ich habe eher das Problem, dass ich mich auf Stellen bei ZAF's bewerbe, die gar nicht existieren  >:( , wie letztens ... Bürokaufmann / Sachbearbeiter 40 Stunden nach E2 IGZ/DGB ... nach dem Vorstellungstermin dann "wir melden uns, sobald wir was für sie haben" ... und was ist mit der ausgeschriebenen Stelle? ... Der Auftrag ist noch nicht sicher!
Das habe ich auch der ARGE gemeldet ... da zeigt man kein Interesse an dem Thema, man wäre dafür nicht verantwortlich - also nur ein Trick um die Zahl der offenen und gemeldeten Stellen künstlich nach Oben zu schieben ...
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: x-ray am 12:25:16 Di. 29.Juni 2010
Zitat von: stela am 11:41:59 Di. 29.Juni 2010
Bisher wurde immer nur gefordert, von Förderung keine Spur  :rolleyes: ... Ich habe eher das Problem, dass ich mich auf Stellen bei ZAF's bewerbe, die gar nicht existieren 

Meine Förderung besteht aus unklaren und vagen Zusagen zur Kostenübernahme, sonst nix, weswegen ich die EGV auch nicht unterschrieben habe. Nachdem ich einmal unterstellt bekam, mich auf eine Stelle telefonisch nicht beworben zu haben, obwohl ich die genaue Stellenbeschreibung und Ansprechpartner auf dem Bogen nachweisen konnte, mach ich den ganzen ZAF-Spass jetzt per E-Mail. Auch weil ich schon bei x ZAF nicht mal eine Antwort bekommen habe, obwohl die in der Stellenbörse ausgeschrieben war. Da die eigentlich alle gerne Mails annehmen, erspar ich mir zu den Kosten auch noch den Papierkrieg und muss nicht wegen jeder einzelnen Bewerbung den Drucker anwerfen (der ja jedesmal den Druckkopf mit Tinte reinigt).

Letztens hat mein FM sich aufgeplustert, wie viele Stellen sie doch in der letzten Zeit vermittelt hätten - muss doch mal Nachforschungen anstellen, ob der Nachbarshund den Briefträger zerfleischt hat, weil bei mir irgendwie von den ganzen tollen Stellen nichts ankommt  :o
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Sir Vival am 13:18:45 Di. 29.Juni 2010
Zitat von: DJ1980 am 12:00:26 Mo. 28.Juni 2010
Zitat von: Sir Vival am 08:51:13 Mo. 28.Juni 2010
Du kannst ja bei wirklich nur telefonischen Anfragen/Bewerbungen am Ende zumindest auf einem DIN A4 Blatt den AG, seine Adresse und den Ansprechpartner angeben, mit dem Verweis, falls der SB fragen haben sollte, einfach dort anrufen.

Ich habe auch eine Liste bekommen (aber schon zu meiner letzten Arbeitslosigkeit in 2005), in die ich das Datum, den AG, die Stellenbeschreibung und die Art und Weise der Bewerbung angebe. Das habe ich mir eingescannt und ne Tabelle drübergelegt. Da trage ich dann immer alles ein. Da stehen auch telefonische Bewerbungen drin. Die gelten! Definitiv! OK, jedenfalls bei meinem SB (ALG1). Aber das sollte ja alles mit einerlei Maß gemessen werden.

Wie gesagt, der SB hat ja die Adresse usw. von dem AG. Da kann er sich ja versichern.



Joa, so eine Liste hatte ich auch, ebenso wie sämtliche Daten. Hat ihm aber nicht gereicht!

hä???
Das ist ne Liste mit Angaben, die von denen gefordert wird und dann ist es (komplett und korrekt ausgefüllt) für den nicht ausreichend?
Ich würde sofort nach seinem Vorgesetzten fragen und eine Beschwerde einlegen!
Oder frag ihn/sie doch mal, was er noch will...........Stück Erdbeersahne mit Kaffee dazu?
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: schwarzrot am 13:45:42 Di. 29.Juni 2010
Hoffe, du warst mit zeugen im amt?  ;)

Ich würde auch wie Sir Vival und andere hier dir schon geschrieben haben verfahren, das ganze schriftlich machen und dann möglicherweise, eine dienstaufsichtsbeschwerde, info nach Nürnberg. Bei nichtantwort ebenfalls (fristsetzung!).

Soll der doch mal schriftlich fixiert begründen, was er da fordert und warum er dir (per EGV/VA?) zugesicherte leistungen nicht gewähren will.
(Die info 'kann' leistungen ist nicht richtig: Wenn leistungen in der EGV/VA drin stehen, ist das nicht mehr 'kann', es sei denn, es ist auch hier wischi-waschi formuliert. Sowas sollte mensch dann aber nie unterschreiben.)

Im grunde geht es aber darum, was sich der SB anmasst und hier gilt es ihm eine auf die finger zu geben, damit er aufhört, sich ausserhalb der gesellschaft stellen zu wollen: Elos sind keine straftäter, an denen sich SBs abreagieren dürfen. Und selbst im knast hast du rechte. Die behörden haben den menschen zu dienen und nicht umgekehrt.
Wie kommt der überhaupt auf die irrige idee, jemanden kontrollieren zu dürfen! Durch welche paragraphen hält er das gerechtfertigt?

Nimm dir für den nächsten termin eine fachkundige begleitung mit. Und vergiss das 'auf den kieker'-gequatsche: Arschlöcher brauchen niemanden 'auf den kieker', die machen das auch bei anderen so, wenn sie erst mal der meinung sind, sie kommen mit so einer tour durch.
Du solltest dafür sorgen, dass dem nicht so ist.
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Joshua2go am 14:51:15 Di. 29.Juni 2010
Hallo,
danke für die aufmunterden Antworten. :) Schön, das man nicht allein ist. Die Bewerbungen schreibe ich immer, will ja keine Sanktion bekommen.Heute habe ich eine Bewerbung bekommen, wo ich mich über arbeitsagentur.de bewerben soll. Ist das jetzt Kontrolle? :( Das ist auch eine Leihfirma. Nennt sich Expert-Personalservice. Kennt die jemand? Scheint neu zu sein. Das gibt mir ja wieder Kraft.
Ich habe eigendlich eine regulare Arbeit gefunden. Da das ein Hightec-Betrieb ist, muß ich vorher einen Lehrgang absolvieren. Leider hat mich die Arge 2009 wegen der Wahlen in einen Lehrgang gezwungen und sagt genug qualifiziert. Gibt dafür keinen Bildungsgutschein mehr. Ich habe ein Vorstellungsgespräch bei diesem Arbeitgeber gehabt und der will mich auch einstellen und die Arge stellt sich jetzt quer. Ich bin echt bedient.
Mfg
Joshua
Titel: Re: Ist die Bewerbungsart meine Sache bei Stellenvorschlag mit Rechtsfolge?
Beitrag von: Sir Vival am 09:44:17 Fr. 02.Juli 2010
Also anonymisierter AG? Die Bewerbung geht dann über einen SB eines Arbeitsamts.
Was gibt die Kraft? Dass du bei einer Leihfirma arbeiten kannst? hmm....

Das mit der Weiterbildung war bei mir ähnlich.
2009 kam ich mit einer Weiterbildung, die mir auch letztendlich geholfen hat (für mich! nicht für einen Job. Den hab ich nämlich immer noch nicht). Mein SB damals fragte gar nicht, was das ist, sondern gab mir innerhalb von 5 Sekunden den Bildungsgutschein und ein Stück Erdbeersahne mit Kaffee, so glücklich war der  ::) ::) ::)
Ja, ich war ja in dieser Zeit aus der Statistik und die konnten dann sagen, daß im September die Arbeitslosenzahlen stark zurückgingen (Aufschwung??).
Futter für´s Volk. Ist so wie bei den Römern...Brot für Spiele.....naja.

Dann im März/April 2010 neu beworben bei einer seriösen Firma, die aber eine Zusatzqualifikation wollte, bzw. ich bräuchte die (Colormanagement). Ansonsten hätten die mich genommen! Ich war ja im Vorstellungsgespräch und habe mir den Betrieb und "meinen" potentiellen Arbeitsplatz schon angeschaut (probegesessen, wie man so schön sagt).

Dann bei meinem SB nachgefragt, wie das mit einer Zusatzqualifikation wäre. Ich war ja jetzt nicht fachfremd, sondern es war eben nur eine Zusatzqualifikation, die evtl. 1 Woche oder 3Wochenenden ginge. Ich hab da einige Angebote eingeholt.
Nix da, hiess es. Ich hätte ja schon eine Weiterbildung bekommen und jetzt waren die Wahlen, es muss gespart werden und fertig.

Ich sagte dann......gut, dann geht mir diese Arbeitsstelle durch die Lappen, bzw. das war schon vorprogrammiert, denn die Anfrage dauerte geschlagene 2,5 Wochen, bis er mir antwortete.

Ich habe dann auf eigene Faust bei einem ehem. Dienstleister meiner ehem. Firma 2 Tage einen Crashkurs machen können (kostenlos). Naja, hat nur wenig geholfen.

Aber ne Absage hatte ich dann eh bekommen.

So etwas nennt man politisch dann Beschäftigungs- und Bildungsoffensive.