Praktikum statt Arbeitsplatz: hat SOWAS...

Begonnen von Weissefeder, 09:53:14 Do. 26.Februar 2009

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Weissefeder

...schon mal jemand erlebt ?
Ich bitte um Hinweise  ( konnte sonst kein Beispiel im Forum finden, deshalb hier die Schilderung).
Ich habe als Hartzer seit 2005 schon alles mitgemacht, was es gibt : "Trainings"-MAßNAHME, Bewerbungszwang mit Nachweisen, Kürzungen, Ochsentour bei Gemeindebetriebshof (Grasmähen, Gullideckel auf und zu, Bäumefällen, Sturmschäden, Mülltonnen usw.), Klage gegen Kürzungen
(gewonnen), "Praktikum", Leiharbeit zum Entkommen aus Hartz, entlassen, wieder zurück in Hartz. Dazwischen immer eigenständige Arbeitssuche.

Vor über 2 Jahren wurde mir von der Arge eine selbstgesuchte Beschäftigungsmöglichkeit zunichte gemacht. Dies wie folgt, möglichst kurz:
Arbeitsstelle frei in einer "befreundeten" Mittel-Firma Handwerk, Kontakt über Bekannten (Zulieferer Formteile). Für mich nicht ganz berufskonform (Elektr.), aber möglich, weil Geschick in Metall vorhanden.
Kontakt mit dem GF aufgenommen, Besuch gemacht. Alles klar, kann dort anfangen, zunächst in Produktion zum Einarbeiten, später Dokumentation in Aussicht gestellt. Arbeitsvertrag usw. sollte dann noch besprochen werden, vor Arbeitsaufnahme.
Dies war meine Chance, endlich aus Hartz 4 herauszukommen (dachte ich !).   Stattdessen begab es sich .....
Noch bevor der Arbeitgeber (AG) sich meldete, erhielt ich einen Termin bei meinem "Arbeitsvermittler" der Arge, der mir eröffnete, daß der AG einen Lohnkostenzuschuß für ein ordentliches Gehalt beantragen würde, in der Zwischenzeit solle ich erstmal 3-4 Wochen ein "Praktikum" dort machen, wobei mir Hartz weiterbezahlt werde, und die Fahrtkosten, nicht jedoch 1,80 €, da es nicht gemeinnützig sei.
Schon in diesem Moment fragte ich mich, was dann dieser Herr von der Behörde noch in diesem Vorgang zu suchen, und sich einzumischen hat.
Wie auch immer, habe das Formular für "Praktikum" widerwillig unterschrieben, und bin dann gleich zum AG gerannt, um das Duplikat abzugeben.
Ich selber habe trotz allem nicht mal eine Kopie bekommen.
Alles in der geschürten (falschen) Hoffnung: Einarbeitung, Geld weiter, Fahrt frei, Abwarten bis Bewilligung des Zuschusses erfolgt, dann Vertrag,
Reguläre Anstellung, raus aus Hartz, usw.
Habe 6 Wochen im Akkord an der Schleifmaschine gearbeitet, durfte am Betriebsjubiläum teilnehmen, und sah (nur sah) den Landrat, usw.
Danach waren Betriebsferien, und man bot mir danach einen 400 €- Job an. Dies habe ich abgelehnt, und war wieder in Hartz 4.
Was war geschehen ? Es war ein Dreiecksverhältnis konstruiert worden, wobei sich Arge und AG hinter meinem Rücken abgesprochen hatten, so daß
ich von vornherein der Looser war. Dies ist mir erst später klar geworden.
Nunmehr (jetzt) steht ein neuer Fall dieser Art ins Haus, und ich will diesen Fehler mit dem Praktikum nicht nochmal machen (müssen), d.h., dieser
Übertölpelung entgegentreten.
Das habe ich dem neuen AG bereits gesagt, und warte jetzt ab. Inzwischen bereite ich mich geistig auf eine Art "Schachspiel" mit 2 Gegnern vor.
Wie soll man das nennen, was die Arge da betrieben hat: Sabotage, oder was? Oder geht es darum, daß die Arge den Zuschuß erst möglichst spät
auszahlen will, da dies auf 1 Jahr befristet ist? usw.
Was haltet Ihr davon?
Gruß WF



CubanNecktie

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=17084.0

evtl. hilft dir dieser Beitrag etwas weiter ....

andrerseits, wer hat schon die Nerven & Geld sich gerichtlich mit diesen Schw**nen sich auseinanderzusetzen und dann evtl. auch noch Sperre riskieren?
Anderer Weg, wäre evtl. ne Krankschreibung ......

Sowas kotzt mich an, wenn ich das lese ... aber so gings mir ähnlich, bei der letzten FAW Maßnahme ... werd mich in Zukunft auch irgendwie wehren wollen ......

Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

MizuNoOto


Du wurdest durch das Zusamenwirken von ARGE und AG in einem Praktikum ausgebeutet. Diese Sache siehst du als gegessen an, du willst nur nicht, dass dir das gleiche noch mal passiert. Was ist dabei genau das Problem. Hast du Angst sanktioniert zu werden, wenn du ein Praktikumsplatz ablehnst?

Weissefeder

@mizu
In diese Richtung geht es etwa. Ich weiß nämlich nicht, welche Tricks der Argemensch noch in der Schublade hat.
Erstmal präziser: Ich bin 50, g. u. k. fit und erfahren. Ich möchte endlich nochmal Geld verdienen und nicht den Rest mit Hartz 4 oder Praktikum, schlimmer noch beidem zusammen verbringen, d.h. als erstes raus aus Hartz 4 !!
Dafür gibt es nur 2 Möglichkeiten (außer freiberuflich), nämlich Leiharbeit oder angestellt mit Zuschuß durch die Arge.
Wo das Problem liegt: ich denke, daß der "Arbeitsvermittler" das Problem ist.
1. Der AG (kleine Hightech-Fa) kann mich nur einstellen, wenn er den Zuschuß bekommt (muß er selber beantragen).
2. Er will mich einstellen, da ich fachlich sehr gut zum Tätigkeitsfeld passe und es auch meinen Interessen ideal entspricht.
3. Er will mich nicht als Leiharbeiter, und nicht als Freiberufler.
4. Er hat mir versprochen, daß im Gegensatz zum obigen Fall von Anfang an ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
5. Er muß nun mit der Arge die Möglichkeiten abklären (Eintrittstermin, Gehalt, Bewilligung) usw.
Ab hier hört mein Enfluß auf.
Nun ist der Argemensch dran, und kann Bedingung stellen, z.B. wieder Praktikum als Probearbeit getarnt, und den AG unter Druck setzen.
Etwa nach dem Motto: Sie kriegen den Zuschuß, wenn sich erwiesen hat, daß die Zusammenarbeit erfolgversprechend ist, dazu ist eine Probearbeit bzw ein Praktikum erforderlich, o.ä
Da ich im vorhinein ein erneutes Hartz-Praktikum dem AG gegenüber ausgeschlossen habe, kann der AG bei den Verhandlungen auflaufen, wenn der
Argemensch dies zur Bedingung stellt. In diesem Fall wird nichts aus dem Zuschuss, und folglich nichts aus meiner Einstellung.
Der Argemensch kann also immer noch alles verhindern, durch irgendwelche willkürliche Auslegungsfreiheit, wie etwa "Kann"- Leistung u.dgl.
In allen denkbaren Fällen bin ich in der schwächsten Position. Vielleicht sieht sich ja der AG weiter um (Praktikum), dann habe ich den Schaden.
Ich will aber, daß der Argemensch sich diesmal herauszulten hat. Ich will nicht nochmal einen "Vertrag" mit dem Vermittler abschließen, sondern
mit dem AG , so wie es früher mal üblich war als es diese Einmischung und Bevormundung noch nicht gab.
Entweder gemeinnützig mit Hartz oder freie Wirtschaft ohne Arge !!!
Falls noch Fragen sind (bestimmt), nur zu.
Gruß WF



Onkel Tom

Hallo Weissefeder.

Erstmal herzlich willkommen im Forum der Ausgebeuteten  :)

Wenn ich sone Sachen wie Deine oder ähnliches höre kriege ich nen Hals.

Das sowas möglich ist, liegt an der Ursache, das die ARGE für alles, wo sie in "Leistung"
tritt, auch Rechenschaft darüber vom Nutznießer haben will, was in dem Fall der
Praktikumsgeber oder Arbeitgeber ist.

Die Rechtsprechung dazu liegt im § 61 SGB - II begraben und das auf so eine schwammige
auslegbare (schlampige) Weise, das alle Vorstellungen von Datenschutzbestimmungen
im Bezug ARGE <> Arbeitgeber, Maßnahmenträger etc. <> ALG - BezieherIn im grau-
bereich versetzt ist.
Leider wurden zu diesem Problem noch nicht viele Sozialgerichtsverhandlungen vollzogen,
die den Auslegungsspielraum des § 61 SGB - II eingrenzen oder konkretisieren.
Dessen Anwendung wird auch nicht bundeseinheitlich gleich angewannt oder umgesetzt.
In Hamburg werden immer noch Daten über Erwerbslose gesammelt, die auch in den
Privatbereich rein gehen und teilweise für den Bezug von ALG unerheblich sind.

Ursprünglich hat sich die Gesetzgebung bei diesen §§ wohl dabei gedacht, Statistiken
darüber zu erstellen, welche "Förderung" am effektivsten und fortsetzungswürdig ist
und zudem Missbräuche zu begegnen oder zu verringern.

Doch dieser Schuss ging hauptsächlich in die Richtung der Erwerbslosen zu.

1. Missbrauch von Seiten der Erwerbslosenindustrie (Masnahmenträger etc.) und Arbeit-
geber lassen sich bis heute schwer nachvollziehen, da keine schwarzen Listen bei der
ARGE darüber geführt werden und Schmusekurs von der ARGE zu potentiellen Arbeit-
gebern angesagt ist. Der prozentuale Schaden am Sozialetat ist anhand der Dunkelziffer
nicht mehr aussagekräftig.

2. Missbrauch von Seiten des Erwerbslosen sind kaum möglich, da die Kontrolle auch mit
Hilfe des § 61 SGB - II ausgereift ist. Der Schaden daraus am Sozialetat hat hier schon mehr
Aussagekraft und liegt laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ( Stand Sept.08) bei
ca. 1 %.

3. Der Erwerbslose wird gern von den anderen Beteiligten gern als schwächster Beteiligter
ausgemacht und nach dem Motto "Wir haben niemals Schuld" denunziert.
Gerade in der Erwerbslosenindustrie kommt diese Masche zum tragen, wenn ein Streitfall
oder "zu wenig pflegeleicht" vorliegt.

Vieleicht hast Du schon Mal den verbalen Narkosehammer " Sie sind ja nicht intregrationswillig "
gehört.

Solange Erwerbslose nicht zusätzlich zu ihrer Masnahme, Praktikum etc. auch Logbuch
darüber führen und sich auch Infos von Arbeitskollegen holen, ist es schwierig, gegen das
Gekungel anzugehen.

Ein Bekannter erzählte mir, das er über einen Ein-Euro-Job ins Praktikum dirigiert wurde
und als er mit dem Meister im Praktikum Streit bekam, wurde der rwerbslose angeschnautzt
" Was glaubst Du, wie viele wir von Deiner Sorte schon verheizt haben ?! Wir bezahlen nicht
umsonst 6 Euro für Dich und wenn Dir das nicht passt, kannst Du ja gehen."

Eine klare Aussage darüber, das Korruption vorlag und als ich den Bekannten dabei unter-
stützen wollte, das ans Licht zu bringen, ließ er sich weiter vom Anleiter des Beschäftigungs-
träger dazu belutschen, sein Praktikum nicht ab zu brechen.
Er ging weiter hin, bis zum nächsten Streit und flog raus..

Und eine Sanktion folgte, da sich andere darüber einigten, die Begründung für den raus-
schmiss auf Fehlverhalten des des Erwerbslosen zu setzen.
Am Ende stand Aussage gegen Aussage und das der Erwerbslose aus Rache für eine
Überschwemmung des Betriebs sorgte, brachte ihm nur Schadensersatzforderungen ein.
(Erwischt und nicht mehr abzahlbare Schulden am Hintern)

Für das nächste Mal ist es eventuell besser, die ARGE soweit wie möglich raus zu halten
und eher den Weg zu ungeförderten Arbeitsverhältnissen zu suchen.

Arbeitgeber sind rar, die gern auf die ARGE verzichten, wenn es um Lohnfinanzen geht
aber um so mehr auf zufriedenheit der Arbeitnehmer setzen, die folglich eine bessere
Arbeitsquallität mit bringen. (Prämienauschüttungen vom Gewinn etc..).

Wenn dem Arbeitgeber ARGE-Förderungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kannst
Du auch damit rechnen, weiter in der Hartzmühle zu bleiben..
1 Jahr Arbeit, 1 Jahr ARGE und wieder von vorn.

Vermittlungsgutschein, Arbeitnehmerförgerung etc.. entpuppen sich oft als "Mitnahmeeffekt"
zu Gunsten skrupelloser Bonzen.

Lass Dich nicht verhartzen !

Wilddieb Stuelpner

Also wird es mittlerweiler immer toller und unverschämter mit der amtlichen "Arbeitsvermittlung" und "Arbeitsförderung". Das Amt koppelt die Genehmigung von Arbeitsvermittlungs- und -fördermaßnahmen an für den AG und für den jobsuchenden Arbeitslosen unzumutbare und unhaltbare Auflagen, hintertreibt durch diese Auflagen eine sonst erfolgreich gewordene Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Ist auch kein Wunder. Sie würden sonst als Verwaltungsmitarbeiter bzw. -beamte einer Arbeitslosigkeitsmaschinerie früher oder später vor der Alternative stehen, selbst wegrationalisiert zu werden, wenn denn tatsächlich sich die Zahl der Arbeitslosen verringert. Und an einer eigenen Veränderung der Arbeitsvertragsbedingungen sind sie am allerrwenigsten interessiert.

Also machen sie vorsätzlich die Jobanbahnung zunichte, indem sie dem AG die Eingliederungs- und Lohnzuschüsse nicht bewilligen.

Der nächste Hammer ist die Laufzeit der Eingliederungs- und Lohnzuschüsse:

Waren es vor einigen Jahren (bis 2001) noch 3 Jahre, ist es nach Deinen Aussagen nur noch 1 Jahr und danach muß der AG den vollen Tariflohn zahlen, woran er auch nicht interessiert sein wird, weil er sonst einen erheblichen  Konkurrenznachteil hätte, würde er mit seiner Belegschaft menschlich anständig umgehen, seine Branchenkonkurrenz aber weiter die Dumpinglohnschiene fahren. Spätestens nach Ablauf des Jahres wärst Du so oder so wieder arbeitslos, denn der AG ist gewohnheitsmäßig immer schmarotzend in der Erwartungshaltung von solchen Schmiergeldern, daß vom Beitrags- unter Steuerzahler finanzierte  Eingliederungs- und Lohnzuschüsse auf ewig die Normalsituation sein soll. Der AG spekuliert auf Sozialmißbrauch, daß ihm ständig nach dem Rotationsprinzip alter geförderter AN geht und wird ersetzt gegen wieder neu geförderten, eingestellten Arbeitslosen der Konkurrenzvorteil ständig erhalten bleibt. Da die Sparauflagen der Bundesagentur für Arbeit durch die Politik wie Ministerialbürokratie und die Arbeitseinstellung/Eigeninteresse der Sachbearbeiter und Beamten in den Arbeitsagenturen und ARGEn dem entgegenstehen, haben wir dieses Dilemma grundsätzlich als Methode vorliegen und nicht als Einzelerscheinung zu werten.

Es ist ein grundsätzlich verbogene Einstellung der selbsternannten Leistungselite zur Arbeit, zum Leistungsprinzip, zum Wert der Arbeitskraft. Der arbeitende Mensch wird nur auf seinen Kostenwert reduziert und jeder der an diesem Prozeß Beteiligten hat in egoistischer Weise nur seinen persönlichen Eigennutz im Blickfeld. Unternehmer rennen mit betriebswirtschaftlichen Scheuklappen rum und Sachbearbeiter/Beamte mit Blick auf ihre verwaltungsmäßige Position auf der Karriereleiter.

Sie haben keine Gespür und Anstand mehr, was sie in volkswirtschaftlichen Dimensionen für einen milliardenschweren Sozialschaden am gesellschaftlichen Gemeinwesen über mehrere Generationen anrichten.

Wenn Millionen Menschen höchstens nur noch prekär beschäftigt werden, dann fehlt es an der Finanzierung staatlicher Pflichtaufgaben und alles was nach Sozialem riecht, wird zur zufällen, privaten Eigeninitiatve von Gutmenschen. Es liegt an den Eigentums-, Besitz- und Machtverhältnissen der herrschenden Klasse - der Bourgeosie, daß der Kapitalismus eine Diktatur und Willkürherrschaft gegen das eigene Volk darstellt - parasitär, faulend und sozial absterbend.

Workless

Ziel deines Sachbearbeiters muss sein, dich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Und dazu kann der Arbeitgeber gefördert werden, indem z.B. ein Teil deines Gehalts von der ARGE übernommen wird.
Als "Kontrollmöglichkeit" muss der Arbeitgeber dich für einen bestimmten Zeitraum auch über die Förderung hinaus weiter beschäftigen, ansonsten muss er die Förderung zurück zahlen.
Summen und Fristen habe ich jetzt nicht konkret im Kopf, lässt sich aber bestimmt von Anderen hier belegen oder über Google finden. ;)

ZitatEtwa nach dem Motto: Sie kriegen den Zuschuß, wenn sich erwiesen hat, daß die Zusammenarbeit erfolgversprechend ist, dazu ist eine Probearbeit bzw ein Praktikum erforderlich, o.ä

Also besteht eigentlich kein Grund, vorher ein Praktikum abzuleisten.
Und genau das solltest du deinem Arbeitsvermittler auch deutlich klar machen. Wenn der das dann nicht begreifen will, gibt es in der Regel auch immer noch einen Vorgesetzten. Eine Beschwerde über deinen SB hilft da vielleicht weiter.

ZitatNun ist der Argemensch dran, und kann Bedingung stellen, z.B. wieder Praktikum als Probearbeit getarnt, und den AG unter Druck setzen.
Wenn unser Dozent nicht nur Mist erzählt, dann wird gerade den Arbeitgebern seitens der Arbeitsagentur und den Argen die Kehrseite zärtlich oral tangiert. Sprich - die küssen den AGs förmlich den Hintern. ;)
Das wäre vielleicht ein weiterer Punkt, nämlich wenn der Arbeitgeber selbst auch noch Druck beim Sachbearbeiter bzw. dessen Vorgesetzten macht.

Gehtsnoch

Dafuer braucht ihr nicht mal Hartz4ler zu sein...selbst bei ALG1 ist das so....der sogenannte Arbeitgeberservice entscheidet absolut willkuerlich ueber die Arbeitslosen...massenweise werden Foerdergelder den AG's in den Ar..h geschoben und ich WEIS! das die AGs die ausnutzen und den Herren beim Amt kraeftig Rabatte und Service geben,....so ist ganz schnell mal die Inspektion (Kfz Bereich) um den Arbeitslohn guenstiger.

Das dumme an der Sache...deutsche glauben einen nicht, jedenfalls solange nicht, bis man etwas schwarz auf weiss hat....
Zeitarbeit ist scheisse!

Onkel Tom

Zitat von: Workless am 19:42:03 Do. 26.Februar 2009
Als "Kontrollmöglichkeit" muss der Arbeitgeber dich für einen bestimmten Zeitraum auch über die Förderung hinaus weiter beschäftigen, ansonsten muss er die Förderung zurück zahlen.

Hmm das wäre ja was ganz neues.. Wenn es so wäre, würde sich die von Arbeitgebern
bevorzugte Fluktation nicht mehr lohnen. Ich habe schon ähnliche Erfahrungen gemacht
und bekam bei der erneuten Arbeitslosmeldung von der SB zu hören "Das ist ja dreist !
Gestern ist ihre Arbeitnehmerförderung ausgelaufen und schon sitzen Sie wieder hier".
2 Monate später besuchte ich mein ehemaligen Arbeitgeber und statt Reue nur ein freches
Grinsen und den Ton "Wir haben schon einen neuen".

Kontrolle findet nur dann statt, wenn sich mehere Betroffenen beschweren.
Lass Dich nicht verhartzen !

hoessi666

Kann da Onkel Tom nur aus eigener Erfahrung zustimmen.
In einer Arbeitslosen-Ini (seit Jahren eigentlich mehr ein williger Erfüllungsgehilfe der Agenturen..) wurden häufig Leute in Arbeit gebracht. Nach einem Jahr war Schluss und der nächste Maßnahmenteilnehmer wurde an die Fa. vermittelt...Alles mit Zuschüssen und für genau die selbe Stelle.
An Kontrollen seitens der Agenturen glaube ich da nicht, denn so halten sie Ihre Vermittlungsquoten hoch...

Ist jetzt schon etwas her, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich sowas ändert...

MizuNoOto

Einen Rechtsanspruch auf Lohnkostenzuschuss haben weder du noch dein AG  ("Die Agentur für Arbeit... kann.. die Leistungen erbringen",§ 16 SGB II)
Wie das mit den Lohnkostenzuschüssen gehandhabt wird, scheint von Agenur zu Agentur unterschiedlich zu sein. Du kannst dem zuständigen SB nur gut zureden. Vielleicht findest du Argumentationshilfen, wenn du die NOrmen liest, auf die § 16 SGB II verweist.


Sollte der SB den Lohnkostenzuschuss an ein unbezahltes Praktikum knüpfen (aber warum sollte er, wenn AG und SB nicht kungeln), könntest du das Praktikum wahrscheinlich ablehnen, ohne ein Sanktion befürchten zu müssen, wenn die Pflicht zur Teilnahme an dem Praktikum sich nicht aus deiner EGV ergibt. Denn welcher Tatbestand aus § 31 sollte denn das Praktikum beschreiben?

Zitat
c)    eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares   Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen, oder

d)    zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,

Arbeit heißt bezhalte Arbeit, und der Begriff Arbeitsgelegenheit bezieht sich meines Wissens nur auf 1-Euro-Jobs. Geht es um einen so schweren Grundrechtseingriff wie Sanktionen, sind die Tatbestandsmerkmale restriktiv auszulegen.

Natürlich sind das nur meine eigenen Überlegungen.


Onkel Tom

Das siehst Du ganz richtig. Wenn es Verantwortliche auch so sehen würden,
hätte sich das Lohnniveau dank H4 weniger rasannt nach unten entwickelt..

Um restriktiv zu klären, ist so gut wie immer ein haltbarer A..tritt erforderlich,
was durch ein Logbuch und Nachweise gut untermauert werden kann.

Naja vom dem Wort "Logbuch" habe ich schon Fransen am Mund und wenn
die Zeit jedoch zu "kostbar" dafür ist, ist mein Ratschlag wertlos und mache meine
Ohren dicht, wenn im Nachhinein das gejammer kommt.

Dies ist kein Vorwurf gegen Weißefeder !! Ich glaube, er/sie wusste es noch nicht,
das dies Möglichkeiten bringt.


Oft ist es so, das dieser Ratschlag gemacht wird, der/die Beratende geht jedoch
davon aus "so schlimm wird das schon nicht kommen" und gönnt sich die Bequemlichkeit
ein "lästiges Logbuch" nicht zu führen.
Erst wenn der Schockeffekt kommt "Hätte ich der/m ... besser doch nicht so über dem
Weg getraut und darüber Notizen gemacht" ist der Ärger groß darüber, Einzelheiten
der Vergangenheit nach zu vollziehen. Erinnerungen sind wertvoll, wenn sie kurz
dannach auf Doku gebracht werden und im Zweifelsfall hervor geholt werden können.

In unserer Ini haben wir das so drauf, das bei ARGE-Begleitung etc. protokulliert
wird und daraus wird ein Erinnerungsprotokoll gefertigt. Viele verstauben, weil sie
im Streitfall wegen nachgeben des Gegenstreiters nicht mehr erforderlich werden aber
wenn sie doch gebraucht werden, dann sitzt das für den Erwerbslosen so gut wie immer
positiv.

Die Glaubwürdigkeit ins Wanken zu bringen ist ne miese Strategie, die vielen Ausge-
beuteten bekannt ist und Klageeinreichungen in weniger/null  Erfolgsausicht schiebt.

Bequem kann ganz schön teuer werden  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tetrarchos

Zitat von: Gehtsnoch am 19:51:05 Do. 26.Februar 2009
Dafuer braucht ihr nicht mal Hartz4ler zu sein...selbst bei ALG1 ist das so....der sogenannte Arbeitgeberservice entscheidet absolut willkuerlich ueber die Arbeitslosen...massenweise werden Foerdergelder den AG's in den Ar..h geschoben und ich WEIS! das die AGs die ausnutzen und den Herren beim Amt kraeftig Rabatte und Service geben,....so ist ganz schnell mal die Inspektion (Kfz Bereich) um den Arbeitslohn guenstiger.

Das dumme an der Sache...deutsche glauben einen nicht, jedenfalls solange nicht, bis man etwas schwarz auf weiss hat....

das hat in Deutschland Tradition, dieses absichtliche "nicht wissen wollen".
"Judenverfolgung gibts nicht!" Das war bis 1945 die allgemeine Parole. Teilweise musste der Pöbel von Soldaten der Siegermächte mit Waffengewalt in die Kzs geschleift werden, um sich das anzusehen was es angeblich nicht gibt.

Onkel Tom

Jo, in dem Momment, wo es drauf ankommt und was gegen getan werden kann/
könnte, werden einfach die Augen zugekniffen.. Und wehe, da ist ein "Schlaumeier"
der Doku und Beweise bringt, wird heut zu Tage mit Abmahnungen in Handlungs-
unfähigkeit gezwungen..

Da hilft nur noch ein Lottogewinn oder Presseausweis, was öffentlich zu machen
und auch wenn es 100 Mal der Wahrheit entspricht, darauf Strafsummen zahlen soll,
die weit über 100.000 Euronen hinaus gehen.

Früher wurde Lauterkeit "um die Ecke gebracht" und heute zieht die finanzielle
Ruinierung  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

Weissefeder

Zum Thema Protokolle für Klage:
Vollkommen klar, daß man Protokolle, Notizen, Korrespodenz, selbstgeschriebene Lageanalysen und Erfahrungsberichte sammeln muß.
Da ist es in der Tat egal, wieviele Blätter man vollschmiert, man muß sie nur aufheben.
Entscheidend ist jedoch die offizielle Korrespondenz. Ich kann euch gerne schildern, wie ich vorgegangen bin, um eine Klage gegen den "Leistungs-
träger" gegen ungerechtfertigte (willkürliche) Kürzungen beim Sozialgericht zu gewinnen.
Ich überlege noch, wie ich dies hier einstellen kann (Platzbedarf, Vorgehensweise, usw.).
Sicher ist aber: es geht! Man braucht nur ein enormes Durchhaltevermögen und ein halbes Jahr, sowie knallharte Logik.
Tip 1 in Kurzform: Alle Korrespondenz der Arge, vom Zeitpunkt der Kürzungsankündigung bis "heute" sortieren, sichten, und eine separate Liste mit
Datum und Inhalt in Kurzform schreiben. Dann innere Widersprüche und Versäumnisse der Arge aufdecken. Falsche Behauptungen entlarven,
Bsp. versäumter "Einladungs"-Termin, wenn Brief nicht existiert. Nachweis über Nachforschungsantrag bei der Post (gutes rechtsgültiges Beweismittel, daß die Arge einen Brief überhaupt nicht abgeschickt haben kann).
Wenn gegen eine 1. Kürzung von 10% Widerspruch eingereicht , und solange dieser nicht beantwortet wurde, darf keine neue Kürzung von 30% erfolgen, usw.
Klageschrift aufsetzen, abschicken. Dann kommt die Hin-und Her-Korrespondenz mit gegenseitigen Schuldzuweisungen, immer ans Sozialgericht von beiden Seiten.
In der Folgezeit wird die Sache präzisiert.
Dabei darf man keinen Einwand der Gegenseite außer Acht lassen. Also wieder: Schmierzettel bis zur Decke. Neuformulierungen ohne Ende.
Bis der Gegner keine Argumente mehr hat.
Laßt es auf eine Verhandlung ankommen. Die Arge wird am Tag davor einlenken und telefonisch ihren Rückzug ankündigen, und die Ausstände
erstatten.
Bei der Durchführung muß der Kläger immer sachlich und logisch bleiben.
Das beste ist, alles alleine zu machen, max einen Berater, der schon mal dasselbe gemacht hat (hatte ich zum Glück, dies baut auch moralisch auf).
Weiteres auf Anfrage.
Zum Thema Praktikum statt Arbeitsplatz: Vielen Dank für die Kommentare und Links, sind alle sehr hilfreich, und ich werde jetzt darangehen,
alles gedanklich zusammenzufassen. Gute Hinweise auch auf die Motivation des ArgeMan und des AG, so zu handeln.
Vielleicht gelingt es, daraus einen Strategieansatz zu entwickeln, den in Zukunft ALLE nutzen können.

WF



Onkel Tom

Jo, klasse  :)

Gerade die "Schmierzettel" sollten solange nicht vernichtet werden, bis der
Streitfall gelöst ist. Vorgehensweisen in unserer Ini beruhen auch auf
Erfahrungen und Protokollen, die zum Transfair auf ähnliche Problematiken
von Vorteil sind.
Lass Dich nicht verhartzen !

Weissefeder

Neueste Erkenntnisse: Es hat sich nun tatsächlich erwiesen, daß dieser Fall sich nicht mit Verstand, Logik und Gesetzen lösen lässt, wie ich von Anfang an schon befürchtet hatte. Hier muß man zurückgreifen auf Verhaltensweisen aus dem Tierreich, wie Einschalten des Unterbewusstseins, Drohgebärden, Machtdemonstration durch gewisse Körperhaltung und Verunsicherung des Fressfeindes durch Vortäuschen von Angriffsmöglichkeiten, die der andere nicht hat oder sich dessen nicht bewusst ist. Ganz einfach gesagt, das Dreiecksverhältnis zu seinen Gunsten im voraus entscheiden.
So ist der AG auf meine Bedingung eingegangen, kein Praktikum  machen zu wollen, obwohl der ArgeMän das im Gespräch nochmal versucht hat.
AG hat das von sich gewiesen, wie ich es ihm vorher kundgetan hatte, und war insofern auf meiner Seite.
Dies wurde also akzeptiert, wobei sich nun endgültig erwiesen hat, daß ArgeMän wirklich keinen objektiven Grund vorweisen kann, daß AN erstmal ein Praktikum machen sollte.
Ein Lohnkostenzuschuss wird nun also durchaus bewilligt, allerdings kommt gleich wieder die Klatsche: für Hartzer ab 50 is nix mit 50% wie bei SGB III.
Es gibt gerade mal 10% von der Arge (Regionalzentrum "für" Arbeit).
Weiteres nach Vollzug bzw. Scheitern.
wf

Hoffnungslos

Hallo,

ich wurde schon mal von einem AG mit Praktikum verarscht!

Erst wollten die mich richtig einstellen und dann hieß es auf einmal "Praktikum"... >:( 8 Wochen!!!! Das ist eh so ein Unwort für mich! Es geht doch nur um Gratisarbeit und natürlich meist um die , die sonst keiner machen will...Habe ich schon in der Schule gehaßt! Hat auch nie zur Lehre geführt. Auch in jeder Weiterbildung vom Amt - immer dieses verfluchte "Praktikum" - KOTZ!

Von der anderen Absprache und dem abgesprochenem Gehalt KEINE Rede mehr! Die setzen einfach auf die Verzweiflung der Leute. Gibt ja noch Arbeitslose, die den Scheiß wirklich glauben, den die erzählen.
Wenn man gut ist, wird man genommen und blabla...Die wollen nur in den Ferienzeiten etc. die Zeiten gratis abgedecken, das ist alles! Die Firma fährt die Schiene aber glaube ich heute noch....Stellt nur 400 Euro Kräfte wirklich ein!

Gott sei Dank spielte meine SB beim Amt aber nicht mit und sagte sofort, maximal 14 Tage - und wenn ich Zweifel hätte, mich wieder melden und dann könnte ich aufhören.

2 Tage war ich dann bei dem Laden, wurde beschissen behandelt einschließlich Kasernenton und Kontrolle über Toilettengänge. Dann wurde es mir zu blöd und ich habe abgebrochen. War natürlich auch eine Laberbude, die für die Post gearbeitet hat, Standort war/ist(?) Essen.

Würde ich auch nie wieder machen! Aber mittlerweile hat sich das auch schon gut bei der ARGE rumgesprochen, dass es nur um Ausbeutung geht...Es gibt schließlich Probezeiten!

Und wenn gratis: 1 oder 2 tage Probe arbeiten reicht auch!



Geneigter Leser

Zitat von: Weissefeder am 11:38:05 So. 08.März 2009
Ein Lohnkostenzuschuss wird nun also durchaus bewilligt, allerdings kommt gleich wieder die Klatsche: für Hartzer ab 50 is nix mit 50% wie bei SGB III.
Es gibt gerade mal 10% von der Arge (Regionalzentrum "für" Arbeit).

Das ist wieder das Problem, wenn man "Gespräche" führt und nachher nichts schriftlich hat. Die erteilte Auskunft ist definitiv falsch - wie so häufig bei 'mündlichen' Äußerungen.

Die Rechtslage sieht etwas anders aus:
Ab einem Alter von 50 Jahren kann der Lohnkostenzuschuß/Eingliederungshilfe bis zu 50% der Lohnkosten (brutto) betragen (SGB III § 217 ff und 421 f).

Das Problem hierbei: es besteht kein Rechtsanspruch darauf (unabhängig vom Alter).

Wenn geht es sowieso nur durch Antrag des Arbeitgebers.
Dieser sollte dort erst einmal schriftlich beim zuständigen Sachbearbeiter vorfühlen und mitteilen, daß im Falle eines Zuschusses von 50% für 12 Monate (bis 36 Monate möglich) eine Festanstellung erfolgen würde - und NUR unter diesen Vorraussetzungen!

Meist (eigene Erfahrung vor ca. 2 1/2 Jahren) klappt das dann nach einigem hin und her.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Workless

Unter 50 geht auch. Wurde mir zumindest von meinem SB mitgeteilt.
Und zwar richtet sich das nach Vermittlungshemmnissen, für die es jeweils 15% gibt.

Dazu gehört Langzeitarbeitslosigkeit (also alles mit ALG 2), Ungelernt (reicht schon, wenn die Ausbildung 2-3 Jahre her ist) und noch ein drittes Kriterium (habs vergessen).
Macht also nach Adam Riese bis zu 45% für den Arbeitgeber an Lohnzuschuss - und zwar nach Auskunft meines SBs für die halbe Vertragslaufzeit. Also kriegt er bei einem 12-monatigen Arbeitsvertrag max. 6 Monate Unterstützung.
Und die drei Unterstützungskriterien "kriege ich schon hin..." (so mein SB).

Arwing

Zitat von: Hoffnungslos am 18:32:04 Sa. 11.April 2009
Hallo,

ich wurde schon mal von einem AG mit Praktikum verarscht!

Erst wollten die mich richtig einstellen und dann hieß es auf einmal "Praktikum"... >:( 8 Wochen!!!! Es geht doch nur um Gratisarbeit[...]Die setzen einfach auf die Verzweiflung der Leute. Gibt ja noch Arbeitslose, die den Scheiß wirklich glauben, den die erzählen.

Würde ich auch nie wieder machen! Aber mittlerweile hat sich das auch schon gut bei der ARGE rumgesprochen, dass es nur um Ausbeutung geht...Es gibt schließlich Probezeiten!


Genau das ist der Punkt. Diese vermittelten Praktika sind wirklich nur reine Ausbeutung. Der Arbeitnehmer hat gefälligst umsonst zu arbeiten und wenn das Praktikum endet wird es selten verlängert, eher wird ein neuer Praktikant an die zu vermittelnde ,,Arbeitsstelle" gesetzt.

Weiterhin können Probearbeitsverträge mit einer Minimallaufzeit von drei Monaten geschlossen werden und innerhalb der ersten 14 Tage kann m.M. nach sogar von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Das Risiko des Arbeitgebers ist daher minimal und der Arbeitnehmer wird während der Probearbeitszeit entlohnt, da ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Von daher sollte man keinem Praktikum zustimmen und auf diese Probearbeitszeitregelungen verweisen. Ebenfalls lässt sich die Praktikumsablehnung mit Berufserfahrung begründen, wenn ein Praktikum im erlernten Berufsbild durchgeführt werden soll. Ich sollte mit einer Ausbildung zur Lagerlogistikfachkraft und zehnjähriger Berufserfahrung ein Praktium in genau diesem Berufsbild ausführen... :D  Da tappte der Massnahmeträger in seine eigene Falle und legte indirekt offen, dass ich mit einem Praktikum im Betrieb vor Ort ausgebeutet werden sollte...

Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

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