Insolvenz

Begonnen von Pyronaut, 16:33:01 Sa. 16.Dezember 2006

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Pyronaut

Hallo!

Ich bin Hartz4 Bezieher, 30, keine Ausbildung, aber leider ein abgebrochenes Studium, bei dem ich mich nachweisbar redlich bemühte, es zu schaffen und habe 15.000 Euro Schulden. Da ich bereits die Zinsen nicht mehr zahlen kann und ein Job (Trotz Eigenbemühung) nicht in Aussicht steht, wollte ich mal nachfragen, ob dies (Privatinsolvenz) möglich ist, da ich so bei der Arbeitsmarktlage kaum auf irgend einen grünen Zweig komme. Egal, was ich Nachweisen müsste (da ich eben nichts hab), es wäre halt besser in 6 oder 7 Jahren Schuldenfrei zu sein.

Derzeit werde ich im Bewerbungscenter (Massnahme) verwurstet. Hilft aber auch nicht.
Möglicherweise könnte mir ein 1 Euro Job helfen, über die Runden zu kommen, doch leider teilte mir der Orthopäde mit, ich habe einen Bandscheibenvorfall. Die Schwere des Ganzen muss ich erst ermitteln lassen. Gestern war jedoch normal aufrecht laufen, schwierig. Die Frage ist, ob das alles Argumente sein könnten, irgend etwas an der Situation zu ändern.

Neuerdings wird mir Probearbeit angeboten. Um Vergütung hab ich gar nicht erst nachgefragt, da ich ja Hartz4 beziehe, muss sowas nicht bezahlt werden.

Bis heute war ich krankgeschrieben.
~ X-men 3 - Der letzte Widerstand ~

Regenwurm

Pyronaut, versuch doch verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.


Verminderte Erwerbsfähigkeit
Nicht etwa Unfälle sondern vor allem Krankheiten sind die Hauptursache dafür, dass jährlich mehr als 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz vor Erreichen des regulären Rentenalters aufgeben müssen. Für viele stellt sich dann früher als erwartet die Frage nach einer Absicherung durch eine "überbrückende" Rente.

 

Zum 01.01.2001 wurde mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" die bisher geltende Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Erwerbsminderungsrente fällt zu Ungunsten der Versicherten im Vergleich mit der bis 2001 geltenden Regelung deutlich geringer aus und ist mit dieser nicht vergleichbar.

 

Die Renten werden nunmehr abgestuft in

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 I SGB VI) bzw.
Renten wegen voller Erwerbsminderung (43 II SGB VI)
Medizinische Voraussetzungen

 

Verminderte Erwerbsfähigkeit liegt im rentenrechtlichen Sinne nur dann vor, wenn sie auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, die die Erwerbsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit einschränkt. Welche Stufe der Erwerbsminderung auf den Antragsteller zutrifft, hängt von seinem "Restleistungsvermögen" auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ab.

 

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit höchstens zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dies soll für eine 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gelten. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht der Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Rentenartfaktor 0,5 nach § 67 Nr. 2 SGB VI; vgl. altes Recht: Zwei Drittel einer Vollrente).
 

Volle Erwerbsminderung ist gegeben, wenn die Leistungsfähigkeit eines Versicherten auf Grund von Krankheit oder Behinderung nur eine Beschäftigung von weniger als drei Stunden täglich - unter Berücksichtigung einer 5-Tage-Woche - zulässt. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht - gesteuert über Rentenartfaktor 1,0 - der doppelten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 67 SGB Nr. 3 SGB VI).

Quelle
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Lefat

ZitatPyronaut, versuch doch verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.

@Regenurm

Sieht meiner Meinung nach schlecht aus ,weil da wohl nicht viel rumkommen dürfte !

30 jahre-Abi-Studium= wie lange sozialversicherunspflichtig gearbeitet?

Lang kann es nicht gewesen sein = so gut wie keine Rentenzahlungen!

Ich gebe dir aber natürlich Recht ,wenn es darum geht nicht in gewisse Jobs vermittelt zu werden .

EDIT: Zum Thema :

Mach dich mal bei (D)einer Schuldnerberatung schlau ,denn meiner Meinung lohnt es sich immer Schuldenfreiheit (man bekommt gar keine Post mehr! :D) anzustreben !!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Regenwurm

ZitatTafel:Sieht meiner Meinung nach schlecht aus ,weil da wohl nicht viel rumkommen dürfte !
30 jahre-Abi-Studium= wie lange sozialversicherunspflichtig gearbeitet?
ja schlimme Sache !

Vieleicht kann man mit einem Link etwas helfen:

Herzlich Willkommen beim Schulden & Insolvenz Info Hilfe Forum:
Gratulation, dass Du Dich mit dem Gedanken beschäftigst, Deine Überschuldungssituation in den Griff zu bekommen, und bei Deiner Suche nach Informationen zum Thema in unserer 'Schulden-Community' gelandet bist! Es ist sicher kein leichter Schritt, sich mit den Schulden, den unangenehmen Briefen von Gläubigern, Pfändungen, Mahnungen, den Vollstreckungsmaßnahmen und all den peinlichen Fragen zu beschäftigen, die jede Verschuldung nun einmal mit sich bringt und das Leben erheblich beeinträchtigt.


pleite-was-nun.info will dabei helfen, die belastende Situation der Überschuldung einfach und komfortabel zu meistern - egal, ob es sich um private (Verbraucherkonkurs) oder um gewerbliche Schulden (Regelinsolvenz) handelt. Dazu bündeln wir wichtige, interessante und nützliche Infos rund ums Thema 'Schulden & Insolvenz', berichten über aktuelle Rechtsprechungen und Urteile, bieten Anleitungen und Zugriffe auf Musterbriefe und Vorlagen, sowie stehen wir mit Rat und Tat - nicht nur - in unseren Diskussionsforen zur Seite. Also alles an einer Stelle..., wozu weiter suchen?


Gemäß unserem Motto: "Kopf hoch! - Es wird schon wieder...!" wünschen wir "gute Informationen" und viel Erfolg!

Euer pleite-was-nun.info-Team


Quelle
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Randalinsky

Übers Internet kannst du hier vielleicht weiterkommen

http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Menschen sind mit einer Großen Koalition konfrontiert, die offensichtlich die Republik mit einem Metzgerladen verwechselt, in dem so tief ins soziale Fleisch geschnitten wird, dass das Blut nur so spritzt.
"H.Geißler"
http://infokrieg.tv/index.html

Challiska

Ein Reiskorn kann die ganze Waage zum Kippen bringen - doch so sehr der Sturm auch toben mag,
einen Berg zwingt er niemals in die Knie!

Pyronaut

Hallo !
Komm gerade vom Arzt. Ist ja jetzt auch Erkältungszeit. Morgen könnte ich *theoretisch* wieder dem A. markt zu Verfügung stehen.
Da die Bandscheibenprobleme seit 2 Jahren, mehr oder weniger immer da sind, aber unterschiedlich schwer, würde ich gerne versuchen verminderte Erwerbsfähigkeit zu bekommen.
Denn,- ich will natürlich was dazuverdienen, damit ich überhaupt über die Runden komme. Aber die Frage ist eben, wie man es verhandeln kann, dass es kein absoluter Vollzeitjob wird.

Ich glaub, die vom Amt denken, ich würd Schwarzarbeiten, da ich grad mit 2 Euro am Tag für Essen auskommen muss, nachdem mir in der Stadt jemand 10 Euro gezockt hat.
Schwarzarbeiten  tu ich aber nicht. Fress halt viel Reis.
Gibt es die Möglichkeit Wohngeld etc. zu beantragen, wenn man Hartz4 ist?

"Verminderte Erwerbsfähigkeit liegt im rentenrechtlichen Sinne nur dann vor, wenn sie auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, die die Erwerbsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit einschränkt. Welche Stufe der Erwerbsminderung auf den Antragsteller zutrifft, hängt von seinem "Restleistungsvermögen" auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ab."
~ X-men 3 - Der letzte Widerstand ~

Challiska

Natürlich kriegst Du als Hartz 4ler Wohnungsgeld!
Haben Dir die Schweine auf dem Amt nichts gesagt?
Ach so, ich vergaß, nur wenige, ganz wenige tun dies!

Pass auf, hier ist eine Seite, das steht drin, was Dir als Harzt4ler alles zu steht.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/alg_ii_abisz.htm
Ein Reiskorn kann die ganze Waage zum Kippen bringen - doch so sehr der Sturm auch toben mag,
einen Berg zwingt er niemals in die Knie!

Challiska

ZitatOriginal von Pyronaut

Denn,- ich will natürlich was dazuverdienen, damit ich überhaupt über die Runden komme. Aber die Frage ist eben, wie man es verhandeln kann, dass es kein absoluter Vollzeitjob wird.

Soweit ich weiß, darfst Du als Hartz4ler 160 Euro im Monat dazu verdienen ohne, dass sie Dir das abziehen dürfen.
Ein Reiskorn kann die ganze Waage zum Kippen bringen - doch so sehr der Sturm auch toben mag,
einen Berg zwingt er niemals in die Knie!

habus

ZitatOriginal von Challiska
Natürlich kriegst Du als Hartz 4ler Wohnungsgeld!
Haben Dir die Schweine auf dem Amt nichts gesagt?
Ach so, ich vergaß, nur wenige, ganz wenige tun dies!

Pass auf, hier ist eine Seite, das steht drin, was Dir als Harzt4ler alles zu steht.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/alg_ii_abisz.htm


Natürlich kriegst Du als Hartz-IV- Empfänger KEIN Wohngeld, weil das Amt die Kosten für Unterkunft und Heizung sowieso übernimmt. Unter dem zitierten Link nachzulesen.

Habus

bobby

Das ist vollkommen richtig.

Ich bekomme Hartz IV und habe einen EIN-EURO Job und bekomme im Monat 160€ hinzu, davon keiner etwas abzieht.

Gruß  

Bobby
:evil:Ein Pfirsich ist wie ein Apfel mit Teppich drauf :evil:

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