Achtung beim Aufhebungsvertrag

Begonnen von Jürgen, 17:16:54 Fr. 29.Juli 2005

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Jürgen

".. Achtung beim Aufhebungsvertrag

Will der Arbeitgeber, um einen Mitarbeiter zu entlassen, einen sogenannten Aufhebungsvertrag schließen, ist er laut Rechtsprechung verpflichtet, ihn auf negative Folgen einer solchen Vereinbarung - zum Beispiel für die Rente oder den Bezug von Arbeitslosengeld - hinzuweisen.

Diese Aufklärungspflicht besteht besonders dann, wenn der Arbeitnehmer selbst die erforderlichen Kenntnisse nicht hat und der Arbeitgeber aber ihm diese Hinweise unschwer geben kann. Zudem muß der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Eindruck vermittelt haben, er berücksichtige bei der Gestaltung dieses Aufhebungsvertrages auch die wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Arbeitnehmers.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Vorgaben, kann der Arbeitnehmer entweder die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung nach Paragraph 123 Bürgerliches Gesetzbuch anfechten oder verlangen, daß der Arbeitgeber ihm den entstandenen Schaden ersetzt, so die Differenzen bei der Rente oder nicht gewährtes Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit..."

Quelle:
http://www.martens-vogler.de/frame/start.html  
(Arbeitsrecht aktuell / Achtung beim Aufhebungsvertrag)

BAG-Urteil vom 22.04.2004 (2 AZR 281/03).

Gruß

Jürgen

Wilddieb Stuelpner

arbeitsrecht.de: Hinweispflicht hinsichtlich versorgungsrechtlicher Folgen einer Aufhebungsvereinbarung

arbeitsrecht.de: Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag

Wer einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber schließt, riskiert keine Sperrzeit bei seinem Arbeitslosengeld, wenn er ohnehin zu diesem Zeitpunkt oder sogar früher betriebsbedingt gekündigt worden wäre.

arbeitsrecht.de: Keine Sperre beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag

Droht eine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes, darf der betroffene Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, ohne anschließend die Sperrung des Arbeitslosengeldes dulden zu müssen.

arbeitsrecht.de: Sind Aufhebungsverträge nach der Schuldrechtsreform widerrufbar ?

Jürgen

Hallo Joachim,

danke für die zusätzlichen Infos!

Hast du vielleicht auch Infos über Zivil- und Strafurteile in Bezug auf Arbeitgeber, die erst den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen abgeführt haben und dann diese Zahlungen nach einer gewissen Zeit ohne Grund wieder storniert haben?

Gruß

Jürgen

Wilddieb Stuelpner

Leider nicht,

so was ist Geheime Verschlußsache (GVS hoch 3) - erst erschießen und dann lesen. Unvorstellbar, wenn das Arbeitslose oder AN in die Hände bekommen und dann vor den Wahlständen der CDU/CSU mit diesem Material auftreten, die ja immer soviel von der Entlastung der AG predigen und sich bereits jetzt schon auf kriminelle Weise ihrer Sozialpflichten entledigen.

Jürgen

Hallo Joachim,

ich wollte mit den Infos nicht hausieren gehen, sondern habe danach aus einem konkreten Anlass gefragt, der mir im Detail bekannt wurde.

Ich suche öffentlich zugängliche Zivil- und Strafurteile in Bezug auf dieses Thema, die natürlich keine "Geheimsache" sind, wenn sie in einer Entscheidungsdatenbank eines Gerichtes stehen.

Schade, das du mir hier nicht weiter helfen kannst.

Gruß

Jürgen

Wilddieb Stuelpner

Nimms bitte mit dem Spruch GVS³ nicht persönlich. Hausieren unterstelle ich Dir nicht. Der Spruch war bei uns im Osten in den Betrieben üblich, wenn man es mit vertraulichen Unterlagen zu tun bekam, die Dritten nicht zur Kenntnis gegeben werden durften. Die GVS-Materialien bekamen wir nicht zu Gesicht, aber solche mit dem Vermerk "Nur für den Dienstgebrauch" und "Verschlußsache" schon.

Der Wille Dir zu helfen ist schon da, nur werden wohl solche Urteile nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Das rührt an den Fundamenten dieser Gesellschaft, wenn man Unternehmern ans Bein pinkelt. Die stehen doch bei der bundesdeutschen Justiz unter Naturschutz.

Aber man kann einmal in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig oder des Bundessozialgerichts (BSG) Kassel recherchieren.

Oder Du fragst mal bei Transparency International Deutschland e.V. an.

Transparency International, Deutsches Chapter e.V.
Geschäftsführerin: Dagmar Schröder
Alte Schönhauser Str. 44
D-10119 Berlin
Email: office@transparency.de
Tel: 030-549898-0
Fax: 030-549898-22

Leihkeule

MUSS man den AV überhaupt unterschreiben?

oder läuft es nur auf die übliche erpressung von der leihfa. hinaus: entweder unterschrift oder du bekommst die letztm drecksjobs!?? und/oder wir lassen uns mal (völlig unasichtlich natürlich!  :rolleyes: ) viel zeit bei der überweisung deines kümmerichen "gehalts"!

was passiert denn so wenn man den wisch nicht unterschreibt?

gruß leihkeule

brettermeier

Meine Erfahrung aus der Praxis sagt, dass Du bei einem Aufhebungsvertrag stark Gefahr läufst, eine Sperre zu bekommen.

Letztlich hängt viel vom Sachbearbeiter der Agentur und der genauen Formulierung, auf wessen Wunsch (Arbeitnehmer/Arbeitgeber/beidseitig) der AV zustande gekommen ist, ab.

Im Zweifel würde ich davon abraten, einen AV zu unterschreiben.

Wenn Du nicht unterschreibst, gibt es 2 Möglichkeiten:

Du kündigst selbst (Sperre) oder die ZAF kündigt Dir (Sperre nur, wenn es verhaltensbedingt erfolgt, die Künd. muss also von der ZAF gut begründet sein), bei betriebsbedingter Kündigung sollte es keine Sperre geben.

Wenn keine Partei kündigen will, kann es auf die von Dir so formulierte 'übliche Erpressung' hinauslaufen.

Saubere Lösung für beide Seiten wäre eine fristgemässe (kann man ja rückdatieren) betriebsbedingte Kündigung seitens der ZAF, ihr geht in Frieden auseinander, DIE 'sind Dich los' und DU bekommst keine Sperre.

Auf diese Lösung würde ich im Zweifel als MA hinarbeiten, sofern es noch eine Gesprächsbasis mit der ZAF gibt.

Jürgen

Hallo Bretti,

"..Saubere Lösung für beide Seiten wäre eine fristgemässe (kann man ja rückdatieren) betriebsbedingte Kündigung seitens der ZAF,.."

Glaubst Du wirklich, das so etwas rechtens ist?

Gruß

Jürgen

brettermeier

Moin Jürgen,

natürlich ist mir klar, dass sich das 'in der Grauzone' bewegt, bzw. nicht rechtens ist, wenn eine rückdatierte Kündigung nachgewiesen wird (was sicher schwer, bzw. unmöglich ist).

Dennoch ist es ganz sicher für beide Seiten eine sehr gute Lösung, da keiner einen Nachteil dadurch hat, insbesondere der AN nicht.

Bei allen anderen Varianten würde es mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sperre geben, von daher halte ich diesen Weg für durchaus in Ordnung, wenn eine schnelle Lösung ohne Nachteile angestrebt wird.

geishapunk

ZitatOriginal von brettermeier
Moin Jürgen,

natürlich ist mir klar, dass sich das 'in der Grauzone' bewegt, bzw. nicht rechtens ist, wenn eine rückdatierte Kündigung nachgewiesen wird (was sicher schwer, bzw. unmöglich ist).

Dennoch ist es ganz sicher für beide Seiten eine sehr gute Lösung, da keiner einen Nachteil dadurch hat, insbesondere der AN nicht.

Bei allen anderen Varianten würde es mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sperre geben, von daher halte ich diesen Weg für durchaus in Ordnung, wenn eine schnelle Lösung ohne Nachteile angestrebt wird.

Nö, ne saubere Lösung wäre eine korrekt datierte Kündigung! Aber scheinbar ist der normale-legale Weg heutzutage out...  X( X( X(

Spätlese

Aufhebungsverträge sind eine brisante bzw. gefährliche Sache.

Durch einen Aufhebungsvertrag wird IMMER signalisiert, dass das Arbeitsverhältnis letztendlich in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben wurde. Ein Aufhebungsvertrag vermittelt inhaltlich somit  stets eine Mitschuld beider Seiten und bedeutet vor Gericht: Auch der Arbeitnehmer ist verantwortlich.

Folge: Sperrfrist für Bezüge von der BA bzw. ARGE. Wobei die BA mehrfach davor gewarnt hat, leichtfertig bzw. voreilig Aufhebungsverträge oder Änderungskündigungen zu unterschreiben. (Der Gelackmeierte ist der AN!)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Galenit

ZitatOriginal von brettermeier
Moin Jürgen,

natürlich ist mir klar, dass sich das 'in der Grauzone' bewegt, bzw. nicht rechtens ist, wenn eine rückdatierte Kündigung nachgewiesen wird (was sicher schwer, bzw. unmöglich ist).

Dennoch ist es ganz sicher für beide Seiten eine sehr gute Lösung, da keiner einen Nachteil dadurch hat, insbesondere der AN nicht.

Bei allen anderen Varianten würde es mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sperre geben, von daher halte ich diesen Weg für durchaus in Ordnung, wenn eine schnelle Lösung ohne Nachteile angestrebt wird.

Eine schnelle, saubere und gesetzeskonforme Lösung wäre eine fristgerechte Kündigung mit Freistellung bis zum Kündigungstermin.

Allerdigs bevorzugen ZAF meistens die ungesetzlichen Lösungen oder Erpressen ihre LAN mit miesen Aufträge zur Unterschrift, da die gesetzeskonformen Lösungen ihr Geld kosten und die Gewinnmaximierung reduzieren.

Damals war alles besser, da hat man noch Geld für nen Sklaven bekommen den man loswerden wollte, oder man hat ihn einfach hinterm Haus erschossen ...
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

brettermeier

Ich gehe hier von dem Fall aus, dass eine korrekt datierte Kündigung nicht möglich ist, da sich 'von heute auf morgen' rausgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis so nicht weitergeführt werden kann (aus welchen Gründen von welcher Seite auch immer).

@Galenit: Für die ZAF wäre nicht etwa mein 'ungesetzlicher Vorschlag' das Beste, für die ZAF wäre ein gesetzmässiger Aufhebungsvertrag optimal, wobei dann der AN die Arschkarte hat.

Sieh das mal völlig wertfrei von beiden Seiten, ich denke, dass mein 'Grauzonenvorschlag' eine für alle Seiten akzeptable Lösung ist, wenn beide Seiten einfach nur schnell auseinanderkommen wollen, weil keine Seite irgendeinen Nachteil davon hat.

Wo ist das Problem ?

geishapunk

ZitatOriginal von brettermeier
Ich gehe hier von dem Fall aus, dass eine korrekt datierte Kündigung nicht möglich ist, da sich 'von heute auf morgen' rausgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis so nicht weitergeführt werden kann (aus welchen Gründen von welcher Seite auch immer).

@Galenit: Für die ZAF wäre nicht etwa mein 'ungesetzlicher Vorschlag' das Beste, für die ZAF wäre ein gesetzmässiger Aufhebungsvertrag optimal, wobei dann der AN die Arschkarte hat.

Sieh das mal völlig wertfrei von beiden Seiten, ich denke, dass mein 'Grauzonenvorschlag' eine für alle Seiten akzeptable Lösung ist, wenn beide Seiten einfach nur schnell auseinanderkommen wollen, weil keine Seite irgendeinen Nachteil davon hat.

Wo ist das Problem ?

In anderen Worten willst Du das unternehmerische Risiko der ZAF auf den LAN übertragen....  X( X( X(

Galenit

@ geishapunk genau das dachte ich mir auch ...

Naja wir diskutieren eh umsonst, wenn die CDU gewinnen sollte, ist das alles kein Thema mehr.

Dann haben wir USA-Verhältniss:
"Was guckst Du mich so an? Hier ist Deine Kündigung und jetzt raus hier!"
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Magnus

Eine in diesem Fall rückdatierte betriebsbedingte Kündigung widerspricht allen Grundsätzen des modernen Arbeitsrechts, wo eben kein konkreter Arbeitnehmer im Gegensatz zur personen- oder verhaltensbedingten Kündigung entlassen werden soll.

Und gerade das Arbeitsrecht ist nicht gerade eine alleinige Erfindung der Unternehmer - deswegen versuchen sie es ja mit einem Auflösungsvertrag.

Wenn in der Firma allerdings kein Betriebsrat vorhanden ist und mit unerträglicher Druck gedroht wird würde ich mir das wahrscheinlich eine Weile gelassen ansehen und mich ggf. höchst legal und dann auch zutreffend mit einem nervösen Break-Down-Syndrom für mal eben 6 Wochen bei voller Lohnfortzahlung krank melden... 8)

brettermeier

Die von einigen hier gewünschte rechtlich saubere Variante (also KEIN AV, keine Unterschrift des AN's zu irgendwas) ist die Variante der Konfrontation, also Kampf ZAN gegen ZAF.

Selbstredend kann man diesen Weg gehen, es läuft dann auf 'die üblichen Spielchen' hinaus, seitens der ZAF gibt es diverse Meldepflichten, Einsätze weit ausserhalb (je nachdem, was im Arbeitsvertrag steht), schlechte Einsätze, etc.

Der AN kontert in der Regel mit Krankmeldung, ZAN macht Termin beim MDK, usw. und sofort, der Phantasie sind von beiden Seiten kaum Grenzen gesetzt...

Am Ende verliert aber dennoch fast immer der AN, irgendwann ist er definitiv raus und das sogar oftmals, ohne irgendeine Abfindung rauszuholen, hinzu kommt die psychische Belastung, die auch eher einseitig beim AN liegt.

Ich will das gar nicht weiter vertiefen, weil das zu nichts führt, ich will nur sagen, dass man als AN verdammt gute Nerven und eine gute Rechtskenntnis haben muss, um sowas zum eigenen Vorteil durchzustehen.

Diversen Postern hier traue ich das ohne weiteres zu, dem Durchschnitts-ZAN allerdings nicht.

Will sagen, sowas muss im Einzelfall vom betroffenen LAN entschieden werden, hängt von der persönlichen Situation des LAN's ab.

Natürlich wird 'eine engagierte Kämpfernatur' alles mögliche durchziehen, für den durchschnittlichen ZAN ist aber vielleicht eine schnelle Lösung OHNE persönliche Nachteile sehr in Ordnung.

Es ist die ganz individuelle Frage des Betroffenen 'Was will ich erreichen, wieviel will ich dafür einsetzen, welche Möglichkeiten habe ich, was passiert wenn ich Möglichkeit A, B oder C durchziehe ?'

Ich habe lediglich EINE Möglichkeit aufgezeigt, die Entscheidung muss jeder für sich selbst fällen, was er tut...

Magnus

Quergedachte pragmatische Vorschläge können nie schaden und es ist meistens gut, wenn mehrere Varianten auf dem Tisch legen.

Letztlich kommt es natürlich auf die individuellen Umstände des Einzelfalles an:

derzeitige Bezahlung/Arbeitsklima
Kampfbereitschaft/Harmoniestreben
Schwache/Starke Nerven des LAN
Gesprächsbereite Firma/zerrüttetes Verhältnis
Aussicht neuer Job/Finanzielle Situation
Risikobereitschaft/Gesetzestreue

Im Prinzip kennt Not kein Gebot..........finde allerdings persönlich, dass historisch gewachsene AN-Rechte - und das sind eigentlich im Wesentlichen nur die Kündigungsfristen, da betriebsbedingte Kündigungen seitens des AG immer möglich sind, nicht leichtfertig aufgegeben oder unterhöhlt werden sollten.

Und mal eben bei jeder kleinen Krise den Job aufzugeben oder den AN austauschen soll im arbeitsrechtlich Sinne nunmal nicht sein....nur deshalb gibts auch die für beide Seiten lästigen Regeln einerseits mit Abmahnung und andererseits mit Sperrfrist.....

Galenit

ZitatOriginal von brettermeier
Die von einigen hier gewünschte rechtlich saubere Variante (also KEIN AV, keine Unterschrift des AN's zu irgendwas) ist die Variante der Konfrontation, also Kampf ZAN gegen ZAF.

Selbstredend kann man diesen Weg gehen, es läuft dann auf 'die üblichen Spielchen' hinaus, seitens der ZAF gibt es diverse Meldepflichten, Einsätze weit ausserhalb (je nachdem, was im Arbeitsvertrag steht), schlechte Einsätze, etc.

Also ist die rechtlich einwandfreie Variante von seiten der ZAF unerwünscht. Sie versuchen auf jedem möglichen Weg den AN loszuwerden um sich vor den Gesetzlichen Regelungen zu drücken und die Rechte des AN zu beschneiden.

Schön, das Du auchmal zugibts, das ein AN der auf seine Rechte besteht gegen die ZAF kämpft.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Selena

Hallo,

eine weitere Variante, um Mitarbeiter "sauber" (aus Sicht des Arbeitgebers/ZAF) loszuwerden, ist, ihm einen Auflösungsvertrag unter die Nase zu halten mit den Worten: "Wenn Sie diesen unterschreiben, und nicht auf einer Kündigung bestehen, werden wir Sie sofort wieder einstellen, sobald es einen passenden Auftrag gibt."

Nun bleibt es jedem überlassen, dies zu glauben oder auch nicht. Es kommt auf die Situation drauf an, welche Variante wahrscheinlich ist.

Viele Grüße
Selena

Jürgen

Hallo Bretti,

"Die von einigen hier gewünschte rechtlich saubere Variante (also KEIN AV, keine Unterschrift des AN's zu irgendwas) ist die Variante der Konfrontation, also Kampf ZAN gegen ZAF."

1. eine Änderungskündigung beinhaltet meist die Gefahr einer Sperrzeit für den Arbeitnehmer.

2. es ist schon erstaunlich, das du die Nichtannahme einer Änderungskündigung durch den Arbeitnehmer (die mit einer Sperrzeit verbunden sein kann) als Kampf gegen eine ZAF darstellst, da betriebsbedingte Kündigung bei Auftragsmangel die Regel sind, womit ZAF aber scheinbar Probleme haben, oder?

"Selbstredend kann man diesen Weg gehen, es läuft dann auf 'die üblichen Spielchen' hinaus, seitens der ZAF gibt es diverse Meldepflichten, Einsätze weit ausserhalb (je nachdem, was im Arbeitsvertrag steht), schlechte Einsätze, etc."

1. Auch aus diesen Gründen, wird die Zeitarbeit niemals eine gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland bekommen, weil solche Dinge immer wieder an die Öffentlichkeit gebracht werden, wie z.B. unter
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,2047966,00.html

Dort wird genau das beschrieben, was heute wohl noch an der Tagesordnung ist, wie du ja selbst schreibst.
Zu den "Meldepflichten" habe ich dir ja schon geschrieben.

2. Gibt es eine neue GW für LAN, wird diese sicherlich Mitglieder und Nicht-Mitglieder umfangreich aufklären, um derartige "Spielchen" in Zukunft zu minimieren

"Diversen Postern hier traue ich das ohne weiteres zu, dem Durchschnitts-ZAN allerdings nicht."

Das liegt einzig und allein an der Unkenntnis vieler LAN, die mit einer neuen GW für LAN beseitigt werden kann, wenn die GW eine umfangreiche Aufklärung betreibt (z.B. über eine öffentliche Homepage, usw.).

Gruß

Jürgen

brettermeier

Moin Jürgen,

die gesellschaftliche Akzeptanz von Zeitarbeit liegt stark in Händen der Lobbyisten, Presseabteilungen, etc., wenn eine grosse ZAF wie z.B. Randstad eine Pressemitteilung rausgibt, staune ich manchmal selbst, in wievielen bundesweit sehr bekannten Zeitungen das gebracht wird, wo das dann auch überall im Netz auftaucht, etc...

Da ist geballte Medienarbeit im Spiel und mit Foren wie diesem hast Du in der breiten Öffentlichkeit NULL Chance, dagegen anzukommen.

Die Aufklärung einer potentiellen LAN-Gewerkschaft per Homepage wird ganz sicher nicht ausreichen.

Um ZAN wirklich zu erreichen, musst Du als GW VOR ORT sein, die Leute direkt ansprechen, erreichbar sein, etc., ein Grossteil der Hilfskräfte in ZAF (die über 50 Prozent ausmachen) haben vermutlich nichtmal einen Internetzugang...

Du musst als LAN-GW direkt in die Betriebe gehen, um ansatzweise Vertrauen zu gewinnen und auch direkte Hilfe (Rechtsberatung, Aufklärung, usw. ) bieten, um nach und nach vielleicht Mitglieder zu gewinnen.

Selbst ein (meiner Meinung nach) etablierter BR wie der von Randstad ist noch immer meilenweit von der Basis entfernt, trotz der langen Jahre...

Ich denke, mit der 'Dir vertrauten' Form der Aufklärung/Hilfe per Internet machst Du da kaum einen Stich, so eine neue GW müsste sich jedes einzelne Mitglied 'hart auf der Strasse'/in der Praxis erkämpfen...

Olaf

Jo Jo dat ...

bei mir haben Sie es auch versucht, legten mir die fristgerechte Kündigung vor (war über 25 Jahre alt, und läger als 2 Jahre in der ZAF)
und der Chef meinte, es sei eine Zusatzvereinbarung üblich.

In dieser Stand, dass ich auf Zusatzleistungen und den Kündigungsschutz verzichten würde.
Ich unterschrieb. Mein damaliger Chef grinste mich an, ich grinste Ihn noch mehr an, und bat Ihn, ob er davon eine Kopie machen könnte, für das Arbeitsamt.

Das tat er auch überfreundlich. Nun - ich habe diese mitgenommen und meine Eigene Verfasst :

" Herr Olaf ... erhält für den Verlust seines Arbeitsplatzes 1800€ + 2 Werkzeugsätze..."

Nun aber er war der Looser. Warum ? Ich unterschrieb die Vereinbarung mit dem Kürzel :
"z.K. Vorname Nachname" Was so viel bedeutet, dass ich die Zusatzvereinbarung zur Kenntniss genommen habe.

Ich erinnere mich noch aus dem Teil 3 des Meisterkurses, "Rechtswesen"
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, während eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, die der Schriftform bedarf. Vorsicht bei gekoppelten Kündigungen wo eine Z-Vereinbarung eingebaut ist, sowie "Erhalten: " daruntersteht, obwohl man dies schon als arglistige Täuschung bezeichnen könnte.

Somit hat er mir die Vereinbarung ja nur Angboten, ich habe diese "z.K." - zur Kenntniss genommen, aber nicht rechtswirksam akzeptiert. Somit kam kein Vertrag zu stande.

Nun was war das Ende vom Lied ? 1800 € Abfindung + Lohn, und zwei Werkzeugsätze von einem Zeitarbeitsunternehmen.

Merken : Niemand kann einen zum Unterschreiben von irgendwas zwingen. Im Zweifelfalle das Teil mitnehmen, und dem Anwalt vorlegen, oder mal kurz auf das WC gehen, und den Anwalt anrufen...

Und verdammt nochmal : lasst euch doch von denen nicht klein machen.
Die meisten von "denen" sind Kaufleute. Dann tut es Ihnen gleich:

Jürgen

Hallo Bretti,

"die gesellschaftliche Akzeptanz von Zeitarbeit liegt stark in Händen der Lobbyisten, Presseabteilungen, etc.,.."

.. und kann vielleicht Menschen beeindrucken, die noch nicht als LAN gearbeitet haben, jedoch werden jährlich ca. 400.000 LAN neu eingestellt und davon die Mehrheit nach max. 6 Monaten wieder entlassen.

Diese 400.000 LAN machen jährlich ihre individuellen Erfahrungen mit ZAF und berichten darüber z.B. deren Familien und Freunden.
Natürlich machen auch Stammarbeiter mit ihren Familien Erfahrungen mit der Zeitarbeit, wenn z.B. der Stammarbeiter entlassen wird und seine Arbeit nun LAN verrichten, was speziell in der Metallindustrie vorkommt.

Dann macht auch die Aufsichtsbehörde noch ihre individuellen Erfahrungen, die Du z.B. auf Seite 20-22 der BT-Drucksache 14/4220 (9. AÜG-Bericht) selbst nachlesen kannst:

http://dip.bundestag.de/btd/14/042/1404220.pdf

Dazu kommen dann noch kritische Bücher, TV-Beiträge, usw.

Manche Pressemitteilungen der ZAF sind auch sehr gut, z.B. die Meldungen über enorm gestiegene Umsätze und Reingewinne von BZA-Unternehmen im Hinblick auf die Verhandlungen zu den Branchenzuschlägen, denn jetzt kann und darf sich der DGB nicht mehr über den Tisch ziehen lassen!

"Die Aufklärung einer potentiellen LAN-Gewerkschaft per Homepage wird ganz sicher nicht ausreichen."

Das ist klar, jedoch können Gerichtsurteile ja auch sehr medienwirksam sein.  ;)

"Um ZAN wirklich zu erreichen,.."

Klar, alles richtig.

"Selbst ein (meiner Meinung nach) etablierter BR wie der von Randstad ist noch immer meilenweit von der Basis entfernt, trotz der langen Jahre..."

Das ist klar, da im BR von Randstad ja leitende Angestellte (Disponenten und Niederlassungsleiter) sitzen sollen, die nicht weiter von der Basis der LAN entfernt sein können.

Der BR von Randstad ist für mich daher nur ein verlängerter Arm der Geschäftsleitung und eine reine Pseudo-Veranstaltung!

"Ich denke, mit der 'Dir vertrauten' Form der Aufklärung/Hilfe per Internet machst Du da kaum einen Stich, so eine neue GW müsste sich jedes einzelne Mitglied 'hart auf der Strasse'/in der Praxis erkämpfen... "

Das ist mir klar.
Tatsache ist jedoch, das jährlich 400.000 neu eingestellte LAN ihre negativen oder positiven Erfahrungen mit der Zeitarbeit machen und durch Mundpropaganda, dann mind. 1 Mio. Menschen pro Jahr hautnah (im Familien- oder Freundeskreis) die praktischen Verhaltensweisen von ZAF mitbekommen.

Daher kommt es nicht darauf an, was für ein Bild von der Zeitarbeit in den Medien dargestellt wird, sondern wie jede ZAF mit jedem einzelnen LAN umgeht!

Speziell die gebrochenen Versprechungen mit angeblichen Dauerarbeitsplätzen bei Entleihern (für mind. 70 % trifft es ja nicht zu) und z.B. die zusätzliche Beantragung des Arbeitslosengeldes II bei Armuts- und Niedriglöhnen sitzt dann sehr sehr tief!

Ich sehe es nicht so, das oberflächliche positive Medienberichte über die Zeitarbeit die negativen Erfahrungen von vielen LAN kompensieren können.

Gruß

Jürgen

brettermeier

Moin Jürgen,

alles soweit ok (individuelle Erfahrungen, Mundpropaganda, etc.), ABER:

Als neue GW hast Du ganz sicher nur eine Chance, wenn Du 'bei den Leuten/LAN' bist, ganz konkret in der Praxis vor Ort.

Du brauchst etwas Macht, sprich Mitglieder, die meisten Mitglieder könntest Du theoretisch bei den Hilfskräften bekommen, da diese noch immer den Grossteil der LAN ausmachen.

Um diese Klientel zu gewinnen, bräuchtest Du 'GW-Kämpfer' vor Ort an der Basis, die wissen, wovon sie reden, die den Alltag von LAN kennen, usw...

Im Idealfall also 'gestandene Zeitarbeitnehmer', die seit mehreren Jahren in der Zeitarbeit (für welche Firma auch immer) tätig sind.

Wenn Du diese Leute überzeugst, für die neue GW tätig zu werden, wäre ein grosser Schritt gemacht, ich denke, so eine neue GW kannst Du nur 'von unten' aufziehen, wenn das was werden soll.

Die Medien spielen dabei letztlich eine untergeordnete Rolle, ebenso, wie Gerichtsurteile, etc...

Für eine breite Basis an LAN brauchst Du derzeit ganz sicher die breite Masse an Hilfskräften (oder Du wartest 10 Jahre, dann wird es kaum noch Hilfskräfte geben, sondern nur noch 'überqualifizierte' Facharbeiter, die als Helfer eingesetzt werden), wenn es so weitergeht.

Diese Helfer erreichst Du allerdings nicht per Internet und auch kaum per Medien, auch die Gerichtsurteile sind denen nicht bekannt/interessieren die auch nicht.

Man lebt dank der schlechten Löhne von der Hand in den Mund, liest allenfalls 'die Bild-Zeitung' und schlägt sich so durch.

Um diese Leute 'zu kriegen' für die GW, musst Du wie gesagt 'auf die Strasse gehen', ganz nah am Ball sein, idealerweise durch langjährige Zeitarbeitskollegen, die auf gleicher Augenhöhe leben.

Nächstes Problem sind die Beiträge, ich denke, eine Menge Leute würden einer GW in dem Moment eine Absage erteilen, wo sie was bezahlen sollen, einfach weil sie keinen Cent übrig haben.

Will sagen, denk NOCH WEITER in die Praxis/die Details, vergiss Urteile, Internetforen und Medienberichte, der Grossteil der Medien/Info's, die Du hast, ist den 'Zeitarbeitshelfern'/Deiner potentiellen Klientel NICHT zugänglich und interessiert die auch nicht.

Die brauchen einen gestandenen 'Praxishelfer'/Ansprechpartner vor Ort/im Betrieb, der zunächst mal bei den 'kleinen'  (Arbeits-)Alltagsproblemen hilft.

Es muss 'ganz von unten' sowas wie Vertrauen aufgebaut werden, es braucht Leute, die bei den 'ganz kleinen Dingen' wie Fragen zu Wohngeld, ALG, Problemen mit dem Vorarbeiter, dem Disponenten, dem Arbeitsalltag allgemein etc., zur Verfügung stehen und die eben auch ganz konkret diese Probleme lösen/schnell weiterhelfen...

Derzeit werden diese Dinge in manch 'guter' ZAF im Alltag tatsächlich von den ('ach so bösen') Disponenten übernommen, weil es sonst niemanden gibt, der das macht, die 'Lobby' vieler ZAN sind tatsächlich die Disponenten der ZAF, ob Du es glaubst, oder nicht...

Soviel für heute,

Gruss Bretti

Wolfgang

Ihr beiden Streithähne: in der letzten Zeit kam folgende Aussage von Frau Merkel: will die Zeitarbeit aufwerten und von bayrischen Frustrierten
vorgestern : er will nur durchsetzten was in anderen euroäische Staaten üblich ist. Also kann man erwarten, aus meiner Sicht, das ein Leiharbeiteranteil von 20% angepeilt wird.
Eine eigenständige Leiharbeitergewerkschaft würde dabei nur der Unternehmerseite helfen, weil die Arbeiterschaft weiter gespalten würde.
Es ist so wie mit der Hand : einen oder zwei Finger kann man brechen,
aber eine ganze Hand schlecht.
Die großen Gewerkschaften müßten begreifen, das die Interessen von LA. auch Ihre strategischen sind, denn sonst sind wir alle eines Tages nur noch hochqualifizierte Hilfsarbeiter.
Ein kleiner Schritt wäre schon, wenn die Betriebsräte in ihren Betrieben auch gleichzeitig für die Leiharbeiter zuständig wären ( während des Einsatzes ). damit könnten die Unternehmen das bewußte Ausspielen von einen gegen den anderen vergessen.

Es mag schon stimmen, wenn viele LA sich für die Gesetze und Bestimmungen aus den verschiedensten Gründen nicht interessieren, aber Wissen schadet nur den, der es nicht hat.

Selena

Hallo,

na hoffentlich weiß derjenige oder diejenigen, die "durchsetzen wollen, was in anderen europäischen Staaten üblich ist", dass es dort equal payment bzw. equal treatment gibt...!!!

Hoffnungsvolle Grüße
Selena

brettermeier

Stimmt, auch das (Zuständigkeit von Entleiher-BR's auch für LAN) wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Zeitarbeit wird definitiv (egal, welche Regierung) in Deutschland stark zunehmen und es gilt, möglichst gute Bedingungen für die ZAN zu schaffen.

Momentan zweifel' ich allerdings stark daran, dass die grossen Gewerkschaften das hinbekommen, die konnten nichtmal die 'Christen-GW' für Zeitarbeit verhindern/bekämpfen.

Bei einem Regierungswechsel sehe ich noch schlechtere Bedingungen auf die LAN zukommen und gehe davon aus, dass z.B. der nächste BZA-TV und auch der nächste IGZ-TV deutlich in Richtung 'der Christen' gehen wird und sich die Bedingungen eher verschlechtern als verbessern.

Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass sich die Gewerkschaften in Bezug auf Zeitarbeit gegenseitig bekämpfen, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, derzeit wird in aller Ruhe 'ein Finger nach dem anderen gebrochen, die ganze Hand ist nicht vorhanden'...

Regierung hin oder her, meiner Meinung nach tragen die Gewerkschaften die Hauptschuld an den derzeitigen Zuständen in der Zeitarbeit, weil die einfach 'gepennt haben', bzw. noch immer nicht wachgeworden sind, bzw. extrem verknöcherte/alteingessene Strukturen haben, bzw. noch immer nicht in der Lage sind, über den Tellerrand zu schauen, usw. und sofort...

Wolfgang

Meines Wissens nach gibt es EU-Richtlinien für die Zeitarbeit aus den 60er Jahren und diese würden wohl dann umgesetzt werden.
Darüber weiß aber Jürgen bestimmt besser Bescheid.

Und für die Gewerkschaften ( sind meine Gedanken ) -
entweder sie drehen sich und gehen mit der Zeit die jetzt kommt
und mobilisieren die Massen
oder sie werden das gleiche Schicksal wie die englichen erleiden.

Und ganz am Rande - bei den derzeitigen Spritpreisen
brauche ich mich nicht wundern, wenn ich von einen Hartz 4 Empfänger
ausgelacht werde. Ich muß früh aufstehen und kann mir manches nicht leisten was er geschenkt bekommt.

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