Bewerbung "mal zum Schmunzeln"

Begonnen von Harzilein, 07:26:12 Mi. 12.Oktober 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Harzilein

Hallo,
ich möchte euch dies hier nicht vorenthalten. Folgender Hintergrund:
Ich hab im Mai von meiner lieben SB drei Vermittlungsvorschläge bekommen , mit der Auflage mich dort umgehend zu bewerben. Hab ich auch gemacht.Leider hatte ich nur noch wenig Tinte im Drucker. Das Anschreiben sowie die Zeugnisse konnte ich noch frisch ausdrucken. Für den Lebenslauf hat es nicht mehr gereicht. Ich hatte aber noch in meinem Fundus einen Lebenslauf liegen, der allerdings vor 4 Monaten gedruckt worden ist.
Inhaltlich war dieser also völlig Aktuell, nur vom Druckdatum her eben nicht. Dies hat die potenzielle Arbeitgeberin moniert. Ihr wäre mein Lebnslauf nicht "aktuell" genug gewesen. Was macht die Arge? Klar.....nach erfolgter Anhörung Sanktion 30%. Widerspruch meinerseits. Eilantrag ans SG.
Dem SG gegenüber argumentiert die Arge nun wie hier zu lesen.
Eigentlich weiss ich nun nicht ob ich lachen oder weinen soll. Ich hoffe der Richter hat Humor. Bitte aber aufmerksam lesen....sonst entgeht euch das beste....
netten Gruß

kleiner_Schläfer

was soll man dazu sagen? Flachzangen halt...  ;D
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

DJ1980

looooooooooooool

Na ja, das entbehrt wohl jeden weiteren Kommentar!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Pfiffi

Finde das nicht zum lachen.

Sondern das hat System, ich kann mich noch gut erinnern an die Diskussionen die zur Änderung des SGB II am 01.04.2011 anstanden, das ein Verhalten des eHB sanktioiert werden kann, wenn er damit eine Arbeitsaufnahme verhindert oder vereitelt. Und in solche Sachen da kann vieles hinein interpretiert werden.

Zitat§ 31 SGB II Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
    sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
    sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e geförderte Arbeit aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
    eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
    sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
2.
    sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3.
    ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4.
    sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Lese Dir mal genau Abs 1 Satz 2 durch, auf dieser Schiene werden die kommen, und glaube mir der Richter/in wird versuchen Arbeit zu vermeiden.
Und findet das nicht lustig, warum ich das schreibe, warum soll ich Dir Hoffnung machen, wenn es dann hinterübergeht.
Sicher kannst Du dem Gericht es mitteilen wie es war im konkreten Falle (keine Tinte für Ausdruck) aber glaube mir der kommt dann, wären sie zum Amt gedackelt und hätten es sich ausdrucken lassen.
Und auch der Satz Deines JC enthält "Sprengstoff" das Du schneller "vom Fenster" weg bist als Du denken kannst. Den an Ende bestätigst Du das Du "rund um die Uhr" betreut werden musst (Verfolgungsbetreuung). Bin mal gespannt was da rauskommt.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

DJ1980

Mein Gelächter bezog sich auf folgenden Satz:

"Für einen verständigen Empfänger dürfte klar sein, das Bewerbungsunterlagen aktuell sein müssen, um beim potentiellen Arbeitgeber, wie vorliegend geschehen, den Eindruck von Desinteresse zu wecken."

Soll heißen: Willst du beim AG dein Desinteresse (!!!) zeigen, MÜSSEN deine Unterlagen aktuell sein! Sind sie nicht aktuell, zeigst du dein Interesse!

Fazit: Jeder, der jetzt noch aktuelle Unterlagen beim AG einreicht, wird erstmal sanktioniert, weil er mit aktuellen Unterlagen ja sein Desinteresse gezeigt hat!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

schwarzrot

Doch das schreiben ist witzig. Pfiffi, lies dir das noch mal in ruhe durch.

Natürlich muss 'für einen verständigen(?!) empfänger klar sein', 'dass bewerbungsunterlagen aktuell sein müssen', 'um beim potentiellen AG', 'wie vorliegend geschehen'(!?), 'den eindruck von desinteresse(!?) zu wecken'!  ;D

Normalerweise würde sowas vor gericht schnell verbessert 'sie hat halt nur einmal *nicht* vergessen', aber in dem satz ist so viel durcheinander, da wird das rausreden schon schwieriger

Kommt hinzu, dass es die frage ist, ob ein lebenslauf mit älterem datum vor gericht wirklich als 'vereitelung' gesehen wird (Der lebenslauf ist ja aktuell, weil sich dort noch nichts geändert hat und nicht jeder AG bemerkt notwendigerweise das frühere datum).
Ich würde mal sagen, hol dir einen kompetenten anwalt und las den ganzen vorgang zerbröseln. Die chancen find ich nicht so schlecht, von dieser sanktion wegzukommen.
Schliesslich ist im SGBI und entsprechenden gerichtsurteilen nachzulesen, dass verwaltungshandeln für die betroffenen verständlich sein muss.
Davon kann mensch in diesem schreiben nicht ausgehen.

Ev. solltest du mit dem anwalt auch besprechen, ob der SB verdacht auf befangenheit (=möglichkeiten den SB zu wechseln, sie versucht and den haaren herbeigezogene gründe zu finden um zu sanktionieren, statt dir zu helfen  ;)), bis hin zur fachlichen nichteignung unterstellt werden könnte, bei solchen total verhauenen briefen.
Wenn du prozesskostenhilfe bekommst, solltest du in jedem fall versuchen, gegen eine solche sanktion vorzugehen.

-> Sie fordern von dir eine sorgfalt, die sie selber nicht bereit sind zu leisten.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Eivisskat

ZitatDies hat die potenzielle Arbeitgeberin moniert. Ihr wäre mein Lebnslauf nicht "aktuell" genug gewesen.

Nein, komisch ist das leider gar nicht:

Wieder mal ein Arbeitgeber, der scheints pathologische Befriedigung & Lust daran gewinnt, harmlose Bewerber wg. banaler Dinge bei der Arge ZU VERPFEIFEN.

Was hat diese blöde Person davon, EXTRA noch die Arge zu benachrichtigen, wenn es doch ihre Absicht & Aufgabe war, neue Leute einzustellen, wieso dieses *Privatvergnügen* des Anschwärzens und damit die bewußte Schädigung einer Bewerberin, die - obendrein - trotz des LL oder vllt. gerade (wieso ist der nicht aktuell nach einigen Monaten, wenn sich doch nichts geändert hat?) eventuell die beste Wahl gewesen wäre?

ICH würde mich - im Falle von Sanktionen - nicht nur bei dem Teamleiter der SB und ggf. weiter oben bitter beschweren, sonder ganz sicher auch bei der Stasi-Person des AG bzw. bei deren Chef und/oder gleich in der Zentrale.

Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf eine Firma, wenn deren psychisch kranke & sozial inkompetente AN nix besseren zu tun haben, als aus pathologischen, kleinlichen und hinterhältigen Rache- und Lustgefühlen, seriöse Bewerber und potentielle MA nach bester Blockwart-Manier bei der Arge anzuschwärzen.

Wer möchte denn schon (auch als Kunde) mit SO einer Firma zu tun haben, wenn zu befürchten ist, dass man - bereits VOR näheren Beziehungen zur Fa. - von dieser bei staatlichen Einrichtungen und Behörden verpfiffen wird?

Rudolf Rocker

War das eine Zeitarbeitsfirma??

Mit denen hatten wir ja hier schon öfter solche Geschichten!
(Siehe StoneCold und die Flipp Flopps!)

Harzilein

Hallo,

es war keine Zeitarbeitsfirma. Viel schlimmer eigentlich. Die Anschwärze kommt von einer Praxisinhaberiin eines Heilmittelerbringers. Gerade von diesen sollte man eigentlich ein wenig Sozialkompetenz erwarten können. Zumal gerade in der Branche ausgerechnet der Lebenslauf sicherlich das letzte ist was für eine Einstellung von Bedeutung wäre.
Aber wer kann schon in die Köpfe von all diesen Hohlbirnen gucken..?? Ich nicht.....
Dieses Schreiben hat im übrigen die Rechtsabteilung des Jobcenters dem Gericht zugesendet.....quasi als Antwort auf meinen Antrag gegen die Sanktion. Im Grunde genommen dürfte doch der Richter darüber nur herzhaft lachen, und denen das Ding um die Ohren hauen. Leider sind wir hier ein kleiner Kreis wo halt jeder jeden kennt. Da würds mich nicht wundern wenn Richter und Rechtspfleger der Arge hin und wieder einen trinken gehen.Es gibt ja zum Glück noch das LSG.....falls es hart auf hart kommt.....

netten Gruß

Pfiffi

Ja das Schreiben des JC ist witzig weil es die tatsachen verdreht und das JC sich selbst entblödet.
Nur das wissen wir, der nicht witzige Hintergrund ist eben dieser "Anschiß" von einer Seite von der er nicht kommen dürfte.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

 Jeder macht mal Fehler!!
Und wenn da in einem Lebenslauf dann mal ein falsches Datum steht ist das eben so!
Daraus einen Vorsatz abtzuleiten ist wirklich hanebüchen!!

Rotkaeppchen

Man wirft die vermutlich "Vereitelung" vor.

Hier wird aber etwas von Seiten des Amtes und des Arbeitgebers verwechselt: Der Lebenslauf war aktuell. Nur das Datum war aufgrund eines Versehens nicht aktuell. Gem. Sanktionsbescheid war aber der Lebenslauf nicht aktuell.

Was hast du denn in die Anhörung reingeschrieben? Theoretisch hätten die damit Ruhe geben müssen. Darin hätte ich der SB noch ihre Versäumnisse reingeschrieben, die mit Sicherheit weitaus größer waren.

Es stellt sich die Frage, ob man hier überhaupt "Vereitelung" vorwerfen kann. M.E. nicht. Das ist etwas zu wenig. Hast du denn das dem SG auch so geschrieben? Ich meine, ein halbwegs normaler Richter wird hier keine Vereitelung sehen. Sollte das wirklich der Fall sein, würde ich damit zum LSG gehen.


Harzilein

Hallo,
@Rotkaeppchen
ja, auch diese Sache liegt dem SG vor. Ich habe genauso argumentiert wie du es hier vorbringst. Die haben mich irgendwie auf dem kieker. Warum auch immer..... ;D ;D
Denen gefällt wohl nicht das ich relativ unabhängig lebe. Ich hab ein kleines eigenes bezahltes  Haus. Mein BG Partner geht arbeiten. Ich kann mir also ein wenig erlauben mir nicht alles gefallen zu lassen. Nervig ist es schon. Aber was sollen denn die anderen sagen, denen es nicht ganz so gut geht.
Heute war ich erst mal beim DOC. Der fand ich hätte mir ersteinmal 4 Wochen Ruhe vor dem Verein verdient. Ein lieber Mensch... ;D ;D Vielleicht bringt ja das SG bis dahin das ein oder andere Licht ins dunkle......
Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich hier im Forum für das rege Interesse und die zahlreichen hilfreichen Beiträge...

netten Gruß

Andreas der zweite

Hallo
Passend zu diesen Thema, ein eigenes Erlebnis.

Vor 5 Jahren als ich 56 Jahre alt war und arbeitslos, habe ich mich auf eine Stellenanzeige bei Nokia in Bochum als Lagerarbeiter beworben.
Meine Bewerbungsunterlagen waren vollständig, bis auf.......

Das Volksschul - Entlassungszeugnis aus dem Jahr 1965

Dazu muss ich sagen das ich von meiner Ausbildung bis zum Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit ununterbrochen bei nur 3 Firmen gearbeitet hatte.

Meine Bewerbungsunterlagen kamen zurück, meine Bewerbung könnte nicht berücksichtigt werden da die Bewerbungsunterlagen unvollständig seien.

Zum Glück war ich zu diesem Zeitpunkt von keinerlei Ämtern abhängig.

Hätte ich irgentwelche Gelder bekommen von irgentwelchen Ämtern, hätte es wohl anders ausgesehen.
Ich hatte nur die Auflage von der Arbeitsagentur mich regelmäßig zu bewerben.

Was aus dieser Firma geworden ist, ist aber allgemein bekannt.

Gruss Andreas


Siebdruck

Die Nokia spielt mit solchen Absagen direkt dem Arbeitsamt und evtl. Kürzungen zu. Es ist wirklich entsetzlich, was in Deutschland für ein Bürokratie-Mist abgezogen wird. Und das mit Vorsatz das Volk verarscht wird.
Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

Eisenbahnfreund

Ich glaube nur wenn es einen Amoklauf gegen Arbeitsvermittler im Jobcenter geben wird und die Öffentlichkeit zuschaut, dann wird evtl eine Diskussion ubeer Sanktionen gefuehrt werden....und sich was aendern.

Traurig aber wahr.

Rudolf Rocker

Zitat von: Eisenbahnfreund am 13:55:17 Mo. 17.Oktober 2011
Ich glaube nur wenn es einen Amoklauf gegen Arbeitsvermittler im Jobcenter geben wird und die Öffentlichkeit zuschaut, dann wird evtl eine Diskussion ubeer Sanktionen gefuehrt werden....und sich was aendern.

Traurig aber wahr.

Falsch!
Dann wird es höchstens eine Diskussion über schärfere Gesetze, mehr Befugnisse für die Cops, Bundeswehreinsatz im Inneren, Onlineüberwachung, Rasterfahndung, biometrischen Datenabgleich, Videoüberwachung, Drohneüberwachung, Todesstrafe, lebenslängliche Haft ,finale Rettungsschüsse, Hubschraubereinsätze, Verbot von Karoffelschälmessern, Killerspielen uns Heavy Metal geben.

Aber über die Ursachen dieses Problems wird es keine einzige Diskussion geben!
So war es bei Amokläufen an Schulen ja auch!

Kein Mensch hat gefragt, warum ist der Amok gelaufen sondern "nur": Wo hatte der die Knarre her?

So wird eine Diskussion dann auch aussehen: Woher hatte der ALG II- Empfänger soviel Geld, um sich eine Knarre kaufen zu können? Da müssen wir denn Regelsatz erst mal um 20% kürzen!!

Kurvalski

ZitatFalsch!
Dann wird es höchstens eine Diskussion über schärfere Gesetze, mehr Befugnisse für die Cops, Bundeswehreinsatz im Inneren, Onlineüberwachung, Rasterfahndung, biometrischen Datenabgleich, Videoüberwachung, Drohneüberwachung, Todesstrafe, lebenslängliche Haft ,finale Rettungsschüsse, Hubschraubereinsätze, Verbot von Karoffelschälmessern, Killerspielen uns Heavy Metal geben.

Aber über die Ursachen dieses Problems wird es keine einzige Diskussion geben!
So war es bei Amokläufen an Schulen ja auch!

Kein Mensch hat gefragt, warum ist der Amok gelaufen sondern "nur": Wo hatte der die Knarre her?

So wird eine Diskussion dann auch aussehen: Woher hatte der ALG II- Empfänger soviel Geld, um sich eine Knarre kaufen zu können? Da müssen wir denn Regelsatz erst mal um 20% kürzen!!

Genauso sieht es aus  bzw. würde es kommen >:D

Gruss
Kurvalski


Fight against Capitalism

Hart(z)Holz

Zitat von: Eisenbahnfreund am 13:55:17 Mo. 17.Oktober 2011
Ich glaube nur wenn es einen Amoklauf gegen Arbeitsvermittler im Jobcenter geben wird und die Öffentlichkeit zuschaut, dann wird evtl eine Diskussion ubeer Sanktionen gefuehrt werden....und sich was aendern.

Traurig aber wahr.

Gabs doch schon, war im Grunde genommen nicht mal ein Ammoklauf, nur eine Hartz4-Bezieherin ist ein wenig durchgedreht und hat mit einem Küchenmesser rumgefuchtelt. Zur Strafe ist sie dann von so nem Grünen Freund und Helfer erschossen worden.

Das sind die Realitäten, ich mach mir da auch keine Hoffnungen, außerdem ist so ein kleiner SB auch nur ein Erfüllungsgehilfe und Probleme muß man immer an der Wurzel packen , sonst bleiben sie bestehen, wuchern eher noch aus.

  • Chefduzen Spendenbutton