Abbruch einer Ausbildung/Maßnahme trotz EGV?

Begonnen von Ande, 14:21:41 Mi. 08.April 2009

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Ande

Hallo an alle,

leider bin ich lange nicht mehr bei euch gewesen und auch wenn ich jetzt in Norwegen lebe, brauche ich dringend Hilfe von euch!
Diesmal geht es nicht um mich, sondern ich versuche meinen Vater ein wenig Schützenhilfe zu geben.

Mein Vater ist 56 Jahre alt und war 15 Jahre bei der Wohnwelt als Küchenmonteur beschäftigt und ist nach deren Kündigung das erste mal Arbeitslos.
Er und meine Mam bekommen 182€ Hilfe zum Lebensunterhalt und mein Vater geht zweimal in der Woche im Supermarkt Regale auffüllen und bekommt dafür 165€.
Von diesen 165€ werden 65€ angerechnet.

Jetzt hat mein Vater vor kurzen ein Angebot über eine modulare Ausbildung im Wachschutz erhalten. Nach einiger Überlegung teilte er seiner Arge seine Pläne mit und bekam auch gleich eine EGV mit nach Hause.
Anfang dieser Woche war der "erste Tag", ich nenn es mal Schnuppertag. Man stellte sich vor und die Vorträge hielt ein ehemaliger hochdekorierter Kriminologe.
Leider wurde in der Zeit nicht näher auf den Umfang dieser Ausbildung eingegangen, so das mein Vater an diesen Tag seinen Termin bei der Arge wahrnahm um seine EGV zu unterschreiben, ohne näheres über die Ausbildung zu erfahren.
Nach dem Termin mit der Arge kehrte er zur Klasse zurück und erfuhr nun alles dazugehörige.
Jetzt erst erkannte er für sich, dass diese Ausbildung überhaubt nichts für ihn ist, da es fast eine kriminologische Ausbildung wird.
Die Ausbildung ist vortlaufend und neue Teilnehmer steigen z.B. bei Thema 9 ein, was einen enormen Lernstoff nach Schulzeit zur Folge hat.
Nun ist mein Vater eher der prakmatische Typ und ist von der Masse an Lernstoff wie erschlagen und hat diese Ausbildung abgebrochen.

Leider war es mir noch nicht möglich Einblick in die EGV zu nehmen, da ich in Norwegen wohne.
Meine Eltern sagten mir aber schon per Telefon, dass wohl bei Abbruch 30% Kürzung eintreten würden.
Außerdem möchte mein Vater den Geringverdienerjob erstmal weitermachen bis er was richtiges gefunden hat.
Das alles ist für ihn nicht ganz so einfach zu verarbeiten und er hat sich etwas anderes von der Ausbildung vorgestellt und erhofft, da diese Ausbildung mit Waffenschein ect. schon derb in Richtung Personenschutz/Türsteher und Security geht.( überhaupt nicht sein Ding!)

Nun meine Frage, können ihn weitere Sanktionen seitens der Arge drohen wenn er diese Ausbildung abbricht und er seinem Geringverdienerjob nachgeht?
Wie schon gesagt ist mein Vater das erste mal in seinen Leben in deartiger Situation und hat Angst falsch zu reagieren!
Für eure Ratschläge und Hilfe gibts wie imer ein dickes Danke im voraus! :)

Ha det, Ande 

Workless

Jepp...
Soweit ich weiß entbinden Mini-Jobs wie bspw. auch 400€-Jobs nicht von der Teilnahme an einer Maßnahme.

Ande

Ok lassen wir den Minijob mal außen vor. Wie schaut es aber damit aus, dass mit der ganzen Warheit erst nach unterschreiben der EGV rausgerückt wurde?

Kater

Zitat von: Ande am 14:21:41 Mi. 08.April 2009
Jetzt hat mein Vater vor kurzen ein Angebot über eine modulare Ausbildung im Wachschutz erhalten. Nach einiger Überlegung teilte er seiner Arge seine Pläne mit und bekam auch gleich eine EGV mit nach Hause.
Anfang dieser Woche war der "erste Tag", ich nenn es mal Schnuppertag. Man stellte sich vor und die Vorträge hielt ein ehemaliger hochdekorierter Kriminologe.
Leider wurde in der Zeit nicht näher auf den Umfang dieser Ausbildung eingegangen, so das mein Vater an diesen Tag seinen Termin bei der Arge wahrnahm um seine EGV zu unterschreiben, ohne näheres über die Ausbildung zu erfahren.
Nach dem Termin mit der Arge kehrte er zur Klasse zurück und erfuhr nun alles dazugehörige.
Jetzt erst erkannte er für sich, dass diese Ausbildung überhaubt nichts für ihn ist, da es fast eine kriminologische Ausbildung wird.

@Ande

da sollte dein Vater schnellstens dem Sachbearbeiter die Situation schildern, um eine Sanktion zu vermeiden. Die nachvollziehbaren Gründe für die voreilige Unterschrift unter die EGV hast du ja schon genannt...  was nützt denn deinen Vater (und dem Amt) eine sinnlose Ausbildung  ???

Gruß nach Norwegen, Kater

Ande

Hi Kater,

sehe ich genauso. Er hat sich erstmal ne Krankschreibung besorgt und hat jetzt Zeit die Sache vernünftig mit seinen SB zu klären.
Ihm wurde zwar jetzt schon mit dem Amtsarzt gedroht, aber das sind mal wieder die natürlichen Drohgebärden des Amtes. ;)
Gruß aus Norwegen, Ande

nontestatum

Dein Vater ist 56 und wurde jahrelang als Küchenmonteur beschäftigt.  Da stellt sich die Frage, ob er überhaupt gesundheitlich noch in der Lage ist, einen Beruf (Wachmann ....) im Securitybereich auszuüben. Ich würde jetzt erstmal eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen (Hausarzt), und hören, was der dazu sagt. In dem Alter & Beruf  ist zu erwarten, dass Bandscheibenschäden eingetreten sind, die dann bei einer amtsärztlichen Untersuchung auch Einfluss auf den § 10 SGB II/Zumutbarkeit  haben.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__10.html

Mit 56 wird er auch kaum noch in der Lage sein, einen Beruf auszuüben, in dem er bösen Buben hinterherlaufen soll/muss. In Frage käme wohl eher ein Dienst am Empfang/Pforte, aber diese Jobs sind eher rar gesät, und oft genug verlangt man dann auch noch Sprachkenntnisse und MS OFFICE.

Ich würde eher dazu raten, eine kaufmännische Ausbildung zu machen und einen beruflichen Einstieg als Küchenverkäufer in Möbelhausern zu versuchen. Das verspricht mehr Erfolg.

Einen eigenmächtigen Abbruch der Massnahme würde ich aber auf keinen Fall vollziehen. Hier droht nicht nur eine 30%-Sanktion, sondern auch eine Kostenbeteiligung an der abgebrochenen Massnahme, das kann richtig teuer werden!



Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

Geneigter Leser

- Sofort einen SCHRIFTLICHEN Widerspruch gegen die Teilnahmeversplichtung an dieser Umschulung abgeben - und Abgabe quittieren lassen!!!
- bei Sozialgericht eine Eilentscheidung für vorläufigen Rechtsschutz stellen, das er diese Ma0nahme nicht machen muß
- davon die ARGE unterrichten - quittieren lassen !!!

In diesem Alter braucht er keine Umschulung mehr zu machen (Sozialgericht hat Ermittlingspflicht, die kennen die Urteile).
Außerdem ist diese Maßnahme ungeeignet, da sie in Blöcke aufgeteilt ist, die Vorkenntnisse erfordern, die Dein Vater nicht hat.

Mit Widerspruch/Klageeinreichung darf die ARGE keine Kürzung mehr erlassen.

Empfohlen: Widerspruch gegen die EGV wegen arglistiger Täuschung. Entweder dann neue (gleiche) EGV mit dem Zusatz "Unter rechtlichem Vorbehalt" unterschreiben oder eigene EGV als Vorschlag verfassen (auch ohne viel Eigenbemühungen). Wenn die dann abgelehnt wird soll die ARGE EGV per Verwaltungsakt erlassen - da dürfen die nämlich keine Sanktionen bei Verstoß verhängen.  ;)
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Ande

Vielen Dank für eure Tip´s, Amt hat ihn ohne Konsequenzen wieder rausgenommen. ;)
Frohe Ostern wünscht euch allen Ande!

Similar topics (10)

  • Chefduzen Spendenbutton