Realschullabschluss Teil 2

Begonnen von Hamburgerin, 22:36:58 Fr. 01.August 2008

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flocke

ZitatOriginal von Hamburgerin
Meine Tochter möchte, nein, WILL ihren Real machen.
Da wir nicht wussten, ob sie eine zweite Chance übers AA erhält, hat sie bereits seit Anfang Juli mit dem Lernen begonnen. Sie bekommt Nachhilfe, die ich privat bezahle, jeden Tag sitzt sie täglich über ihren Büchern, lässt sich von mir in allen prüfungsrelevanten Fächern unterstützen, abfragen und beraten. Sie nimmt jede Hilfe an, die sich ihr bietet. Ich habe Bücher, Unterlagen und Materialien gekauft, um meine Tochter in dieser Angelegenheit mit allen Mitteln und Möglichkeiten zu unterstützen![...]Und sie lernt jeden Tag sechs Stunden, selbst wenn sie mit der Bahn fährt hört sie Texte über MP3, die sie raufgesprochen hat oder liest etwas unterrichtsrelevantes. Sie macht Hausaufgaben, die ihr die Nachhilfe gibt, bzw. ich, mit dem selben Fleiß und Ernst, als hätte es ein Lehrer aufgegeben.

also auch wenn Du mir beim nächsten Treffen mit deinen Krallen die Augen auskratzen solltest, aber aus fachlich pädagogischer Sicht ist so ein Verhalten einfach nur als katastrophal zu bezeichnen und bringt überhaupt nix. Es geht mich natürlich nichts an und ist eure Privatsache, aber hänge lieber noch ein Jahr dran und versucht in ein strukturiertes Kursangebot zu kommen, in dem das Lernen auch Spaß macht.

Als ich meinen Computerkurs bei Rackow machte, habe ich gesehen, dass es dort die "Nachmittagsschule" gibt. Die Kiddys - im Alter deiner Tochter - machten einen recht zufriedenen Eindruck und lernten nebenbei die so wichtigen social skills, indem sie, für die vom Hexenschuss geplagten älteren Herren, mal schnell zur Schanzenbäckerei runterhuschen durften, um ihnen einen Becher Kaffee zu holen.
lets have some fun this beat is sick...

- Lady Gaga auf RTL II -

Hamburgerin

ZitatOriginal von Rotkaeppchen
Du siehst doch, dass er keinen VA und auch keine Antwort auf die EGV schickt! Ohne EGV keine Realschule, ohne VA kein Widerspruch!

Ich bin mir mit der EA nicht so sicher! Gegen was willst du denn den SB verklagen?

Eine EA macht man, wenn etwas "anbrennt", d.h. wenn die Unterhaltssicherung gefährdet ist, oder ein wichtiger Termin hier verpasst wird. Letzteres ist durchaus der Fall, denn sie soll ja zur Schule und kann nicht hin. Im Prinzip ist die Schule aber keine ALG II-Leistung! Hier ist mit dem EEJ gemauschelt worden.

Ich fürchte, du kommst mit dem Rat eines ALG II-Forums nicht weiter. Gehe zum Anwalt.


Ich habe da mal eine Frage:

Dann kann der SB den Vorschlag eines Erwerbslosen zum Inhalt einer EGV einfach ignorieren, um so seine Interessen durchzusetzen? Das ist Willkür! Das ist Amstmissbrauch! Das ist Nötigung!
Zum Anwalt? In Hamburg? Hier gibts nur die ÖRA statt Beratungsscheinen, und bei der Öra.............nee, kann man vergessen...........jedenfalls meine Erfahrung.

Und ich habe mir eure Vorschläge angesehen.
Der Realschulabschluss in Frankfurt an der VHS kostet 2600,-€ und dauert 2 Jahre. In HH gibt es ein derartiges Angebot nicht. Und soviel Geld hätte ich auch gar nicht.
Und Realschulabschlüsse bei sgd oder ils sind ebenfalls nicht kostenlos, die monatlichen Gebühren belaufen sich um 120,- - ich schaffe das finanziell einfach nicht.
Und um eine Berufsfachschule zu besuchen muss man sich bis Ende Febr., z.Tl. Mitte März anmelden - sonst keine Aufnahme. Hat meine Tochter alles durch. Sie hat damals alles auf eine Karte gesetzt, glaubte die Prüfung zu bestehen und von dort aus aufs Berufsfachliche Gymnasium
(ist ganz neu in HH) wechseln zu können. Und da hätte die Arge sich auch nicht quer stellen können, ist shcließlich eine schulische Berufsausbildung.
Anmeldung war bereits erfolgt, alles war vorbereitet. Tja, sie hatte zu hoch gepokert.......

Bis zum externen Real sind es nur noch drei Monate! Dann beginnen bereits die schriftlichen Prüfungen.

Wer von euch hat Erfahrungen mit Dienst -und/oder Fachaufsichtsbeschwerden?

@flocke: Jo, die Idee mit dem Real stammt vom SB, und auch wenn meine Tochter die Umstände (EEJ usw.) mehr als fragwürdig fand, so sah sie den Vorschlag als Möglichkeit sich schulisch zu verbessern  und später die höhere Schule zu besuchen.
Ach, so, und da fällt mir ein, deinen Vorschlag dem SB berufsbildende Schulen "anzubieten", haben wir auch schon unternommen. Das Interesse des SB = Null. Wie gesagt, die Anmeldefristen waren bereits verstrichen, und er selbst sah als Sachbearbeiter keine Möglichkeit da irgendetwas zu unternehmen.... hat auch nicht mal versucht!

Ich bin so müde.  :schlafen2>

flocke

ZitatOriginal von Hamburgerin
Wer von euch hat Erfahrungen mit Dienst -und/oder Fachaufsichtsbeschwerden?

Ich...

und deswegen bin ich der sicheren Überzeugung, dass das Schreiben von Forenbeiträgen bedeutend effektiver ist ;)
lets have some fun this beat is sick...

- Lady Gaga auf RTL II -

Adelskronengang

ZitatOriginal von Rotkaeppchen
Warum prüfst du das mit dem Realabschluss Online nicht mal? Das ist nämlich gar nicht so schon, mit seiner Schulbidung von einem SB abhängig zu sein.


Weil dieses Angebot in Hamburg nicht zur Verfügung steht.

Die 12x Bahnfahrt nach Mainz kann sie sich , vom erforderlichen
Zeitaufwand mal ganz abgesehen....niemals leisten.

Und dann ist da noch die unerlaubte Ortsabwesenheit..vergiß es.

Adelskronengang

ZitatOriginal von Hamburgerin



Ich habe da mal eine Frage:

Dann kann der SB den Vorschlag eines Erwerbslosen zum Inhalt einer EGV einfach ignorieren, um so seine Interessen durchzusetzen? Das ist Willkür! Das ist Amstmissbrauch! Das ist Nötigung!




In Argezeiten gibt es dazu einen "anwaltlich moderierten" Thread, um den zu lesen mußt du dich dort allerdings anmelden.

Bei Interesse suche ich die Links nochmal heraus............

Das Thema ist viel zu komplex um es mit einem Post abzuhandeln.

Im Prinzip kann man mit solchen Vorschlägen über den Inhalt der EGV verhandeln.
Das wird der SB aber nicht mögen, weil er dafür seine Standardprozeduren
verlassen muß..und weil die meisten SBs hier wenig sattelfest sind und sich
damit in eine sehr schwache Postion lavieren würden...vom erheblichen Zeitaufwand
mal ganz abgesehen.

Er wird also das Ende der "Verhandlungsphase" verkünden, und das ist wichtig damit man vor Gericht nicht mit der berümthen "Verweigerung der EGV konfontiert wird.

Es handelt sich also eher um Schattenboxen, denn um reales feilschen,
denn der SB wird niemals wirkliche Zugeständisse wie Umschulungen machen
oder wesentliche Abstriche am Forderungskatalog zulassen, denn damit wird die
EGV eigentlich ziemlich sinnlos.................

Amtsmissbrauch oder Nötigung?  Nö, laß mal stecken, das sind Ungerechtigkeiten die im SGB2 und dem System der EGV angelegt sind, der SB macht keine Gesetze,
er setzt sie nur (meistens sehr schlecht) um....

Anders gesagt, betreibt ein Henker Amtsmißbrauch oder Nötigung wenn er
seines Amtes waltet und dir die Rübe abschlägt?


ZitatZum Anwalt? In Hamburg? Hier gibts nur die ÖRA statt Beratungsscheinen, und bei der Öra.............nee, kann man vergessen...........jedenfalls meine Erfahrung.


Kommt drauf an, bei manchen Angelegenheiten machen die durchaus gute Arbeit,
bei allen staatstragenden Gebieten wie Polizeigewalt oder Hartz4 Gegenwehr
leider nicht......

Aber natürlich kannst du zu einem Anwalt gehen.
Dein Fall klingt ja wirklich übel , frage mal die Frau Flügge ob sie
dich vertreten kann, das hängt natürlich auch von ihrem Terminkalender ab,
und schildere den Fall in Kurzform
(bitte ohne Hasstiraden über die ARge, das muß
man nicht mehr diskutieren).

Alles weitere und ob es Chancen gibt ewas zu reißen wird sich dann
im Vorgespräch klären.

Sie hatte mal geschrieben daß sie speziell wegen der Hausbesuche GERNE
mal jemand vor Gericht vertreten würde, wenn sich derjenige ZEITNAH
mit den entsprechenden Schreiben der HAB bei ihr meldet...

Hamburgerin

ZitatOriginal von flocke
ZitatOriginal von Hamburgerin
Meine Tochter möchte, nein, WILL ihren Real machen.
Da wir nicht wussten, ob sie eine zweite Chance übers AA erhält, hat sie bereits seit Anfang Juli mit dem Lernen begonnen. Sie bekommt Nachhilfe, die ich privat bezahle, jeden Tag sitzt sie täglich über ihren Büchern, lässt sich von mir in allen prüfungsrelevanten Fächern unterstützen, abfragen und beraten. Sie nimmt jede Hilfe an, die sich ihr bietet. Ich habe Bücher, Unterlagen und Materialien gekauft, um meine Tochter in dieser Angelegenheit mit allen Mitteln und Möglichkeiten zu unterstützen![...]Und sie lernt jeden Tag sechs Stunden, selbst wenn sie mit der Bahn fährt hört sie Texte über MP3, die sie raufgesprochen hat oder liest etwas unterrichtsrelevantes. Sie macht Hausaufgaben, die ihr die Nachhilfe gibt, bzw. ich, mit dem selben Fleiß und Ernst, als hätte es ein Lehrer aufgegeben.

also auch wenn Du mir beim nächsten Treffen mit deinen Krallen die Augen auskratzen solltest, aber aus fachlich pädagogischer Sicht ist so ein Verhalten einfach nur als katastrophal zu bezeichnen und bringt überhaupt nix. Es geht mich natürlich nichts an und ist eure Privatsache, aber hänge lieber noch ein Jahr dran und versucht in ein strukturiertes Kursangebot zu kommen, in dem das Lernen auch Spaß macht.

Als ich meinen Computerkurs bei Rackow machte, habe ich gesehen, dass es dort die "Nachmittagsschule" gibt. Die Kiddys - im Alter deiner Tochter - machten einen recht zufriedenen Eindruck und lernten nebenbei die so wichtigen social skills, indem sie, für die vom Hexenschuss geplagten älteren Herren, mal schnell zur Schanzenbäckerei runterhuschen durften, um ihnen einen Becher Kaffee zu holen.

Nö, ich kratz dir nicht die Augen aus - mag ja auch sein, dass unser Verhalten katastrophal ist.
Meine Tochter hätte ja auch kein Problem damit, wenn sie ein Jahr zur Schule müsste, um ihren Real zu machen, vorausgsetzt, dass ist so wie bei dir was vernünftiges. Nur hier geht es darum, dass ihr SB sie in irgendeinen Job verschieben will und....ade Real!
Dieser SB ist keiner, dem du was vorschlagen kannst, der Ideen aufgeschlossen ist. Dieser SB macht alles persönlich und nimmt alles persönlich, und in diesem Fall, zahlt er es meiner Tochter offensichtlich heim, weil sie seine EGV nicht unterschrieben hat, (in seinem Vorschlag sollte sie u.a. 3 EEJs gleichzeitig machen!!"!), stattdessen jedoch ihren eigenen Vorschlag unterbreitete, den er nun geflissentlich ignoriert.
Er macht jedoch auch keinen Gegenvorschlag oder erläßt sie per VA, so dass meine Tochter ihren Anspruch auf die Vorbereitung zum externen Real  hat.
Und dieser externe Abschluss hat den gleichen Stellenwert wie ein Real, der an einer Tagesschule gemacht wurde. Er wird bei der HH-Schulbehörde in allen prüfungsrelevanten Fächern abgelegt, die genau festgelegt sind. Die entsprechenden Unterlagen hat sich meine Tochter zuschicken lassen.
Jeder kann die sogenannte Externa ablegen, vorausgesetzt, er hat sich privat oder sonstwie vorbereitet, zahlt die Gebühr, und dann gehts los.
Dieser sogenannte EEJ drumherum ist im Grunde überflüssig, wurde jedoch installiert, um ein Druckmittel gegen die jungen Leute zu haben.
Und in der Zuweisung steht auch nicht  "Realschule" , o.ä., sondern z.B. Bürohilfe. Das ganze ist nämlich kein echter EEJ, der dich in Arbeit bringt (bringen soll), sondern irgendwas konstruiertes, das sich in einer Grauzone bewegt.

Hamburgerin

ZitatOriginal von Adelskronengang
ZitatOriginal von Hamburgerin



Ich habe da mal eine Frage:

Dann kann der SB den Vorschlag eines Erwerbslosen zum Inhalt einer EGV einfach ignorieren, um so seine Interessen durchzusetzen? Das ist Willkür! Das ist Amstmissbrauch! Das ist Nötigung!




In Argezeiten gibt es dazu einen "anwaltlich moderierten" Thread, um den zu lesen mußt du dich dort allerdings anmelden.

Bei Interesse suche ich die Links nochmal heraus............

Ja, gern, vielen Dank.

Im Prinzip kann man mit solchen Vorschlägen über den Inhalt der EGV verhandeln.
Das wird der SB aber nicht mögen, weil er dafür seine Standardprozeduren
verlassen muß..und weil die meisten SBs hier wenig sattelfest sind und sich
damit in eine sehr schwache Postion lavieren würden...vom erheblichen Zeitaufwand
mal ganz abgesehen.

Er wird also das Ende der "Verhandlungsphase" verkünden, und das ist wichtig damit man vor Gericht nicht mit der berümthen "Verweigerung der EGV konfontiert wird.

Es handelt sich also eher um Schattenboxen, denn um reales feilschen,
denn der SB wird niemals wirkliche Zugeständisse wie Umschulungen machen
oder wesentliche Abstriche am Forderungskatalog zulassen, denn damit wird die
EGV eigentlich ziemlich sinnlos.................

Amtsmissbrauch oder Nötigung?  Nö, laß mal stecken, das sind Ungerechtigkeiten die im SGB2 und dem System der EGV angelegt sind, der SB macht keine Gesetze,
er setzt sie nur (meistens sehr schlecht) um....

Ich empfinde es jedoch als Amtsmissbrauch, da der SB seine Position ausnutzt, um unsere, ohnenhin relativ schwache noch weiter zu schwächen.




ZitatZum Anwalt? In Hamburg? Hier gibts nur die ÖRA statt Beratungsscheinen, und bei der Öra.............nee, kann man vergessen...........jedenfalls meine Erfahrung.


Kommt drauf an, bei manchen Angelegenheiten machen die durchaus gute Arbeit,
bei allen staatstragenden Gebieten wie Polizeigewalt oder Hartz4 Gegenwehr
leider nicht......

Du hast also ähnlich Erfahrungen gemacht, wie ich.

Aber natürlich kannst du zu einem Anwalt gehen.
Dein Fall klingt ja wirklich übel , frage mal die Frau Flügge ob sie
dich vertreten kann, das hängt natürlich auch von ihrem Terminkalender ab,
und schildere den Fall in Kurzform
(bitte ohne Hasstiraden über die ARge, das muß
man nicht mehr diskutieren).

Ich bin nicht hassig, ich bin wütend und verzweifelt. Und ich habe das Gefühl gegen Mauern zu rennen.

Alles weitere und ob es Chancen gibt ewas zu reißen wird sich dann
im Vorgespräch klären.

Dein Wort in Gottes Ohr.


Rotkaeppchen

Ich unterstelle, genauso wie du, dem SB, dass er die EGV bewusst auf Eis gelegt hat, damit deine tochter doch noch sein recht dubioses Exemplar unterschreibt. Schließlich braucht sie ja den Realabschluss.

Ich meine schon, dass man hier evtl. eine Klage im Eilverfahren (d.h. einstweilige Anordnung) einreichen kann, weil sonst etwas versäumt wird. Da aber die gesamte EGV ja eigentlich gar nicht rechtens war, kann ich dir aus Vorsichtsgründen hier nicht weiterhelfen. Mir fällt auch nichts dazu ein, das wirkungsvoll wäre. Auch wenn du Vorurteile zur ÖRA hast, rate ich dir, da trotzdem hinzugehen und zu machen, was die dir raten. Ich glaub schon, dass die hier eine EA machen werden. Das muss aber richtig gemacht werden; sonst geht das ja in die Hose.

Wenn die ganze Geschichte vorbei ist, müsste man sehen, was der SB sich so alles zuschulden kommen ließ und was alles da nicht rechtens war. Vor allem "Was kann man ihm nachweisen". Damit könnte man eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Aber was willst du ihm denn jetzt schon konkret vorwerfen? Dass die EGV, die er vorlegegte, nicht OK war und er den Gegenvorschlag nicht bearbeitet und deine tochter deswegen nicht zur Schule vorerst kann? Der wird sagen: "Wieso, ich hab ihr ja eine vorgelegt und das hat sie nicht unterschrieben! Wenn sie etwas versäumt ist sie selbst schuld" Wann fängt denn die Schule an?

Adelskronengang

ZitatOriginal von Hamburgerin
ZitatOriginal von Adelskronengang

Ich bin nicht hassig, ich bin wütend und verzweifelt. Und ich habe das Gefühl gegen Mauern zu rennen.

Alles weitere und ob es Chancen gibt ewas zu reißen wird sich dann
im Vorgespräch klären.

Dein Wort in Gottes Ohr.


Hab ich schon verstanden..das geht jedem mal so, vor allen
wenn man die Geschichte noch nicht im Griff hat.

Nur interessiert das keine Sau (Sbs, Vorgesetzte, Richter)
, du bremst dich damit nur selber aus
und der SB lacht sich einen , denn genau das will er ja, dich
emotitional ansägen und aus der Reserve locken.

So wie hier und in vielen Foren ständig mit Grundrechten,
EU Richtlinen und Menschenrechtskonventionen zu kommen ist
auf dauer nervich und kontraproduktiv, weil es nie die eigentlichen Adressaten erreicht und schon von daher überhaupt nichts ändert.

Der Anwalt oder Richter ist nicht dein Therapeut und allzuviel
Emotionaität und ähnliches Gedöns ist sehr anstrengend erschwert nur seine Arbeit, das Hartz4 ungerecht und scheiße ist wissen wir nämlich alle.....
Also Gefühlle und Bitterkeit soweit wie möglich zu Hause lassen und
nüchtern aufs sachliche beschränken.


Zu Gott:  Ich sage das nur extra weil einige Leute
dann ankommen und sich beschweren, was man ihnen für SCheisstips gegeben haben...ich kann ja nicht über die Zeit und Lust von Dritten verfügen, dafür gibt es SBs  ;), ergo auch nix versprechen.

Hamburgerin

ZitatOriginal von Adelskronengang
ZitatOriginal von Hamburgerin
ZitatOriginal von Adelskronengang

Ich bin nicht hassig, ich bin wütend und verzweifelt. Und ich habe das Gefühl gegen Mauern zu rennen.

Alles weitere und ob es Chancen gibt ewas zu reißen wird sich dann
im Vorgespräch klären.

Dein Wort in Gottes Ohr.


Hab ich schon verstanden..das geht jedem mal so, vor allen
wenn man die Geschichte noch nicht im Griff hat.

Nur interessiert das keine Sau (Sbs, Vorgesetzte, Richter)
, du bremst dich damit nur selber aus
und der SB lacht sich einen , denn genau das will er ja, dich
emotitional ansägen und aus der Reserve locken.

So wie hier und in vielen Foren ständig mit Grundrechten,
EU Richtlinen und Menschenrechtskonventionen zu kommen ist
auf dauer nervich und kontraproduktiv, weil es nie die eigentlichen Adressaten erreicht und schon von daher überhaupt nichts ändert.

Der Anwalt oder Richter ist nicht dein Therapeut und allzuviel
Emotionaität und ähnliches Gedöns ist sehr anstrengend erschwert nur seine Arbeit, das Hartz4 ungerecht und scheiße ist wissen wir nämlich alle.....
Also Gefühlle und Bitterkeit soweit wie möglich zu Hause lassen und
nüchtern aufs sachliche beschränken.


Zu Gott:  Ich sage das nur extra weil einige Leute
dann ankommen und sich beschweren, was man ihnen für SCheisstips gegeben haben...ich kann ja nicht über die Zeit und Lust von Dritten verfügen, dafür gibt es SBs  ;), ergo auch nix versprechen.

Emotionalität leiste ich in dieser Angelegenheit mir nur hier im Forum oder zu Hause.
Bin ich mit miner Tochter beim SB bin ich ruhig, sachlich und hochkonzentriert.
Und ich gebe offen zu, dass ich es brauche, mal meinen Gefühlen freien Lauf zu lassen, Dampf abzulassen, dann ist man befreit und hat den Kopf frei, für das Wesentliche.

@Rotkäppchen
Ich sehe es exakt wie du. Und ich habe auch vor, dem SB seine Willkür nicht durchgehen zu lassen. Wie und was seht noch nicht fest, aber so einfach kommt der mir nicht davon.....

Adelskronengang

ok dann ham wir uns missverstanden, so ist es richtig.

Fi** der kleinen Sau so richtig ins Knie...ROCKN ROLL!

Hamburgerin

ZitatOriginal von Adelskronengang
ok dann ham wir uns missverstanden, so ist es richtig.

Fi** der kleinen Sau so richtig ins Knie...ROCKN ROLL!

Darauf kannst du einen lassen.  :aggressiv>

nightliner

ZitatOriginal von Adelskronengang
Das ist die Frage, was die "AWO" hier wirklich im Schilde führt.

Die 2 Tage "Betriebspraktika" um sich für "Ausbildungsplätze"
(die es gar nicht gibt) "zu empfehlen" lassen übles vermuten.

Am Ende schön ausgebeutet, AWO gesundgestoßen,
HE ohne Abschluß....eine echte WIN WIN Situation, außer
für den Betroffenen....

Klar kann man den Mist auch von "nichtexaminierten" Lehrkräften
lernen, aber wer macht dann die Qualitätskontrolle?

Dann lieber gleich die Schulfremdenprüfung, die dauert keine Woche.....

Wenn der "Preis" für einen Realschulabschluss ok ist, den ich dafür bezahlen muss, würde ich es machen.
Muss jeder für sich entscheiden, ob die Betriebspraktika die man im Rahmen dieses Kurses es wert sind, dann auch einen Realschulabschluss machen zu können.
Wenn man es mit der externen Prüfung schafft, dann ist das doch um so besser, nur verstehe ich dann die ganze Aufregung nichit.
Ich hatte es so verstanden, dass die Tochter der TE Zeit braucht, um entsprechend darauf hinzulernen, was ich verstehen kann, und dass ihr die Arge diese Zeit, nur im Rahmen einer sogenannten Maßnahme geben will.
Wenn das nicht so gebraucht wird, die Tochter also die externe Prüfung auch so schaffen kann, dann einfach die Prüfung machen, und nicht mehr darüber diskutieren wie man das über eine Maßnahme schaffen könnte.

Hamburgerin

ZitatOriginal von nightliner
ZitatOriginal von Adelskronengang
Das ist die Frage, was die "AWO" hier wirklich im Schilde führt.

Die 2 Tage "Betriebspraktika" um sich für "Ausbildungsplätze"
(die es gar nicht gibt) "zu empfehlen" lassen übles vermuten.

Am Ende schön ausgebeutet, AWO gesundgestoßen,
HE ohne Abschluß....eine echte WIN WIN Situation, außer
für den Betroffenen....

Klar kann man den Mist auch von "nichtexaminierten" Lehrkräften
lernen, aber wer macht dann die Qualitätskontrolle?

Dann lieber gleich die Schulfremdenprüfung, die dauert keine Woche.....

Wenn der "Preis" für einen Realschulabschluss ok ist, den ich dafür bezahlen muss, würde ich es machen.
Muss jeder für sich entscheiden, ob die Betriebspraktika die man im Rahmen dieses Kurses es wert sind, dann auch einen Realschulabschluss machen zu können.
Wenn man es mit der externen Prüfung schafft, dann ist das doch um so besser, nur verstehe ich dann die ganze Aufregung nichit.
Ich hatte es so verstanden, dass die Tochter der TE Zeit braucht, um entsprechend darauf hinzulernen, was ich verstehen kann, und dass ihr die Arge diese Zeit, nur im Rahmen einer sogenannten Maßnahme geben will.
Wenn das nicht so gebraucht wird, die Tochter also die externe Prüfung auch so schaffen kann, dann einfach die Prüfung machen, und nicht mehr darüber diskutieren wie man das über eine Maßnahme schaffen könnte.

Es geht nicht darum, dass ihr die Arge die Zeit nur innerhalb einer Maßnahme  geben will; es geht darum, dass meine Tochter den externen Real nur wiederholen braucht, da sie die Vorbereitungszeit und eine Prüfung (durchgefallen) bereits schon machte.
Und die Arge war auch einverstanden, dass sie den Real nochmal wiederholt, und dazu sollte sie sich in der Zeit vom 17.7. - 31. 10. bei einem Maßnahmeträger darauf vorbereiten. Dann die Schriftliche ablegen. Und in der Zeit von Mitte Nov. - Mitte/Ende Jan.09 wird sie für die mündliche Prüfung vorbereitet. Zeugnis-Fertig. So sollte es sein!

Nun ist es aber so, dass meine Tochter die vorgefertigte EGV nicht unterschrieb, sondern ihren eigenen Vorschlag machte, der bisher unbeantwortet blieb.
Lt. EGV sollte sie nur sechs Monate in der Maßnahme bleiben, nun erfuhr sie aber vom Träger, dass ihr der SB 10 Monate aufs Auge drückte, doch nicht nur das, nun ist es so, dass sie gar nicht mehr den Real machen soll, weil der SB einen? mehrere? Jobvorschläge hat.
Macht sie jedoch einen Job, kann sie sich nicht mehr adäquat auf die Prüfung vorbereiten, somit ihren Schulabschluss nicht verbessern und als Ungelernte kommt sie im Leben nie voran.
Und genau darum geht es!
Es geht um ihr Leben, ihre Zukunft ihre Ausbildung!

nightliner

ZitatOriginal von Hamburgerin

Wenn der "Preis" für einen Realschulabschluss ok ist, den ich dafür bezahlen muss, würde ich es machen.
Muss jeder für sich entscheiden, ob die Betriebspraktika die man im Rahmen dieses Kurses es wert sind, dann auch einen Realschulabschluss machen zu können.
Wenn man es mit der externen Prüfung schafft, dann ist das doch um so besser, nur verstehe ich dann die ganze Aufregung nichit.
Ich hatte es so verstanden, dass die Tochter der TE Zeit braucht, um entsprechend darauf hinzulernen, was ich verstehen kann, und dass ihr die Arge diese Zeit, nur im Rahmen einer sogenannten Maßnahme geben will.
Wenn das nicht so gebraucht wird, die Tochter also die externe Prüfung auch so schaffen kann, dann einfach die Prüfung machen, und nicht mehr darüber diskutieren wie man das über eine Maßnahme schaffen könnte.
Es geht nicht darum, dass ihr die Arge die Zeit nur innerhalb einer Maßnahme  geben will; es geht darum, dass meine Tochter den externen Real nur wiederholen braucht, da sie die Vorbereitungszeit und eine Prüfung (durchgefallen) bereits schon machte.
Und die Arge war auch einverstanden, dass sie den Real nochmal wiederholt, und dazu sollte sie sich in der Zeit vom 17.7. - 31. 10. bei einem Maßnahmeträger darauf vorbereiten. Dann die Schriftliche ablegen. Und in der Zeit von Mitte Nov. - Mitte/Ende Jan.09 wird sie für die mündliche Prüfung vorbereitet. Zeugnis-Fertig. So sollte es sein!.


Nun ist es aber so, dass meine Tochter die vorgefertigte EGV nicht unterschrieb, sondern ihren eigenen Vorschlag machte, der bisher unbeantwortet blieb.
Lt. EGV sollte sie nur sechs Monate in der Maßnahme bleiben, nun erfuhr sie aber vom Träger, dass ihr der SB 10 Monate aufs Auge drückte, doch nicht nur das, nun ist es so, dass sie gar nicht mehr den Real machen soll, weil der SB einen? mehrere? Jobvorschläge hat.
Macht sie jedoch einen Job, kann sie sich nicht mehr adäquat auf die Prüfung vorbereiten, somit ihren Schulabschluss nicht verbessern und als Ungelernte kommt sie im Leben nie voran.
Und genau darum geht es!
Es geht um ihr Leben, ihre Zukunft ihre Ausbildung!

OK, jetzt habe ich es verstanden, es geht dir also darum, dass deine Tochter die Zeit bekommt, die sie braucht, um sich auf die Prüfung für den Realschulabschluss vorzubereiten.

Klar, wenn sie natürlich in einen Job gesteckt wird, oder an einer Maßnahme teilnimmt, die nicht darauf ausgerichtet ist, dass man dann im Endeffekt den Realschulabschluss erwerben kann, dann bringt das ihr natürlich nichts.

Eigentlich sollte ja auch für die Arge klar sein, dass es für einen jungen Menschen erstmal das Beste ist, den höchstmöglichsten Bildungsabschluss zu erwerben, den man schaffen kann.

Von der Seite her ist es natürlich jetzt Mist, wenn deine Tochter, so wie du es jetzt hast läuten gehört, in eine Maßnahme gesteckt werden soll, bei der dann eben nicht das im Vordergrund steht.

Wird sowieso viel zu kurzfristig gedacht, von der Arge, auch was die Arbeitsmarktpolitik generell betrifft, die denken nur an ihre Statistik vom nächsten Tag.
Anstatt bei jungen Leuten mal ein bischen nachhaltiger zu denken, da sollte erstmal Priorität haben, dass jeder jungen Mensch einen möglichst hohen Bildungsabschluss erreicht, dann eine möglichst qualifizierte berufliche Ausbildung, und dann erst den Fokus auf einen Vermittlung in einen Job.

Bleibt nur zu hoffen und zu kämpfen, dass das mit deiner Tochter doch nocht klappt, und sie die Unterstützung bekommt, damit sie sich auf die Prüfung vorbereiten kann.

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