Nach Selbstständigkeit zurück in die GKV - HILFE DRINGEND

Begonnen von Hilke28, 13:11:34 Mo. 14.Februar 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Hilke28

Ich war damals so blöd und hab mich von so nem Versicherungstypen bequatschen lassen, dass es doch besser (nicht günstiger) wäre in die PKV zu wechseln zu Beginn meiner Selbstständigkeit. Das war vor einem Jahr.
Inzwischen liegt mein Geschäft trocken ich bekomme jetzt ALG2.
Von 359 EUR abzüglich 180  EUR Versicherungsbeitrag jeden Monat muss ich jetzt leben. Mir bleiben daher nur 179 EUR für Essen, Trinken und Strom, Internet usw. Und krank werden darf ich acuh nicht, da ich keine Ersparnisse habe. Immerhin habe ich einen Selbstbehalt von 500 EUR d.h. ich muss alle Rechnungen bis 500 EUR selber zahlen.
Seit Wochen plagen mich schon starke Zahnschmerzen (ich bin wegen der PKV trotz Krankheit nie zum Arzt gegangen). Außerdem habe ich auch Probleme mit meinem Rücken. Ein Grund mal wieder dringend zum Arzt zu gehen. Aber nicht so lange ich in der PKV bin.
Ich muss jetzt mit allen Mitteln in die GKV. Jetzt habe ich entgegen, was mir der Versicherungsmakler erzählt hat, gelesen, dass ein Wechsel in die GKV bei Beantragung von ALG2 nicht mehr möglich ist.

Welche Möglichkeiten bleiben mir noch bei ALG2 Bezug ?
Könnte mir die PKV kündigen, wenn ich die Lasteinzüge blockiere und immer zu Monatsanfang das ALG2 abhebe ?
Welche Möglichkeiten gibt es ?

Pfiffi

Google ist Dein Helfer, nein im ernst, das Thema ist relativ einfach zu beantworten.

Nein, nur unter bestimmten Vorraussetzungen, nämlich Du nimmst eine Arbeit an deren Bezahlung unter Bemessungsgrundlage liegt.
Dann ist ein Wechsel oder Wiedereintritt in die GKV möglich.

Am besten Du erkundigst Dich aber einmal bei einem wirklichen Versicherungsmakler, der etwas von seinem Beruf versteht, Du kannst auch bei einer GKV schriftlich anfragen, diese sind verpflichtet Dich nach § 13-15 SGB I zu beraten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Hilke28

Das mit der versicherten Beschäftigung weiß ich auch. Hab vorher natürlich google befragt. Aber gibt es noch unkonventionelle Möglichkeiten ?
Erstmal ich war innerhalb der letzten 12 Monate noch gesetzlich versichert und innerhalb der letzten 24 Monate sogar in einem versichungsverhältnis oder wie man das nennt, wenn man bei Schlecker an der Kasse arbeitet und in die Arbeitslosenversicherung einzahlt.
Gibt es da irgendeine Frist wodurch man wieder rein kommt in die GVK ?
Und was würde passieren, wenn ich ab jetzt keine Lastschriften mehr von meiner PKV abbuchen lasse ? Kündigen die mich dann ? Wenn ich erst mal aus der PKV raus bin, auch nur für einen tag, dann komme ich sofort wieder in die GVK.

Pfiffi

Liest Du nicht richtig?

Frage eine Krankenkasse Deiner Wahl, natürlich schriftlich, die haben Dir dann schriftlich zu antworten.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

matten

moin Hilke28

Ruf bei deiner Krankenkasse an und die sollen dir mal schreiben was
dich eine Umstellung auf einen anderen Tarif dann kostet..
Jede Privatekrankenkasse hat auch einen Tarif der
von den Leistungen ist ähnlich wie  die GKV.und alles ohne Selbstbeteiligung
Würde mich mal eilen wei Warten bringt Dir nichts.

Einfach nicht Zahlen bringt dir nichts sondern nur Schulden die treiben
halt das Geld ein..

matten


matten

moin...

hanni der Link ist.. super..Danke

nur jetzt muss Hilke28 schnell handeln

matten

hanni reloaded

Ich gebs offen zu: ich habe von dem Text im Link nicht ein Wort verstanden ;D

Pfiffi

Mal einfach.
Es gibt keinen direkten Weg zurück in die GKV.
PKV hat Basistarif anzubieten.
ARGEN/JC müssen ergänzend Beiträge übernehmen, wenn Hilfebdürftig, bis zur Höchstgrenze von 130€.

Klage sind zum teil schon durch, oder laufen noch, durch Berufung und Revision.
PKV ziehen die Gelder ein bzw. treiben dies per Inkasso bei, in einigen Fällen, wird eine Verechnungsstruktur aufgebaut, das Schulden den Leistungen welche man in Anspruch nimmt, gegenüberstellt.

Wichtig ist das gehandelt wird.

Gearbeitet bei Schlecker, war das SV-pflichtig?

Wenn ja wie wurden da die Beiträge gezahlt?

Das waren die Eckpunkte in Kurzfassung.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

matten


bodenlos

Zitat von: Pfiffi am 14:43:28 Mo. 14.Februar 2011

Am besten Du erkundigst Dich aber einmal bei einem wirklichen Versicherungsmakler, der etwas von seinem Beruf versteht, ... .

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung

Makler sind letztlich auch daran interssiert Provisionen zu kassieren und das der Kunde in der PKV bleibt, neutrale Beratung so gut wie ein Wunder.
An PKV-Verträgen vedienen sich die Makler und Agenten sehr gut.

Aber Makler unterstehen einer verschärften Beratungspflicht und müssen Gesprächsinhalte soweit ich weiß dokumentieren.
Hm, ist nur ein wenig schwierig jetzt den Schaden genau anzusetzen um gggf wegen verstoß gegen Beratungspflichten vorzugehen,
WENN man das wollte.

Aber wichtiger ist, das du jetzt den Basis-Tarif erhältst und die Sache der Teilübernahme der Versicherungsprämie mit der ARGE regels.

  • Chefduzen Spendenbutton