Zwangsrekrutierung und Sanktionen für moralisch richtiges Verhalten

Begonnen von Nomen est Omen, 13:54:31 Mi. 23.Januar 2013

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Nomen est Omen

Erstmal ein freundliches Hallo an alle, bin neu in diesem Forum.  :)

Ich schildere euch mal meinen Fall:
Ich nenne keine Namen, weil ich nicht möchte dass bestimmte Leute sich hier rumtreiben und mich an meinem Fall erkennen.

Um die Weihnachtszeit flattert mir eine "Einladung" von einer mit der Arge zusammenarbeitenden Zeitarbeits-/Vermittlungsfirma ins Haus. Natürlich mit Androhung von 30 % Sanktionen sollte ich die mir angebotene Arbeitstelle nicht annehmen. Es handelt sich um eine Stelle in der Systemgastronomie. Ich bin eine Niete in der Küche, mir fehlt allgemein die nötige Schnelligkeit, vor allem in Verbindung mit Handgeschick.  In Stresssituationen mit Druck von oben oder wertenden Zuschauern allgemein bekomme ich gern das berühmte "Brett vor dem Kopf" sprich Denkblockade. Damit kann ich temporär noch klarkommen (wenn der Chef mal über die Schulter schaut, gibts ja überall) aber nicht als "Haupttätigkeit". Auch hab ich weder den Nerv noch die Lust mir die Produkte von ihrer Zusammensetzung her einzuprägen, in diesem Bereich sind alle Nahrungsmittel genormt, es kommt also auch darauf an sie richtig zuzubereiten (vor den Augen der Kunden!).

Ich habe eine schulische Ausbildung im Sprachenbereich (kaufmännisch) gemacht, also liegt es eigentlich nahe mich in den Einzelhandel zu schicken da man an meinem Wohnort und Umgebung sowas nicht braucht (nein, noch nicht mal Bürohilfskräfte). Umziehen wäre zwar DIE Lösung um an einen, wenn auch spärlich bezahlten, Hilfsjob im Bürobereich zu kommen. Jedoch unterstützt das Amt dies nicht, sofern sich kein festes Arbeitsverhältnis in einer anderen Stadt anbahnt (Unmenschlichkeit hoch 10 - wo bleibt das Recht auf freie Wohnortwahl?). Generell bin ich nicht davon abgeneigt über den Tellerrand zu schauen und etwas Neues auszuprobieren, aber ich weiß anhand vieler mehr und weniger erfolgreicher Praktika über die Jahre ziemlich gut was mir liegt und was nicht. Vor allem auch was ich bereit bin mir immerhin ganze 8-9 Stunden täglich und 5 Tage die Woche anzutun. Monate- oder auch jahrelang. Beispielsweise könnte ich mir selbst Nachtschicht in einer Tankstelle eher vorstellen als in der Systemgastronomie zu arbeiten (Ja, da gibt es einen Unterschied!). Ich hab nicht umsonst so lange die Schulbank gedrückt. Ich muss jetzt nicht auf Biegen und Brechen was sprachliches machen aber es sollte schon im weitesten Sinne meiner Arbeitsweise entsprechen und mir zusagen.

Habe da also die "Einladung" und spreche mit dem Vermittler. :rolleyes: Äußere da schon meine Bedenken und frage ihn ob denn ein freundliches "nein danke" für alle Beteiligten (vor allem für mich) folgenlos drin wäre. Vor 2 Jahren hatte man mich dort schon mal "vermittelt", allerdings mit weit mehr Entscheidungsfreiheit, sprich ich durfte mir überlegen ob mir das Angebot zusagt. "Selbstverständlich ist das drin" gibt man mir zu verstehen, aber dann mit Kürzung meines Regelsatzes. Was macht man in dieser Situation? - natürlich umschwenken (wenn einem die Kehle schon derart zugeschnürt wird). Ich bekomme also irgendwann den Anruf für ein Vorstellungsgespräch in dem Betrieb. Mit der Hoffnung der Chef würde mich "verstehen" wenn ich ihm EHRLICH auf seine Fragen antworte (Warum sind Sie hier?, Wollen Sie das?, Was können Sie überhaupt so?) begebe ich mich also gestern zum Termin. Schließlich weiß ja jeder mittlerweile wie vorsintflutlich das System Hartz aufgebaut ist und hey, wenn er kein Unmensch ist lässt er mich vielleicht einfach ziehen und hat sich dadurch Ärger und mir unnötiges Leiden und eine Sanktion erspart. Im Gespräch zeigte er sich dann durchaus dankbar für die Ehrlichkeit, war zu Späßen aufgelegt und wünschte mir für meinen weiteren Lebensweg auch alles erdenklich gute. Heute bekomme ich vom Vermittler den Anruf: Sowas wie mich hätte der Mann noch nie erlebt, so motivationsarm wie ich sei noch niemand gewesen... blabla und blub.

Das Ende vom Lied: es wird auf ne 30% Kürzung rauslaufen. Meine Frage an euch: Gibt es irgendeinen Weg der Kürzung noch zu entgehen? ist sowas überhaupt rechtens? Ich meine mal was vom Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl gelesen zu haben. Und: kann der Chef überhaupt beweisen dass ich den Job nicht wollte? Schließlich könnte er ja auch nur allgemein einen schlechten Eindruck von mir dem Bewerber gehabt haben... oder seh ich das falsch?

Eivisskat

Du Ärmste/r!

Leider mussten wir hier schon öfter über so ein unerträgliches Denunziantentum sog. "Chefs" lesen.

Für mich ist das unfassbar und hat etwas faschistisches für mich. Wie in einem schlechten Film und absolut nicht hinnehmbar.


http://de.wikipedia.org/wiki/Soziopathie

ZitatSeitdem gilt der Begriff für die neuropathologisch bedingte Unfähigkeit, soziale Kompetenzen wie Mitgefühl, Einfühlungsvermögen und Unrechtsbewusstsein zu entwickeln.


Unglaublich, was also in so einer Drecksfirma für viele Zwangs-Sklaven arbeiten müssen, da bleibt einem als Kunde doch das Essen im Halse stecken. Systemgastronomie ist wirklich das Allerletzte!

Ich glaube, ich müsste mich schon sehr zurück halten, um mir den Typ nicht kräftig vorzunehmen und ihm ganz genau zu erzählen, was ich von ihm denke. Und dem Jobcenter genauso!

Andere können dir hier vielleicht raten, wie nun "korrekt" vorzugehen ist gegen dieses Schwein und die absurde Situation. Ich kann dir nur mein tiefstes Mitgefühl anbieten.

Alles Gute!  :)

Nomen est Omen

Zitat von: Eivisskat am 14:50:19 Mi. 23.Januar 2013
Andere können dir hier vielleicht raten, wie nun "korrekt" vorzugehen ist gegen dieses Schwein und die vertrackte Situation. Ich kann dir nur mein tiefstes Mitgefühl anbieten.

Alles Gute!  :)

Danke Dir! :) So mir niemand weiterhelfen kann, habt ihr wenigstens meinen Bericht und seht an einem weiteren Beispiel was die Daumenschrauben unserer "Demokratie" so für Auswirkungen haben. Ich bin übrigens männlich.

Rudolf Rocker

Hallo Nomen est Omen.

Willkommen bei Chefduzen!

Du bist leider voll in die Falle getappt!
Die Zeitarbeitsfirmen (ZAF) arbeiten sehr eng mit dem Jobcenter (JC) zusammen.
Dieses und andere Foren sind voll mit Beispielen von Leuten denen es ähnlich ergangen ist.
Leider ist es schwer aus dieser Sache wieder rauszukommen wenn man ohne Beistand (und somit Zeugen) bei einem solchen Vorstellungsgespräch war.

Ich kann Dir eigentlich nur raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen und dagegen zu klagen!

Außerdem würde ich mir an Deiner Stelle mal abgewöhnen mit den Typen vom JC zu telefonieren oder mich von denen anrufen zu lassen.
Das war jetzt nämlich eine mündliche Anhörung am Telefon ohne Zeugen. Und Du hast keine Ahnung was der SB in seinen Bericht schreibt.
Aber genau dieser Bericht wird beim SG als Beweismittel herangezogen.

Hättest Du dem SB gesagt, "schicken Sie mir das schriftlich" und dann aufgelegt, wäre das deutlich besser gewesen.

mousekiller

Mal eine Frage zum besseren Verständnis: der Vermittlungsvorschlag kam von deinem Betreuer beim Jobcenter? Wäre er nämlich in der Form von der Zeitfirma gekommen, ist er schon mal ungültig, da sie nicht berechtigt sind, Sanktionsandrohungen auszusprechen.

Ich habe keine Ahnung von Systemgastronomie, aber ist dort nicht ein Attest erforderlich? Die beste Möglichkeit wäre dann natürlich, seinem Hausarzt etwas von irgendeiner Allergie zu erzählen (Putzmittel oder bestimmte Kosmetika reicht schon) und man bekommt diesen Schein garnicht erst.

Abgesehen davon: Ob diese Sanktion Bestand hat, sei erst einmal dahin gestellt. Telefonanrufe in solchen Dingen haben gerichtlich keine Beweiskraft. An deiner Stelle würde ich mich erst einmal in aller Ruhe zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen, auch wenns nicht einfach ist. Fertige ein Gedächtnisprotokoll von dem Vorstellungsgespräch an und heb die Fahrkarten auf, sofern du welche hast. Notier dir am besten auch sämtliche Namen aus der Firma, die du noch im Kopf hast und denen du dort vorgestellt wurdest. Nur weil du selbst einschätzt, dass du für den Job ungeeignet bist, rechtfertigt das noch lange keine Sanktion. Man könnte es ja auf einen Probetag ankommen lassen. Der Zeitfirma geht es in allererster Linie erst einmal um die Provision der Vermittlung. Abgesehen davon, dass solche Jobs eh schon lausig bezahlt werden und du möglicherweise mit ALG 2 noch aufstocken müsstest.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Eivisskat

Hier in der Region gibts eine kleinere Pizzakette, die so auf exklusiv macht und dort arbeiten jede Menge jüngere, einheimische Männer um die 30 J.+, denen sehr deutlich anzusehen ist, dass sie einen komplett anderen & anspruchsvolleren beruflichen Hintergrund haben bzw. hatten, als überteuerte Pizzas zu belegen und rumzukutschieren.

Für Studenten sind die schon zu alt, also entweder machen die das als 2. oder 3.-Job, weil ihr eigener vorne und hinten nicht reicht oder (wie ich befürchte...) weil sie nichts anderes finden und das JC sie "vermittelt" hat.

Stundenlohn liegt dort übrigens bei ca. 5 €, wie hier gemunkelt wird...vermutlich buttert das JC dann noch bei den Personalkosten dazu, wegen der Exklusivität eben.

Guten Appetit!

Rudolf Rocker

ZitatTelefonanrufe in solchen Dingen haben gerichtlich keine Beweiskraft.

Das stimmt!
Der SB fertigt zu diesem Telefonat aber einen schriftlichen Bericht an (wie bei jeden Termin auch).
Dieser hat vor den SG sehrwohl Beweiskraft. Er ist Teil der Verwaltungsakte.

Nomen est Omen

Zitat von: mousekiller am 15:34:28 Mi. 23.Januar 2013
Mal eine Frage zum besseren Verständnis: der Vermittlungsvorschlag kam von deinem Betreuer beim Jobcenter? Wäre er nämlich in der Form von der Zeitfirma gekommen, ist er schon mal ungültig, da sie nicht berechtigt sind, Sanktionsandrohungen auszusprechen.

Ich habe keine Ahnung von Systemgastronomie, aber ist dort nicht ein Attest erforderlich? Die beste Möglichkeit wäre dann natürlich, seinem Hausarzt etwas von irgendeiner Allergie zu erzählen (Putzmittel oder bestimmte Kosmetika reicht schon) und man bekommt diesen Schein garnicht erst.

Nur weil du selbst einschätzt, dass du für den Job ungeeignet bist, rechtfertigt das noch lange keine Sanktion. Man könnte es ja auf einen Probetag ankommen lassen.

Der Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung kam von einer mir fremden Sachbearbeiterin. Allerdings kam beim 1. Gespräch mit dem Vermittler raus dass er wohl meinen Lebenslauf aus der Datenbank gezückt hat und das Stellenangebot aufgrund dessen (versch. Praktika im Einzelhandel) für passend befunden hat. Jedenfalls hat er meine Fallmanagerin gefragt ob ich für den Job geeignet sei, was sie bejahte (über meinem Kopf entschieden). Deshalb habe man mich "eingeladen".

Das mit dem Attest stimmt, aber wäre wohl nur im Falle von Probearbeiten bzw. einer Einstellung relevant geworden.

Was den Probetag angeht: In dem Vorstellungsgespräch ging es schon zunächst mal darum. Wahrscheinlich sollte ich ne Woche oder zwei probearbeiten bevor man mich genommen hätte, bei meiner Unlust und erfahrungsgemäßer Nichteignung für diesen Job wäre eine Einstellung dann aber eh nicht erfolgt. Ich habe eine 1-jährige Integrationsmaßnahme mit insgesamt 9 Monaten Vollzeitpraktikum in 3 verschiedenen Einzelhandelsbetrieben hinter mir. Diese waren allesamt unbezahlt. Nach Beendigung der jeweiligen Praktikumsphase wollte man mich entweder garnicht übernehmen oder versprach mir vorher Teilzeit und wollte dann nur 400 Euro zahlen. DAS allerdings ist ein anderes Thema, würde aber glaub ich durchaus einen separaten Thread rechtfertigen. Jedenfalls hab ich so schnell keine Lust mehr umsonst arbeiten zu gehen. Nicht mal für ne Woche.

Rudolf Rocker

Zu unbezahlter Probearbeit gibt es hier im Forum eine Menge Beiträge! (siehe Suchfunktion)

Eivisskat

Wenn er also bereits in immerhin 3! Betrieben bewiesen hat, dass "er arbeiten kann", wieso dann noch eine 4. Probearbeit?

Was braucht`s denn da noch um Burger oder Fritten zu machen, ein Hochschulstudium, noch mal 3 Monate gratis arbeiten?

Und wieso macht sich diese absurde Sch**ss-Maßnahme dadurch noch unglaubhafter, wenn die neunmonatelangen (!!!) 3 Probearbeiten überhaupt nicht akzeptiert werden, obwohl er doch angeblich "geeignet" ist?

Was für ein schreckliches Lügengebilde!  ::)

Leute was macht ihr da bloß mit/was müsst ihr bloß mitmachen, ich fass` es nicht!

>:( kotz

Nomen est Omen

Zitat von: Eivisskat am 16:40:11 Mi. 23.Januar 2013
Wenn er also bereits in immerhin 3! Betrieben bewiesen hat, dass "er arbeiten kann", wieso dann noch eine 4. Probearbeit?

Was braucht`s denn da noch um Burger oder Fritten zu machen, ein Hochschulstudium, noch mal 3 Monate gratis arbeiten?

Und wieso macht sich diese absurde Sch**ss-Maßnahme dadurch noch unglaubhafter, wenn die neunmonatelangen (!!!) 3 Probearbeiten überhaupt nicht akzeptiert werden, obwohl er doch angeblich "geeignet" ist?

Was für ein schreckliches Lügengebilde!  ::)

Leute was macht ihr da bloß mit/was müsst ihr bloß mitmachen, ich fass` es nicht!

Die Maßnahme war letztes Jahr, es waren 3 Praktika zu je 3 Monaten. Sie ist mittlerweile zum Glück schon rum. Den Zwangsbrief bekam ich jetzt unabhängig davon. Wie ich gerade in diversen Threads lese waren so lange unbezahlte Tätigkeiten sittenwidrig. Naja, wenn man wie ich brav die Eingliederungsvereinbarungen unterschreibt, darf man sich nicht wundern. Ich habe das allerdings jetzt zum ersten und letzten Mal mitgemacht!

Rudolf Rocker

ZitatIch habe das allerdings jetzt zum ersten und letzten Mal mitgemacht!

Ich sehe, Du bist auf dem richtigen Weg! ;D ;D ;D ;D

schwarzrot

Wichtig ist in solchen fällen, in der 'anhörung' klar und bestimmt den vorwürfen zu widersprechen.
Allerdings achtung: Die 'Anhörung' ist nicht dazu da, den vorwurf in deinem sinne zu klären, sondern (gerichtlich) wasserdichte belege für dein verschulden zu sichern.
Wie schon die anderen gesagt haben, es war dumm, mit deiner SB am telefon zu quatschen.
Lass deine telefNr beim nächsten mal im amt löschen, dazu hast du das recht.

Den fall, dass scheiss-AGs beim amt petzen, gibt es leider inzwischen öfter. Auch wenn ich nicht verstehe, was ein AG meint, damit zu gewinnen (ausser mehrarbeit und extrem unmotivierte mitarbeiter, die er so in ein ungewolltes arbeitsverhältnis nötigt).
Suchfunktion, wie auf falsche beschuldigungen in einem anhörungsschreiben und verleumdungen von AGs reagiert werden muss: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=26400.msg270099#msg270099

Liess dir ev. den thread mal ganz durch, ist in der konsequenz ähnlich, auch hier ein AG, der wild was behauptet, was dein SB nicht beweisen kann (solange man entsprechend richtig reagiert).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nomen est Omen

Zitat von: schwarzrot am 18:06:36 Mi. 23.Januar 2013
Wichtig ist in solchen fällen, in der 'anhörung' klar und bestimmt den vorwürfen zu widersprechen.
Allerdings achtung: Die 'Anhörung' ist nicht dazu da, den vorwurf in deinem sinne zu klären, sondern (gerichtlich) wasserdichte belege für dein verschulden zu sichern.
Wie schon die anderen gesagt haben, es war dumm, mit deiner SB am telefon zu quatschen.
Lass deine telefNr beim nächsten mal im amt löschen, dazu hast du das recht.

Zunächst mal Danke, ich werde mir das durchlesen. Es hat sich hier noch nicht um eine Anhörung gehandelt, diese dürfte noch mit der Post von der Arge bezügl. Kürzung kommen. Ich hab seitdem noch mit niemandem von der Arge gesprochen, lediglich mit dem Vermittler der Zeitarbeits-/Vermittlungsfirma. Der hat aber gemeint, dass er das an die Fallmanagerin weitergeben wird, was eine Kürzung zur Folge hätte. Ich hab ihm zwar gesagt dass ich lediglich ehrlich auf die Fragen des Chefs geantwortet habe, dieser hat sich aber wohl so bei ihm ausgelassen dass er mir das nicht glaubt. Natürlich hab ich im Vorstellungsgespräch schon deutlich gemacht dass mir an der Stelle nicht sonderlich gelegen ist, eben in der Hoffnung jemand menschlichen vor mir zu haben der mich ggf. nicht gleich anschwärzt. Das ist in der heutigen Zeit natürlich naiv, war aber mein letzter Strohhalm um der Zwangsarbeit zu entgehen.

Rudolf Rocker

ZitatHeute bekomme ich vom Vermittler den Anruf:

Ach so, Du meinst den Disponenten der ZAF?
Das ist was anderes!
Ja, dann kommt wohl demnächst eine Anhörung.
Melde Dich dann noch mal hier und erzähl, was Dir genau vorgeworfen wird.

schwarzrot

Na, dann hast du noch den vorteil, dass es hier über zwei ecken geht: Alles mit bestimmtheit abstreiten!
Hör auf aus dem nähkästchen zu plaudern.

Zitat von: Nomen est Omen am 18:44:00 Mi. 23.Januar 2013Ich hab ihm zwar gesagt dass ich lediglich ehrlich auf die Fragen des Chefs geantwortet habe,
Bei bewerbungsprocedures im verbund mit ZAFs ist man nicht 'ehrlich': Das wollen die ganz einfach nicht!
Zitatdieser hat sich aber wohl so bei ihm ausgelassen dass er mir das nicht glaubt. Natürlich hab ich im Vorstellungsgespräch schon deutlich gemacht dass mir an der Stelle nicht sonderlich gelegen ist
Vergiss vor allem den letzten satz:
Deine bewerbungen sind immer top!
Alles ist ganz prima gelaufen, k.a., warum die chefs dich nicht wollen und gut!

Dein stohhalm ner ZAF zu entgehen, kann ganz anders aussehen. Es gibt hier im forum einen 'fragebogen' für ZAFs zum vorstellungsgespräch , der rechtlich nicht angreifbar ist.
Verträge von ZAFs immer mitnehmen zur prüfung!
Nie telefonNr geben, alles nur schriftlich.
Kein auto!
Immer auf datenschutz verweisen!
Kein 'menscheln' mit dispos/cheffs, wie nett sie auch erscheinen, immer extrem formal-distanziert und vorsichtig!
Und schon mag dich keine ZAF.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nomen est Omen

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:00:48 Mi. 23.Januar 2013
ZitatHeute bekomme ich vom Vermittler den Anruf:

Ach so, Du meinst den Disponenten der ZAF?
Das ist was anderes!
Ja, dann kommt wohl demnächst eine Anhörung.
Melde Dich dann noch mal hier und erzähl, was Dir genau vorgeworfen wird.

Alles klar, mach ich sobald die Post vom Amt reingeflattert ist. Ich würde im Übrigen nie einen Mitarbeiter der Arge "Vermittler" nennen. Deren Job besteht nicht aus vermitteln, das ist mir schon lange klar. Allgemein kann ich sagen, dass ich mir über den politischen Endzweck von Hartz IV durchaus im Klaren bin. Habe mir ja nicht umsonst ausgerechnet dieses Forum zum Schildern meines Falles auserkoren.  ;)

Zitat von: schwarzrot am 19:02:07 Mi. 23.Januar 2013
Na, dann hast du noch den vorteil, dass es hier über zwei ecken geht: Alles mit bestimmtheit abstreiten!
Hör auf aus dem nähkästchen zu plaudern.

Vergiss vor allem den letzten satz:
Deine bewerbungen sind immer top!
Alles ist ganz prima gelaufen, k.a., warum die chefs dich nicht wollen und gut!

Dein stohhalm ner ZAF zu entgehen, kann ganz anders aussehen. Es gibt hier im forum einen 'fragebogen' für ZAFs zum vorstellungsgespräch , der rechtlich nicht angreifbar ist.
Verträge von ZAFs immer mitnehmen zur prüfung!
Nie telefonNr geben, alles nur schriftlich.
Kein auto!
Immer auf datenschutz verweisen!
Kein 'menscheln' mit dispos/cheffs, wie nett sie auch erscheinen, immer extrem formal-distanziert und vorsichtig!
Und schon mag dich keine ZAF.  ;)

Ich hab meine Telefonnummer auf dem Lebenslauf angegeben, was hier wohl ein Fehler war. Schriftlich hab ich von der Vermittlungsfirma zu der Sache nichts. Lustigerweise hat sich sonst nie eine Zeitarbeitsfirma überhaupt mal mit mir befasst, trotz Bewerbungen meinerseits. Liegt wohl an meinem fehlenden handwerklichen Geschick, das wo ich wohne einfach gefragter ist als Computeraffinität. Die ZAF mit der ich hier zu tun habe befindet sich unter dem Dach einer gemeinnützigen GmbH die Bewerbungstrainings etc. für Arbeitslose anbietet und sehr eng mit dem Jobcenter zusammenarbeitet. Der ganze Verein kommt mir zwielichtig vor...

mousekiller

Da liegst du sicher nicht ganz falsch. Auf dem Land ist die Kungelei untereinander fast genau so schlimm wie hier in Duisburg unter Sauerland.
Noch zwei Tips. Niemals mit dem Jobcenter telefonisch verkehren und auf deren mündliche Aussagen vertrauen, prinzipiell alles schriftlich. Und: die nächste Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Du darfst sie zum prüfen mit nach Hause nehmen und musst sie auch nicht unterschreiben. Die Nichtunterschrift darf seit 2011 nicht mehr sanktioniert werden.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Nomen est Omen

So, der neuste Stand:

Das Jobcenter hat mit Ihnen einen Vermittlungsvorschlag für **** zugesendet, und hatten dort am 22.01. ein Vorstellungsgespräch. Laut Mitteilung des Arbeitgebers teilten Sie im Vorstellungsgespräch mit, dass Sie sich für diese Stelle nicht geeignet fühlen und lehnten somit die Arbeitsstelle ab. Sie haben sich demnach trotz erfolgter Rechtsfolgenbelehrung geweigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen.

Ich soll mich jetzt innerhalb 2 Wochen zu dem Sachverhalt äußern. Sollte ich keinen wichtigen Grund für mein Handeln vorbringen erlassen sie einen Sanktionsbescheid der mit einer Kürzung verbunden ist.   :tongue:

Rudolf Rocker

Eigentlich kannst Du dieser Aussage nur Wiedersprechen.
Alleine die Aussage, das man sich für die Stelle nicht geeignet fühlt, kann schon als sog. Negativbewerbung ausgelegt werden.

Dieses System ist nunmal komplett hirnrissig.

Meine persönliche Meinung dazu ist:

Ich würde, wenn irgendwie möglich,  einen Anwalt hinzuziehen.

Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, das die JC sehr Vorsichtig reagieren, wenn schon im Vorfeld einer Klage ein Anwalt auftaucht und z.B. Akteneinsicht verlangt.

Ohne Anwalt:
Den Anschuldigungen kurz und knapp wiedersprechen.
Aber keine großen Storys erzählen, nach dem Motto: Ich bin halt ein ehrlicher Mensch. Ich will nicht lügen, Hinweis auf Ethik und Moral!
Das interessiert beim JC niemanden!



Nomen est Omen

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:41:19 Do. 31.Januar 2013
Meine persönliche Meinung dazu ist:

Ich würde, wenn irgendwie möglich,  einen Anwalt hinzuziehen.

Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, das die JC sehr Vorsichtig reagieren, wenn schon im Vorfeld einer Klage ein Anwalt auftaucht und z.B. Akteneinsicht verlangt.

Ohne Anwalt:
Den Anschuldigungen kurz und knapp wiedersprechen.
Aber keine großen Storys erzählen, nach dem Motto: Ich bin halt ein ehrlicher Mensch. Ich will nicht lügen, Hinweis auf Ethik und Moral!
Das interessiert beim JC niemanden!

Danke für deine Antwort. Ich werde deine Tips beherzigen. Wie ist das eigentlich hier mit dem Anwalt? Wer bezahlt den? Kann man davon ausgehen dass das JC den Anwalt und alle Kosten die damit zusammenhängen bezahlen muss, auch wenn man sich damit ja Hilfe gegen sie besorgt hat?

Rudolf Rocker

ZitatKann man davon ausgehen dass das JC den Anwalt und alle Kosten die damit zusammenhängen bezahlen muss, auch wenn man sich damit ja Hilfe gegen sie besorgt hat?

Das wär schön!
Es wird wohl nur über PKH laufen oder für DGB Mitglieder über den DGB Rechtsschutz.

dagobert

PKH? In diesem Fall wäre das wohl erst mal Beratungskostenhilfe.

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:41:19 Do. 31.Januar 2013
Dieses System ist nunmal komplett hirnrissig.
;D Treffender geht's nicht mehr. ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Strombolli

Jedenfalls bin ich ganz traurig, mit meinen 54 Jahren, sowohl aus gesundheitlichen als auch intellektuellen/haptischen Gründen erst nach den ersten Arbeitstagen merke, dass ich für so manche Arbeit eben wirklich ungeeignet bin. Das macht mich schwer depressiv. Ein  :evil: skreis.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

maxe

hallo rudolf rocker

was kostet mich den so eine dgb mitgliedschaft im monat?
ich bin auch am überlegen was zu tun um an eine rechtsschutz zu kommen die bezahlbar ist!
auf der seite vom dgb hab ich keine preise gefunden.

Rudolf Rocker

Moin Maxe!
Die Mitgliedschaft beim DGB (Rechtsschutz) erfolgt über eine DGB Gewerkschaft, z.B. ver.di, IG Metall, IG BAU, IG BCE usw.
Der Mitgliedsbeitrag für Erwerbslose ist in den einzelnen Gewerkschaften unterschiedlich.
Welche Gewerkschaft für Dich in Frage kommt, hängt davon ab in welcher Branche Du vorher gearbeitet hast (im Prinzip kannst Du eigentlich in jede Gewerkschaft eintreten, macht aber meiner Meinung nach wenig Sinn).


maxe

ah, danke..!!
muss ich mal anrufen da was es kostet für einen verharzten  X( ex schlosser.
11-13 eumel für eine rechtsschutzversicherung im monat hab ich auf alle fälle nicht übrig  :(

Rudolf Rocker

Bei Rechtsschutzversicherungen sollte man auch genau gucken, was da im Kleingedruckten steht!

Sir Vival

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:49:34 Fr. 01.Februar 2013
Bei Rechtsschutzversicherungen sollte man auch genau gucken, was da im Kleingedruckten steht!

Hallo,
genau! Sehr wichtig!
In meinem Fall vor 3,5 Jahren hat mir mein Anwalt (oder das System, was dahintersteckt) einen Strick daraus gedreht.
Es wurde nur ein Verfahren bezahlt/übernommen (von der Rechtschutzvers.). Rest war Eigenanteil. Ich habe mir da damals keine Gedanken gemacht, da ich über Empfehlungen diese Versicherung wählte.
KüSchutzklage war ein Verfahren. Klage auf Lohnfortzahlung war ein Verfahren und Klage auf ein besseres Arbeitszeugnis war ein 3. Verfahren. So hat mein Anwalt dies nach dem Anwaltvergütungsgesetz abgerechnet. Da gibt´s nämlich wohl mehr Kohle für ihn. Wer das bezahlen musste (ich!), war ihm wurscht.
Aus Kulanz mußte ich zwar nur anteilmäßig zahlen, es war dennoch ein Sümmchen. Soviel zum Thema Versicherung und wie Folgeklagen gegenüber dem Ex-AG den nun AL schaden können!
War wohl an meinem Anwalt gelegen, aber scheisse war es dennoch.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

MarcoW75

Zitat von: Eivisskat am 16:40:11 Mi. 23.Januar 2013
Wenn er also bereits in immerhin 3! Betrieben bewiesen hat, dass "er arbeiten kann", wieso dann noch eine 4. Probearbeit?

Ein Praktikum ist dazu da, Gelerntes auch mal praktisch anzuwenden. Ein Praktikum ist nicht dazu gedacht, die Eignung für eine Anstellung zu testen,dazu gibts die (zu bezahlende!) Probezeit zu Beginn jedes Arbeitsverhältnisses. Leider interessiert das in der Praxis keinen. Nicht die Arbeitgeber, nicht die Maßnahmeträger und schon gar nicht die Jobcenter.


ZitatUnd wieso macht sich diese absurde Sch**ss-Maßnahme dadurch noch unglaubhafter, wenn die neunmonatelangen (!!!) 3 Probearbeiten überhaupt nicht akzeptiert werden, obwohl er doch angeblich "geeignet" ist?

Ja ja...das alte Märchen  "Streng dich an, die Firma sucht gerade Leute,dann wirst du übernommen!" funktioniert offenbar immernoch. Seltsam nur,daß die Firmen, zu denen man da geschickt wird, praktisch nie offiziell Stellen ausschreiben.  Man kann sich also ausrechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß man da wirklich übernommen wird. Richtig, die Wahrscheinlichkeit liegt bei Null.
Mittlerweile gehen einige Maßnahmeträger sogar soweit, nur noch bestimmte Praktikumsfirmen zur Auswahl zu stellen. Und die lesen sich üblicherweise wie das "Who-is-who" der regional bekannten Ausbeuter.


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