BAG: fristlose Kündigung wegen Sammelns von Pfandflaschen kann zulässig sein

Begonnen von dagobert, 11:25:24 Mi. 16.Januar 2019

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dagobert

ZitatBAG: Kündigung wegen Sammeln von Pfandflaschen

Das verbotswidrige Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein Arbeitnehmer kann sich nicht darauf berufen, die in deutscher Sprache erteilten Abmahnungen nicht verstanden zu haben - so das BAG im Falle einer griechischen Reinigungskraft.

Das war der Fall

Der Arbeitgeber war auf dem Gelände eines Flughafens für die Reinigungsarbeiten zuständig. Hierfür hatte er verschiedene Reinigungskräfte angestellt, unter anderem die klagende Reinigungskraft mit griechischer Muttersprache. Auf dem Gelände des Flughafens besteht das klare Verbot, während und nach der Arbeit Pfandflaschen zu sammeln. Das Verbot war in einem Informationsblatt bekannt gemacht - in deutscher und auch griechischer Sprache.

Ende 2011 hatte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin wegen des verbotenen Sammelns von Pfandgut gekündigt. Im Rahmen eines anschließenden Gerichtsverfahrens wurde ein Vergleich geschlossen. Die Reinigungskraft wurde nochmals über das Verbot informiert, sie durfte aber weiter arbeiten. Trotz mehrfacher Abmahnungen wurde sie auch danach mehrfach beim Sammeln von Leergut erwischt.

Der Arbeitgeber kündigte daher – nach Anhörung des Betriebsrats – das Arbeitsverhältnis der Parteien außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Die Reinigungskraft ist der Auffassung, der Arbeitgeber habe keine zulässige Regelung über das Sammeln von Pfandgut getroffen. Die Verbotsregelung sei zudem mangels Betriebsratszustimmung unwirksam. Die Abmahnungen seien ihr zu Unrecht und nur in deutscher Sprache erteilt worden. Ihre Kündigungsschutzklage hatte in allen drei Instanzen keinen Erfolg.

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Quelle:
BAG (23.08.2018)
Aktenzeichen 2 AZR 235/18
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Sammeln-von-Pfandflaschen-f%C3%BChrt-zur-fristlosen-K%C3%BCndigung~
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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