Abgabe von Unterlagen beim falschen Amt

Begonnen von Alien2k, 12:52:45 Mi. 05.August 2009

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Alien2k

Hallöchen. :)

Steh grad auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir da auf die Sprünge helfen.

Ich hab im Hinterkopf, wenn man bei einer falschen(nicht zuständigen) Behörde etwas abgibt, das diese verpflichtet ist es trotzdem anzunehmen und an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Sollte dies zutreffen, gibt es dazu einen Paragrafen?

Danke im Voraus.
Alien
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Alien2k am 12:52:45 Mi. 05.August 2009
Hallöchen. :)

Steh grad auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir da auf die Sprünge helfen.

Ich hab im Hinterkopf, wenn man bei einer falschen(nicht zuständigen) Behörde etwas abgibt, das diese verpflichtet ist es trotzdem anzunehmen und an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Sollte dies zutreffen, gibt es dazu einen Paragrafen?

Danke im Voraus.
Alien

Genausowenig wie ein Richter Eigenermittlungen zur Erlangung von Beweisen anstellt, genauso wenig handeln Ämter und Behörden bürgerfreundlich für den Untertanen. Der Untertan hat umgekehrt für seinen Unternehmerdespoten und seine Büttel - die Ämter und Behörden zu huppen und springen. Deutschland ist doch eine Dienstleistungs- und Servicewüste. Da geht nichts von allein und im Selbstlauf.

Höchstens nur, wenn ein Amt oder Behörde auf Kosten sitzen zu bleiben droht. Geht es zum Beispiel um die Regulierung einer Rehaleistung, dann hat der Antragsteller die freie Wahl, an welchen Versicherungsträger er sich wendet, Kranken- oder Rentenversicherung liegen auf der Hand, weniger die Arbeitslosenversicherung und nur im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder Berufskrankheit kann man sich an Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung mit den Rehaantragspapieren nach freier Wahl wenden. Ist man da an der falschen Adresse, hat die nichtzuständige Behörde innerhalb eines Monats die Antragsunterlagen an die zuständige Sozialversicherung weiterzuleiten. Verpaßt die falsche Versicherung die Frist, hat sie die Kosten und alle nachfolgenden, kostenpflichtigen Betreuungen auch an der Backe.

Wenn Du beispielsweise von der Verkehspolizei ein Fahrverbot, ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen hast, dann kannst Du nicht einfach Dich im blinden Vertrauen ans Einwohnermeldeamt richten, in der Hoffnung, die kontaktieren von allein das richtige Amt und das wiederum meldet sich bei Dir. Nur bei Sozialversicherungen funktioniert die nachträgliche Korrektur innerhalb der Monatsfrist, bei allen anderen Ämtern und Behörden eben nicht.

Hast Du durch so einen eigenen Fehler eine Frist überschritten, kannst Du nicht wieder in den vorhergehenden Stand zurückversetzt werden, um das eigene Fehlverhalten nachträglich auszubügeln und keine Rechtsverluste zu erleiden.

Alien2k

Daraus werd ich grad irgendwie nicht so gnz schlau^^

Mir ging es um die Abgabe beim Arbeitslosen(herstellungs)amt. im Erdgeschoss ist der Empfang für ALGI in der ersten Etage für ALG II. Nun hat aber der ALGII Empfang sich seine Öffnungszeiten so Bürgerfeindlich wie möglich gelegt so das diese geschlossen hatte. Und im EG verweigerte man die Annahme des Schriftstückes weil die ALG II Etage das so will.

Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

milly

einer der uralten phantasielosen vertrödelungstrix der argen.

ich weiss, dass es eine echte bestimmung dazu gibt, hatte sie auch schonmal, habe sie verlegt und suche sie immer wieder weil es immer und immer wieder die alte leier ist.

als notfallprogramm: per händi poli rufen und strafanzeige gegen den/die sachbearbeiter wegen verwahrungsbruch (§ 133 Abs 1 StGB) stellen:

Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ist aber ohne gewähr. trotzdem dürften die argis damit evtl ihre kaffeetasse abstellen und in die püschchen kommen... ;)

lg
milly

BakuRock

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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

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Wer sind FAUistas

milly


Alien2k

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Wilddieb Stuelpner

Zitat von: BakuRock am 14:04:20 Mi. 05.August 2009
Guckst du hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html

und fortfolgende.

SGB I § 16 Antragstellung

(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

Danke Bakurock für die Quellenangabe. Was mir wieder auffällt: Wie schwammig und dehnbar wie Gummi das wieder formuliert ist.

Was versteht man unter unzuständig, unter unverzüglich und unvollständig. Gibt es für diese Begriffe keine eindeutigen Rechtskommentare, wie die abzugrenzen sind? Typisch BRD-Laden - nach Vorbild der römischen Sklavenhaltergesellschaft organisiert. Ja nicht festlegen, sondern jein - es könnte sein, wenn ..., falls ..., trotzdem ..., allerdings außen vor ... .

Warum nimmt man nicht den einen Verfasser mit den anderen Verfasser dieser Gesetze und haut sie mit den Nischeln ordentlich zusammen. So mancher Schlag bewirkt echte Wunder und erhellt den Verstand bei solchen Leuten.

Alien2k

Lese grad, das es ja nur für Anträge gilt.
Was wenn man (bewerbungs)nachweise hat? Mietbescheinigungen? Nen Normalen Brief?

Die Auslegung muss man wohl notfalls vor Gericht klären, wie so vieles :(^^
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

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