Wie sollte eine Bewerbung bei einer Zeitfirma aussehen? -ALG1-

Begonnen von Herp, 12:57:09 Di. 15.Februar 2011

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Herp

Hallo,

ich beziehe seit diesem Monat ALG1 und bekomme jetzt per Post Vermittlungsvorschläge von Leihfirmen...
Da ich mich ja bei diesen Geiern bewerben muss, wollte ich mal fragen, wie eine "sehr motivierte" Bewerbung aussehen soll/kann/muss.
Meine Vermittlerin hat mir zwar nicht gesagt wie viele Bewerbungen ich schreiben muss, aber bei den Vermittlungsvorschlägen muss ich mich doch so oder so bewerben oder?
Ich bin nur bis zum Sommer auf das ALG1 angewiesen, da ich dann wieder Bafög bekomme.
Habe die Forensuche verwendet, jedoch keine passenden Themen gefunden.
Ich hoffe dass Ihr mir da helfen könnt :)

Viele Grüße

schwarzrot

Von spielchen bei schriftlichen bewerbungen möchte ich dir erstmal ganz entschieden abraten.
Mach die bewerbungen ganz normal.
-Du bist nicht verpflichtet dein erwartetes gehalt in deiner bewerbung zu nennen.
-Du bist nicht verpflichtet deine telefonNr zu nennen.
Wenn der arbeitgeber seriös ist (HAha, ZAFs seriös?) wird er dir schriftlich antworten.

Begründung ist, das bei schriftlichem dies ev. als beweis beim amt dient und ev. als beweis vor gericht bei klagen gegen sanktion.
Etwas anders ist es dann im vorstellungsgespräch (da gibt es etliche tips hier im forum: suchfunktion benutzen).

Du bist nur verpflichtet dich bei vermittlungsvorschlägen zu melden, die eine rechtsfolgebelehrung beinhalten.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Da kann ich schwarzrot nur recht geben.

Eine Bewerbung bei einer ZAF sollte genau so aussehen, wie jede andere Bewerbung auch!





Herp

Ah, vielen dank schonmal für die schnellen Antworten! :)

Dann werde ich auch meine normale Bewerbung verschicken.
Und wie sieht das mit den Vermittlungsvorschlägen ohne Rechtsfolgebelehrung aus? Ich muss doch meiner Vermittlerin vorlegen wo ich mich überall beworben habe? Sieht das dann nicht etwas komisch aus wenn da bis jetzt z.B. nur eine Bewerbung drin steht?
Da kann ich die ohne RFB doch nicht einfach wegschmeissen oder?

Rudolf Rocker

Du kannst Dich natürlich bei den VVs ohne RFB bewerben, wenn Du das möchtest.
Es geht ja Hauptsächlich um die unterschiedlichen Folgen, die VVs mit oder ohne RFB haben!

ZitatMeine Vermittlerin hat mir zwar nicht gesagt wie viele Bewerbungen ich schreiben muss, aber bei den Vermittlungsvorschlägen muss ich mich doch so oder so bewerben oder?

Meines Wissens gibt es zur Anzahl der Bewerbungen im ALG I keine Grundlagen.

Ich kenne das nur aus dem ALG II.
Und auch hier nur wenn man so doof unvorsichtig war, eine EGV zu unterschreiben! (So wie ich noch vor einem Jahr!)

Pfiffi

In der Signatur von CubanNecktie ist ein Fragebogen für ZAF, den lädst Du Dir runter und passt ihn entprechend Deinen Gegebenheiten an, also Anschrift Name etc.

Dann fügst Du diesen Deiner Bewerbung mit bei.
Die Bewerbung selbst ist normal zu schreiben, wichtig ohne Telnr. , oder E-Mailadresse, Du bist postalisch zu erreichen und gut, den wen der ZAF etwas möchte dann sollte es ihm die 55 Cent fürs Porto wert sein.

Noch etwas zu Vermittlungsvorschlägen, nicht nur Du sondern auch die Arbeitgeber, bekommen ein entsprechendes Schreiben, mit blabla wir wollen ihnen folgenden Sklaven anbieten usw. usw., und unter anderem ist da auch für Rückantwort gesorgt, also Bälle flachhalten, sachlich und emotionslos, keine wahnsinnig überzogenen Lohnforderungen also wie z.B. Mindestlohn x 3, dies sind dann später alles mögliche Gründe die Die ein SB versucht an die "Backe" zu kleben um mit Dir seine Spielchen zu machen.

Z.B. Du hättest mit überzogenen Lohnforderungen von Anfang an das mögliche Einstellungsverhältniss torpediert, usw.
Auf eins ist Verlass, der oder die SB sind nicht Deine Freunde, und Glauben, heißt nicht Wissen, und kannst Du in der Kirche, alles, aber auch alles, schriftlich damit später nachweisbar und gerichtsfest.

Viel Glück. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Isnogud

moin, also, wenn meine Sinnlosmassnahme zu was nütze war, dann die Nummer mit den Bewerbungen. Es steht nirgends was von Schriftform. Unser Wärter hat uns erzählt, wenn ich z.B. morgens die Zeitungsfrau frage ob sie nen Job für mich hat, dann ist das ne Bewerbung und nichts anderes. Fertig. Das trag ich dann in meine Liste ein, Datum, Name der gefragten Person, was für Job(Hochfrequenztechniker oder Herzchirurg, vlt. auch Datenerfasser oder Maschinenbediener oder was) und Zusage oder Absage oder ist noch nicht entschieden. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

bodenlos

Zitat von: Herp am 13:49:07 Di. 15.Februar 2011
... Ich muss doch meiner Vermittlerin vorlegen wo ich mich überall beworben habe? Sieht das dann nicht etwas komisch aus wenn da bis jetzt z.B. nur eine Bewerbung drin steht?
Da kann ich die ohne RFB doch nicht einfach wegschmeissen oder?

Im Prinzip schon, leg doch deiner/m Sb andere Bewerbungen vor, die dir vielversprechender erscheinen.
Dann dürfte es keinen Ärger geben, garantiere kann ich nicht das natürlich  nicht.

hanni reloaded

Zitat von: schwarzrot am 13:12:01 Di. 15.Februar 2011
Du bist nur verpflichtet dich bei vermittlungsvorschlägen zu melden, die eine rechtsfolgebelehrung beinhalten.




Vorsicht: falls man eine EGV unterschrieben hat, sollte man nochmal nachkucken, was genau drin steht.
Da gibt es manchmal die nette Formulierung

Zitat...bewirbt sich auf alle Angebote/Vermittlungsvorschläge des Amtes

und damit gelten dann auch die VV ohne RFB, womit man sich das Kreuz brechen kann.


Nur mal so nebenbei bemerkt.

Jonny79

Zitat von: schwarzrot am 13:12:01 Di. 15.Februar 2011
Von spielchen bei schriftlichen bewerbungen möchte ich dir erstmal ganz entschieden abraten.

Na ja, wenn ich in meinen Bewerbungen, den Leihbuden entgegenkomme und nicht unbedingt auf eine Bezahlung nach Tarif bestehe, ist das ja nur ein unverbindliches Angebot. Die sollen schon auch sehen, dass ich den Fragebogen inhaltlich zumindest grob verstanden habe. Niemand muß den Fragebogen ausfüllen und niemand muß mich tariffrei bezahlen, das habe ich nie so reingechrieben.

PS: Vor gut 2 Wochen war ich wieder mal beim Amt: Mein SB meinte , dass sich im letzten Jahr schon wieder ne Leihbude über den Fragebogen beschwert hätte... "Wir hätten doch darüber schon einmal im letzten Sommer gesprochen und ich solle doch bitte den Fragebogen zukünftig weglassen", meinte er entnervt. Das wäre ja wirklich Arbeitsverweigerung :D
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

ZitatVorsicht: falls man eine EGV unterschrieben hat, sollte man nochmal nachkucken, was genau drin steht.
Da gibt es manchmal die nette Formulierung

Hier geht es doch um ALG I!
Gibt es denn bei ALG I auch schon eine EGV?

hanni reloaded

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:32:58 Mi. 16.Februar 2011


Hier geht es doch um ALG I!
Gibt es denn bei ALG I auch schon eine EGV?


Ich hab das schon registriert, keine Sorge


die gibt es auch bei ALGI, schon geraume Zeit

Rudolf Rocker


hanni reloaded

Ha, hab doch gewusst, da war was ;D


ZitatSGB III
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden dessen für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Feststellung erstreckt sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung erschwert ist.
(2) In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit dem Ausbildungsuchenden oder Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt

1.
    das Eingliederungsziel,
2.
    die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit,
3.
    welche Eigenbemühungen zu seiner beruflichen Eingliederung der Ausbildungsuchende oder Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er diese nachzuweisen hat,
4.
    die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.

bodenlos

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:32:58 Mi. 16.Februar 2011
ZitatVorsicht: falls man eine EGV unterschrieben hat, sollte man nochmal nachkucken, was genau drin steht.
Da gibt es manchmal die nette Formulierung

Hier geht es doch um ALG I!
Gibt es denn bei ALG I auch schon eine EGV?

Sicher. Wundert mich, das das so wenig ALG II Bezieher  das wissen. Es gibt auch andere Probleme , die
es im ALG II Bereich nicht gibt. Dafür gibt es dann im ALG II Breich andere.

hanni reloaded

Im Endeffekt ist man ja überall der Arsch, nur das SGBII ist halt bisserl komprimierter als
das SGBIII.

bodenlos

Zitat von: hanni reloaded am 20:50:12 Do. 17.Februar 2011
... nur das SGBII ist halt bisserl komprimierter als
das SGBIII.


"Biserl" viel komprinmierter, etwa  6 mal so viel komprimiert.

Rudolf Rocker

ZitatSicher. Wundert mich, das das so wenig ALG II Bezieher  das wissen. Es gibt auch andere Probleme , die
es im ALG II Bereich nicht gibt. Dafür gibt es dann im ALG II Breich andere.


Woher soll ich das Wissen? Das letzte mal, als ich ALG I bekommen habe gabs das noch gar nicht!
Das war noch vor der Einführung dieser Harz- Scheiße!

Leider komme ich nicht über diese 12 Monate! Fehlten mir grade 2 Wochen!
Somit komme ich leider nicht in den Genuss von ALG I und kenne mich desshalb da auch nicht aus! Wozu auch?

bodenlos

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:26:31 Fr. 18.Februar 2011
ZitatSicher. Wundert mich, das das so wenig ALG II Bezieher  das wissen. Es gibt auch andere Probleme , die
es im ALG II Bereich nicht gibt. Dafür gibt es dann im ALG II Breich andere.


Woher soll ich das Wissen? Das letzte mal, als ich ALG I bekommen habe gabs das noch gar nicht!
Das war noch vor der Einführung dieser Harz- Scheiße!

Leider komme ich nicht über diese 12 Monate! Fehlten mir grade 2 Wochen!
Somit komme ich leider nicht in den Genuss von ALG I und kenne mich desshalb da auch nicht aus! Wozu auch?

Ok, bin davon ausgegangen, das die meisten Hartzer auch ALG I Erfahrung mit dem gesamten Neu-Gedöns hatten,
"Altfälle" hatte ich nicht berücksichtigt, mein Fehler.

Herp

So... hatte ne normale Bewerbung geschrieben und den gewissen Fragebogen mitgeschickt. Wurde vorhin angerufen (grrr obwohl ich  keine angegeben habe) und auf ein Bewerbungsgespräch eingeladen.. muss mich dann mal umschauen wie ich mich dort am besten anstellen soll...

Was ich noch fragen möchte ist, ob es normal ist dass ich nur noch Vermittlungsvorschläge mit RFB bekomme?

hanni reloaded

Zitat von: Herp am 14:55:54 Fr. 18.Februar 2011
So... hatte ne normale Bewerbung geschrieben und den gewissen Fragebogen mitgeschickt. Wurde vorhin angerufen (grrr obwohl ich  keine angegeben habe) und auf ein Bewerbungsgespräch eingeladen.. muss mich dann mal umschauen wie ich mich dort am besten anstellen soll...

Fahrtkostenerstattung fordern von der Firma, bitte aber schriftlich.


ZitatWas ich noch fragen möchte ist, ob es normal ist dass ich nur noch Vermittlungsvorschläge mit RFB bekomme?


naja, ganz blöd sind die SB ja nicht.
Da vermutlich fleissig in den Erwerbslosenforen gelesen wird, wissen die ganz genau, daß immer mehr
Hilfeempfänger wissen, wann und wie man sich bewerben muß/nicht bewerben muß.
Die reagieren dann halt eben, indem sie die VV mit RFB schicken.
(ist aber nur meine Mutmaßung)

Jonny79

Zitat von: Herp am 14:55:54 Fr. 18.Februar 2011
So... hatte ne normale Bewerbung geschrieben und den gewissen Fragebogen mitgeschickt. Wurde vorhin angerufen (grrr obwohl ich  keine angegeben habe) und auf ein Bewerbungsgespräch eingeladen.. muss mich dann mal umschauen wie ich mich dort am besten anstellen soll...

Du meinst wohl wie du dich am besten beim Arzt anstellen sollst, da du ja am Vorstellungstag krank bist ;) Klappt bei mir immer, im "Leihsklavenunterforum" hab ich letztes Jahr mal geschrieben, wie ich da immer vor gehe.
Und gib deiner SB mal ne falsche Telefonnummer bzw. lass sie ganz löschen.

Keinen persönlichen oder telefonischen Kontakt mit ZAFs!
Ich bin arm, aber sexy!

Jonny79


naja, ganz blöd sind die SB ja nicht.
Da vermutlich fleissig in den Erwerbslosenforen gelesen wird, wissen die ganz genau, daß immer mehr
Hilfeempfänger wissen, wann und wie man sich bewerben muß/nicht bewerben muß.
Die reagieren dann halt eben, indem sie die VV mit RFB schicken.
(ist aber nur meine Mutmaßung)
[/quote]

Na ja, das Arschamt (und später bestimmt auch die (S)arge) hat ja mit den Abzockern seit 2000 nen Kooperationserlass geschlossen, siehe hier:

http://www.amp-info.de/Kooperationserlass.115.0.html

Von Verleihern angebotene Arbeitsplätze, die den o. a. Bedingungen entsprechen, sind Leistungsbeziehern mit Rechtsfolgenbelehrung zu unterbreiten.
Sofern ein Bewerber kein Interesse an der Zeitarbeit hat, ist dies umgehend dem Arbeitsamt unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Ich bin arm, aber sexy!

Herp

Zitat von: hanni reloaded am 15:40:59 Fr. 18.Februar 2011

Fahrtkostenerstattung fordern von der Firma, bitte aber schriftlich.


Also schreibe ich der Firma einen Brief wo drin steht, dass 1. ich nicht mehr telefonisch erreichbar bin und 2. Fahrtkosten erstattet bekommen möchte?  Kann ich da gleich einen KM-Satz mit angeben? Hab mal was von 0,30€ pro KM gelesen!?

Und am Tag des Gespräches bin ich vermutlich krank...? Was mache ich dann? Bei der ZAF anrufen und bescheid sagen dass ich krank bin.. ok. Aber die werden doch dann gleich sagen "ja, dann kommen sie doch nächste woche xxxtag vorbei." oder nicht?


EDIT:

Pro Stecke sind es laut Routenplaner 35,6km... also kann ich als Fahrtweg 70km angeben?

bodenlos

Zitat von: Jonny79 am 19:31:53 Fr. 18.Februar 2011

naja, ganz blöd sind die SB ja nicht.
Da vermutlich fleissig in den Erwerbslosenforen gelesen wird, wissen die ganz genau, daß immer mehr
Hilfeempfänger wissen, wann und wie man sich bewerben muß/nicht bewerben muß.
Die reagieren dann halt eben, indem sie die VV mit RFB schicken.
(ist aber nur meine Mutmaßung)

ZitatNa ja, das Arschamt (und später bestimmt auch die (S)arge) hat ja mit den Abzockern seit 2000 nen Kooperationserlass geschlossen, siehe hier:

http://www.amp-info.de/Kooperationserlass.115.0.html

Von Verleihern angebotene Arbeitsplätze, die den o. a. Bedingungen entsprechen, sind Leistungsbeziehern mit Rechtsfolgenbelehrung zu unterbreiten.
Sofern ein Bewerber kein Interesse an der Zeitarbeit hat, ist dies umgehend dem Arbeitsamt unter Angabe der Gründe mitzuteilen.


Sehr aufschlussreicher Text/link, Danke.

Das hier hat mir auch außerordentlich "gefallen":

"Die Arbeitsämter weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf positive Aspekte der Zeitarbeit hin. Die Akzeptanz der Zeitarbeit wird sich durch eine geregelte Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern verbessern. :D :D :D
Regelmäßige Arbeitsmarktgespräche und Jobbörsen für Verleiher im Arbeitsamt können, wie die Praxis zeigt, die Zusammenarbeit verbessern und noch vorhandene Informationsdefizite auf beiden Seiten reduzieren. Die geregelte Zusammenarbeit zwischen Verleihern und Arbeitsämtern kann zu einer neuen Positionierung und damit zu einer höheren Akzeptanz der Bewerber führen." :] :] :]


Auch nicht schlecht.

x-ray

ZitatSofern ein Bewerber kein Interesse an der Zeitarbeit hat, ist dies umgehend dem Arbeitsamt unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

Na da bin ich ja aus dem Schneider. Ich hab immer Interesse an deren Sauereien und frage bei Vorstellungsgesprächen da auch sehr interessiert nach. Und ob eine ZAF dem Mobbcenter mitteilen möchte, dass ich einfach zu viel weiss? Und ich würde einen Teufel tun, irgendwelche Gründe in den Rückfragebogen reinzuschreiben. Das ist nichts anderes wie eine versteckte Anhörung und das Ganze schriftlich und beweisbar - genauso wie Negativbewerbungen. Auf den Fragebogen allein ist kein Verlass, seine Rechte muss man auch bei einem VG genau kennen. Alles andere ist gepokert.

Und die positive Öffentlichkeitsarbeit hat der AMP samt Pseudogewerkschaft doch prima hingebracht
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Pfiffi

Der Fragebogen ist der Anfang, so das man auch seine Rechte kennenlernen kann.
Natürlich muss man Fragen Fragen nochmals Fragen bei einem VG.

Ansonsten bekommen die ZAF genauso vom JC die Mitteilung, wie Du eine Einladung bekommst, in diesen Papieren nehmen die ZAF dann Stellung und teilen dies dem JC mit.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

x-ray

ZitatAnsonsten bekommen die ZAF genauso vom JC die Mitteilung, wie Du eine Einladung bekommst, in diesen Papieren nehmen die ZAF dann Stellung und teilen dies dem JC mit.

Ganz genau und dann steht notfalls Aussage gegen Aussage. Deshalb warten die erstmal ab, was du per Rückantwort zu dem Spielchen zu sagen hast - in der Hoffnung, auch nur irgendeine Kleinigkeit dazu zu erfahren, die ausreicht, um dir eine Sanktion überzubraten.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Samm1170

Hallo,

was Wunder wirkt bei dieser ganzen ZAF-Scheisse ist bem Amt anzugeben das man kein eigenes Auto besitzt.
In unserer ländlichen Region ist die Devise  : kein Auto keine Leiharbeit.
Ohne Auto stellen die zu 98% nicht ein.
Und bei ALG1 ist man nicht verpflichtet Nachweise zu bringen bei ALG2 schon.

Oder entsprechend verhalten beim Gespräch. Ich war mal 3 Hahre LAN und mit 2 Firmen vor Gericht.
Ruhig mal ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern beim Vorstellungsgespräch.
Wenn die merken das man ein gebranntes Kind ist und sich rechtlich gut auskennt haben die meist kein Interesse mehrweil die bescheissen wollen.
Unterstelle ich 98% der Leihfirmen

in hoc signo vinces

Halsbandprekari

Während meiner letzten ALG 1-Periode habe ich mich persönlich bei mehren ZAFn vorgestellt und meine Bewerbungsunterlagen (inkl. E-mail-Addresse u Tel-Nr.) abgegeben. Ich habe auf der Eigenbemühungsliste brav angegeben, dass ich bei diesen Firmen im Pool bin. Ferner habe ich auf meinem Amts-Bewerberprofil angegeben, dass ich selbstverständlich auch im Bereich Personalleasing Arbeit suche. Ich habe keine Vermittlungsvorschläge vom Amt erhalten. Wenn mich eine ZAF anruft, kann ich in Ruhe da hingehen u mir das anschauen. Falls ein Job zu Stande kommt u dieser unerträglich ist, gibt es den gelben Schein.
Diese Woche darf ich mich wieder arbeitssuchend melden, u ich werde wieder genauso verfahren. Denn wenn schon ein (Scheiss)job, dann suche ich ihn mir selber aus.
ich will billig, super billig, billig will ich

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