Konto Pfändung

Begonnen von tubbie, 13:59:42 Mi. 26.September 2007

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tubbie

So; und noch einmal...

Ich hatte hier schon mal für einen Freund nachgefragt, der Schulden hat und eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mußte.
Diese hat er vor einigen Monaten auch abgegeben.
So weit so gut.

Ende August hat er (endlich) einen neuen Job angefangen. Da das Gehalt für August ja nicht wer weiß wie ausfiel; er hatte glaube ich nur acht Arbeitstage); wollte er dann ab dem September Gehalt damit anfangen seine Schulden (insgesamt ca. 5000€) in Raten von 500€ monatlich abzustottern.
(Insgesamt verdient er jetzt 850- 1000€ monatlich; kommt auf die Arbeitsstunden/ Überstunden an)

So weit war der Plan ja denke ich ganz gut.

Das Problem jetzt; SA hatte er einen "gelben Brief" vom Gericht im Postkasten...

Ein PFÄNDUNGS- und ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS

Sein Bankkonto ist gesperrt...

Er hat Anfang nächster Woche einen Termin beim Gericht; aber was genau kommt denn dann auf ihn zu?
Ich meine; die können doch nicht das komplette Gehalt was auf sein Konto geht pfänden? Von irgendwas muß er doch leben!
Außerdem; ich persönlich denke; eine 500€ Rate ist in Anbetracht seines Lohn´s und der Summe "nur" 5000€ ja doch auch nicht sooo mickrig... oder?
Seine zweite Angst ist, daß sein Arbeitgeber etwas davon erfährt; er befürchtet, daß er den Job verliert, wenn der AG von den Schulden erfährt. Er hat jetzt beruflich mit einer Menge Geld zu tun und der AG hat wohl schlechte Erfahrungen gemacht; sprich das Leutchen die finanziell nicht hinkamen in die Kasse gegriffen haben...


Also; was kann beziehungsweise MUSS er jetzt machen?

Wie ist das mit dieser Pfändungsfreigrenze und wie berechnet man die, wenn man in einer Lebensgemeinschaft lebt? Oder Bedarfsgemeinschaft.

Sein nächstes Gehalt wird zum 5. überwiesen; kann er es hinkriegen, daß er davon wenigstens ein bisschen behalten kann?

Wenn er den Lohn auf ein anderes Konto überweisen lässt; macht er sich dann nicht strafbar?



Ich danke schon einmal für Eure Hilfe!

LG- Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

besorgter bürger

Zitatwas kann beziehungsweise MUSS er jetzt machen?

zum gericht gehen und die freigabe seines kontos beantragen. dazu hat er 14 tage zeit. vom gericht bekommt er dann einen zettel mit dem er zur bank gehen und sein geld abheben kann.
natürlich nur bis zur freigrenze von etwa 990 euro. er verdient aber weniger so das er im prinzip alles abheben kann.
eine rate von 500 euro scheint mir viel zu hoch angesetzt. er sollte versuchen beim gläubiger ,als preis für seine bereitschaft zur teilzahlung, rauszuhandeln das bei regelmäßigem eingang einer teilzahlung keine weiteren zinsen mehr erhoben werden, das ist aber dann mehr ein fall für professionelle schuldenberater. gericht und bank haben damit dann eigentlich nichts zu tun.

das geld auf ein anderes konto ist riskant. genau das könnte dann den gläubiger dazu bewegen gleich beim arbeitgeber zu pfänden.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

tubbie

Okay, erstmal danke für Deine Antwort.
Also verstehe ich das jetzt richtig; das Gericht rechnet aus, wieviel gepfändet werden darf und den Restbetrag darf er sich auszahlen lassen.
Wie ist das aber mit der Sperrung, wird die dann aufgehoben und das Gericht zieht quasi nur den pfändbaren Betrag ein?
Und wird das unpfändbare Einkommen nicht anders berechnet, weil er mit jemandem zusammen lebt?
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

flipper

ZitatOriginal von tubbie
Er hat Anfang nächster Woche einen Termin beim Gericht; aber was genau kommt denn dann auf ihn zu?

auf was für einen antrag wurde der termin angesetzt? bei wem? rechtspfleger?

wenn er beweisen kann, dass er dem gläubiger vor der kontopfändung die raten angeboten hat, ist pfändung unzulässig -> sofortige beschwerde und schriftverkehr an den gläubiger vorlegen, wenn nicht, vollstreckungserinnerung mit antrag einstellung der vollstreckung weil zahlungsbereit, aber mit raten, die er sich auch leisten kann.
dem gläubiger hartz4 androhen, wenn er nicht sofort das konto freigibt.

anwalt nehmen. die banken brauchen nach BGH-urteil nix mehr selbst berechnen, ohne rechtsmittel wird er kahlgepfändet.

wieso hat er SGB-II bedarfsgemeinschaft und so ein gehalt?

der bank sofort die datenweitergabe an dritte (schufa!) nach BDSG sofort untersagen.
anderes konto macht keinen sinn, der gläubiger darf bis zu 3 pfänden.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

tubbie

Okay, erstmal- also er lebt nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz4.
Ich habe mich vielleicht ein bisschen dösig ausgedrückt...

Er lebt mit einer Frau zusammen, also ganz normale Beziehung. Sie haben ja jetzt Beide Arbeit.
Mit Bedarfsgemeinschaft meinte ich, ob sich das Pfändungsfreie Einkommen von ihm dadurch nicht anders berechnet. Also, ob sie vielleicht für ihn aufkommen muß, wie bei Hartz 4 halt.

Die Ratenzahlung hat er dem Gläubiger mündlich versprochen; halt zu September, weil er im August ja kaum Gehalt bekommen hat. Der Gläubiger ist die Stadt; er hat vor Jahren einen Haufen durch Mietschulden an Schulden gemacht, wegen Umständen zu denen ich mich hier nicht weiter äußern kann.
Die dort für ihn zuständige Person ist nicht gerade umgänglich, habe sie selber mal kurz kennenlernen dürfen; sie unterstellt auch ganz gerne mal div. Sachen, aber das ist jetzt egal.

So einen Freigabeantrag habe ich gerade mit ihm zusammen aufgesetzt.
Der Termin ist bei dem Gerichtsvollzieher der auch den Bescheid über die Kontopfändung überbracht hat.

Zitatohne rechtsmittel wird er kahlgepfändet.

Wie meinst Du das? Ich dachte, das Gericht errechnet den Betrag der nicht gepfändet werden darf?


Danke für Deine Antwort; Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

flipper

ZitatOriginal von tubbie
Zitatohne rechtsmittel wird er kahlgepfändet.
Wie meinst Du das? Ich dachte, das Gericht errechnet den Betrag der nicht gepfändet werden darf?

welchen teil von "kahlgepfändet" hast du nicht verstanden? ohne rechtsmittel und anträge von deim kumpel (der wohl nicht der hellste ist, wenn er nem gläubiger sagt, dass er wieder geld zum holen hat und ratenzahlung anbietet, und das auch noch mündlich so dass er das jetzt nicht beweisen kann  )
wird das vollstreckungsgericht nicht tätig, das sind automatisierte und formale verfahren, die bank überweisst alles und keinen kratzts ob er dann hungert.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Tassoline

Hallo,
ich würde Widerspruch einlegen, beim Vollstreckungsgericht die Freigabe des unpfändbaren Betrags beantragen.
Ich verstehe nicht, um was für einen Termin bei Gericht es handelt
Wie gesagt, ich kann nur sagen, was ich tun wüprde- ich darf ja keine Rechtsberatung betreiben, nur meine Meinung sagen/ schreiben.
Ach ja, ab 1.1.2008 wurd die Pfändung von Bankkonten erschwert, der Gestalt, dass die Bank die Freibeträge selbst errechnen muß
Tassoline

tubbie

@Tassoline

Widerspruch wurde heute Vormittag bereits schriftlich eingelegt.
Den Termin beim GV hat er, um zu besprechen wie´s denn weiter gehen soll.
Wenn das mit ; das die Bank das errechnen muß erst ab 01.01.08 gilt, dann ist das jetzt doch egal, oder?
Aber auf jeden Fall DANKE für die Info.


@flipper

Zitatder wohl nicht der hellste ist, wenn er nem gläubiger sagt, dass er wieder geld zum holen hat und ratenzahlung anbietet

1. Er hat die Schulden nunmal gemacht; da gibt´s nichts zu beschönigen. Es sind keine Schulden die ihm Jemand irgendwie "angehängt" hat.

2. Er will von den Schulden runter, was doch eigentlich auch verständlich ist, oder?Ist es da verwerflich, eine Ratenzahlung von sich aus anzubieten?
Klar, wenn ihm dieser unpfändbare Teil zugesprochen wird und der Rest gepfändet wird, kann er es so weiterlaufen lassen.
Er möchte aber lieber knapsen wo´s geht und dann wirklich nur das Geld behalten was er unbedingt braucht, um diese Schulden zügig wegzuschaffen.
Daher hat er von sich aus diese 500€ Rate angeboten; dann wäre er ja auch ungefähr in einem Jahr schuldenfrei, wenn er´s schafft.

Vielleicht meldet sich aber noch Jemand, bezüglich der Frage;
Wird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet, wenn man mit Jemandem zusammen lebt?

LG- Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

besorgter bürger

ZitatWird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet, wenn man mit Jemandem zusammen lebt?

bei der berechnung zählen nur unterhaltspflichten. wenn seine frau ein eigenes einkommen hat ist er aber nicht unterhaltspflichtig.

eventuell kann er noch hohe kosten für den arbeitsweg geltend machen. bei einem netto von etwa 900 euro ist das aber nur graue theorie weil die pfändungsgrenze bei 990 euro liegt und er damit im prinzip alles behalten kann.

tabelle
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

tubbie

DANKE;

laut der Tabelle ist also selbst wenn er  1019,99€ verdient nur der Betrag von 17,40€ pfändbar...

Ist aber trotzdem irgendwie unlogisch, das dabei das Einkommen seiner Freundin nicht berücksichtigt wird; als er H4 war, mußte sie ja natürlich für ihn aufkommen...     

Naja, ist ja immerhin etwas positives bei der ganzen Sache... denke, das dann erstmal die Reaktion des Gerichts abgewarten werden muß und was die zur Ratenzahlung meinen.

Bedanke mich erstmal auch im Namen des Freundes für alle Antworten.

LG- Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

flipper

ZitatOriginal von tubbie

Den Termin beim GV hat er, um zu besprechen wie´s denn weiter gehen soll.

flipper:
Zitatund ratenzahlung anbietet, und das auch noch mündlich so dass er das jetzt nicht beweisen kann

Wird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet, wenn man mit Jemandem zusammen lebt?
LG- Tubbie

GV hat nichts zu entscheiden und das rechtsmittel "widerspruch" gibt es in der ZPO nicht, vollstreckungserinnerung entscheidet rechtspfleger und sofortige beschwerde amts- und landgericht.

ist das binnen 2w nach zugang des pfändungsbeschlusses nicht richtig gemacht, zerreist der generische anwalt das in der luft und dann isses aus und kahlpfändung erfolgt.

aber da du (ich denke, den kumpel gibts gar nicht) alles besser weisst, ok.
hab keinen bock auf sture unwissende, die nichtmal deutsch lesen können.

viel spass ohne geld.

pfändungsgrenze ist individuell ausser bei ehepartnern, ZPO und BGB wurden iggs. zum SGBII nicht vom kriminellen p.hartz mitgeschrieben.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

jimmi

Nicht ganz richtig; der GV/OGV hat sehr wohl eine eigene Entscheidungskompetenz. Die richtet sich nach der Gerichtsvollzieherordnung und dem konkreten Auftrag des Gläubigers. Daraus leiten sich weitere Ermächtigungen ab, insbesondere auch Zahlungsvereinbarungen.

@flipper: Warum schnauzt Du hier die Leute immer so an? Fast alle, die sich nicht korrekt ausdrücken, mal was falsch schreiben oder falsch posten, kriegen sofort von Dir eins reingewürgt. Manchmal habe ich den Eindruck, was die Gängelung durch Dich angeht, geht es hier schlimmer zu als in vielen hier kritisierten Behörden.

Wenn Du mit dem, was andere schreiben, nicht einverstanden bist, schreib es doch bitte vernünftig oder ignorier es. Diejenigen, die hier Rat und Hilfe suchen, sind doch sowieso schon in einer für sie schlimmen Situation.



ZitatOriginal von flipper

GV hat nichts zu entscheiden und das rechtsmittel "widerspruch" gibt es in der ZPO nicht, vollstreckungserinnerung entscheidet rechtspfleger und sofortige beschwerde amts- und landgericht.

ist das binnen 2w nach zugang des pfändungsbeschlusses nicht richtig gemacht, zerreist der generische anwalt das in der luft und dann isses aus und kahlpfändung erfolgt.

aber da du (ich denke, den kumpel gibts gar nicht) alles besser weisst, ok.
hab keinen bock auf sture unwissende, die nichtmal deutsch lesen können.

viel spass ohne geld.

pfändungsgrenze ist individuell ausser bei ehepartnern, ZPO und BGB wurden iggs. zum SGBII nicht vom kriminellen p.hartz mitgeschrieben.

tubbie

Danke Jimmi, für Deine Antwort und auch für die PN.

@flipper

Weißt Du, ich würde Dich dann einfach hiermit bitten, diesem Thread keine Beachtung mehr zu schenken. ;)
Dir steht mit Sicherheit das Recht zu, zu glauben was Du willst; das kann und will ich Dir auch nicht absprechen.
Trotzdem stößt mir die Art und Weise wie Du Dich hier äußerst auch ein wenig auf, daher möchte ich Dich hiermit freundlich bitten, weitere postings zu diesem Thema zu unterlassen.
Nichts für ungut. ;)

LG- Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

Joninka

Also ein bißchen muß man Flipper mal in Schutz nehmen, er ist sehr hifsbereit und gibt sich Mühe, ich unterstelle ihm die absolut besten Absichten zu haben!

Aber zum Teil hat er ein gefährliches Halbwissen und rät zu Dingen die schief gehen müssen, wie z.B. die Aussage das eine Pfändung unzulässig wäre wenn Raten angeboten würden.

Es gibt einen Passus das der GV Raten akzeptieren kann bis zu 6 Monaten und das auch nur wenn der Gläubiger damit einverstanden ist.

Aber sei es darum, er hat das Herz bestimmt am rechten Fleck auch wenn seine Sprache und sein Ton manchmal zu wünschen übrig lassen, es gibt schließlich nichts schlimmeres als einen perfecten Menschen!

Tubbie:

Dein Freund muß zum Amtsgericht und sich einen Freigabeantrag über sein unpfändbares für sein Konto holen, € 500,00 Raten sind sehr, sehr viel er sollte weniger und eine Zinslosstellung raushandeln und bei jeder Überweisung "Nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung" angeben.

Jeden Cent über seinem pfändbaren Einkommen den er zur Tilgung anbietet ist ein sehr großzügiges Angebot an seinen Gläubiger, die gesetzlich geregelten Pfändungsfreigrenzen wurden schließlich nicht zum Spaß geschaffen!

Grüße

Joninka

tubbie

Okay, danke für den Beitrag.

Diese hohen Raten will er zahlen, damit er möglichst schnell von den Schulden runter ist halt. Seine Freundin unterstützt ihn ja auch finanziell.
Ich habe aber heute auch schon nochmal mit ihm gesprochen und ihm gesagt, daß er ja meinetwegen 200€ Raten zahlen kann und dann immer noch etwas beiseite legen kann- meinetwegen unter die MAtratze. ;)
Dann kann er den "letzten Rest" der Schulden dann irgendwann ja auch auf einen Schlag bezahlen.

Zum Thema flipper;

Ich unterstelle ihm ebenso wenig böse Abscihten- mir schmeckt nur der Tonfall  ganz und gar nicht.
Deswegen; nichts für ungut.

LG- Tubbie
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... 8)

Joninka

ZitatOriginal von tubbie
Ich unterstelle ihm ebenso wenig böse Abscihten- mir schmeckt nur der Tonfall  ganz und gar nicht.
Deswegen; nichts für ungut.

Hm ja...  schuldig im Sinne der Anklage, ich kann dich verstehen.

Trotzdem € 500,00 ist schon zu hart, egal wie sehr er es zurückzahlen will!

Grüße

Joninka

flipper

ZitatOriginal von jimmi

@flipper: Warum schnauzt Du hier die Leute immer so an? Fast alle, die sich nicht korrekt ausdrücken, mal was falsch schreiben oder falsch posten, kriegen sofort von Dir eins reingewürgt. Manchmal habe ich den Eindruck, was die Gängelung durch Dich angeht, geht es hier schlimmer zu als in vielen hier kritisierten Behörden.


@jimmi, tubbie
das ist nicht wahr.  jetzt vergisst du dich aber, jimmi :(  ich hatte nur sachliche festellungen, und wenn ihr 2 mich zensieren und rausmobben wollt, dann müsst ihr schon die mods dazu bringen, ansonsten schreib ich wo und was mir als angemessen passt, klar? schliesslich besteht an dem thema grosse interesse und das hier ist kein privatchatraum. ob euch weicheiern mein tonfall gefällt juckt mich nicht. ich brauch bei kostenloser hilfe weder kundenfreundlich zu sein noch muss ich säuseln wie ne hotlinerin  ;) das forum hat auch ne ignorierfunktion.

@Joninka
ja, das stimmt theoretisch natürlich, aber du weisst genau dass ein guter und gnadenloser gläubigeranwalt das verfahren zu dem ergebnis führt dass ich prophezeie. vor allem gegen laien. ähm und es sind 5TE keine 500. ratenzahlung abzulehnen ist ungehörig, das kann man leicht anfechten.

EDIT:
und wenn ich hier halbwahrheiten einsetz, dann bewusst nach der intention des forums hier für unsere ziele :D das solltest du nicht als "halbwissen" unterschätzen.
wir sind hier nicht neutral, wie ein jurakolloqium ;)
es geht hier nicht primär um wissensvermittlung, sondern um konkreten, praktischen  einsatz des wissens als handhabbare waffe gegen reiche gläubiger, die den chefduzen-mitgliedern das leben schwermachen. ich will denen schaden und zwar schwerstmöglich. "ratten" bevorzugen arme, schwache und hilflose opfer und fallen sofort über sie her.

wenn tubbie das nicht will und lieber auf einen "interessensausgleich" mit gläubiger aus ist, dann findet er bei forum-schuldnerberatung.de  o.ä besseren rat. aber so wie er in der defensive hockt gegen so einen fiesen gläubiger, befürchte ich das schlimmste ohne meine waffen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Tassoline

Guten Morgen,
ich würde nie etwas mit einem Gerichtsvollzieher besprechen, er wird nur auf Weisung der Gläubigers oder des Vollstreckungsgerichts tätig

flipper

*100 % zustimm* :) ist der vollstrecker des gläubigers, das ist auch keine besprechung, sondern eher eine vernehmung um an informationen über pfändbares zu kommen.
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Woki

Zitatund wenn ich hier halbwahrheiten einsetz, dann bewusst nach der intention des forums hier für unsere ziele.  das solltest du nicht als "halbwissen" unterschätzen.
Schön, dass du "unsere Ziele" über die Interessen eines Betroffenen stellst.
Wie wäre es denn mal, mit bewusst eingesetzten Halbwahrheiten sparsamer umzugehen und Betroffenen das nötige ganze Wissen zu vermitteln - anhand dessen sie dann selber über ihr Vorgehen in deinem Interesse entscheiden können?
Ich habe auf jeden Fall kein Interesse daran, dass sich Leute aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen von Forenmitgliedern ihre Zukunft (noch mehr) versauen.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flipper

ZitatOriginal von Woki
Wie wäre es denn mal, mit bewusst eingesetzten Halbwahrheiten sparsamer umzugehen und Betroffenen das nötige ganze Wissen zu vermitteln - anhand dessen sie dann selber über ihr Vorgehen in deinem Interesse entscheiden können?

ich hab oben bereits begründet warum das zu nichts führt. lies mal richtig.  :(

wenn du mitten auf dem schlachtfeld n schulzelt aufstellen willst, dann mach das.  :rolleyes:
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Woki

Was soll ich denn noch richtig lesen?

Sind "unsere Ziele" deine Begründung? Das man sich gegen das System zur Wehr setzen muss?
Mir kommt es so vor, als ob du über Leichen gehen würdest.
Hey - ich gebe dir mal ein paar Tipps, wie du dich "gegen das System" wehren kannst - aber ob du dabei auf der Strecke bleibst - wen juckts?

Wenn du so deine Ziele verfolgst, bist du selber nicht besser als "das System".
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flipper

ZitatOriginal von Woki
Schön, dass du "unsere Ziele" über die Interessen eines Betroffenen stellst.

Ich habe auf jeden Fall kein Interesse daran, dass sich Leute aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen von Forenmitgliedern ihre Zukunft (noch mehr) versauen.

-unsere ziele sind die der betroffenen.

-na das kann dir ja ned passieren. nach deiner strategie biste ja gleich endgültig erledigt.

ausserdem ist dieser thread kein stammtisch für sog "mündige bürger". :kotze>
darüber kannste mit deinen kinderanarchos, grünen oder spd/fdp/cdu-freunden reden.
auf so eine kleinbürgerdiskussion hab ich keine lust.

EDIT:
"Mir kommt es so vor, als ob du über Leichen gehen würdest."

da die kapitalisten jederzeit schon für paar prozent mehr profit das tun, könnte das in den nächsten jahrzehnten schon nötig werden, du kannst dich dann ja innem loch verkriechen bis wir dafür gestorben sind, damit du was zu essen hast, wie viele unserer urgrossväter gegen die kaiserlichen garden, die reichspolizei und 1918 gegen die von den kapitalisten und SPD-noskehunden angeheuerten freikorps (schwarze reichswehr) und von da an bis 1945 gegen die nazis, bis zuletzt in cuba, vietnam, nicaragua, afghanistan, angola, venezuela etc.
oder glaubste bismarck hätte ohne tote weber die renten- und krankenversicherung gewährt? träum weiter, konsumi.
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