Wann muss ich eine Arbeit aufnehmen ohne eine Sperre zu kassieren?

Begonnen von arbeitsloser2010, 17:27:28 So. 07.Februar 2010

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arbeitsloser2010

Hallo,

ich bin momentan beschäftigt aber wer weiß wie lange  ::)

Wenn zb. 750eu Arbeitslosengeld bekommen würde und eine stehle vorgeschrieben bekomme wo ich 750eu verdiene (ZAF) , muss ich die annehmen?

Ich glaube da gibt es eine Stafellung oder so..

Mit ALG1

Mfg der neue ;D

hanni

meinst Du das:

Zitat
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar,

wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

zu finden im § 121 SGBIII

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