1€ Job und Bildungsgutschein

Begonnen von Joshua2go, 17:06:47 Fr. 06.August 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Joshua2go

Hallo,
ich habe heute eine Zuweisung in einen 1€ Job erhalten. Nun habe ich eine Firma auf dem 1. Arbeitsmarkt gefunden, wo ich aber vorher einen Lehrgang absolvieren muss, um die Anlagen bedienen zu können. Dieser Lehrgang beginnt im Oktober. Meine SB sagte mir, das sie den Lehrgang erst im September genehmigen kann. Wenn ich den 1€ Job jetzt nicht antrete, werde ich ja mit 30% sanktioniert. Der 1€ Job würde bis Ende Oktober gehen. Anfang Oktober möchte ich aber den Lehrgang besuchen. Meine SB tut eigendlich alles, damit sie mir den Lehrgang nicht genehmigen muss. Meine Frage wäre, kann mir meine SB aufgrund des 1€ Job den Bildungsgutschein für den Lehrgang verwehren? Nach dem Motto, sie sind ja in einer Maßnahme, was wollen sie noch.
Kann mir da jemand einen Tipp geben? Würde mich freuen.
Mfg
Joshua

Onkel Tom

Um die konträr laufenden Mühlen der ARGE zu justieren, wäre zunächst ein
Schreiben Deines künftigen Arbeitgeber gut, in der die Schulung in Details
beschrieben ist und eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit in Aussicht steht,
wenn diese Schulung absolviert wird.

Ein Pferdefuß hat die Sache jedoch, das SB auf dem Trip kommen könnte, die
Erfolgsaussicht von Schulung und Einstellung in neuer Arbeit in Frage stellt.
(Hängt auch zuletzt davon ab, ob die Firma, wo Du anfangen willst nicht
negativ gegenüber der ARGE aufgefallen ist. Da wird schon etwas drauf
geachtet, ob sich Firmen anhand H4-Förderungen überzogen bereichern.)

Sollte der Schritt in Schulung und anschließender Jobaufnahme klar und
"Arge-genehm" sein, kann der 1E-Job ohne Problem vorzeitig beendet werden.

Wenn Du nun mal ne ELO-Ini aufsuchst und Dein jetztigen EGV-Status durchleuchten
lässt, kann das eventuell für Dich Vorteile oder auch Erkenntnisse zu verschleierten
Gefahren bringen
Lass Dich nicht verhartzen !

Isäiba

leztens hab ich geträumt das mein Fallmanager arbeitslos wird,

nach 12 monaten in H4 landet und ab dem 13 Monat einen EEJ antreten muß.

Danach bin ich leider aufgewacht ....schade.

b.d.

Zitat von: Isäiba am 21:30:49 So. 15.August 2010
leztens hab ich geträumt das mein Fallmanager arbeitslos wird,

nach 12 monaten in H4 landet und ab dem 13 Monat einen EEJ antreten muß.

Danach bin ich leider aufgewacht ....schade.

In meinem Fall ist meine FM schon arbeitslos bzw. die hat die "Zusammenarbeit" mit mir beendet :):):)

Mit so ner Arbeitauffassung bekommt die sogar ne Sperre von ihrem eigenen Scheiss-Verein, weil sie mir gekündigt hat :):):)

Wenn dir deine FM nicht paßt, wende doch § 17 SGB X Besorgnis der Befangenheit an. Antrag stellen, und die ist weg vom Fenster. Dann muß der Vorgesetzte ran, und gegen den kann man das gleiche Spielchen weitertreiben usw.usw. Begründung immer mit den diversen Verfassungswidrigkeiten, Menschenechtsverletzungen, Nötigungen, Rechtsbeugung etc.etc.

Die SG-Bücher sind total klasse, ich glaube aber, dass sich die Meisten hie,r und die ARGEn sowieso, die Texte gar nicht richtig durchlesen.

Onkel Tom

Zitat von: b.d. am 09:59:08 Di. 14.September 2010
...
Die SG-Bücher sind total klasse, ich glaube aber, dass sich die Meisten hie,r und die ARGEn sowieso, die Texte gar nicht richtig durchlesen.

Jep.. Deswegen habe ich mal gleich ein SB vom Bürosessel geschupst..
Heute darf SB in ver Postabteilung Briefmarken nässen etc.  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

bodenlos

@Joshua.

Fall noch aktuell?

Sozialversicherungspflichtige Arbeit geht vor: Wenn der AG dich wirklich langfristig (am besten Nachweis) einstellen will,
würde ich mich beschweren bei der ARGE, wenn die das vereitelt.
Der AG sollte aber ein wenig  begründen tkönnen, warum er die Schulung nicht selbst bezahlt bzw. deutlich machen
, dass er im Gegenzug nach der Probezei z.B. einen unbefristeten Vertrag gibt.

  • Chefduzen Spendenbutton