Ansprüche auf Urlaubsgeld auch bei Insolvenz

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 20:50:53 Do. 10.Februar 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR-Ratgeber: Bundesverfassungsgericht: Ansprüche auf Urlaubsgeld auch bei Insolvenz

Auch wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, haben dessen Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld. Nach einer im März 2003 getroffenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zählen Urlaubsgeldansprüche nicht zu den Masseverbindlichkeiten, die erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.

Geklagt hatte ein Tischlermeister, der bei einer Firma beschäftigt war, über deren Vermögen am 1. Juli 2000 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter hatte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich zum 31. Oktober 2000 gekündigt. Daraufhin hatte der Tischler die Abgeltung seiner Resturlaubsgeldansprüche verlangt, was vom Beklagten aber abgelehnt wurde. Die obersten deutsche Richter gaben jedoch dem Kläger Recht. Seiner Klage hatten zuvor bereits das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht stattgegeben.

Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht Erfurt 9AZR 174/02

zuletzt aktualisiert: 06. Mai 2003 | 10:34

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