EGV als Verwaltungsakt trotz andauernder AU

Begonnen von Persephone, 13:36:54 Di. 23.Februar 2010

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Persephone

Hallo,
ich bin ganz neu hier in diesem Forum und würde mich sehr freuen, wenn mir der Ein oder Andere bei meinem momentanen "Problemchen" helfen könnte.

Kurz zur Vorgeschichte:
Wir sind ein 3-Personen-Haushalt und seit nun fast 2 Jahren, mit kurzen Unterbrechungen, leider noch immer im Hartz4-Bezug.
Wir haben bei unserer ARGE hier sicher keinen besonders guten Ruf, da wir bisher gegen fast alle Bescheide Widerspruch einlegten (einlegen mussten) und teilweise auch erst vor dem Sozialgericht Recht bekamen.
Das Ganze hat bei mir (weibl.) aber deutliche Spuren hinterlassen, so dass ich seit über 1 Jahr krank geschrieben bin (immer wieder die neuen AU brav eingereicht, die aktuelle geht noch bis Anfang März und wird wohl nochmals wieder verlängert).
Die Arbeits"Vermittler" der ARGE ließen uns bzw. mich während dieser Zeit weitgehend auch in Ruhe.
Jetzt hab' ich wohl seit ca. 3 Monaten einen neuen, den ich aber noch nie gesehen oder gesprochen habe.
Wohl erhielt ich aber von ihm zuerst vor ca. 2 Monaten eine "Einladung" (trotz AU), der ich aber widersprochen habe (behandelnder Arzt hatte auf meinen Wunsch hin bestätigt, dass ich auch nicht in der Lage bin, solchen "Einladungen" Folge zu leisten)
Nächste, aktuelle, AU ohne diesen Hinweis an die ARGE geschickt, da kein neuer Termin vorlag.
---> Heute dann hatte ich so einen netten gelben Brief im Briefkasten mit einer Eingliederungsvereinbarung im Verwaltungsakt!

Tja, dass irgendeine Gemeinheit noch kommen würde, hatte ich schon länger befürchtet, aber so was?
Ich versteh' den Sinn dieser Aktion nicht?! Ich hab den Vermittler noch nie gesehen, noch nie mit ihm über meine berufl. Situation gesprochen (da es da auch nicht viel gibt, da keine Ausbildung, keinerlei Berufspraxis, "nur" 4 Kinder groß gezogen), und, am wichtigsten! ich bin weiterhin krank (gefühlt und auch attestiert). Was soll ich also mit einer EGV, in der mir als MEINE Bemühungen auferlegt wird, dass ich 5 NACHVOLLZIEHBARE Eigenbemühungen tätige und diese bis zu dem und dem vorgegebenen Termin nachweisen muss? Worauf denn überhaupt und als was ich mich bewerben soll, steht da aber nicht.

Was soll ich nun am besten machen? Gegen die gesamte EGV Widerspruch einlegen? oder was sonst?
Mir ist klar, dass diese EGV wohl darauf angelegt ist, dass ich meiner Pflicht der 5 Bewerbungen NICHT nachkomme und ich dann sanktioniert werde, ABER: Muss ich mich denn überhaupt bewerben, wenn ich weiterhin krank geschrieben bin? Kann dann tatsächlich gekürzt werden, weil ich dann meiner "Pflicht" aus der EGV mich zu bewerben nicht nachgekommen bin?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier Jemand einen Ratschlag geben könnte, was ich nun am strategisch günstigsten machen soll.
Vielen DANK schon mal!

RayTeall

Ist wohl ein bundesweiter Trend, um Gelder einzusparen.

Ich habe auch eine EGV erhalten, obwohl ich einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt haben (16 Stunden, 400 Euro+).

Laut Beipackzettel (auf Folien kopierte Belehrungen) passiert folgendes, wenn ich die EGV nicht unterschreibe.

Es wird dann noch einmal diskutiert warum er/sie die festgehaltene Schritte für notwendig hält, wenn immer noch keine Einigung dann gibt es einen Verwaltungsakt, und dann das übliche Bescheid, Widerspruch, Klage Spiel.
:cheer: Du Chef, ich habe Dich geduzt :cheer:

Persephone

Zitat von: RayTeall am 14:36:54 Di. 23.Februar 2010
Ist wohl ein bundesweiter Trend, um Gelder einzusparen. .....

Hallo RayTeall, ja denke auch, dass es da wohl in erster Linie ums Geld sparen geht.
Die hoffen, und das wohl nicht zu Unrecht, dass sich viele von solchen Maßnahmen einschüchtern lassen oder nicht anders können und die Sanktionen dann vermeintlich wehrlos in Kauf nehmen.
Ist wirklich schlimm.

schwarzrot

Zum VA ist zu sagen, dass der (noch) nicht sanktionsbewehrt ist. (Der sanktionsparagraph spricht bisher nur von EGVs und da wurde per gerichte festgestellt, das ein nichtunterzeichnen keine sanktion begründet)
Das soll sich demnächst ändern, die arbeiten grad mal wieder die gesetze um.

Aber klar, die arge versucht immer mal gern was. Manchmal auch sanktion, bis leute sich vor gericht dagegen wehren.

ZitatRayTeall:
und dann das übliche Bescheid, Widerspruch, Klage Spiel.
Das trifft es auf den kopf.  :(

Bei EGV immer erstmal 14 tage mitnehmen/bedenkzeit, dann gegenvorschlag, verhandeln, möglichst alles mit zeugen/schriftlich, damit vor gericht viel von der amtsvorgehensweise beweisbar ist.
Kommt ein VA, widerspruch. Mach das was du für sinnvoll hälst wie sonst auch.
Wer eh krank ist und gute ärzte hat, braucht sich zum glück noch keine sorgen machen (siehe 'Arno Dübel'), ham wir ja grad in den propagandamedien gelernt.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Persephone

Hallo schwarzrot,
vielen Dank für deine Hinweise

Zitat von: schwarzrot am 17:04:44 Di. 23.Februar 2010
Zum VA ist zu sagen, dass der (noch) nicht sanktionsbewehrt ist. (Der sanktionsparagraph spricht bisher nur von EGVs und da wurde per gerichte festgestellt, das ein nichtunterzeichnen keine sanktion begründet)
Das soll sich demnächst ändern, die arbeiten grad mal wieder die gesetze um.

Aber klar, die arge versucht immer mal gern was. Manchmal auch sanktion, bis leute sich vor gericht dagegen wehren.

Ja, hatte mir grad auch ein paar Beiträge diesbezüglich durchgelesen, dass wegen des Verwaltungsakts nicht sanktioniert werden darf... eigentlich.
Nur: In meiner EGV steht nun, dass ich bis zum 31.3. fünf Bewerbungen nachzuweisen habe. ABER, das schrieb ich ja schon, ich werde voraussichtlich auch über dieses Datum hinaus wieder krank geschrieben werden. Weise ich aber diese Bewerbungen nach, gebe ich Brief und Siegel, dass Sanktionen versucht werden.
Ist schon lustig das Spielchen  ::)

Zitat
Bei EGV immer erstmal 14 tage mitnehmen/bedenkzeit, dann gegenvorschlag, verhandeln, möglichst alles mit zeugen/schriftlich, damit vor gericht viel von der amtsvorgehensweise beweisbar ist.
Kommt ein VA, widerspruch. Mach das was du für sinnvoll hälst wie sonst auch.
Wer eh krank ist und gute ärzte hat, braucht sich zum glück noch keine sorgen machen (siehe 'Arno Dübel'), ham wir ja grad in den propagandamedien gelernt.  ;)

Ja, das mit der EGV und dem Mitnehmen, Bedenkzeit etc. war klar, NUR hatte ich dazu ja gar keine Gelegenheit, da ich gar nicht wusste, dass mir eine EGV "zugedacht" war ... während meiner AU. Deswegen mein Kopfschütteln über diese Zwangs-EGV *seufz*

Bzgl. Arno Dübel seh ich das mit gemischten Gefühlen. Gerade WEIL sein Fall so durch die Presse ging, wurden sämtliche ARGE-Mitarbeiter bestimmt nochmal besonders "scharf gemacht", auf so Langzeit-Krankheitsfälle besonders zu schauen und sie noch mehr zu prüfen. Ich denke "echten" (Verzeihung für den dämlichen Begriff) Kranken hat der gute Arno eher geschadet.

schwarzrot

Hallo Persephone,
ZitatPersephone:
Nur: In meiner EGV steht nun, dass ich bis zum 31.3. fünf Bewerbungen nachzuweisen habe
Solange du die EGV nicht unterschrieben hast, ist doch 'wurscht' was da drin steht.  ;)

ZitatDeswegen mein Kopfschütteln über diese Zwangs-EGV *seufz*
' Zwangs-EGV' gibts (eigentlich) nicht. Aussnahme die, bei denen sich leute übertölpeln lassen und 'freiwillig' unterschreiben.
Solange da nicht VA drübersteht gilt das teil nichts ohne deine unterschrift.
(was den VA betrifft, hatte ich oben schon geschrieben)
Diese EGV ist, solange nicht von dir unterschieben, nur ein 'nettes' briefchen. Du kannst locker entscheiden, wie du damit umgehen willst:
Ignorieren (du bist ja krank), gegenvorschlag schreiben (falls du meinst sitzen und dich konzentrieren zu können), ablehnen (immer besser 'verhandeln'!), oder unterzeichen (nee, gelle?).
Mein vorschlag wäre, schreib ihm einen gegenvorschlag, mit allem was du dir so wünschst und pack zudem rein, dass der erst gilt, wenn du wieder genesen bist.  ;D

ZitatWEIL sein Fall so durch die Presse ging, wurden sämtliche ARGE-Mitarbeiter bestimmt nochmal besonders "scharf gemacht", auf so Langzeit-Krankheitsfälle besonders zu schauen und sie noch mehr zu prüfen. Ich denke "echten" (Verzeihung für den dämlichen Begriff) Kranken hat der gute Arno eher geschadet.
Klar hat dieser arsch mit seinem überflüssigen TV-gequatsche allen erwerbslosen (und auch allen anderen kranken arbeitnehmern) geschadet, da hast du vollkommen recht.

Über besonders "scharf gemacht" sich gedanken zu machen, bringt aber überhaupt nix.
Führt nur zu angst und angst vorm SB/FM ist deren beste hilfe, dass betroffene ihr recht nicht bekommen/fehler machen.
Kämpfe weiter für deine rechte, so agressiv wie möglich. Dann hast du die chance, dass er sich leichtere opfer sucht.  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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