chefduzen.de - Forum der Ausgebeuteten

Wat Noch => Andere Themen => Verbraucherselbstschutz => Thema gestartet von: jobnomade am 22:33:29 Di. 18.Dezember 2012

Titel: Ebay schränkt Verbraucherrechte mit "Sanktionen" gem. §4(2) AGB ein
Beitrag von: jobnomade am 22:33:29 Di. 18.Dezember 2012
Bei Ebay gibts jetzt auch "Sanktionen" wie im Jobcenter:

Wer bei mehr als 20%(?) seiner Käufe innerhalb 90 Tage vom Fernabsatzrücktrittsrecht Gebrauch macht
oder Gewährleistungsforderungen über den Käuferschutz stellt

kriegt jetzt eine Verwarnung:

Zitat
Received: from rhv-mipot-002.corp.ebay.com (rhv-mipot-002.corp.ebay.com. [216.33.244.7])
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,
[...]
Laut unseren Aufzeichnungen haben Sie in den letzten 90 Tagen vor der
Verwarnung, xxx Artikel gekauft und für x Artikel eine Rückerstattung erhalten.
[...]
Allerdings müssen wir im Interesse unserer Verkäufer auch darauf achten, dass
nicht exzessiv nach Rückerstattungen verlangt oder Probleme gemeldet werden.
Dies kann zu erheblichen Nachteilen und vor allem zu Kosten für den Verkäufer
führen.
[...]
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es nach §4 Absatz 2 unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt ist, andere eBay-Mitglieder in
erheblichem Maße zu schädigen oder Leistungen von eBay zu missbrauchen.
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#sanktionen (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#sanktionen)
:o

und fliegt bei fortgesetztem, für Händler unwirtschaftlichem Verhalten raus.

Wie ist das bei amazon.de ?

Ich würde also daher empfehlen, die Weihnachtsgeschäfte wieder unter realen Menschen und Begutachtung der Ware vor Ort zu tätigen, denn Weihnachtsgeschenke über Ebay darf man anscheinend nicht mehr umtauschen  ::)