"Bis zum Ende konsequent durchziehen" - ist (auch "rechtlich") "die halbe Miete"

Begonnen von BakuRock, 00:51:14 Fr. 02.September 2011

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BakuRock

ZitatGraz: Polizeieinsatz gegen DemonstrantInnen war rechtswidrig

Am 28.1.2011 fand der alljährliche Wiener Korporations-Ball rechtsextremer
Verbindungen in der Wiener Hofburg statt. Dabei feiert sich seit
Jahrzehnten das rechtsextreme Etablissement des Landes gegenseitig ab. 2009 gelang es
AntifaschistInnen erstmals, die Veranstaltung massiv zu stören, was zu
massiver Panik auf Seiten der Polizei führte. 2011 wurde u.a. durch die
Österreichische Hochschulschaft (ÖH) österreichweit zu Protesten aufgerufen
und Busse zu den Gegendemonstrationen organisiert. Noch vor Beginn der
Kundgebungen wurden sämtliche Busreisenden von der Polizei kontrolliert. Am
Grazer Hauptbahnhof umstellte eine Einsatzeinheit den Bus und erlaubte nur
jenen Personen einzusteigen, die sich durchsuchen ließen und ihre
Personalien bekannt gaben. Eine Begründung dieses Vorgehens wurde mit
Verweis auf das Amtsgeheimnis verweigert. Acht Betroffene erhoben
Beschwerde gegen den Polizeieinsatz beim Unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS). Dem zuständigen Gericht wurde von der Polizei eine anonyme E-mail
vorgelegt, in der davor gewarnt wurde, dass sich in dem Bus Sprengstoff
befinden könnte. Außerdem hätten unbekannte DemonstrantInnen bei einem
öffentlichen Vorbereitungstreffen Anschläge mit »Sprengsätzen« geplant. Der
Verfasser sei nicht nur bemerkenswert rechtskundig, heißt es nun im
Bescheid des Gerichts, sondern sei auch »offensichtlich in Kenntnis der
Organisation des Polizeiwesens«. Ansonsten gab es, so der Einsatzleiter der
Polizei, vor der Identitätsfeststellung keinen Verdacht gegen die
AktivistInnen und er habe erst die Namen benötigt, um einen solchen
Verdacht eventuell zu belegen.

Im Urteil gab das Gericht den BeschwerdeführerInnen in allen Punkten
recht
. »Eine flächendeckende Personalienfeststellung und Durchsuchung von
TeilnehmerInnen einer politischen Versammlung sei durch eine solche Email
nicht zu rechtfertigen,« denn anonyme Denunziationen begründen keinen
Tatverdacht. Der gesamte Polizeieinsatz gegen den Bus der ÖH in Graz
anlässlich der Demonstration gegen den WKR-Ball war demnach rechtswidrig.
Laut den Betroffenen hat es sich gelohnt, den gesamten Polizeieinsatz
ausführlich filmisch zu dokumentieren. Wesentliche Argumentationen der
BeschwerdeführerInnen konnten dadurch gestützt werden. Mehrere Behauptungen
der Polizei erwiesen sich hingegen als falsch und als haltlose
Legitimationsversuche: Oder, wie es im Bescheid des UVS wörtlich heißt:
»... sind diese Aussagen nicht nachvollziehbar und durch das Filmmaterial
eindeutig widerlegt.«
http://uvsgraz.nowkr.at/
http://maydaygraz.wordpress.com/2011/07/22/rechtswidrig-polizeieinsatz-gegen-grazer-demonstrantinnen/

Quelle: Aus CONTRASTE Nr. 324 (September 2011, Seite 11)

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