Quasi "Nachlassverwalter" - Dürfen die das

Begonnen von Inara, 13:03:03 Di. 04.November 2008

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Inara

Hallo, ich arbeite jetzt seit über 11 Jahren in einer Firma. Schleichend über die Jahre hinweg wurden mir immer mal wieder Aufgaben von gekündigten Kollegen auf's Auge gedrückt. Seit Anfang diesen Jahres ist es sogar soweit, dass meine eigentliche Arbeit, die auch so in meinem Arbeitsvertrag steht, einfach abgewandert ist. Hat die amerikanische Mutterfirma aus Kostengründen einfach so entschieden  :o Jetzt hab ich auch noch neue, zusätzliche Aufgaben dazubekommen, die mit meiner eigentlichen Tätigkeit null zu tun haben, auch wieder von einer gerade gekündigeten Kollegin. Das alles lief kommentarlos, auch wenn ich das Thema direkt angesprochen habe kam schweigen. Unser Betriebsrat taugt auch null. Von dem kam "was sollen wir deiner Meinung nach unternehmen?" !!!!! Ich darf diese ganzen Tätigkeiten machen ohne einen Zusatz zum Arbeitsvertrag oder sonstigen schriftlichen Bestätigungen, obwohl es sich hier eindeutig um eine Versetzung handelt.  >:( Ich hab die Schnauze voll davon der "Müllabladeplatz" zu sein, obwohl ich jahrelang gute Arbeit abgeliefert hab!
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. - Albert Einstein

aian19

Tja, ohne genaue Kenntnis der Branche oder deines Arbeitsvertrages wirds schwierig dir zu sagen, ob die das dürfen.

Ganz allgemein darf dein Arbeitgeber dich da einsetzen, wo er dich braucht. Grenzen bieten da nur gesetzliche Schutzbestimmungen (arbeiten mit bestimmten Maschinen usw.) und dein Arbeitsvertrag.
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

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