Gerichtkippt Ausschluss vonTNTPost -MINDESTLOHN-

Begonnen von Frogsta, 09:39:04 Mo. 03.August 2009

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Frogsta

Zitat¥Düsseldorf (dpa).Konkurenten der Deutschen Postdürfen bei der Auftragsvergabe nicht ausgeschlossen werden,
weil sie den gesetzlichen Mindestlohn für Briefträger nicht zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
in einem Verfahren gegen die Stadt Dortmund. TNT Post hatte geklagt, nachdem die Stadt das Unternehmen 2008 vom
Vergabeverfahren für die Zustellung von allgemeiner Behördenpost mit der Begründung abgewiesen hatte, TNTzahle nicht
den Mindestlohn von 9,80Euro.Das OLG stellte klar,der Mindestlohn dürfe kein Vergabe Kriterium sein. Der zum Schutz
gegen Lohndumping beschlossene Mindestlohn für Briefträger ist weiter umstritten. Laut Wirtschaftswoche will das Bundesverwaltungsgericht\
Ende 2009 entscheiden,ob die Mindestlohnregelung des Bundesarbeitsministeriums rechtens ist.

Neue Wetsfaelische 3.8.09

WIWO
ZitatDer Mindestlohn für Briefträger kann von öffentlichen Auftraggebern nicht länger genutzt werden, um private Konkurrenten wie TNT Post bei Ausschreibungen auszuschließen. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post könnte nach der Wahl kippen.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat am 29. Juli einer Beschwerde von TNT Post gegen die Stadt Dortmund stattgegeben, die den privaten Konkurrenten der Post von allen Vergabeverfahren ausgeschlossen hatte. Die Entscheidung könnte richtungweisend sein. Ende des Jahres entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Nürnberg, ob die Mindestlohnregelung des Bundesarbeitsministeriums rechtens ist.

In dem Verfahren gegen die Stadt Dortmund beklagen die OLG-Richter, dass der Mindestlohn kein Vergabekriterium bei Ausschreibungen der Behördenpost sein dürfe. Die Stadt Dortmund hatte TNT Post Ende vergangenen Jahres vom Vergabeverfahren bei der Zustellung der allgemeinen Behördenpost mit der Begründung ausgeschlossen, TNT zahle keinen Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro. Daraufhin hatte TNT Beschwerde bei der Vergabekammer Arnsberg eingereicht, die in ihrem Nachprüfungsantrag die Entscheidung der Stadt Dortmund zunächst als rechtens erklärte. Die Entscheidung des OLG stellt die rechtlichen Grundlagen des Mindestlohnes in Frage. Davon sind auch Ausschreibungen der Bundesregierung betroffen. So will das Innenministerium im Spätherbst die Briefdienstleistungen für die Bundesverwaltung neu vergeben. In einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Michael Fuchs, der der WirtschaftsWoche vorliegt, erhofft sich Innenminister Wolfgang Schäuble durch das Ausschreibungsverfahren "einen wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb" und "erhebliche Kosteneinsparungen".

Die Gewerkschaft Verdi befürchtet inzwischen gar das Auslaufen des Post-Mindestlohns. Den der Deutschen Post nahestehenden Arbeitgeberverband Postdienste hat sie daher aufgefordert, beim Arbeitsministerium einen gemeinsamen Antrag zu stellen, um den Mindestlohn neu verordnen zu lassen und rechtssicher zu machen. Die Verdi-Tarifkommission hat bereits zugestimmt, den Mindestlohn dabei bei gleicher Höhe um ein Jahr bis Ende April 2011 zu verlängern. Die aktuelle Mindestlohn-Verordnung gilt nur bis zum Frühjahr 2010. Der Arbeitgeberverband Postdienste lehnt einen neuen Antrag bisher aber ab.

Hintergrund ist, dass Arbeitsminister Scholz das Arbeitnehmerentsendegesetz im Frühjahr nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin novelliert hatte. Die Verordnung für den Post-Mindestlohn muss nun darauf abgestimmt werden.

Auch die Mehrwertsteuerbefreiung der Post könnte nach der Wahl kippen. CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs (MdB) sagte dem Magazin: ,,Wenn Schwarz-Gelb die Wahl gewinnt, dann werden wir die Wettbewerbsverzerrung auf dem Postmarkt beseitigen", so Fuchs. Er plädiert dafür, dass alle Postunternehmen Mehrwertsteuer zahlen. Das hätte zudem den Charme, dass Steuereinnahmen in den Staatssäckel fließen. Wenn das Porto dadurch aber im internationalen Vergleich zu sehr verteuert würde, sei es auch denkbar, alle Wettbewerber genau wie die Post von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Quelle:http://www.wiwo.de/politik/post-mindestlohn-olg-duesseldorf-kippt-ausschluss-von-tnt-post-404644/

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Alex22

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