Kündigung als Selbstkündigung ausgegeben!Brauche hilfe!!!(achtung lang)

Begonnen von Miss_Shiva, 22:41:02 Do. 27.November 2008

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Miss_Shiva

Folgendes:

Ich bekam Herzaussetzer, der Arzt stellte BWS-Syndrom fest, Weil sich die Anfälle häuften, beschloss mein Mann sich den rest Urlaub zu nehmen(Der Arzt meinte das es sinnvoll ist wegen den Kids)Der Chef sagte das es es verstehe,und genehmigte es. Soweit so gut, am 17 morgens rief mein Mann in der Firma an um bescheid zu sagen das er wieder arbeiten kann,weil die anfälle erstmal weniger geworden sind.(Haben ja keine family die uns hilft wegen kids mit aufpassen ect.)

Der mitarbeiter sagte,das mein Mann warten soll,der Chef wird sich persönlich bei Ihm melden. Wir waren verwirrt....

Am 18 kam per einschreiben die Kündigung rein,angeblich hat mein Mann selbst gekündigt!!!Toll,mein Mann hat versucht mit ihm zu reden der spruch von dem chef:"Tut mir leid, aber die firma scheint ihnen völlig egal zu sein, und ich stehe mit einen mitarbeiter weniger da, ich könnte es mir leisten,will es aber nicht"Dann legte er auf.

Das wars,wir waren am ende...Doch nu mussten wir zusehen das das notwendigste gesichert wird.Also ab zum Arbeitsamt, die sagten uns das wir uns keine hoffnung machen brauchen(3 monats sperre) Er sollte ein Anwalt einschalten wegen Kündigung aufheben oder so. Wir lehnten das ab,selbst wenn er da wieder eingestellt wird,müssten wir mit Mobbing pur rechnen.Wäre ja auch nicht beweisbar das mein Mann nicht gekündigt hat,hat aber auch mit der lkw kontrolle zutun...

Also heute waren wir wieder beim Arbeitsamt, da machte der typ uns voll schief an, mein Mann sollte zum sozialamt gehen und da betteln,hier hätten wir nichts zu suchen.

Also sind wir zum Sozialamt,die warfen uns raus,wir hätten da nichts zu suchen sondern brauchen eine bescheinigung,das Arbeitsamt nicht zahlt, die haben wir ja nicht weil das alles noch in der Prüfung ist. Nun stehen wir komplett ohne da...Was sollen wir tun?Was können wir tun???

Geld leihen geht nicht, hilft uns ja keiner..Miete nicht bezahlen nichts...Hätte jemand ein tipp was wir tün können?Wäre für jede hilfe dankbar.

Ich denke mal,das es auch an der kontrolle liegt, den mein Mann wurde vom BAG kontrolliert,wo auffiel das die scheiben rund waren.(Der chef verlangt ballern,ballern,ballern!)Mein Mann klar selber schuld, das er es getan hat.Nur da heißt es wie in jeder firma solange fahren bis alle kunden bedient sind,selbst wenn es 10 uhr wird. Wir müssen jetzt mit einer Strafe von 4000-5000 euro rechnen.Wovon das den noch zahlen?Ich bin am ende...Habe 3 kleine kinder die hunger haben,ok ich kann mit weniger leben,aber meine Mädchen nicht.....

Das problem ist, mein Mann hat nie ein Arbeitsvertrag erhalten. Nur ein befristeten der dies jahr 1.6. (1 jahresvertrag von 1.4.07-1.6.08)automatisch ausgelaufen ist,auf anfrage wegen ein neuen sagte der Chef das er kein bräuchte.

Nein,mein Mann hat nie eine kündigung aufgesetzt geschweige den (unterschrieben).

Noch ne andere frage:Weiß jemand ob wir umziehen müssen?Mein Dad wohnt hier,tut aber nichts zum leben dabei,keine miete kein essensgeld nichts ausser strom. (er bezahlt sein essen trinken ect selber hat eigenen kühlschrank,wohnzimmer,schlafzimmer und bad)Er lebt hier in 50qm und wir in 120. Die miete kostet 630,00 müll 50,00 (zahlen keine abwassergebühren, also nichts ausser strom,miete und müll)



Kater

@Miss_Shiva

erst mal willkommen im Forum! Da kommen bei euch ja im Moment unglaublich viele Sachen zusammen  :o. Du schreibst, dass ihr auch drei kleine Kinder habt. Mir fällt im Moment nichts besseres ein, als zu schreiben, ihr müßt noch mal zum Jobcenter und verweist auf die Kinder und nehmt dieses Formular ausgefüllt mit (der Text muß aber noch an eure Situation - wichtig ist die Anwesenheit der Kinder - angepaßt werden):

Zitat
Absender



Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am...... meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

alles Gute & Kraft

Kater

Wilddieb Stuelpner

Das Thema, ob eine fristlose, arbeitgeberseitige Kündigung bei einer Erkrankung rechtens ist, haben wir in diesem Forum schon mehrfach behandelt.

Lese bitte diesen Artikel: Chefduzen: MDK trotz Kündigung? und Du hast die Antwort, daß nur langandauernde Erkrankungen ab 2 und Jahren mit schlechter Gesundungsprognose zu einer berechtigten AG-Kündigung führen. Du als Betroffene kannst gute Erfolgsaussichten bei einem Kündigungsschutzverfahren haben, wenn Du binnen 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen AG-Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst. Wenn Du Dich dazu entschließt, brauchst Du viel Nerven und einen seriösen Rechtsbeistand durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, vorbeugend gleich fürs Sozialrecht mit. Die Adressen findet man unter dem bundesweitem Adressverzeichnis von Beratungsstellen, Rechtsanwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht der Arbeitsloseninitiative Tacheles e.V. Wuppertal. Das gilt für ein eigenes Arbeitsverhältnis, das Dein AG Dir kündigt

Es gibt daneben noch ein befristetes Freistellungsrecht des Ehepartners zur Pflege des anderen erkrankten Elternteils, von erkrankten Familienangehörigen und erkrankten Kindern. Die zutreffende fachlich richtige Auskunft kann Dir Der Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Sachbearbeiter der Krankenkassen nennen.

Du solltest Dich von deinem Hausarzt zu einem Kardiologen (Facharzt für Herz-Kreislauf-Erkrankungen) überweisen und gründlich durchchecken lassen. Ist die Gesundungsprognose nicht optimistisch, solltest Du Dich an die Rehaversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung wenden. Es gibt örtliche Beratungsstellen, Versichertenberater und Versichertenälteste der gesetzlichen Rentenversicherung als Ansprechpartner. Für Arbeiter sind die gesetzlichen Rentenversicherungen der Bundesländer (ehemals LVA), für Angestellte die gesetzliche Rentenversicherung (Bund) - ehemals BfA zuständig. Auch bei den Arbeitsagenturen gibt es Rehaabteilungen, die solche Rehafälle und Behinderte betreuen. Es werden in Zusammenarbeit von Hausarzt, Kardiologen und Amtsarzt der Rentenversicherung oder der Rehaabteilung der Arbeitsagentur entsprechende medizinische Begutachtungen folgen, wenn es die ärztliche Befunde erforderlich machen. Danach lassen sich geeignete Rehamaßnahmen ableiten.

Für Rehaleistungen über die gesetzliche Rentenversicherung kann man verschiedene Anträge stellen, wenn man gezwungen ist, sich beruflich neu zu orientieren:

Anträge zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben

downloadbare Formulare und bestellbare Publikationen

Sollte die berufliche Zukunft nicht rosig aussehen, ist es von Vorteil eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Daraus kann man verschiedene Versorgungsleistungen für den Patienten und seine Familie ableiten. Ist die Erkrankung bereits vorhanden, hat das nachträgliche Abschließen einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Sinn mehr, denn sie wird dann abgelehnt werden.

Über die Sozialämter, die Integrationsämter und Integrationsfachdienste kann man nach Vorlage der oben genannten medizinischen Befunde und Gutachten auch Anträge auf zeitweise oder dauerhaft wirksame Behindertenausweise stellen. Wer diese Ausweise besitzt und einer Arbeit nachgeht, hat lohnsteuer- und einkommenssteuermäßig Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag und ein Fahrzeughalter kann beim Finanzamt auch die Kfz-Steuerermäßigung beantragen. Ist kein Fahrzeug vorhanden, beantragt man stattdessen die Fahrpreisermäßigung zum Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel.

Wird man bereits von den Rehaabteilungen der Arbeitsagenturen/ARGEn oder der Rentenversicherung oder den Krankenkassen oder den Integrationsämtern betreut, so kann nur eine von diesen Stellen die Betreuung führen. Eine gleichzeitige Betreuung über ein oder mehrerer dieser Versicherungsträger ist nicht zulässig.

Miss_Shiva

Danke Kater. Müssen wir das zum sozialamt bringen?Oder zum Arbeitsamt.Kenne mich mit den gesetzen eher nicht so aus.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Miss_Shiva am 22:41:02 Do. 27.November 2008
... Ich denke mal,das es auch an der kontrolle liegt, den mein Mann wurde vom BAG kontrolliert,wo auffiel das die scheiben rund waren.(Der chef verlangt ballern,ballern,ballern!)Mein Mann klar selber schuld, das er es getan hat.Nur da heißt es wie in jeder firma solange fahren bis alle kunden bedient sind,selbst wenn es 10 uhr wird. Wir müssen jetzt mit einer Strafe von 4000-5000 euro rechnen.Wovon das den noch zahlen?Ich bin am ende...Habe 3 kleine kinder die hunger haben,ok ich kann mit weniger leben,aber meine Mädchen nicht.....

Das problem ist, mein Mann hat nie ein Arbeitsvertrag erhalten. Nur ein befristeten der dies jahr 1.6. (1 jahresvertrag von 1.4.07-1.6.08)automatisch ausgelaufen ist,auf anfrage wegen ein neuen sagte der Chef das er kein bräuchte.

Nein,mein Mann hat nie eine kündigung aufgesetzt geschweige den (unterschrieben). ...

Dein Mann ist Berufskraftfahrer und das ganze ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Er hat sich von seinem AG besoffen quatschen lassen, daß er einen schriftlichen Arbeitsvertrag nicht braucht. Hat Dein Mann wenigstens die Lohnabrechnungen per Lohnschein oder Lohnstreifen bekommen und erhaltet Ihr den Nettoarbeitsverdienst vom AG aufs Girokonto überwiesen? Über diese Belege kann man auch nachträglich die Existenz und Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Juni 2008 beweisen. Hat der AG den SV-Ausweis und die Lohnsteuerkarte noch? Bei einer Kündigung hat er diese dem AN wieder zurückzugeben. Sollte SV-Ausweis und Lohnsteuerkarte beim AG nicht vorliegen, dann wird's kriminell mit dem Finanzamt und der Krankenkasse - Verdacht auf Lohnsteuer- und SV-Beitragshinterziehung durch den AG.

Grundsätzlich zu Arbeitsverträgen: Nicht auf mündliche Arbeitsverträge einlassen, schön immer alles schriftlich!!!

chefduzen: Was muss im Arbeitsvertrag geregelt sein?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Arbeitgeber spätestens einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat.

Runde Scheiben und eine Verkehrskontrolle durch das BAG - Bundesamt für Güterverkehr - da verstehe ich den Zusammenhang nicht. Dein Mann kann Probleme mit dem BAG wegen überschrittenen Lenkzeiten, wegen der Ladungssicherung, wegen Überschreiten des Achs- oder des Gesamtgewichts eines Sattelzugs oder wegen des technischen Zustand des Fahrzeugs bekommen haben. Dafür bekommt er ein Ordnungs- oder Bußgeld und/oder seine Punkte in Flensburg und das war's.

Wenn er wegen der Überschreitung von Lenkzeiten vom BAG zu Ruhezeiten verdonnert wurde und dadurch die restlichen Kunden nicht beliefert werden konnten, dann ist das Folge schlechter und unmenschlicher Arbeitsorganisation durch die Speditionsfirma gegen den Fahrer. Zurecht folgt dann eine Konventionalvertragsstrafe von den Kunden gegen die Spedition. Die hat aber Dein Mann nicht zu bezahlen, sondern der Spediteur. Der kann diese Strafe nicht auf den Fahrer abwälzen. Ich gehe mal davon aus das es die 4000 bis 5000 Euro sein sollen. Bei der Regelung solcher Rechtsfragen bietet sich die Mitgliedschaft im Berufsrechtsschutz der Berufskraftfahrer an - der Fakulta. Die GUV/Fakulta bringt dem Spediteur schon das Arbeitsrecht und die transportrechtlichen Bedingungen bei.

Hat ein AN durch Arbeitspflichtverletungen einen Schaden verursacht, so ist seine Schadensbeteiligung vom der Schwere der Arbeitsverpflichtung abhängig, also ob leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Vorsatzhandlung im Spiel war. Bei Vorsatz muß er auf jeden Fall mindestens mit einer Schadensbeteiligung von einem Monatsbrutto rechnen. Bei Fahrlässigkeit wird es erheblich weniger. Ich kann nur einen Besuch bei der GUV/Fakulta empfehlen. Der Mitgliedsbeitrag ist erträglich.

Den Regionalbeauftragten der Fakulte findet man unter http://www.guv-fakulta.de/regionalbeauftragte.php , die regionalen Ansprechpartner unter http://www.guv-fakulta.de/raps_suchmaschine.php .

GUV/FAKULTA
Ruhrstr. 11
71636 Ludwigsburg

Telefon 01801 / 22 44 22 zum Ortstarif
Telefax 01801 / 22 44 11 zum Ortstarif

Oder über die Rufnummern:
Tel. 07141 / 70233 - 0
Fax 07141 / 70233 - 111

E-Mail: info@guv-fakulta.de


Kater

Zitat von: Miss_Shiva am 00:03:54 Fr. 28.November 2008
Danke Kater. Müssen wir das zum sozialamt bringen?Oder zum Arbeitsamt.Kenne mich mit den gesetzen eher nicht so aus.

zum Arbeitsamt (Jobcenter)

Kat

Zitat von: joachimkuehnel am 00:56:22 Fr. 28.November 2008
Grundsätzlich zu Arbeitsverträgen: Nicht auf mündliche Arbeitsverträge einlassen, schön immer alles schriftlich!!!


In vielen Berufen, gerade auch im Handwerk z.B., ist es üblich, daß es keine schriftlichen Verträge gibt.

ZitatGrundsätzlich verhält es sich so, dass der Arbeitgeber spätestens einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat.

Stimmt nicht.  Ein Arbeitsvertrag unterliegt keiner  Formvorschrift.

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