Betrifft Bezahlen für haushaltsnahe Dienstleistungen bar oder Überw.

Begonnen von dieschnauzevoll, 20:21:48 Sa. 20.Juni 2009

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dieschnauzevoll

Hallo Leute
bin mal wieder aus meinem Tiefpunkt erwacht.
War ja schließlich bei meiner neuen Sachbearbeiterin ;D.

Diese Frage betrifft allerdings ein anderes Problem.

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann Kunde ja von der Steuer absetzen.
Leider nur wenn das Geld per Überweisung aufs Konto geht.
Bei Barzahlung geht nix über Einkommensteuer.

Da ich schon mehrfach meinem Geld hinterher laufen mußte möchte ich das weitestgehend vermeiden.

Allerdings möchten einige Kunden auch nicht auf den Steuervorteil verzichten.

Jetzt habe ich mir gedacht vielleicht nehme ich einen Teil als Barzahlung und lasse mir nur einen kleinen Teil zum
Monatsende aufs Konto überweisen.

Jetzt meine Frage:
Weiß jemand ob der Kunde den ganzen Betrag steuerlich berücksichtigen kann wenn nur ein Teil überwiesen wird?

Ich habe ja schon beim Finanzamt angerufen. Und da wurde ich gefragt warum ich mich um so etwas kümmere?

Na, warum kümmere ich mich darum? Weil ich damit ein paar Kunden locken könnte.

Wäre euch dankbar für eine Antwort wenns jemand weiß.


Janus

>... ob der Kunde den ganzen Betrag steuerlich berücksichtigen kann wenn nur ein Teil überwiesen wird?
Nein. Keine steuerliche Berücksichtigung bei deiner "Idee"  :(
He he, was meinst du denn, warum die diese Regelung genau so gemacht haben ?
Du hast dem FA auf Verlangen eine Rechnung sowie einen unbaren Zahlungseingang nachzuweisen.
Und komm' nicht auf die Idee mit zwei Konten, ein Tastendruck beim FA und *BINGO* !!!


>Ich habe ja schon beim Finanzamt angerufen. Und da wurde ich gefragt warum ich mich um so etwas kümmere?
Hmm, das wundert mich.
Da würde ich mal den zuständigen Vorsteher anschreiben und diesem das mitteilen !
Immerhin dient dies der Eindämmumng von "Schwarzarbeit" und die werben ja auch damit.
Nach meiner Erfahrung kann man mit den Finanzämtern immer gut zusammenarbeiten und auch an Informationen kommen.

Hier ein PDF zu deinem Thema
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/haushaltsnahe_dienstleistungen/index.php

>Allerdings möchten einige Kunden auch nicht auf den Steuervorteil verzichten.
Na dann sollen sie mal schön überweisen, aber schleunigst.
Immerhin müssen die ihre Zahlungen dem FA ja auch irgendwie nachweisen.

Workless

ZitatHe he, was meinst du denn, warum die diese Regelung genau so gemacht haben ?
Du hast dem FA auf Verlangen eine Rechnung sowie einen unbaren Zahlungseingang nachzuweisen.
Frage ich mich allerdings auch. Wenn ich beim Bäcker Brot kaufe, bezahle ich auch nicht per Überweisung.

inline

ZitatFrage ich mich allerdings auch. Wenn ich beim Bäcker Brot kaufe, bezahle ich auch nicht per Überweisung.

Die Zahlungsart müsste doch egal sein.

Es muss nur einen Beleg geben.

Der Kunde bekommt beim Bäcker ja einen  Kassenbon.

KI-SH


Mir beweist das mal wieder, daß da absolut kranke Gehirne am Werk sind.
Zahlungsbeleg ist Zahlungsbeleg, egal ob Überweisung, oder Quittung bei Barzahlung.

Kater

es gibt gerade ein aktuelles Urteil dazu:

ZitatBarzahlungen zur Honorierung von privaten Leistungen eines Pflegedienstes sind zu vermeiden. Die Rechnung sollte stattdessen per Überweisung beglichen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München gehen bei Barzahlungen die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen verloren. Die Richter befanden, dass eine bar gezahlte Rechnung nicht ausreicht, um die Steuererstattung geltend zu machen (BFH, Az. VI R 14/08).

http://de.news.yahoo.com/12/20090621/thl-recht-tipp-pflegedienst-privatzahlun-d343981.html

Wilddieb Stuelpner

Für wen ist die Versteuerung von haushaltnahen Dienstleistungen gedacht?

Für kleine Furz- und Feuersteine oder für die Leistungselite, die "die in Armut Lebenden aus ihrer Nachbarschaft am liebsten auch noch von ihrer Steuer absetzen wollen?" So in etwa die dazu treffende Bemerkung von Mathias Richling auf dem Satiregipfel.

Das ist doch nichts anderes als durch die rechtliche Hintertür genau für diese Elite das alte Dienstmädchenprivileg wieder steuerrechtlich salonfähig zu machen und häusliche Schwarzarbeit in den großen Villen zu legalisieren. So was brauchen die Politiker, die Beamten, die Finanz- und Unternehmensbosse, aber nicht der arme Prolet auf der Straße.

Das ist so deren Lebensstil wie bei den Gutsherren auf den Rittergütern, die ihre Dienstboten, ihre Verwalter, ihre Mägde und Knechte billigst brauchten. Das ist der Stil der Leistungselite in der stinkenden Großkotz-BRD, aber nicht für Otto-Normalverbraucher, der nach neuen Wegen des Überlebens sucht.

Der Norbert Blüm hat sich vor einigen Jahren dieses Problems angenommen, um illegal in Deutschland tätige Pflegekräfte in mittelständischen und großbürgerlichen Haushalten sauber zu regeln. Rausgekommen ist einstweilen nur eine schwammige Übergangsregelung auf Initiative des Börsenjournalisten Frank Lehmann von der ARD, der so eine polnische Pflegekraft im eigenen Haushalt brauchte. --> http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=20073715&top=SPIEGEL

Im Anschluß kam dann  wieder die Geschichte mit den haushaltnahen Dienstleistungen.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung

KI-SH

Zitat von: Kater am 11:38:24 So. 21.Juni 2009
es gibt gerade ein aktuelles Urteil dazu:

ZitatBarzahlungen zur Honorierung von privaten Leistungen eines Pflegedienstes sind zu vermeiden. Die Rechnung sollte stattdessen per Überweisung beglichen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München gehen bei Barzahlungen die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen verloren. Die Richter befanden, dass eine bar gezahlte Rechnung nicht ausreicht, um die Steuererstattung geltend zu machen (BFH, Az. VI R 14/08).

http://de.news.yahoo.com/12/20090621/thl-recht-tipp-pflegedienst-privatzahlun-d343981.html

Das Urteil ändert aber nichts daran, warum lediglich Überweisungen anerkannt werden sollen.

Kontrolle der Jobcenter über die Vorlage der Kontoauszüge ?
Barzahlungen könnten event. nicht gemeldet werden von den Hartzies und Querkontrollen der FA und Jobcenter nicht genug Erfolge bringen ?
Anderes fällt mir nicht ein.
Na ja, diese Schmarotzer auf den Jobcentern müßen ja irgendwelche Erfolge verbuchen , sowie eine Daseinsberechtigung führen können.

Kater

Zitat von: KI-SH am 13:09:34 So. 21.Juni 2009
Das Urteil ändert aber nichts daran, warum lediglich Überweisungen anerkannt werden sollen.
den Satz verstehe ich nicht ???

die Begründung ist "Eindämmung der Schwarzarbeit"

dieschnauzevoll

Hi Leute
danke für eure Antworten.

Auf das von euch genannte Urteil hatte ich ja so gehofft weil nicht nur ich mich so benachteiligt fühle.

Daß das ganze der totale Witz ist beweist ja,
wenn ich für ein Unternehmen eine Reinigungstätigkeit durchführe dann ist eine Barzahlung
vom Finanzamt anerkannt.

Schwarzarbeiten will ich ja eh nicht, ich wäre ja blöd.
Mein Einkommen hat mich bis jetzt, wenn auch mit viel Ärger, vor den unsinnigen Maßnahmen der ARGE geschützt.

Bis jetzt. Eine neue EGV habe ich letzte Woche zur Unterschrift bekommen.
Dieses Thema stelle ich aber heute Abend erst hier herein weil mir da einiges sauer aufstößt.
Unterschrieben habe ich noch nicht.

Meine alten Herrschaften bekommen pro Arbeitsdurchführung eine Rechnung von mir.
Aber da mir das prognostizierte Einkommen monatlich schon abgezogen wird bin ich auch auf den zeitnahen Erhalt
des Geldes angewiesen.

Und ich will auch nie mehr dem bißchen Geld hinterher rennen müssen. Das kommt noch dazu.

Wäre ja zu schön gewesen wenn es da eine Möglichkeit gegeben hätte.
Also, danke noch einmal.


KI-SH

Zitat von: Kater am 14:32:29 So. 21.Juni 2009
Zitat von: KI-SH am 13:09:34 So. 21.Juni 2009
Das Urteil ändert aber nichts daran, warum lediglich Überweisungen anerkannt werden sollen.
den Satz verstehe ich nicht ???

die Begründung ist "Eindämmung der Schwarzarbeit"

Ja.
Ich gehe aber mal davon aus, daß die wenigsten Auftraggeber für "haushaltsnahe Dienstleistungen" an einer Rechnung interessiert sein dürften.  ;D

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