Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren sollen vereinfacht werden

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 22:15:15 Fr. 28.Dezember 2007

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Wilddieb Stuelpner

arbeitsrecht.de: Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren sollen vereinfacht werden

Arbeitsgerichtliche und sozialgerichtliche Prozesse sollen nach dem Willen des Bundeskabinetts vereinfacht werden. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung der Justiz und wieder einmal die Beschleunigung der Gerichtsverfahren.

Das Bundeskabinett hat am 14. November 2007 hierzu den Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgerichts- und des Sozialgerichtsgesetzes beschlossen.

Sozialgerichtlicher Teil

Ein Grund für die Änderung sei die hohe Belastung der Sozialgerichte insbesondere seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sollen eine Entlastung der Sozialgerichte und eine Verkürzung der Verfahrensdauer im Interesse der Prozessparteien herbeigeführt werden.

LSG erstinstanzlich zuständig

Der Gesetzentwurf schafft unter anderem eine erstinstanzliche Zuständigkeit für die Landessozialgerichte in Verfahren, in denen es überwiegend um übergeordnete Rechtsfragen und nicht um Tatsachenfragen des Einzelfalles geht. Der Schwellenwert zur Berufung soll vor den Landessozialgerichten für natürliche Personen von 500 Euro auf 750 Euro und für Erstattungsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden.

Darüber hinaus sollen die prozessrechtlichen Mitwirkungspflichten der Parteien strengeren Anforderungen unterzogen werden. Die Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes seien auf Anregung und in Kooperation mit der sozialgerichtlichen Praxis entstanden. Die Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens - insbesondere die Barrierefreiheit des Verfahrens - sollen erhalten bleiben.

Arbeitsgerichtlicher Teil

Auch das Verfahren vor den Arbeitsgerichten soll einfacher und schneller gestaltet werden. So hat der im Gesetzentwurf neu eingeführte Gerichtsstand des Arbeitsortes zum Ziel, den Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern. Sie könnten danach künftig auch in dem Gerichtsbezirk klagen, in dem sie gewöhnlich arbeiten. Das würde vor allem den Arbeitnehmern zu Gute kommen, die ihre Arbeit im Außendienst leisten. Ferner soll durch die Erweiterung der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden das Verfahren beschleunigt werden.

Zulassung verspäteter Klagen

Geändert soll schließlich auch das Verfahren bei der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen werden. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Hat der Arbeitnehmer die Klagefrist unverschuldet versäumt, kann er nach geltendem Recht beantragen, die Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen. Über diesen Antrag musste das Arbeitsgericht bisher in einem gesonderten Zwischenverfahren entscheiden. Das Verfahren soll nun gestrafft werden.

Zugleich soll der Rechtsschutz des Einzelnen verbessert werden. Bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung soll künftig auch das Bundesarbeitsgericht angerufen werden können.

Weiteres Vorgehen

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der bereits vor der Beschlussfassung durch den Bundestag zu dem Entwurf Stellung nehmen kann.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales v. 14.11.2007

Kater

ZitatBundesrat billigt Entlastung von Sozial- und Arbeitsgerichten

Berlin (ddp). Der Bundesrat hat den Weg für eine Straffung sozialgerichtlicher Verfahren frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, mit dem die Sozial- und Arbeitsgerichte entlastet werden sollen. Hintergrund ist der Anstieg von Klagen bei den Sozialgerichten im Zuge der «Hartz IV»-Reform.

Mit der Neuregelung werden unter anderem die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen für Prozessbeteiligte verschärft. Unter anderem gilt künftig eine Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Bei mehr als 20 Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme betreffen, darf das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen und dann über die einzelnen Verfahren durch Beschluss entscheiden.

Für Landessozialgerichte wird eine erstinstanzliche Zuständigkeit für bestimmte Verfahren mit übergeordneter Bedeutung eingeführt. Auch Streitigkeiten, die Landes- und Bundesverbände von Sozialversicherungsträgern und Kassenärztlichen Vereinigungen betreffen, sollen in erster Instanz den Landessozialgerichten zugewiesen werden.

Außerdem wird der Schwellenwert zur Berufung für natürliche Personen auf 750 Euro und für juristische Personen auf 10 000 Euro erhöht. Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren werden ehrenamtliche Richter etwa bei der Verwerfung einer unzulässigen Berufung nicht mehr hinzugezogen.

Auch soll über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr in einem separaten Verfahren, sondern in Verbindung mit dem Kündigungsschutzprozess entschieden werden. Ferner können Arbeitnehmer ihre Klage wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht erheben können, in dessen Bezirk sie gewöhnlich arbeiten. Dies soll vor allem Außendienstmitarbeitern zugutekommen, die fern vom Firmensitz und dem Ort der Niederlassung arbeiten.

http://de.news.yahoo.com/ddp/20080314/tde-bundesrat-billigt-entlastung-von-soz-75240f8.html

Wilddieb Stuelpner

ZitatOriginal von Kater
ZitatBundesrat billigt Entlastung von Sozial- und Arbeitsgerichten

Berlin (ddp). ... Außerdem wird der Schwellenwert zur Berufung für natürliche Personen auf 750 Euro und für juristische Personen auf 10 000 Euro erhöht. Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren werden ehrenamtliche Richter etwa bei der Verwerfung einer unzulässigen Berufung nicht mehr hinzugezogen. ...

http://de.news.yahoo.com/ddp/20080314/tde-bundesrat-billigt-entlastung-von-soz-75240f8.html

Man merkts - ehrenamtliche Richter stören den Betriebsablauf der Gerichte und vertreten häufig mit gesundem Volksempfinden die Rechte der sozial Gebeutelten. So wird wieder ein Stück Demokratie in der BRD gestrichen, weil klagende Arbeitslose zuviel "Recht" bekommen in den Augen von unternehmensfreundlichen Politikern, Lobbyisten, Juristen und Unternehmern. Wieder ein Beweis für die Existenz einer Diktatur des Kapitals in der BRD und vorhandener Volksfeindlichkeit.

Wann werden klagende Arbeitslose und AN als Sozialterroristen von Schäuble eingestuft, die es zu inhaftieren gilt?

kalle wirsch

Man merkts - ehrenamtliche Richter stören den Betriebsablauf der Gerichte und vertreten häufig mit gesundem Volksempfinden die Rechte der sozial Gebeutelten. So wird wieder ein Stück Demokratie in der BRD gestrichen, weil klagende Arbeitslose zuviel "Recht" bekommen in den Augen von unternehmensfreundlichen Politikern, Lobbyisten, Juristen und Unternehmern. Wieder ein Beweis für die Existenz einer Diktatur des Kapitals in der BRD und vorhandener Volksfeindlichkeit.

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Ich glaube es liegt eher daran, dass man keine ehrenamtlichen Richter mehr findet. Es hat kaum jemand noch interesse daran. Bei uns werden mittlerweile schon Berichte in der Presse veröffentlicht, die auf dieses Problem aufmerksam machen sollen. Schlag mal jemanden vor. Ich bin sicher er wird dieses Amt ablehnen.

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